Niedersächsischer Landtag — 13. Wahlperiode Drucksache 13 / 3526
Kleine Anfrage mit Antwort
Wortlaut der Kleinen Anfrage
des Abg. Jansen (CDU), eingegangen am 30. 10. 1997
Betr.: Psychiatrische Abteilung am St.-Vinzenz-Krankenhaus in Haselünne
Aufgrund der Empfehlungen zur Verbesserung der psychiattischerı Versorgung in Nieder-
sachsen wurde für den Bereich Emsland ein dringlicher Neuordnungsbedarf festgestellt.
Insgesamt wurden ein Bettenbedarf von 80 und eine selbständige Tagesklinik mit 20 Betten
prognostiziert. Aufgrund der Ergebnisse der Strukturkonferenz und von Gesprächen zwi-
schen den Krankenhausträgern des Ludmillenstiftes in Meppen und des Vinzenzhospitals in
Haselünne wurde eine psychiatrische Abteilung am Vinzenz-Krankenhaus in Haselünne
eingerichtet. Das Krankenhaus zeichnet sich schon seit Jahrzehnten in der speziellen Betreu-
ung alkoholkranker Frauen und Männer in der körperlichen Entzugsphase aus. Die psychia-
trische Fachabteilung arbeitet zur Zeit mit 40 Plätzen. Eine Tagesklinik wird demnächst in
Betrieb genommen. Die Versorgungsmöglichkeiten im psychiatrischen Bereich sind damit
mindestens abgeschwächt, wobei die Abteilung mit 80 Betten realisiert werden soll.
Anläßlich eines Besuches im Krankenhaus Haselünne wurde mir mitgeteilt, daß aufgrund
von Vorschriften im krankenversicherungsrechtlichen Bereich auch alle Patienten, die wegen
einer Alkoholkrankheit akut behandelt werden müssen, nicht mehr in der inneren Abteilung,
sondern in der psychiatrischen Abteilung aufgenommen werden müssen. Befindet sich keine
psychiatrische Abteilung in einem Krankenhaus, so sind weiterhin die Fachabteilungen für
Inneres zuständig. Auch wenn es jetzt, wie es oftmals vorkommt, zu somatischen Behand-
lungsnotwendigkeiten bei den eingelieferten alkoholkranken Menschen kommt, muß der
Facharzt der inneren Abteilung entsprechend behandeln. Während in den letzten Jahren
überwiegend aus dem Landkreis Emsland die Alkoholkranken dem Krankenhaus Haselünne
zugeführt wurden, ergibt sich nunmehr der Fall, daß ein Großteil der vorhandenen 40
psychiatrischen Betten mit alkoholkranken Patienten belegt ist. Für die psychisch und
psychiatrisch Kranken fehlen entsprechend die Betten, und sie müssen dann, wenn keine
Betten frei sind, zum Landeskrankenhaus Osnabrück geleitet werden.
Ich frage daher die Landesregierung:
1. Teilt sie die Auffassung, daß in einer psychiatrischen Abteilung eines Krankenhauses
vorrangig psychisch und psychiatrisch zu behandelnde Menschen untergebracht werden
müssen?
2. Ist sie der Meinung, daß — von Einzelfällen abgesehen — der erste körperliche Entzug
eines alkoholkranken Menschen weiterhin in einer inneren Fachabteilung erfolgen kann
und somit die psychiatrischen Betten tatsächlich auch dem entsprechenden Personen-
kreis zur Verfügung stehen?
3. Ist sie bereit, mit den entsprechenden Krankenversicherungsträgern diese Frage im Sinne
einer befriedigenden Lösung zu besprechen?
4. Ist sie bereit, im Zusammenhang mit den Strukturgesprächen und des Punktes 1 — zwei-
ter Spiegelstrich der Landtagsentschließung vom 14. 6. 1995 — Drs 13/1147 — Zukunft
der Krankenhausversorgung in Niedersachsen — die entsptechenden Mittel für die Schaf-
fung der geplanten 80 Psychiatriebetten am Krankenhaus Haselünne finanziell zu för-
dem? Wenn ja, wann?
(An die Staatskanzlei übersandt am 5. 11. 1997 — 11/721 — 1029)
Niedersächsischer Landtag - 13. Wahlperiode Drucksache 13/3526
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Antwort der Landesregierung
Niedersächsisches Sozialministerium ' Hannover, den 5. 12. 1997
- 01.1 - 01 425/01 (406.1) -
Suchterkrankungen werden gemäß der Internationalen Klassifikation der Krankheiten („ICD
10°) begrifflich und ursächlich den psychischen Störungen zugeordnet. Es ist daher folge-
zichtig, daß derartig diagnostizierte Krankheitsbilder in psychiatrischen Krankenhäusern bzw.
Fachabteilungen behandelt werden. Der prozentuale Anteil zu behandelnder Fälle pro Jahr
in psychiatrischen Krankenhäusern bzw. Fachabteilungen ist entsprechend hoch und läßt
sich mit durchschnittlich etwa 30 % beziffern. Psychiatrische Krankenhäuser und psychiatti-
sche Fachabteilungen sind von Struktur und Leistungsangebot her geeignet und fachlich
qualifiziert zur Behandlung von Patientinnen und Patienten, die wegen einer Alkoholkrank-
heit akut behandelt werden müssen.
Die einzelnen Fragen werden wie folgt beantwortet:
Zu1 und 2:
Gemäß der im Vorspann genannten intemational verbindlichen Klassifikation gehören
Suchtkranke zu der Gruppe der psychisch und psychiatrisch zu behandelnden Menschen.
Psychiatrische Krankenhäuser wie auch psychiatrische Abteilungen an Allgemeinkranken-
häuser sollen alle Menschen mit psychischen Störungen, also auch Personen, die an einer
Alkoholkrankheit leiden, behandeln bzw. behandeln können. Hiervon sind lediglich Einzel-
fälle ausgenommen, in denen eine internistische Intensivüberwachung absoluten Vorrang hat
(z.B. schweres Delir).
Zu 3:
Aufgrund dieser eindeutigen Regelungen ergibt sich für die Landesregierung kein Hand-
lungsbedarf.
Zu 4:
Das St.-Vinzenz-Hospital in Haselünne ist entsprechend den mit dem Planungsausschuß
abgestimmten Vorschlägen zur Verbesserung der psychiattischen Versorgung in Niedersach-
sen mit z.Z. 40 Planbetten „Psychiatrie“ im Krankenhausplan des Landes (Stand: Januar
1997) aufgenommen. Darüber hinaus werden derzeit zehn Plätze für teilstationäre Einrich-
tungen der Psychiatrie gefördert. Es ist vorgesehen, die psychiatrische Abteilung zunächst ab
1. Januar 1998 um zehn Planbetten und schließlich um weitere 30 Planbetten auf endgültig
80 Planbetten zu erweitern.
Als erster Schritt wurde 1996 die Errichtung der Psychiatrie mit 1 Mio. DM in das Investti-
onsprogramm aufgenommen. Die Planungsunterlagen zum Vollausbau der psychiatrischen
‚Abteilung mit insgesamt 80 Planbetten werden z.Z. vom Krankenhausträger in Abstimmung
mit der Oberfinanzdirektion Hannover und dem Niedersächsischen Sozialministerium erar-
beitet. Mittel für den Vollausbau der psychiatrischen Abteilung stehen derzeit im Haushalt
nicht zur Verfügung.
Vorbehaltlich des Ergebnisses der baufachlichen Prüfung durch die Oberfinanzdirektion
Hannover ist beabsichtigt, diese Baumaßnahme in eines der kommenden Investitionspro-
gramme des Landes aufzunehmen.
De. Weber
2 (Ausgegeben am 23. 12. 1997)