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Lärmmedizinisches Gutachten

Hamburger Flughafen
Vorfeld II

Anhang C
1

Gutachten-Kennblatt

Titel:

Lärmmedizinisches Gutachten für den Flughafen Hamburg Vorfeld II

Autoren: Leitung des Gutachtens:

Dr.-Ing. C. Maschke Dr.-Ing. C. Maschke
Prof. em. Prof. Dr. med. K. Hecht

Dr, vor, nad EU-Eh, Balzer Technische Universität Berlin
cand. Met. S. Bärndal Fachbereich 6

cand. Ing. D. Erdmann Institut für Technische Akustik
cand. Ing. M. Greusing Einsteinufer 25

cand. Ing. H. Hartmann 10587 Berlin

cand. Ing. F. Pleines

cand. Ing. T. Renner

Durchführende Institutionen: Abschlußdatum:
15.12.96
Technische Unversität Berlin, Fachbereich 6
Institut für Technische Akustik Veröffentlichungsdatum:
Einsteinufer 25, 10587 Berlin
Tel. 030/314-22931
Seitenzahl:
Institut für Streßforschung Berlin 1.S.F. Hauptteil: 93
Chausseestr. 111, 10115 Berlin a > hin
Tel. 030/28599029 Anhang Es

Tabellen und Diagramme:

Hauptteil: 25
AnhangA: 5
AnhangB: 16
Anhang C: 45

Abbildungen:

Hauptteil: 28
Anhang A: 32
AnhangB: 62
AnhangC: -

Zusätzliche Angaben:
Dieses Gutachten besteht aus vier Teilen; dem Hauptteil und den Anhängen A, B und C.
2

Inhaltsverzeichnis

Abkürzungsverzeichnis

1 Beispiel für die lärmmedizinische Bewertung anhand
der Ausgangssituation
1.1 Zeitbereich 1 (6:00 bis 12:30 Uhr)
1.1.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 1)
1.1.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)
1.1.1.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 1)
1.1.2 Belästigung (AO Zeitbereich 1)
1.1.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)
1.1.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)
1.2 Zeitbereich 2 (12:30 bis 13:30Uhr)
1.2.1 Physische und Psychische Erholung
1.2.2 Fluglärm und Boden-/Fluglärm
1.3 Zeitbereich 3 (13:30 bis 19:00 Uhr)
1.3.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 3)
1.3.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 3)
1.3.1.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 3)
1.3.2 Belästigung (A0 Zeitbereich 3)
1.3.2.1 Fluglärm (40 Zeitbereich 3)
1.3.2.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 3)
1.4 Zeitbereich 4 (19:00 bis 22:00 Uhr)
1.4.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (AO Zeitbereich 4)
1.4.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4)
1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 4)
1.4.2 Belästigung (A0 Zeitbereich 4)
1.4.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4)
1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (40 Zeitbereich 4)
1.5 Zeitbereich 5 (22:00 bis 1:00 Uhr)
1.5.1 Schlafstörungen
1.5.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 5)
1.5.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 5)
1.6 Zeitbereich 6 (1:00 bis 6:00Uhr)
1.6.1 Schlafstörungen
1.6.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 6)
1.6.1.2 Boden-/Fluglärm (40 Zeitbereich 6)

2 Daten über die Anzahl der durch Fluglärm und
Boden-/Fluglärm Betroffenen
2.1 Erklärung der Abkürzungen für die Formulare

2.2 Datenblätter

Soon SNaa u vun a.

vv N Dun Hoss mm Es
DSOOS Sa NSS US SEASS

22
22
22
3

Abkürzungsverzeichnis

dB(A)
dB(AD)
DIN
DRC
EEG
EFN
EKG
EMG
EOG

FBN
gem.

HVS
IHK
ILO

ipos

Ausgangssituation

Ausbaustufe 1

Ausbaustufe 2

Ausbaustufe 3

Adrenocorticotropes Hormon

Allgemeines Lineares Modell

Aszendierendes Retikuläres Aktivierungssystem
berechnet

cyclo Adenosinmonophosphat

Dezibel, A-bewertet

Dezibel, Al steht für "Zeitbewertung Impuls"
Deutsches Institut für Normung

Damage-Risk Contours (Gehörschadenrisikokurven)
Elektroenzephalogramm

Norwegisches Fluglärmmaß
Elektrokardiogramm

Elektromyogramm

Blektrookulogramm

female/weiblich

schwedische Einheit für einen zeitlich gewichteten Mittelungspegel
Gemessen

Stunde

Hydroxy-Vanillin-Mandelsäure

Ischämische Herzkrankheiten

International Labour Organisation
(Internationale Arbeitsorganisation der UNO)

Institut für praxisorientierte Sozialforschung

Kosteneinheit

Kraftfahrzeug

A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel, Mittelungspegel
A-bewerteter Maximalpegel

Day - Night Noise Level (über Tag und Nacht gemittelter
Lärmpegel)

Äquivalenter Dauerschallpegel

Noise Exposure Level :äquivalenter Dauerschallpegel eines
repräsentativen 8 Stunden Arbeitstages

Lastkraftwagen

II
4

Loss
Ln

Iris
Urea

mdl.
Min

N

Ni

N2

N3
N50
N55
NEF
NIPTS

NNI
NONREM
PNS
PSYCHINFO
PSYNDEX

Maximalpegel

Überschreitungspegel (Lärmpegel, der in N Prozent der Meßzeit
überschritten wird)

Spitzenpegel

modifizierter L,., Beiträge < 40 dB(A) werden nicht
berücksichtigt

male/männlich

Mündlich

Minute

Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht

Nullvariante 1

Nullvariante 2

Nullvariante 3

Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht mit Spitzenpegel über 50 dB(A)
Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht mit Spitzenpegel über 55 dB(A)
Noise Exposure Forecast (Lärmbelastungsvoraussage)

Noise Induced Permanent Threshold Shift (Lärmbedingter
Hörverlust)

Noise and Numder Index

Non Rapid Eye Movement (Nicht-Traumschlaf)
Peripheres Nervensystem

Name einer Datenbank

Name einer Datenbank

Rapid Eye Movement (Traumschlaf)

Relative Risiken

Sekunde

Schriftlich

Sound Exposure Level (Lärmimmissionspegel)
Name einer Datenbank

telefonisch

Traffic Noise Index (Verkehrslärmindex)

Temporary Threshold Shift (Zeitweilige
Hörschwellenverschiebung)

Name einer Datenbank

United Nation Organisation

Verein Deutscher IngenieurInnen

Vanillin-Mandelsäure

World Health Organistion (Weltgesundheitsorganisation)
Zentrales Nervensystem

II
5

1 Beispiel für die lärmmedizinische Bewertung
anhand der Ausgangssituation

Im Folgenden wird anhand der Ausgangsituation die lärmmedizinische Bewertung ausführlich
durchgeführt. Für die Ausbaustufen und Nullvarianten wäre die Bewertung bis auf andere
Betroffenenzahlen und andere betroffene statistische Einheiten (siehe Kap. 2) identisch.

1.1. Zeitbereich 1 (6:00 bis 12:30 Uhr)

In diesem Zeitbereich ist die Nutzung von Außenflächen bzw, ein längerer Aufenthalt im
Freien zu berücksichtigen. Die Zumutbarkeitsgrenzen für gesunde Erwachsene werden auf den
Außenpegel abgestellt.

Für Kinder und kranke Menschen sind zusätzliche Anforderungen an den Innenpegel zu
stellen. Für die Innenräume muß die Luftqualität durch ausreichende Lüftung sichergestellt
werden.

Für Schulen und Kindertagesstätten der betroffenen Gebiete sind Innenraumpegel kleiner
35 dB(A) zu forden, um eine ungestörte Kommunikation bzw. ein ungestörtes Lernen zu
gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieser “akustischen Verkehrslärmpause” ist auch für die
Kinder die gleiche Zumutbarkeitsgrenze wie für Erwachsene anzusetzen. Anders ist die
Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen untergebracht sind.
Für sie kann eine lärmbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung auch unterhalb der
Zumutbarkeitsgrenzen für Erwachsene nicht ausgeschlossen werden. Der vorliegende
wissenschaftliche Kenntnisstand läßt keine quantitative Bewertung zu. Hier besteht aus
präventivmedizinischer Sicht ein erhöhter Handlungsbedarf.

Auch für kranke Menschen in Krankenhäusern sollte ein Innenpegel von 35 dB(A) nicht
überschritten werden, da Kranke eine schlechte Fähigkeit zur Streßbewältigung haben.

Für alte Menschen ergibt sich unter Beachtung der verminderten Regulationsfähigkeit eine
geringere Zumutbarkeitsgrenze als für Erwachsene. Da bei dieser Lärmbelastung auch eine
erhebliche Belästigung zu verzeichnen ist, wird bei den alten Menschen von einer verkürzten
Nutzung der Außenflächen ausgegangen und die gleiche Dringlichkeitsstufe wie für die jüngeren
Erwachsenen angesetzt. In dem Bereich, in dem die Zumutbarkeitsgrenze für alte Menschen
überschritten ist, sollten keine Altenheime liegen.

1.1.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 1)

Die wesentlichen tagesrhythmischen Parameter des vegetativ-hormonellen Regulationssystems
erreichen in diesem Zeitbereich ihre tageszeitlichen Maxima. Das bedeutet die Beanspruchung
ist gegenüber den anderen Zeitbereichen bei gleicher Verkehrslärmbelastung vermindert. Die
Zumutbarkeitsgrenze der vegetativ-hormonellen Beanspruchung liegt für Erwachsene bei einem
äquivalenten Dauerschallpegel von 68 dB(A) und einem Maximalpegel von 99 dB(A)
(3 mal erreicht oder überschritten).

 

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung
1.1.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 1 im Formular Fluglärm AO zusammengefaßt.

.

Aquivalenter Dauerschallpegel (Laca): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 68 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 4989 Personen. Davon sind 578 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 204 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 968 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3808, 3817, 3818,
3819), Groß Borstel (4403), Fuhlsbüttel (5301), Langenhorn (5411, 5418, 5419, 5420, 5421)
sowie Teile von Norderstedt.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Von den 4989 Flughafenanwohnern sind 235 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis
80 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 26 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 9 Kinder ein Alter
unter 5 Jahren aufweisen. 34 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen unter diesen
akustischen Bedingungen.

Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf.

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein
mittlerer Handlungsbedarf.

Maximalpegel (Limax): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 99 dB(A) (3 mal erreicht
oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 90 Personen, wovon 15 ältere Menschen
(älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804,
3819) und Langenhorn (5419, 5420).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte akute Fehlregulation nicht
mehr ausgeschlossen werden. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 10 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 3 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für diese Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge
wiederholter akuter Fehlregulationen nicht ausgeschlossen werden.

1.1.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 1 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet.

Aquivalenter Dauerschallpegel (L\..): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 47)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 68 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 2242 Personen. Davon sind 248 Kinder (bis 15 Jahre), von

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

denen 90 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 450 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804 3817, 3819), Groß Borstel
(4403), Fuhlsbüttel (5302) und Langenhorn (5418, 5419).

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt
sind, sind nicht ausgewiesen.

1.1.2 Belästigung (AO Zeitbereich 1)

In diesem Zeitbereich hat die Aktivierung ihr tageszeitliches Maximum. Die Belästigung ist
gegenüber den anderen Zeitbereichen bei gleicher Belastung vermindert. Die
Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung liegt für Erwachsene bei einem äquivalenten
Dauerschallpegel von 64 dB(A) und einem Maximalpegel von 83 dB(A) (3 mal erreicht
oder überschritten).

1.1.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich ])

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 1 im Formular Fluglärm AO zusammengefaßt.

Äquivalenter Dauerschallpegel (Lı.,): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 64 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 16016 Personen. Davon sind 1891 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 664 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 3157 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind die statistischen Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3803,
3804, 3808, 3814, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101, 4102, 4103,
4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel (4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501),
Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5306), Langenhorn (5411, 5418, 5419, 5420, 5421) und Teile von
Hasloh und Norderstedt.

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der
Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger
Handlungsbedarf.

Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen
untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei
den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden.

Von den 16016 Flughafenanwohnern sind 1458 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
70 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 168 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 60 Kinder ein
Alter unter 5 Jahren aufweisen. 249 ältere Personen wohnen unter diesen akustischen
Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3808, 3817) und
Langenhorn (5418, 5419).

 

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer
Belästigung sondern auch durch direkte vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr
auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl.
Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen.

In unmittelbarer Umgebung des Flughafens sind 235 Anwohner einem äquivalenten
Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt.

Betroffen ist statistisch Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf.

Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer
Belästigung, sondern auch durch direkte vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr
auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl.
Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen.

Maximalpegel (Lımax): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 83 dB(A) (3 mal erreicht
oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 17732 Personen, wovon 3401 ältere
Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701),
Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4018), Stellingen
(4101, 4102, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108, 4111), Groß Borstel (4401 ‚4404, 4405),
Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5306), Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419,
5420, 5421), Poppenbüttel (6502) sowie Teile von Hasloh und Norderstedt.

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 2180 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 742 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
fluglärmgestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht ausgeschlossen werden.

1550 Flughafenanwohner sind Fluglärm mit Maximalpegeln von 90 bis 95 dB(A) ausgesetzt.
Unter ihnen befinden sich 295 ältere Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3817, 3819) und
Langenhorn (5420, 5421, 5419).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 177 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 61 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
gestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht mehr ausgeschlossen werden.

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel von 95 bis 100 dB(A) ausgesetzt
sind, beläuft sich auf 453 Personen, wovon 74 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf.

 

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch
wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

Betroffen sind 52 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 17 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
gestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht mehr ausgeschlossen werden.

1.1.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 1 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (Laco): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 47)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 64 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 5595 Personen. Davon sind 650 Kinder (bis 15 Jahre) , von
denen 240 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 1184 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß
Borstel (4401, 4402, 4403), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5418, 5419).

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der
Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger
Handlungsbedarf.

Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen
untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei
den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden.

Von den 5595 Flughafenanwohnern sind 851 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 70 bis
75 dB(A) ausgesetzt.

Betroffen sind die statistischen Einheiten 3804 und 3817 des Bezirkes Niendorf.

Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer
Belästigung, sondern auch durch eine vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr
auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl.
Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen.

Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt
sind, sind nicht verzeichnet.

1.2 Zeitbereich 2 (12:30 bis 13:30Uhr)

Es ist eine überwiegende Nutzung von Innenräumen zu berücksichtigen. Die Zumutbarkeits-
grenzen werden auf Innenpegel abgestellt und entsprechen denen des Zeitbereichs 5.

Unter Berücksichtigung einer Spaltlüftung errechnet sich ein zumutbarer Außenpegel, der
15 dB(A) über dem Innenpegel liegt. Die lärmmedizinische Bewertung unter Annahme einer
Spaltlüftung ist in den Bewertungsbögen (Hauptteil Kap. 7) verzeichnet. Sie wird nicht zur
24-Stunden-Bewertung herangezogen.

 

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