Zur Situation von Frauen im ländlichen Raum Niedersachsens unter besonderer Berücksichtigung der Bäuerinnen

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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/261 Die Mittel verteilen sich auf die Landkreise wie folgt: GI Beschäftigung, Aktionsbereich NOW Ziel                 Landkreis                                    ESF (B) GI Beschäftigung                                                       370 435,00 Schwp. GI 11         Göttingen                                       1 749 767,00 Wolfenbüttel                                       26 537,00 Hannover, Landeshauptstadt                        650 952,00 Lüchow-Dannenberg                                 582 833,00 Rotenburg (Wümme)                                 914 635,00 Verden                                            481 848,00 Oldenburg (Oldenburg), Stadt                      246 000,00 Osnabrück, Stadt                                  971 504,00 Emsland                                           890 541,00 Oldenburg                                         539 157,00 Gesamt                                                               7 424 009,00 Außerdem werden aus dem Ziel 3 die „Landfrauen-Service-Stellen“ und die „Koordinie- rungsstellen zur beruflichen und betrieblichen Förderung von Frauen“ gefördert. Für die Landfrauen-Service-Stellen wurden seit 1994 folgende Mittel in Höhe von 1 300 717 DM bewilligt; die Mittel verteilen sich auf die Landkreise wie folgt: Landfrauen-Service-Stellen Ziel                 Landkreis                                    ESF (B) Ziel 3               Diepholz                                          211 527,00 Lüchow-Dannenberg                                 446 404,00 Verden                                             50 000,00 Oldenburg (Oldenburg), Stadt                      102 512,00 Ammerland                                         295 774,00 Aurich                                            194 500,00 Gesamt                                                               1 300 717,00 Für die Koordinierungsstellen wurden seit 1994 folgende Mittel in Höhe von 3 972 428 DM bewilligt; sie teilen sich auf die Landkreise wie folgt auf: Koordinierungsstellen Ziel                 Landkreis                                    ESF (B) Ziel 3               Braunschweig, Stadt                               273 571,78 Wolfsburg, Stadt                                  387 547,00 Gifhorn                                           287 138,00 Göttingen                                         445 460,45 Hannover, Landeshauptstadt                        333 092,00 Stade                                             305 249,75 Verden                                            194 561,00 Oldenburg (Odenburg), Stadt                        25 000,00 Osnabrück                                         338 311,00 Emsland                                           364 464,00 Grafschaft Bentheim                               228 911,00 Leer                                              394 561,00 Vechta                                            394 561,00 Gesamt                                                               3 972 427,98 11
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/261 Das Land Niedersachsen hat sämtliche Fördermittel aus den Strukturfonds eingeworben, die nach den Verteilungskriterien der EU-Kommission erzielbar gewesen sind. Bis Ende 1999 werden die zur Verfügung stehenden Mittel komplett gebunden. Zu 4.5: Die Programme erfordern einen unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwand. Durch die Vielzahl der Förderregionen ist er beim Ziel-5b-Programm am höchsten. Auftretenden Problemen bei der Antragstellung durch mangelnde Informationen über Fördervorausset- zungen, Finanzierungsmöglichkeiten etc. wird von verschiedenen Stellen begegnet. Die Bezirksregierungen, die Anträge entgegennehmen, bearbeiten und schließlich bescheiden, sind im Rahmen der Wirtschaftsförderung den Antragstellerinnen und Antragstellern behilflich. Es gibt Beratungs- und Informationsmöglichkeiten durch das Wirtschaftsmini- sterium, das zusätzlich einen „Info-Service für Existenzgründungen und Mittelstand“ eingerichtet hat. Ferner beraten die EURO-INFO-Center in Hannover und Osnabrück und für den ländlichen Raum die „Carrefour Stellen“ bei dem Unternehmen „M Con“ in Ol- denburg und bei der Bezirksregierung in Lüneburg sowie alle antragsannehmenden Stel- len die Antragsteller bei der Bewältigung der korrekten Antragstellung. In Niedersachsen hat die Landesregierung sichergestellt, daß die Antragsteller durch die Landesgesellschaft für Integration und Beschäftigung mbH (LaGIB) die erforderlichen Informationen und Beratungen erhalten. Die Landesregierung hält den bürokratischen Aufwand, der mit der Beantragung von EU-Mitteln verbunden ist und den die EU vorge- geben hat, in den meisten Fällen für zu hoch. Sie setzt sich daher im Rahmen der Ver- handlungen zur Agenda 2000 mit Nachdruck dafür ein, daß die Verwaltungsverfahren vereinfacht werden. Zu 4.6: Das in der Anfrage genannte Arbeitsförderungsgesetz ist nicht mehr in Kraft. Es wurde mit dem Arbeitsförderungsreformgesetz vom 24. 3. 1997 durch das Dritte Buch Sozialge- setzbuch (SGB III) ersetzt, das nicht nur eine formelle Neuerung bedeutet, sondern auch materiell andere Kriterien enthält. Nach Information durch das Landesarbeitsamt Nieder- sachsen-Bremen liegen Daten zur Beteiligung von Frauen im ländlichen Raum an Maß- nahmen der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III nicht vor. Insgesamt ist festzustellen, daß in diesem Förderbereich 1997 die Frauenbeteiligung leicht zurückgegangen ist. Ihr Anteil an allen Maßnahmeeintritten im Landesarbeitsamts- bezirk Niedersachsen-Bremen belief sich 1997 auf 40 % nach 41 % in 1996 und nach 42 % in 1995. Im Vergleich dazu betrug die Frauenquote unter den Arbeitslosen des Jahres 1997 43 %. Zu 4.7 und 4.8: Die Landesregierung verfolgt mit einer Vielzahl von Förderprogrammen das Ziel, die Verhältnisse in den ländlichen Räumen zu verbessern. Zu nennen sind hier u.a. Förder- instrumente: ¤ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschafts- struktur“ ¤ im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Kü- stenschutzes wie beispielsweise das Agrarinvestitionsförderungsprogramm, die Flurbe- reinigung, die Dorferneuerung, der ländliche Wegebau, Umstellungshilfe ¤ im ländlichen Siedlungswesen wie beispielsweise Programme zur Förderung des Woh- nungsbaues, für Betriebserweiterung und zur Umsiedlung landwirtschaftlicher Betriebe ¤ zur Investitionsförderung im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung, der Diversi- fizierung der Produktion und 12
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/261 ¤ zur Qualifizierung, Fort- und Weiterbildung von landwirtschaftlichen Arbeitnehmerin- nen und Arbeitnehmern sowie Landfrauen. Ein wesentliches Instrument zur Unterstützung des Strukturwandels im ländlichen Raum ist die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“. Danach soll die Regionalpolitik als Teil der Wirtschaftspolitik u.a. dahin wirken, daß struktur- schwache Regionen durch Ausgleich ihrer Standortnachteile Anschluß an die allgemeine Wirtschaftsentwicklung halten können und regionale Entwicklungsunterschiede abgebaut werden. Gefördert werden können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Fremdenverkehrs und Maßnahmen der wirtschaftsnahen Infrastruktur. Seit 1995 ist eine ergänzende Förderung von nicht-investiven Unternehmensaktivitäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen möglich. Sie betrifft im einzelnen Beratungs- und Schulungsleistungen, Humankapitalbildung sowie die angewandte Forschung und Entwicklung. Durch einen gezielten Einsatz der GA-Fördermittel in ländlichen Räumen konnten deutli- che Fortschritte beim Abbau von Defiziten bezüglich Beschäftigung und Einkommen erzielt werden. In einigen Fällen weisen heute ländlich strukturierte Landkreise deutlich bessere Werte auf als der Landesdurchschnitt. Ungeachtet dessen gibt es nach wie vor ländliche Problemgebiete mit hoher Arbeitslosigkeit. Die regionale Strukturpolitik wird den Einsatz von Fördermitteln künftig in diesen Gebieten konzentrieren. Die Instrumente der Regionalpolitik bieten Frauen und Männern gleichermaßen Mög- lichkeiten, sich an den aufgestellten Programmen zu beteiligen. Zur Förderung der Chan- cengleichheit ist in den Richtlinien der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regio- nalen Wirtschaftsstruktur“ ein besonderer Struktureffekt – Voraussetzung für die Förde- rung eines Projekts – dann gegeben, wenn durch Investitionen Arbeits- und Ausbildungs- plätze für Frauen und Jugendliche geschaffen werden. Unternehmen, die diese Arbeits- plätze anbieten, können mit einem erhöhten Fördersatz bedacht werden. Zudem beziehen sich die letzten Aktualisierungen der Positivliste im Rahmenplan der Gemeinschaftsauf- gabe auf Dienstleistungsaktivitäten, die grundsätzlich eher dem Angebot an Frauenar- beitsplätzen zugute kommen. Gerade auch unter dem Blickwinkel der Situation von Frauen im ländlichen Raum ist die Entwicklung des ländlichen Tourismus als einer der Schwerpunkte der Tourismusförde- rung Niedersachsens zu nennen. Damit werden der ländlichen Bevölkerung zusätzliche Einkommensmöglichkeiten und Chancen auf neue Arbeitsplätze eröffnet. Mit einer quantitativen und qualitativen Verbesserung des Bettenangebotes im ländlichen Raum werden gleichzeitig Anstöße zur Weiterentwicklung der ansässigen Gastronomie- und Dienstleistungsbereiche gegeben. Auch hier gibt es weitere Erwerbsmöglichkeiten vor allem für Frauen. Grundlage für die Förderung von „Urlaub auf dem Lande“ ist die Richtlinie über die Gewährung von Landesdarlehen zur Förderung von Projekten des umwelt- und sozial- verträglichen Tourismus (Ökofonds-Richtlinie) mit einer Laufzeit bis zum 31. 12. 2000 (Nds. MBl. 1996, S. 1457 und 1997, S. 916). In den Jahren 1992 bis 1997 sind insgesamt rund 14 Mio. DM Darlehen für den Betten- ausbau in 126 Betrieben geflossen. Das Land beteiligt sich zudem in beträchtlichem Umfang an den Förderprogrammen der Europäischen Union zur Anpassung der Agrarstrukturen und zur Entwicklung der ländli- chen Räume. Beispielsweise werden etwa bis 1999 mit dem Ziel-5b-Programm über eine Milliarde DM an öffentlichen Mitteln für die besonders strukturschwachen ländlichen Räume in Niedersachsen eingesetzt. Die Fördermittel fließen in Maßnahmen zum Erhalt und zur Entwicklung ländlicher Strukturen, zur Neuausrichtung und Anpassung der land- und forstwirtschaftlichen Produktion, zur Verbesserung der Infrastruktur und der Ent- wicklung des Tourismus. Daneben werden für den Umwelt- und Naturschutz, für For- schung und Entwicklung und für die berufsbezogene Qualifikation und Weiterbildung erhebliche Mittel aufgewendet. 13
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/261 Von den vielfältigen Programmen und Maßnahmen des Landes zur Flankierung des Strukturwandels sind insbesondere hervorzuheben: Die Förderung von „Koordinierungsstellen zur beruflichen und betrieblichen Förderung von Frauen“ Die Angebote der Koordinierungsstellen richten sich in erster Linie an Frauen, die wieder in das Erwerbsleben einsteigen wollen, daneben auch an langzeitarbeitslose Frauen und Erziehungsurlauberinnen. Die Koordinierungsstellen initiieren Orientierungs- und Quali- fizierungsmaßnahmen mit dem Angebot der Kinderbetreuung, die auf die spezifischen Anforderungen von Frauen und von Unternehmen der jeweiligen Region abgestimmt sind. Sie vermitteln nach dem Erziehungsurlaub insbesondere Teilzeitarbeitsplätze. Die Koordinierungsstellen sind ein Bindeglied zwischen regionaler Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Weiterbildungseinrichtungen und Frauen vor Ort. Die Koordinierungsstellen sind mit bis zu 250 000 DM pro Jahr förderfähig; 25 % dieser Summe übernehmen die Träger, 75 % tragen Land und EU. Von den 13 in Niedersachsen geförderten Koordinierungsstellen haben 6 ihren Sitz im ländlichen Raum: ¤ Koordinierungsstelle Landkreis Grafschaft Bentheim mit Sitz in Nordhorn (in Träger- schaft des Landkreises) ¤ Koordinierungsstelle Oldenburger Münsterland mit Sitz in Vechta (in Trägerschaft der Landkreise Vechta und Cloppenburg) ¤ Koordinierungsstelle Landkreis Emsland mit Sitz in Meppen (in Trägerschaft des Landkreises) ¤ Koordinierungsstelle Ostfriesland mit Sitz in Leer (in Trägerschaft des Landkreises Leer unter Beteiligung des Landkreises Aurich und der Stadt Emden) ¤ Koordinierungsstelle Landkreis Oldenburg mit Sitz in Wildeshausen (in Trägerschaft des Landkreises, gefördert seit Juni 1998) ¤ Koordinierungsstelle Walsrode (in Trägerschaft der Volkshochschule Walsrode, geför- dert seit Juni 1998). Vier weitere Koordinierungsstellen haben zwar ihren Sitz im städtischen Bereich, ihre Angebote kommen jedoch auch Frauen im ländlichen Raum zugute: ¤ Koordinierungsstelle Stade (in Trägerschaft der Handswerkskammer Lüneburg-Stade) ¤ Koordinierungsstelle Göttingen (in Trägerschaft der Stadt Göttingen unter Beteiligung des Landkreises Göttingen) ¤ Koordinierungsstelle Landkreis Verden (in Trägerschaft des Landkreises) ¤ Koordinierungsstelle Osnabrück (in Trägerschaft eines Verbundes aus Handwerks- kammer Osnabrück-Emsland, Stadt Osnabrück, Landkreis Osnabrück und Katholischer Familienbildungsstätte). Aus der Darstellung nach Standorten wird deutlich, daß Niedersachsen beschäftigungs- politisch ein aktives Netz gestaltet hat, das gezielt den Frauen im ländlichen Raum zur Verfügung steht. Die Koordinierungsstellen werden 1998 wie folgt gefördert: ¤ Landesmittel:                   770 700 DM. ¤ ESF Ziel 3-Mittel:              900 000 DM. ¤ Eigenmittel der Träger:         557 000 DM. Förderung aus der Europäischen Gemeinschaftsinitiative Beschäftigung, Aktionsbereich NOW Im ländlichen Raum werden in Niedersachsen für arbeitslose Frauen und Sozialhilfeemp- fängerinnen folgende Maßnahmen durchgeführt: 14
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                         Drucksache 14/261 ¤ Telecentrum – Dienstleistungen im Telekommunikationsbereich. Ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt für langzeitarbeitslose Frauen in Lüchow-Dannenberg in Trägerschaft von feffa e.V. ¤ Qualifizierungsoffensive Emsland. Ein Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekt für arbeitslose Frauen in Lingen in Trägerschaft des Zweckverbandes VHS Lingen. ¤ Ausbildung statt Sozialhilfe. Ein Beschäftigungs- und Qualifizierungsprojekt mit Ab- schluß für Sozialhilfeempfängerinnen in Bremervörde in Trägerschaft der Elbe-Weser- Akademie e.V. Die NOW-Projekte werden 1998 wie folgt gefördert: ¤ ESF-Mittel:                                       ca. 1,0 Mio. DM ¤ Mittel der Kommunen und Arbeitsverwaltung:        ca. 1,2 Mio. DM. Förderung der Projekte „Erschließung neuer Erwerbsmöglichkeiten für Frauen durch kooperative Zusammenschlüsse und Dienstleistungs-Agenturen“ Unter dieser Überschrift werden vier Teilprojekte gebündelt, die im folgenden beschrie- ben werden: a) Dienstleistungsagentur Ammerland Ziel dieses Projekts in Bad Zwischenahn ist die Schaffung, Erprobung und Auswertung sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse im Bereich der haushaltsbezo- genen Dienstleistungen. Die Dienstleistungsagentur stellt Mitarbeiterinnen fest ein und vermittelt sie an Kundinnen und Kunden weiter; so entsteht durch Bündelung einzelner stundenweiser Beschäftigungen ein sozialversicherungspflichtiger Arbeitsplatz. Die Tä- tigkeitsfelder der Agentur erstrecken sich auf die Bereiche Hauswirtschaft, Betreuung, Haus- und Gartenservice. Projektträger ist die Bildungsvereinigung Arbeit und Leben, Oldenburg. Die Dienstleistungsagentur Ammerland beschäftigt folgende Mitarbeiterin- nen: Eine Projektleiterin, eine Hauswirtschaftsleiterin, eine Sozialpädagogin, zwei Ver- waltungskräfte mit je einer halben Stelle sowie 18 Mitarbeiterinnen im Dienstleistungsbe- reich. Die letztgenannten sind überwiegend teilzeitbeschäftigt. Förderung pro Jahr: Einnahmen                    100 000 DM ESF                          300 000 DM Landesmittel                 100 000 DM LKZ + BSHG                   153 000 DM Kommune                        43 000 DM DGB                             9 000 DM Gesamt:                      705 000 DM. b) Europahaus Aurich Bei diesem Projekt handelt es sich um ein Beratungs- und Qualifikationsangebot, das Frauen als Existenzgründerinnen und Unternehmerinnen im Raum Aurich unterstützt. Angeboten werden individuelle Beratung und Gruppenangebote, Workshops und Semi- nare. Ein Schwerpunkt ist die Vernetzung von Existenzgründerinnen, Unternehmerinnen und der für sie wichtigen Institutionen. Das Projekt wirkte bei der Gründung des Vereins „Frauen und Erwerbstätigkeit in Ostfriesland e.V.“ mit, in dem alle relevanten Stellen (z.B. kommunale Frauenbeauftragte, Wirtschaftsförderungsamt) und Personen vor Ort zur Unterstützung der Projektziele zusammengeführt werden. Mittlerweile sind aus dem Projekt mehrere Existenzgründungen hervorgegangen, z. B. ein Bauernladen in Varigsen. Dieser wurde auch aus dem Projekt heraus mit Zulieferinnen vernetzt. Im Frühjahr d. J. wurde eine Existenzgründerinnen-Ausstellung in der Auricher Kreissparkasse durchge- führt. Das Projekt hat ein gutes Image in der Region und wird von der Zielgruppe stark in Anspruch genommen: in der ersten Projektphase wurden 240 Frauen beraten. Projektträ- ger ist die Heimvolkhochschule Europahaus Aurich in Kooperation mit der Landwirt- 15
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/261 schaftskammer Weser-Ems und der Kreisvolkshochschule Aurich. Das Projekt wird jährlich mit jeweils ca. 60 000 DM Landes- und ESF-Mitteln gefördert. Beschäftigt sind eine Projektleiterin mit einer dreiviertel Stelle und eine Verwaltungskraft mit einer hal- ben Stelle. c) LandfrauenService in Syke In der ersten Projektphase (September 1995 bis Juni 1997) entstand eine GmbH, deren Ge- sellschafter drei Kreislandfrauenverbände, zwölf Landfrauenvereine und zwei Landvolks- verbände waren. Die GmbH schloß Arbeitsverträge mit ca. 70 Mitarbeiterinnen ab, die auf Stundenbasis tätig waren. Die GmbH akquirierte die Aufträge und erledigte alle anfallen- den Arbeiten von der Planung bis zur Abrechnung. Die Tätigkeitsfelder lagen im Bereich der Hauswirtschaft, Landtourismus, Direktvermarktung und Altenbetreuung. Besonders ausgeweitet wurde der hauswirtschaftliche Bereich mit dem Party-Service. In der Folge- zeit ist aus dieser GmbH die Beratung und Begleitung der Existenzgründerinnen hervor- gegangen, die unter dem Logo „LandfrauenService“ firmieren. Dazu gehört die Initiierung eines produktiven Informationsaustausches sowie Möglichkeiten weiterer Kooperation (Erledigung größerer Aufträge, Ausleihe von Geschirr etc.). Darüber hinaus sollen weite- re Leistungsbereiche (z. B. Gästeführung, Landtourismus) erschlossen werden und es sollen weitere Frauen zur Existenzgründung motiviert werden. Die Existenzgründungsbe- ratung wird erweitert und für alle interessierten Frauen aus der Region angeboten. Die Förderung beträgt jährlich ca. 62 000 DM jeweils aus Landes- und ESF-Mitteln für zwei teilzeitbeschäftigte Projektleiterinnen/Beraterinnen und eine halbe Verwaltungs- kraft. d) Lintelner Service- und Touristbörse Ziel dieses Projektes ist die Vermittlung von Dienstleistungen im Bereich Hauswirt- schaft, Haus und Garten sowie Landtourismus. Hierbei wirkt die Service- und Tourist- börse als Vermittler für die Dienstleistenden. Das Projekt wird ideell unterstützt vom Amt für Agrarstruktur Verden und läuft auch im Rahmen des Dorferneuerungsprogram- mes. Das Tourist- und Servicebüro ist räumlich angegliedert an den im Herbst 1997 er- öffneten Dorfladen (Lintelner Laden GbR). Projektträger sind die Gemeinde Kirchlinteln und die Lintelner Laden GbR. Für eine Laufzeit von 18 Monaten erhält das Projekt insgesamt 50 000 DM aus ESF- Mitteln für zwei teilzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen. Förderung der „Mobilen Beratungsstelle für Frauen in der Region Lüchow-Dannenberg und Uelzen (feffa)“ Die Mobile Beratungsstelle feffa bietet Beratung für Frauen in den Bereichen Berufsori- entierung, Weiterbildung und Qualifizierung sowie Existenzgründung. Sie hat ihren Sitz in Dannenberg und erreicht mit dem Beratungsbus die gesamte Region Lüchow- Dannenberg und Uelzen. Geboten werden individuelle Beratung und Gruppenangebote, Workshops und Seminare. Es wurde eine Praktikumsbörse sowie eine Weiterbildungs- datenbank geschaffen. Insgesamt wurden 2000 Einzelberatungen durchgeführt und 2300 Teilnehmerinnen besuchten die angebotenen Informations- und Fortbildungsveranstal- tungen. Gleichzeitig dient das Projekt als Vernetzungsstelle, die mit Trägern und Ein- richtungen kooperiert, um Beschäftigungsmöglichkeiten zu schaffen. Feffa hat u.a. zur Einrichtung einer Beratungs- und Vermittlungsstelle für Tagesmütter beigetragen und setzt sich für das Frauengewerbezentrum in Lüchow-Dannenberg ein. In der Trägerschaft von feffa ist das erwähnte NOW-Projekt „Telecentrum“ konzipiert und umgesetzt wor- den. Die Förderung beträgt jährlich 120 000 DM Landesmittel und ESF-Mittel. Beschäf- tigt sind zwei Beraterinnen mit je einer dreiviertel Stelle und eine Verwaltungskraft mit einer halben Stelle. Zu 5.1: Die allgemeine und berufliche Weiterbildung wird in Niedersachsen von einer Vielzahl von Weiterbildungsträgern getragen. Insbesondere die Landwirtschaftskammern, die 16
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/261 Ländliche Erwachsenenbildung (LEB) und die Landfrauenverbände bieten für Landfrau- en ein breites Spektrum von Weiterbildungsmöglichkeiten an. Schwerpunkte in der Weiterbildung sind: Vorbereitungskurse auf Berufsabschlüsse (z.B. Hauswirtschafterin, Meisterin der Hauswirtschaft, Altenpflegehelferin) und Kurse z.B. in den Bereichen Marketing (Direktvermarktung), Hauswirtschaft, sonstige Einkom- mensalternativen, Betriebs- und Unternehmensführung. Bildungsangebote in Themenbe- reichen wie Wirtschaft, Gesellschaft, ländlicher Raum, Landwirtschaft, Ökologie, Fami- lie und Soziales, Haushalt, Gesundheit sowie Kultur werden in Form von Vorträgen, Kursen, Seminaren und Lehr- und Besichtigungsfahrten angeboten. Die Dauer der Lehr- gänge beträgt überwiegend ½ Tag bis 5 Tage. Die Inanspruchnahme der Angebote ist gut. Der überwiegende Teil der Maßnahmen findet vor Ort in gut erreichbarer Nähe statt. Darüber hinaus werden landesweite Maßnahmen in der Bildungsstätte „Haus am Stein- berg“ in Goslar durchgeführt. Kinderbetreuungsmittel wurden kaum in Anspruch ge- nommen. In ländlichen Räumen wird eine Kinderbetreuung innerhalb der Familie in der Regel vorgezogen. Deshalb wird sie nicht mehr angeboten. Detaillierte Angaben über die Annahme der Weiterbildungsangebote für Frauen in den letzten fünf Jahren im Zusammenhang mit den Rahmenbedingungen hinsichtlich der Erreichbarkeit, Dauer und Kinderbetreuungsmöglichkeiten liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 5.2: Für die Landesregierung behält die Weiterbildung im ländlichen Raum einen hohen Stellenwert. Insbesondere werden nach dem Gesetz zur Förderung der Erwachsenenbil- dung (EBG) Maßnahmen, die auf den Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen gerichtet sind, als Bestandteil der gemeinwohlorientierten Bildung besonders gefördert. Für Landkreise mit geringer Bevölkerungsdichte wurde die Mindestzahl der erforderli- chen Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer von 10 auf 7 gesenkt. Zu 5.3: Die Fördermittel nach dem EBG konzentrieren sich auf gemeinwohlorientierte Bil- dungsmaßnahmen, zu denen auch Maßnahmen nach § 9 Satz 5 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Förderung der Erwachsenenbildung (DVO-EBG) gehö- ren, die darauf gerichtet sind, geschlechtsspezifische Benachteiligungen von Frauen in Beruf und Gesellschaft abzubauen. Dazu zählen Maßnahmen der beruflichen Orientie- rung und Qualifizierung mit dem Ziel der Wiedereingliederung in das Berufsleben nach einer Familienphase. Die Fördermittel sind haushaltsmäßig nicht geschlechterdifferen- ziert ausgewiesen und stehen gleichermaßen für Bildungsmaßnahmen von Frauen im ländlichen Raum zur Verfügung. Im Geschäftsbereich des Landwirtschaftsministeriums werden über Landwirtschaftskammern für die Weiterbildung der Landfrauen ¤ bei der Landwirtschaftskammer Hannover ca. 30 000 DM und ¤ bei der Landwirtschaftskammer Weser-Ems ca. 24 000 DM verwendet. Zu 5.4: Für die Unterbringung und Betreuung von Kindern in Heimvolksschulen standen ¤ 1993         500 000 DM, ¤ 1994         280 000 DM, ¤ 1995         500 000 DM 17
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                          Drucksache 14/261 Teil für die Durchführung eines Workshops und dessen Dokumentation durch das Institut für Entwicklungsplanung und Strukturforschung (IES) aufgewandt wurden. Zu 6.3: Als Ausgleichsmaßnahmen sind folgende ÖPNV-Projekte in den Landkreisen Leer und Emsland zu nennen: Erstellung eines Verkehrskonzeptes zum Modellversuch Flächen- hafte ÖPNV-Erschließung im Landkreis Emsland (nördlicher Teil) und Landkreis Leer (südlicher Teil), Errichtung einer Betriebsleitzentrale für den Betrieb eines funkgesteuer- ten Anrufbussystems, Ausbau von ÖPNV-Haltestellen und Einrichtung von ÖPNV- Auskunftsystemen im Landkreis Emsland (nördlicher Teil), Errichtung einer Betriebsleit- zentrale für den Betrieb eines funkgesteuerten Anrufbussystems, Ausbau von ÖPNV- Haltestellen und Einrichtung von ÖPNV-Auskunftsystemen im Landkreis Leer (südlicher Teil). Die vorgenannten Projekte dienen der Verbesserung der Mobilität der Frauen im ländlichen Bereich. Gerade Anruf-Bus-Systeme stellen eine sinnvolle Ergänzung zum ÖPNV-Angebot dar, da sie flexibel und bedarfsgerecht eingesetzt werden können. Das Rufbussystem wird mit einem über 70 %igen Anteil von Frauen und Kindern genutzt. Zu 7.1: Angebote in der professionellen ambulanten Altenhilfe im Sinne des § 75 Bundessozial- hilfegesetz (BSHG) wie soziale (Hilfs-)Dienste für ältere Menschen oder Altenclubs, Altentages- oder Altenbegegnungsstätten gehören zum Aufgabenbereich der Kommunen. Der Landesregierung liegen hierzu keine detaillierten Informationen vor. Niedersachsen verfügt im übrigen im Bereich der häuslichen Pflege und Versorgung alter Menschen und bei teilstationären (Alten-) Pflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege) sowie bei den vollstationären Einrichtungen der Altenhilfe bzw. der (Alten-)Pflege (Einrichtungen der Kurzzeitpflege, Altenwohnheime und Altenheime, (Dauer-)Pflegeheime) über ein dichtes Netz professioneller Angebote. Das gilt auch für den ländlichen Raum: ¤ Nach Angaben der Landesverbände der Pflegekassen mit Stand vom 20. 4. 1998 gibt es in Niedersachsen zur Zeit 1072 zugelassene Pflegedienste. Hiervon entfallen 466 oder 43,5% auf die 272 Gebietskörperschaften – kreisfreie und kreisangehörige Städte, Ein- heits- und Samtgemeinden – des ländlichen Raumes. ¤ Weniger dicht stellt sich mit insgesamt 210 zugelassenen Einrichtungen der Tages- bzw. Nachtpflege das Angebot an teilstationären Pflegeeinrichtungen in Niedersachsen dar. Fast die Hälfte aller teilstationären Einrichtungen (103) entfällt dabei auf den ländlichen Raum; diese Einrichtungen sind allerdings in der Regel in den städtischen Siedlungsgebieten der dem ländlichen Raum zugeordneten Gebiete gelegen. ¤ Kurzzeitpflege – als eine zeitlich befristete Form der vollstationären Pflege nach einer stationären Krankenbehandlung oder aufgrund sonstiger Krisensituationen, die häusli- che Pflege vorübergehend nicht möglich machen – wird überwiegend als sogenannte eingestreute Kurzzeitpflege in vollstationären Einrichtungen der Dauerpflege angebo- ten. ¤ Mit einem durchschnittlich länger währenden Verbleib in der eigenen Wohnung auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit durch Ausbau der ambulanten Hilfsdienste sowie mit dem vermehrten Angebot alten- und pflegegerechter Wohnungen sind auch in Nie- dersachsen stationäre Wohneinrichtungen für alte Menschen – Altenwohnheime und Altenheime – in ihrer Zahl zurückgegangen. Der Bestand an solchen Einrichtungen im ländlichen Raum beträgt nach dem Stand vom 1. 7. 1997 125 mit zusammen 3222 Plät- zen. ¤ 1065 zugelassene Einrichtungen der vollstationären Dauerpflege gibt es zur Zeit in Niedersachsen, 490 Altenpflegeheime hiervon (46 %) in den ländlich strukturierten Räumen. Von insgesamt 60 045 vollstationären Dauerpflegeplätzen in den Pflegehei- men entfallen 25 039 oder 41,7 % auf solche in den ländlichen Gebieten. 19
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/261 Zu 7.2: Die Landesregierung fördert die Aus- und Fortbildung der Dorfhelferinnen, die Dienstlei- stungsagenturen sowie die Landfrauen-Servicestationen, die Haus- und Familienpflege für Familien im ländlichen Raum anbieten bei Krankheit, Kur etc. Für den Bereich des ML werden gefördert: ¤ Aus- und Fortbildung der Dorfhelferinnen mit 80 000 DM jährlich ¤ Landfrauen-Service Hameln-Pyrmont ca. 30 000 DM jährlich ¤ Dienstleistungs-Service „Bienenkorb“ der Landfrauen Land Hadeln/Cuxhaven ca. 20 000 DM. Hauswirtschaftliche- und pflegerische Betreuung ist durch Bundesrecht leistungsrechtlich abschließend geregelt. Für landesrechtliche Regelungen besteht deshalb kein Raum. Die Sicherstellung der hauswirtschaftlichen und pflegerischen Versorgung auch von Familien und alten Menschen im ländlichen Raum fällt in erster Linie in die Verantwor- tung der Kranken- und Pflegekassen. Maßgeblich sind die Bestimmungen des SGB V und SGB XI. Nach § 37 SGB V erhalten gesetzlich Krankenversicherte in ihrem Haushalt im Rahmen der häuslichen Krankenpflege neben der Grund- und Behandlungspflege hauswirtschaftliche Versorgung, wenn diese zur Sicherung der ärztlichen Behandlung oder anstelle an sich gebotener Krankenhausbehandlung erforderlich ist. Darüber hinaus erhalten sie in den in § 38 SGB V genannten Fällen Haushaltshilfe zur Weiterführung des Haushalts bei Krankenhausbehandlung bzw. gemäß § 199 RVO bei Schwangerschaft oder bei Entbindung. Nach dem Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI) haben Pflegebedüftige Anspruch auf häusliche Pflegehilfe, die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung umfaßt. Anstelle der oder kombiniert mit der häuslichen Pflegehilfe wird auf Antrag Pflegegeld (§ 37) gewährt, wenn die oder der Versicherte die Pflege selbst – z. B. durch Angehöri- ge – sicherstellen kann. Bei Pflegebedürftigen, die Pflegegeld beziehen, wird daneben durch regelmäßige Pflegeeinsätze Hilfestellung und Beratung der häuslich Pflegenden durch zugelassene Pflegeeinrichtungen geleistet (Pflegepflichteinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI). Im Rahmen häuslicher Pflege besteht darüber hinaus ein Anspruch auf eine Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson im Umfange von bis zu 2800 DM für längstens vier Wochen im Jahr (§ 39 SGB XI). Die Versicherten haben außerdem Anspruch auf Pflege- hilfsmittel und technische Hilfen (§ 40 SGB XI). In diesem Zusammenhang können auch Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der Pfle- gebedürftigen (pflegegerechte Wohnungsanpassung) bis zu 5000 DM gewährt werden. Ergänzend bestehen Ansprüche auf Tages-/Nachtpflege, wenn nur auf diese Weise die häusliche Pflege grundsätzlich gesichert werden kann (§ 41 SGB XI), sowie auf Kurz- zeitpflege in einer vollstationären Pflegeeinrichtung für eine Übergangszeit nach einer stationären Krankenbehandlung oder in sonstigen Krisensituationen, in denen vorüberge- hend häusliche oder teilstationäre Pflege nicht möglich oder nicht ausreichend ist (§ 42 SGB XI). Die Leistung ist auf vier Wochen und 2800 DM jährlich beschränkt. Zu 7.3: Pflegende Angehörige haben Bedarf an kontinuierlicher medizinisch pflegerischer Infor- mation, Unterstützung und Entlastung durch professionelle Pflegekräfte. Neben der in der Beantwortung zu 7.2 erwähnten Hilfestellung und Beratung ist es nach § 45 SGB XI weitere Aufgabe der Pflegekassen, für Angehörige und sonstige an einer ehrenamtlichen Pflegetätigkeit interessierte Personen Schulungskurse unentgeltlich anzubieten, die diesen Erfordernissen Rechnung tragen. Inzwischen bieten alle Pflegekassen entsprechende Kurse an. Einer Untersuchung des Niedersächsischen Landfrauenverbandes Hannover e.V. aus dem Jahre 1986 zufolge sind fast ausschließlich Frauen mit der Pflege ihrer Angehörigen 20
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