Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                                Drucksache      18/352 18. Wahlperiode 29.07.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 44 der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias AfD Drucksache 18/99 Welche Probleme sieht die Landesregierung im Zusammenhang mit der EU- Arbeitnehmerfreizügigkeit? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Rahmen eines Interviews mit der WAZ am 21. Mai 2022 äußerte sich die seinerzeitige NRW-Kommunalministerin, Ina Scharrenbach (CDU), bezüglich möglicher Probleme im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit. Dabei ging es sowohl um bestehende EU-Mitglieder wie Rumänien und Bulgarien als auch um Beitrittskandidaten aus dem Westbalkan, also aus Albanien, Bosnien & Herzegowina, Kosovo, Nordmazedonien, Montenegro und Serbien: „Die Europäische Union muss zudem nach acht Jahren Arbeitnehmer-Freizügigkeit mit Rumänien und Bulgarien dringend überprüfen, was gut und was schlecht gelaufen ist. Die EU darf nicht die Augen davor verschließen, wenn es in einzelnen Regionen Entwicklungen gibt, die zu Frust und Verdruss führen. […] Es stehen weitere EU- Beitritte von Staaten aus dem Westbalkan bevor. Diese Staaten gehören in die Europäische Union. Aber: Fehler dürfen sich nicht wiederholen. Der Auftrag der Politik ist es, die Arbeitnehmer-Freizügigkeit zu schützen. Wenn ich aber merke, dass diese Freizügigkeit zum Teil unterlaufen wird mit anderen Beweggründen, weil das Wirtschaftsgefälle zwischen Deutschland und Rumänien und Bulgarien so groß ist, dann muss man dafür Sorge tragen, dass das korrigiert wird. Weil sonst die Vorbehalte von Bürgern gegen diese Freizügigkeit zunehmen und sie insgesamt in Gefahr gerät.“         1 Das späte Benennen möglicher Probleme durch Ministerin Scharrenbach kommt einem Eingestehen des eigenen Scheiterns bzw. dem Scheitern der alten Landesregierung in dieser Frage gleich. Es stellt sich die Frage, warum in den letzten 5 Jahren der Wille fehlte, sich aktiv mit diesem Thema zu beschäftigen. Unklar bleibt, an wen die Ministerin ihre Forderungen adressiert. Bei der konkreten Benennung der gemachten Fehler, die jetzt bei den Westbalkanstaaten vermieden werden sollen, blieb die Ministerin im Unklaren.   2 1 Vgl. https://www.waz.de/politik/landespolitik/dem-ruhrgebiet-geht-es-heute-besser-als-vor-fuenf- jahren-id235406189.html 2 Vgl. https://www.achgut.com/artikel/die_dauerschleife_der_problem_sprechblasen Datum des Originals: 29.07.2022/Ausgegeben: 04.08.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                 Drucksache 18/352 Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 44 mit Schreiben vom 29. Juli 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen und der Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen namens der Landesregierung beantwortet. 1.     In welchem Umfang hat sich seit dem EU-Beitritt Rumäniens und Bulgariens im Jahre 2007 die Anzahl der regelleistungsberechtigten rumänischen und bulgarischen Staatsbürger in NRW erhöht? (Bitte nach Jahr, Anzahl und Altersstruktur differenziert auflisten) Die Anzahl und Entwicklung der regelleistungsberechtigten rumänischen und bulgarischen Staatsbürger in Nordrhein-Westfalen seit dem Jahr 2007 ist der Anlage 1 (Amtliche Statistik der Bundesagentur für Arbeit) zu entnehmen. 2.     In wie vielen Fällen kam es bisher zu einer Aberkennung der EU-Freizügigkeit von rumänischen oder bulgarischen Staatsbürgern in NRW? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten) 3.     In wie vielen Fällen wurde in diesem Zusammenhang bisher eine Wiedereinreisesperre verhängt? (Bitte nach Jahr und Anzahl differenziert auflisten) Die Fragen 2 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. In der für das Freizügigkeitsrecht maßgeblichen Datenbank, dem Ausländerzentralregister, werden keine Daten bezüglich der Aberkennung der EU-Freizügigkeit erfasst. Eine sonstige standardisierte Erfassung solcher Daten erfolgt ebenfalls nicht. Gleiches gilt für die Frage der Verhängung von Wiedereinreisesperren. 4.     Welche Maßnahmen plant die neue Landesregierung gegen mögliche Missstände im Zusammenhang mit der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit? Es wird auf den Bericht der Landesregierung zum Thema „Zuwanderung von Menschen aus Südosteuropa“ von 28. September 2021 verwiesen (Vorlage 17/5802). In diesem werden die unterschiedlichen ordnungspolitischen und integrativen Maßnahmen der vorherigen Landesregierung beschrieben. Die bewährten Maßnahmen werden fortgesetzt und unterliegen im Rahmen der Projektgruppe „Strategieaustausch zur Zuwanderung aus Südosteuropa“ einem dauerhaften Austausch mit Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Behörden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen fördert im Rahmen des Förderaufrufs REACT-SOE mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds regionale Projekte zur Unterstützung der Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen, insbesondere aus Süd-, Mittel- und Osteuropa. Mit der REACT-SOE-Förderung soll den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie für die Zielgruppe entgegengewirkt werden. Studien belegen, dass die Folgen der Coronavirus-Pandemie zugewanderte Menschen hinsichtlich ihrer Integration in den Arbeitsmarkt in besonderem Ausmaß treffen. Das Hauptziel des Aufrufs REACT-SOE ist die Arbeitsmarktintegration von zugewanderten Menschen. In 30 Kreisen und kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen werden die Projekte bis zum 31. März 2023 umgesetzt. 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                            Drucksache 18/352 Darüber hinaus sind zugewanderte Menschen häufig prekär beschäftigt, darunter auch Menschen, die im Rahmen der EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit nach Nordrhein-Westfalen kommen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein- Westfalen fördert vielfältige und ortsnahe Beratungsangebote für Menschen in prekären und ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen. Die 53 mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds geförderten Beratungsstellen Arbeit in Nordrhein-Westfalen sind ein zentraler Baustein in diesem landesweiten Netzwerk gegen Arbeitsausbeutung. 5.    Wie positioniert sich die neue Landesregierung bezüglich der zukünftigen Umsetzung und Weiterentwicklung der Westbalkanregelung? Die Westbalkanregelung eröffnet Staatsangehörigen von Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Republik Nordmazedonien, Montenegro und Serbien für jede Beschäftigung einen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Die Regelung war zunächst für die Jahre von 2016 bis Ende 2020 befristet. Aufgrund der hohen Nachfrage von Arbeitgebern in Deutschland nach Arbeitskräften aus diesen Staaten wurde die Regelung bis zum 31. Dezember 2023 verlängert. Die vorherige Landesregierung Nordrhein-Westfalen hatte sich für eine Verlängerung ausgesprochen. 3
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Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) Regelleistungsberechtigte (RLB) Land Nordrhein-Westfalen (Gebietsstand März 2022) Zeitreihe von Jahresdurchschnitten und Berichtsmonaten, Datenstand: Juni 2022 Daten zu Leistungen nach dem SGB II nach einer Wartezeit von 3 Monaten. davon im Alter von:                                                     davon im Alter von: Bulgarien                                                                   Rumänien Berichtsjahr/-monat 25 bis unter 55   55 Jahren und                                  25 bis unter 55 unter 25 Jahren                                                       unter 25 Jahren                           55 Jahren und älter Jahren            älter                                         Jahren 1                       2                  3                 4            5                6                7                             8 2007                                      508                    139                 335               34        1.253              364              807                                    83 2008                                      598                    171                 387               40        1.338              396              861                                    81 2009                                      822                    262                 512               48        1.501              449              957                                    95 2010                                    1.178                    419                 710               49        1.728              539            1.085                                  103 2011                                    1.676                    633                 972               72        1.960              649            1.197                                  115 2012                                    2.573                  1.043               1.425              104        2.416              851            1.435                                  130 2013                                    4.235                  1.825               2.262              149        3.382            1.277            1.943                                  162 2014                                    8.766                  3.852               4.632              282        6.677            2.912            3.522                                  242 2015                                   15.363                  6.875               8.002              486      13.587             6.847            6.402                                  338 2016                                   21.676                  9.883             11.088               705      18.927            10.071            8.437                                  419 2017                                   24.877                 11.484             12.533               860      21.108            11.438            9.188                                  483 2018                                   26.651                 12.420             13.223             1.007      22.103            12.071            9.515                                  517 2019                                   28.329                 13.361             13.781             1.187      23.274            12.946            9.778                                  550 2020                                   31.104                 14.691             14.995             1.418      25.225            14.091           10.484                                  650 2021                                   34.344                 16.255             16.438             1.652      26.616            14.999           10.889                                  729 Januar 2022                            35.279                 16.817             16.756             1.706      26.557            15.100           10.714                                  743 Februar 2022                           35.412                 16.881             16.803             1.728      26.671            15.167           10.760                                  744 © Statistik der Bundesagentur für Erstellungsdatum: 06.07.2022, Statistik-Service West, Auftragsnummer 331279 Arbeit
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