Zur Situation von Frauen im ländlichen Raum Niedersachsens unter besonderer Berücksichtigung der Bäuerinnen

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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                        Drucksache 14/261 befaßt. Dieses Ergebnis wurde in einer Umfrage des Verbandes zur Lebens-, Wohn- und Versorgungssituation älterer Menschen 1994 bestätigt. Daraus läßt sich ein großer Bedarf an Unterstützungsleistungen für die Pflegenden ableiten, z. B. durch spezielle Schulun- gen (Altenpflegehelferinnen-Kurse), die von der ländlichen Erwachsenenbildung (LEB) mit finanzieller Beteiligung der landwirtschaftlichen Pflegekassen durchgeführt werden. Im übrigen unterstützen auch die Dorfhelferinnen die landwirtschaftlichen Familien bei häuslicher Pflege. Zu 8.1: Die Niedersächsische Landesregierung hat in der vergangenen Legislaturperiode einen gesellschaftlichen Diskussionsprozeß zur Neubestimmung der Aufgabenverteilung zwi- schen Staat und Gesellschaft (Diskurs) begonnen. Ziel ist es, Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger sowie der Verbände zur weiteren Modernisierung des Staates zu sammeln und zu einem gesellschaftlichen Konsens zu kommen, welche Aufgaben der Staat künftig erfüllen soll, welche Aufgaben privat oder gesellschaftlich ganz oder zum Teil (sei es ehrenamtlich oder gegen Entgelt) übernommen werden können und wie sich demgemäß die Verwaltung ändern muß. Zur Unterstützung dieses Diskursprozesses und zur Vorbe- reitung der Entscheidungen wurde von der Landesregierung eine Repräsentativumfrage bei der Universität Hannover mit dem Ziel in Auftrag gegeben, die grundsätzliche Hal- tung und Einstellung der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger zur Verantwor- tungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft zu ermitteln. Nach dem Ergebnis dieser 1997 durchgeführten Umfrage „Bürgerschaftliche Aufgabenkritik und Aktivierender Staat“ leisten Frauen ihr ehrenamtliches Engagement überwiegend im sozial-caritativen Bereich. Danach waren 27,8 % der befragten Frauen ehrenamtlich tätig. 11,4 % der Frau- en engagierten sich im caritativen Bereich, 5,5 % bei der Versorgung alter Menschen und 3,3 % in der Kinder- und Jugendarbeit. 2,2 % waren in der Gemeindearbeit und der Kommunalpolitik tätig, 2,1 % im Sport und den Sportvereinen und 1,8 % im Umwelt- und Naturschutz. Für den ländlichen Raum liegt eine Aufschlüsselung der Untersuchung nach dem Ge- schlecht nicht vor. Die Gliederung nach der Größe des Wohnorts der Befragten ergibt allerdings keine grundlegenden Unterschiede in Art und Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit. In Niedersachsen gibt es zwei Landfrauenverbände, die auf allen Ebenen überwiegend ehrenamtlich tätig werden. Der Niedersächsische Landfrauenverband Hannover e.V. hat 68 485 Mitglieder, die in 286 Ortsvereinen und 41 Kreisverbänden organisiert sind. Über diese ehrenamtliche Tätigkeit hinaus engagieren sich die Mitglieder ehrenamtlich in berufsständischen Orga- nisationen (in Gremien der Landwirtschaftkammern, Mitglied in Prüfungskommissionen, Mitglied im Kuratorium für Dorfhelferinnen, Mitglied in LEB-Gremien sowie in sonsti- gen Gremien), sozialen Organisationen und im vorparlamentarischen und parlamentari- schen Bereich. Der Landfrauenverband Weser-Ems e.V. hat 31 204 Mitglieder, die in 195 Ortsvereinen und 18 Kreisarbeitsgemeinschaften organisiert sind. Des weiteren sind diese Landfrauen ebenfalls in berufsständischen und sozialen Organisationen und in vorparlamentarischen und parlamentarischen Bereichen ehrenamtlich tätig. Darüber hinaus betreibt der Deutsche Hausfrauenbund – Landesverband Niedersachsen e.V. – (DHB) in Städten Niedersachsens, aber auch im ländlichen Raum Verbraucherbe- ratungsstellen. Die in diesen Stellen eingesetzten – ausschließlich weiblichen – Bera- tungskräfte üben ihre Beratungstätigkeit ehrenamtlich aus, wobei sich der Einsatz pro Person auf maximal 10 Stunden pro Woche beschränkt. Die Beratung erstreckt sich auf die Bereiche: Produktionsinformation, Ernährung, Umwelt in Haus und Garten, Verbrau- cherschutzrecht und Finanzdienstleistungen. Unterschiede zu den städtischen Räumen bestehen bei dieser Tätigkeit nicht. 21
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/261 In den Organisationen des Sports werden nach den jährlichen Erhebungen des Landes- sportbundes Niedersachsens (LSB) und seiner regionalen Gliederungen im ländlichen Raum ehrenamtliche Funktionen in zahlreichen unterschiedlichen Bereichen von Frauen wahrgenommen, insbesondere als Übungsleiterinnen, Jugendleiterinnen, Turnwartinnen, Abteilungsleiterinnen, Kassenwartinnen, Geschäftsführerinnen etc., aber auch in Lei- tungsfunktionen als Vorsitzende. Nach Erkenntnissen des LSB in Auswertung von dessen Programmen der Sportentwick- lung, der Aus- und Fortbildung, der Jugendarbeit und der Frauenförderung ist die ehren- amtliche Mitarbeit von Frauen in ländlichen Bereichen aufgrund verschiedener Faktoren höher als in städtischen Ballungszentren. Mit dem Niedersächsischen Brandschutzgesetz (NBrandSchG) wurde die rechtliche Grundlage geschaffen, daß auch Frauen (ehrenamtlichen) Dienst in den freiwilligen Feu- erwehren leisten können. Aus der Jahresstatistik der Feuerwehren 1997 (Stichtag: 31. 12. 1997) ergibt sich, daß sich insgesamt 6904 weibliche aktive Mitglieder in den Reihen der freiwilligen Feuerwehren befinden. Da die Aufstellung und Unterhaltung der Feuerwehren nach dem NBrandSchG zu den Aufgaben der Gemeinden gehören, können Einzelangaben mit einer Zuordnung zum städtischen bzw. ländlichen Raum hierzu nicht gemacht werden. Zu 8.2: Die Landesregierung unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit von Frauen im ländlichen Raum u. a. durch die Förderung von Frauenprojekten und Frauenselbsthilfegruppen nach den „Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Frauenprojekte vom 31. 3. 1993“ (Nds. MBl. S. 529). Durch die Richtlinien werden Frauengruppen und Frauen- selbsthilfegruppen, Frauenprojekte und kulturelle Maßnahmen gefördert, an die ein hohes Maß an ehrenamtlichem Engagement von und ehrenamtlicher Arbeit durch Frauen ge- knüpft ist. Sinn und Zweck der Richtlinien ist es, Projekte zu fördern, die keine institu- tionelle Vereins-, Verbands- oder ähnliche Förderung erhalten. Vorrangig gefördert wer- den sollen Einrichtungen im ländlichen Raum, vorzugsweise in den unterversorgten Re- gionen. Die Landesregierung unterstützt darüber hinaus die Arbeit des Landesfrauenrates Nieder- sachsen und die der 50 im Landesfrauenrat zusammengeschlossenen Frauengruppen und Frauenverbände durch eine jährliche Zuwendung im Rahmen einer institutionellen Förde- rung. Zu den im Landesfrauenrat zusammengeschlossenen Verbänden gehören auch Mitgliedsverbände, die in besonderer Weise die Belange der Frauen im ländlichen Be- reich vertreten, wie z. B. die Landfrauenverbände. Die Träger der Erwachsenenbildung und auch die Landeszentrale für politische Bildung bieten regelmäßig Qualifizierungskurse für Frauen zur Übernahme politischer Ehrenäm- ter an. Die Verbraucherarbeit des DHB in Niedersachsen wird vom Land in diesem Jahr mit einer Zuwendung in Höhe von 200 000 DM unterstützt. Im Rahmen ihrer Sportförderung unterstützt die Landesregierung den LSB Niedersachsen bei Projekten des Breiten- und Leistungssports, des Sportstättenbaues, der Aus- und Weiterbildung, der sportlichen Jugendarbeit und der Frauenförderung. Dabei werden im Rahmen aller Projekte auch ehrenamtliche Tätigkeiten von Frauen im ländlichen Raum unterstützt. Insbesondere die Aus- und Fortbildungsangebote für ehrenamtliche Mitar- beiterinnen und Mitarbeiter sind seit einigen Jahren vom LSB dezentralisiert worden, um den Bedürfnissen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aus den ländlichen Bezirken und Kreisen entgegenzukommen. Dieses Verfahren hat sich sehr bewährt. Gesonderte För- derprogramme für Frauen im ländlichen Raum werden im Sportbereich deshalb nicht für erforderlich gehalten. Die Landesregierung unterstützt die ehrenamtliche Tätigkeit außer- dem generell durch die Würdigung des gesellschaftlichen Engagements im Rahmen von Ehrungen, wie z. B. des Tages der Ehrenamtlichen. 22
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                                       Drucksache 14/261 Um den landwirtschaftlichen Betrieben den Aufbau und die Entwicklung von Dienstlei- stungsangeboten zu erleichtern, hat Niedersachsen die entsprechenden Fördermöglich- keiten im Agrarinvestitionsförderungsprogramm festgelegt. Im Rahmen dieses Pro- gramms sind Mittel für die Bereiche Urlaub auf dem Bauernhof, Direktvermarktung, Freizeit und Erholung, Pensionstierhaltung sowie für hauswirtschaftliche und landwirt- schaftliche Dienstleistungen und für Investitionen zur Einrichtung von hofeigenen Lager- haltungen in Betrieben mit ökologischer Wirtschaftsweise vorgesehen. Investitionen im Bereich der Direktvermarktung werden auch aufgrund der Richtlinie „Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Absatzes von Produkten landwirtschaftlichen Ur- sprungs im Rahmen der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Betriebe“ gefördert. Daneben besteht aufgrund der Richtlinie über die Gewährung einer Umstellungshilfe für landwirtschaftliche Unternehmer/innen und Mitunternehmer/innen auch für Frauen die Möglichkeit, den Betrieb auf eine Wirtschaftsweise mit erheblich geringerem Arbeitsbe- darf umzustellen und an einer beruflichen Umschulung teilzunehmen. Durch die Um- stellungshilfe soll ein finanzieller Ausgleich für die Einkommenseinbußen, die aufgrund der Umstellung des landwirtschaftlichen Betriebes entstehen, gezahlt werden (monatlich 850 DM + 150 DM pro Kind). Das Fördervolumen für diese Maßnahme beträgt pro Jahr 1 750 000 DM (Fördervolumen und Teilnehmer seit 1990). Darüber hinaus werden Initia- tiven und Projekte bei übergeordneten Fragen und Problemen unterstützt und begleitet. Auch die Aus-/Fortbildung zur Dorfhelferin ermöglicht den Frauen im ländlichen Raum zusätzliche Einsatz- und Einkommensmöglichkeiten. Daneben sind zur Bewältigung der zunehmenden Probleme durch den anhaltenden Strukturwandel seit 1993 in Niedersachsen Sorgentelefone für landwirtschaftliche Fami- lien mit Fördermitteln des Landes eingeführt worden. Derzeit sind diese an den Heim- volkshochschulen Oesede, Barendorf und Rastede eingerichtet. Die Mitarbeit an den Telefonen ist ehrenamtlich. Die Mitarbeiter/innen wurden für diesen Einsatz mit Förder- mitteln des Landes im Rahmen von Weiterbildungsmaßnahmen qualifiziert. In regelmä- ßigen Abständen finden Fortbildungen statt. Das Projekt wird von der Agrarsozialen Gesellschaft e.V. in Göttingen wissenschaftlich begleitet. Die Sorgentelefone sind neutrale Anlaufstellen für landwirtschaftliche Familien. Sie geben den landwirtschaftlichen Familien die Möglichkeit, mit einem verständnisvollen Gegenüber Probleme offen anzusprechen und nach Lösungen zu suchen. Seit 1997 finden auch Familenberatungen vor Ort statt. Die Sorgentelefone sind eine Ergänzung zur sozio- ökonomischen Beratung der Landwirtschaftskammern. Der Frauenanteil bei den Anru- fern liegt bei 50 bis 55%. Die Fördersumme beträgt z.Z. rd. 64 000 DM. Zu 10: In Niedersachsen gibt es für den Bereich der Landwirtschaft folgende Beratungsstellen: ¤ Mobile Beratungsstelle für Frauen in der Region Lüchow-Dannenberg und Uelzen (feffa) ¤ Dienstleistungsagentur Ammerland (für geringfügige Beschäftigte) ¤ LandfrauenService in Syke (für Existenzgründerinnen) ¤ Europahaus Aurich (für Existenzgründerinnen) ¤ Landwirtschaftskammer Weser-Ems und Hannover ¤ Beratungsringe ¤ Landfrauenverband Weser-Ems e. V. mit den Unterverbänden ¤ Niedersächsischer Landfrauenverband Hannover e. V. mit den Unterverbänden ¤ Ländliche Erwachsenenbildung in Niedersachsen ¤ Kirchliche Einrichtungen. 24
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                            Drucksache 14/261 2. Institution                    Straße                    PLZ  Ort Mütterzentrum Aurich           Julianenburger Str. 29   26603 Aurich Mütter-Kinder-Zentrum          Bremerstraße 26          27211 Bassum Bassum e.V. Frauen- und Mütterzentrum      Henriettenstraße 11      29303 Bergen Bergen e.V. Mütterzentrum Bückeburg        Jetenburgerstraße 34     31675 Bückeburg Mütterzentrum                  Vilserschulstraße 17     37305 Bruchhausen- Bruchhausen-Vilsen e.V.                                       Vilsen Mütterzentrum „Mutter Courage“ Sevelter Straße 22       49661 Cloppenburg Mütterzentrum-Familien-        Wellestraße 26           49356 Diepholz treffpunkt e.V. Mütterzentrum „Zusammen Stark“ Letznerstraße 5 A        37574 Einbeck e.V. , Ricarda Lorenz Eltern und Kinderzentrum       Burgstraße 6             26721 Emden Emden e.V., „Wackelpeter“ Mütterzentrum Faßberg e.V.     Boelkeweg 2              29328 Faßberg Mütterzentrum Hameln e.V.      Erichstraße 14           31785 Hameln Mütterzentrum Haren            Wesuweer Str. 20         49733 Haren Mütterzentrum Haselünne        Hammerstraße 23 a        49740 Haselünne Mütterzentrum Hemmoor          Lamstedter Str. 1 a      21745 Hemmoor Mütterzentrum Hoya e.V.        Knesestraße 12           27318 Hoya Mütterzentrum Lindau           Feldstraße 15            37191 Katlenburg- Lindau Frauen- und Mütterzentrum      Im Bulloh 2              29331 Lachendorf Lachendorf e.V. Mütter- und Väterzentrum       Königstraße 5            26789 Leer Liebenauer Mütze e.V.          Bahnhofstraße 1          31618 Liebenau Frauen- und Mütterzentrum      Konrad-Adenauer-Ring 40 49808 Lingen Lingen e.V. Mütterzentrum Meppen e.V.      Margaretenstraße 19 – 21 49716 Meppen Mütterzentrum Moringen e.V.    Kirchstraße 9            37186 Moringen Mütter-Kinder-Zentrum e.V.     Rosenstraße 6            29633 Munster Levana Mütterzentrum e.V.      Birkenallee 12           26871 Papenburg 26
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Niedersächsischer Landtag  14. Wahlperiode                                           Drucksache 14/261 Institution                      Straße                   PLZ  Ort Mütter- und Frauenzentrum        Burgstraße 12           49610 Quakenbrück „Artland“ Frauentreff Mütterzentrum e.V.   An den Teichen 18       38723 Seesen Mütterzentrum Sögel Weißes Haus Bahnhofstraße            49751 Sögel Mütterzentrum Soltau e.V.        Unter den Linden 21     29614 Soltau Mütterzentrum Steinfeld e.V.     Am Mühlenbach 1         49439 Steinfeld Mütterzentrum Uchte e.V.         Mühlenstraße 21         31600 Uchte Pusteblume e.V., MZ Varel        Wiefelstedter Str. 96 b 26316 Varel Mütterzentrum Vechta e.V.        Füchtel 72              49377 Vechta „Offenes Haus für Alle“          Vienenburger Str. 15    38690 Vienenburg Mütterzentrum Immenrode e.V. Mütterzentrum Wedemark e.V.      Allerhop 23             30900 Wedemark Mütterzentrum Werlte             Söglerstraße 2          49757 Werlte „Im Bahnhof“ Mütterzentrum Wildeshausen       Kleine Wallstraße 24    27793 Wildeshausen Merk (Ausgegeben am 19. Oktober 1998)                                                           27
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