Schießerei zwischen Clan und Rockern in Duisburg
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/230 18. Wahlperiode 14.07.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 17 vom 14. Juni 2022 der Abgeordneten Markus Wagner, Prof. Dr. Daniel Zerbin und Andreas Keith AfD Drucksache 18/41 Schießerei zwischen Clan und Rockern in Duisburg Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Am 4. Mai 2022 kam es auf dem Altmarkt in Duisburg-Hamborn zu einer Schießerei – mutmaßlich zwischen einem türkisch-libanesischen Clan und Rockern der Hells Angels. An der Eskalation waren bis zu 100 Personen beteiligt. Nach Angaben der Polizei wurde bei der Schießerei mindestens 19-mal geschossen, wodurch vier Menschen verletzt wurden. 15 1 zunächst am Tattag festgenommene Männer wurden am nächsten Tag wieder freigelassen. Nur wenige Tage nach diesem Ereignis gab es Hinweise, dass die Hells Angels ihren 2 Duisburger Charter aufgelöst haben könnten. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 17 mit Schreiben vom 14. Juli 2022 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration und dem Minister der Justiz beantwortet. 1. Wie ist der Sachstand der polizeilichen und staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen zu dem oben genannten Vorfall? (Bitte Tatverdächtige, Tathergang, Vorstrafen der Tatverdächtigen, Straftatbestände, Staatsbürgerschaften der Tatverdächtigen, Vornamen deutscher Tatverdächtiger und sonstige polizeilichen Erkenntnisse über die Tatverdächtigen nennen) Zur Beantwortung hat mir das Ministerium der Justiz folgenden Beitrag übersandt: „I. Die Leitende Oberstaatsanwältin in Duisburg hat dem Ministerium der Justiz unter dem 21. Juni 2022 zu der Frage 1, soweit der justizielle Geschäftsbereich berührt ist, - anonymisiert - im Wesentlichen wie folgt berichtet: ‚Die Staatsanwaltschaft Duisburg führt unter dem Aktenzeichen 120 Js 47/22 ein Ermittlungsverfahren gegen (aktuell) 49 Beschuldigte insbesondere wegen versuchten 1 Vgl. https://www.welt.de/regionales/nrw/article238780369/Schuesse-in-Duisburg-so-kam-es-zur- Eskalation.html. 2 Vgl. https://www.stern.de/gesellschaft/regional/nordrhein-westfalen/schiesserei-polizei--mehr-als-19- schuesse-vor-zwei-wochen-in-duisburg--31873964.html. Datum des Originals: 14.07.2022/Ausgegeben: 20.07.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 Mordes, (schweren) Landfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung und Verstoßes gegen das WaffG. Nach derzeitigem Erkenntnisstand ist von folgendem Tathergang auszugehen: Am Mittwoch den 4. Mai 2022 gegen 20:40 Uhr versammelten sich ca. 100 Personen aus dem als organisiert und schwer kriminell einzustufenden Rocker- und Clanmilieu in aggressiver Grundhaltung in zwei Gruppen auf dem Hamborner Altmarkt in 47166 Duisburg. Die bisher identifizierten Beschuldigten sind überwiegend der Rockergruppierung H. A. und der Großfamilie X bzw. Y zuzuordnen. Das Zusammentreffen eskalierte in einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen den beiden Personengruppen. Dabei wurden jedenfalls 28 Schüsse durch zumindest drei Personen abgegeben. Die Scheiben eines Ladenlokals, welches Mitgliedern der Großfamilie X bzw. Y zuzuordnen ist, wurden aus der Menge heraus von Personen, die der Rockergruppierung der H. A. zugeordnet werden, eingeworfen bzw. eingeschlagen, und es wurden Gegenstände in das Ladenlokal auf die dort anwesenden Personen geworfen. Bislang sind der Polizei vier Personen mit Verletzungen namentlich bekannt geworden, die in umliegenden Krankenhäusern behandelt werden mussten. Weitere Verletzte aus dem Umfeld der beiden Gruppen werden vermutet. Die Geschosse schlugen u.a. auch in Ladenlokalen und in einem am Markt geparkten Pkw ein. 15 Personen wurden zunächst in Tatortnähe vorläufig festgenommen. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Beweislage aus einem tumultartigen Geschehen heraus und unter Beteiligung einer Vielzahl von Personen, die eine Zuordnung konkreter Tathandlungen zu konkreten Tatverdächtigen nicht mit der erforderlichen Sicherheit zuließ, wurden alle 15 vorläufig festgenommenen Personen nach Abschluss der ED-Behandlungen und Spurensicherung (u.a. Schmauchspuren) im Laufe des 5. Mai 2022 aus dem Gewahrsam entlassen. Die genaue Rekonstruktion des Tathergangs, die Identifizierung weiterer Personen – sowohl Beschuldigter als auch Zeugen – sowie die Hintergründe des Tatgeschehens sind derzeit noch Gegenstand der umfangreichen Ermittlungen. Zu den bisher identifizierten Beschuldigten liegen auf der Grundlage des Bundeszentralregisters […] die aus der Anlage 1 ersichtlichen Informationen vor. Soweit gegen die Beschuldigten in der Vergangenheit Freiheits- bzw. Jugendstrafen in einer Höhe ab zwei Jahren verhängt wurden, wird dies in der Anlage gesondert aufgeführt. Diese Grenze wurde in Anlehnung an §§ 24 ff. GVG gezogen. Eine weitergehende Aufschlüsslung ist in der zur Verfügung stehenden Zeit mit zumutbaren Aufwand nicht zu leisten, ohne den Fortgang der Ermittlungen zu verzögern. Von der öffentlichen Nennung der Vornamen der beteiligten deutschen Staatsangehörigen wird in der Anlage abgesehen, um Rückschlüsse auf die Identität der Beschuldigten und die Zuordnung von Vorbelastungen zu vermeiden. Von den bisher 49 Beschuldigten werden nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen 22 der Personengruppe der Rockergruppierung H. A. zugeordnet. Bei drei Beschuldigten ist eine mögliche Zuordnung zu einer Gruppe noch fraglich. Die übrigen 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 Beschuldigten werden der Gruppe um Mitglieder der Großfamilie X bzw. Y zugeordnet. Bei einigen der Beschuldigten, die der Gruppe um Mitglieder der Großfamilie X bzw. Y zugeordnet werden, liegen auch Hinweise auf eine Verbindung zu der Rockergruppierung der H.A. vor. ‘ Zu den Tatverdächtigen und ihren im Bundeszentralregister eingetragenen Vorstrafen verhält sich der vorbezeichnete Bericht der Leitenden Oberstaatsanwältin - anonymisiert - wie folgt: 3
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 ‚Anlage 1 Lfd. Beschul Staatsangehö Eintragu Delikte BZR Verurteilungen ab 2 Nr. digte rigkeit ngen im Jahren Freiheits- BZR bzw. Jugendstrafe 1 N1 Marokkanisch 0 2 N2 Rumänisch, 0 Deutsch 3 N3 Libanesisch 10 Nötigung, (gefährliche) Körperverletzung, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Betrug 4 X1 Türkisch 0 5 X2 Türkisch, 2 Gesucht wegen Deutsch Strafverfolgung 6 X3 Türkisch 0 7 X4 Türkisch 0 8 X5 Türkisch 1 Fahrlässige Körperverletzung 9 Y1 Deutsch 4 Falsche Verdächtigung, fahrlässige Straßenverkehrsgefährdun g, Beleidigung, Bedrohung, Fahren ohne Fahrerlaubnis 10 N4 Libanesisch 2 BtMG, Diebstahl Straftaten nach dem BtMG: Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 1 Monat 11 X6 Türkisch 3 Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen, Urkundenfälschung, PflVG 12 X7 Türkisch 3 Beleidigung, fahrlässige Körperverletzung, WaffG 13 N5 Türkisch 9 Diebstahl, (gefährliche) Straftaten nach dem Körperverletzung, sexuelle BtMG: Nötigung, Raub, Freiheitsstrafe von 2 räuberische Erpressung, Jahren und 6 BtMG, Beleidigung Monaten 14 N6 Deutsch 0 15 N7 Libanesisch, 15 Räuberische Erpressung, gefährliche Deutsch (gefährliche) Körperverletzung Körperverletzung, u.a.: Jugendstrafe Beleidigung, Bedrohung, von 2 Jahren Fahren ohne Fahrerlaubnis, PflVG, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung, Nötigung, Urkundenfälschung 16 X8 Deutsch 2 Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung 4
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 17 N8 Deutsch 0 18 N9 Libanesisch 0 19 N10 Türkisch, 2 Beleidigung, Bedrohung Deutsch 20 Y2 Libanesisch 0 21 Y3 Deutsch 0 22 N11 Türkisch 1 Betrug Lfd. Beschul Staatsangehö Eintragu Delikte BZR Verurteilungen ab 2 Nr. digte rigkeit ngen im Jahren Freiheits- BZR bzw. Jugendstrafe 23 N12 Deutsch 2 Waffenbesitzkarte widerrufen, Besitz und Erwerb von Waffen untersagt 24 N13 Deutsch 5 Betrug, WaffG, VereinsG Straftaten nach dem WaffG eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten 25 N14 Türkisch 9 Sexuelle Nötigung, Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Betrug 26 N15 Deutsch 7 (gefährliche) Körperverletzung, Verkehrsunfallflucht, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Beleidigung, Sachbeschädigung, räuberische Erpressung, Betrug 27 N16 Deutsch 0 28 N17 Deutsch 0 29 N18 Deutsch 4 (gefährliche) Straftaten nach dem Körperverletzung, WaffG, BtMG: BtMG Freiheitsstrafe von 2 Jahren 30 N19 Deutsch 2 (gefährliche) Körperverletzung 31 N20 Deutsch 3 Fahrlässige Straßenverkehrsgefährdun g, WaffG 32 N21 Deutsch 7 Betrug, Beleidigung, Nötigung, VereinsG 33 N22 Iranisch 0 34 N23 Deutsch 14 Diebstahl, Diebstahl: Unterschlagung, Jugendstrafe von 2 fahrlässige Trunkenheit im Jahren Straßenverkehr, Fahren Straftaten nach dem ohne Fahrerlaubnis, BtMG: 5
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 Urkundenfälschung, Freiheitsstrafen von PflVG, 3 Jahren und 6 Beförderungserschleichun Monaten sowie 6 g, Amtsanmaßung, Jahren Nötigung, fahrlässige Körperverletzung, Diebstahl mit Waffen, Sachbeschädigung, falsche Verdächtigung, BtMG 35 Y4 Deutsch 0 36 Y5 Deutsch 1 Hausfriedensbruch 37 N24 Deutsch 0 38 Y6 bisher 10 PflVG, (gefährliche) Betrug: ungeklärt: Körperverletzung, Freiheitsstrafe von 2 zuletzt erfasst Nötigung, Beleidigung, Jahren als staatenlos WaffG, Betrug, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr 39 N25 Deutsch 1 Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte Lfd. Beschul Staatsangehö Eintragu Delikte BZR Verurteilungen ab 2 Nr. digte rigkeit ngen im Jahren Freiheits- BZR bzw. Jugendstrafe 40 N26 Türkisch 0 41 N27 Türkisch 6 Räuberische Erpressung, Schwerer Raub: PflVG, Hehlerei, Jugendstrafe von 3 Beförderungserschleichun Jahren g, Raub, BtMG, Fahren ohne Fahrerlaubnis, unerlaubtes Entfernen von Unfallort 42 N28 Deutsch, 0 Serbisch- Montenegrinis ch 43 N29 Deutsch 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis 44 N30 Türkisch 0 45 N31 Deutsch 1 Gefährliche Gefährliche Körperverletzung Körperverletzung: Freiheitsstrafe von 2 Jahren 46 N32 Türkisch, 3 Diebstahl, (gefährliche) Deutsch Körperverletzung 47 N33 Deutsch 1 Fahren ohne Fahrerlaubnis 48 N34 Deutsch 15 BtMG, Diebstahl, Fahren versuchter Mord in ohne Fahrerlaubnis, Tateinheit mit Volksverhetzung, gefährlicher Beleidigung, WaffG, Körperverletzung: 12 versuchter Mord, Jahre Freiheitsstrafe 6
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 gefährliche Körperverletzung 49 N35 Türkisch bisher keine Rückmel dung II. Der Generalstaatsanwalt in Düsseldorf hat seinem Randbericht vom 23. Juni 2022 zufolge gegen die Sachbehandlung der Leitenden Oberstaatsanwältin keine Bedenken.“ 2. Wie hoch ist das Personenpotential, welches den unterschiedlichen Clans in Duisburg zugerechnet werden kann? (Bitte nach Clannamen oder -bezeichnung aufschlüsseln) Ausweislich des Lagebildes Clankriminalität Nordrhein-Westfalen 2021 erfasste das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen 216 Tatverdächtige, die im Zuständigkeitsbereich der Kreispolizeibehörde Duisburg wohnhaft sind. 3. Inwieweit wurde oder wird der Hamborner Altmarkt in Duisburg und dessen Umfeld als „gefährlicher bzw. verrufener“ Ort durch die Kreispolizeibehörde eingestuft? Die Frage bezieht sich auf die polizeiliche Befugnisnorm des § 12 Abs. 1 Nr. 2 Polizeigesetz NRW (PolG NRW). Danach kann die Polizei die zur Feststellung der Identität einer Person erforderlichen Maßnahmen treffen, wenn sich diese an einem Ort aufhält, bei dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben, sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen oder sich dort gesuchte Straftäter verbergen. Das Polizeipräsidium Duisburg hat vor dem Hintergrund der erheblichen Straftaten, Störungen und Gefahren aufgrund der Vorkommnisse am 4. Mai 2022 am Hamborner Altmarkt die abstrakt-generelle Festlegung für alle zuständigen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten des Duisburger Präsidiums getroffen, wonach für die konkrete Örtlichkeit und für einen befristeten Zeitraum vom 6. Mai bis 6. Juni davon auszugehen sei, dass die Voraussetzungen der genannten Eingriffsgrundlage zur erleichterten Kontrolle von dort anwesenden Personen ohne zwingendes Vorliegen einer konkreten Gefahr gegeben sind. Darüber hinaus hat das Polizeipräsidium Duisburg unmittelbar nach den Vorkommnissen am 4. Mai 2022 für den Zeitraum von einem Monat eine Videobeobachtung der Örtlichkeit gemäß § 15a PolG NRW angeordnet. 4. Wie viele Clankriminelle aus Duisburg wurden in den letzten fünf Jahren abgeschoben? Zur Beantwortung hat mir das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration folgenden Beitrag übersandt: 7
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/230 „Eine statistische Erfassung im Sinne der Fragestellung erfolgt nicht.“ 8