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Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Lärmmedizinisches Gutachten Flughafen Hamburg“
Lärmmedizinisches Gutachten Hamburger Flughafen Vorfeld II Anhang C
Gutachten-Kennblatt Titel: Lärmmedizinisches Gutachten für den Flughafen Hamburg Vorfeld II Autoren: Leitung des Gutachtens: Dr.-Ing. C. Maschke Dr.-Ing. C. Maschke Prof. em. Prof. Dr. med. K. Hecht Dr, vor, nad EU-Eh, Balzer Technische Universität Berlin cand. Met. S. Bärndal Fachbereich 6 cand. Ing. D. Erdmann Institut für Technische Akustik cand. Ing. M. Greusing Einsteinufer 25 cand. Ing. H. Hartmann 10587 Berlin cand. Ing. F. Pleines cand. Ing. T. Renner Durchführende Institutionen: Abschlußdatum: 15.12.96 Technische Unversität Berlin, Fachbereich 6 Institut für Technische Akustik Veröffentlichungsdatum: Einsteinufer 25, 10587 Berlin Tel. 030/314-22931 Seitenzahl: Institut für Streßforschung Berlin 1.S.F. Hauptteil: 93 Chausseestr. 111, 10115 Berlin a > hin Tel. 030/28599029 Anhang Es Tabellen und Diagramme: Hauptteil: 25 AnhangA: 5 AnhangB: 16 Anhang C: 45 Abbildungen: Hauptteil: 28 Anhang A: 32 AnhangB: 62 AnhangC: - Zusätzliche Angaben: Dieses Gutachten besteht aus vier Teilen; dem Hauptteil und den Anhängen A, B und C.
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 1 Beispiel für die lärmmedizinische Bewertung anhand der Ausgangssituation 1.1 Zeitbereich 1 (6:00 bis 12:30 Uhr) 1.1.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 1) 1.1.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) 1.1.1.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 1) 1.1.2 Belästigung (AO Zeitbereich 1) 1.1.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) 1.1.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) 1.2 Zeitbereich 2 (12:30 bis 13:30Uhr) 1.2.1 Physische und Psychische Erholung 1.2.2 Fluglärm und Boden-/Fluglärm 1.3 Zeitbereich 3 (13:30 bis 19:00 Uhr) 1.3.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 3) 1.3.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 3) 1.3.1.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 3) 1.3.2 Belästigung (A0 Zeitbereich 3) 1.3.2.1 Fluglärm (40 Zeitbereich 3) 1.3.2.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 3) 1.4 Zeitbereich 4 (19:00 bis 22:00 Uhr) 1.4.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (AO Zeitbereich 4) 1.4.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4) 1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 4) 1.4.2 Belästigung (A0 Zeitbereich 4) 1.4.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4) 1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (40 Zeitbereich 4) 1.5 Zeitbereich 5 (22:00 bis 1:00 Uhr) 1.5.1 Schlafstörungen 1.5.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 5) 1.5.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 5) 1.6 Zeitbereich 6 (1:00 bis 6:00Uhr) 1.6.1 Schlafstörungen 1.6.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 6) 1.6.1.2 Boden-/Fluglärm (40 Zeitbereich 6) 2 Daten über die Anzahl der durch Fluglärm und Boden-/Fluglärm Betroffenen 2.1 Erklärung der Abkürzungen für die Formulare 2.2 Datenblätter Soon SNaa u vun a. vv N Dun Hoss mm Es DSOOS Sa NSS US SEASS 22 22 22
Abkürzungsverzeichnis dB(A) dB(AD) DIN DRC EEG EFN EKG EMG EOG FBN gem. HVS IHK ILO ipos Ausgangssituation Ausbaustufe 1 Ausbaustufe 2 Ausbaustufe 3 Adrenocorticotropes Hormon Allgemeines Lineares Modell Aszendierendes Retikuläres Aktivierungssystem berechnet cyclo Adenosinmonophosphat Dezibel, A-bewertet Dezibel, Al steht für "Zeitbewertung Impuls" Deutsches Institut für Normung Damage-Risk Contours (Gehörschadenrisikokurven) Elektroenzephalogramm Norwegisches Fluglärmmaß Elektrokardiogramm Elektromyogramm Blektrookulogramm female/weiblich schwedische Einheit für einen zeitlich gewichteten Mittelungspegel Gemessen Stunde Hydroxy-Vanillin-Mandelsäure Ischämische Herzkrankheiten International Labour Organisation (Internationale Arbeitsorganisation der UNO) Institut für praxisorientierte Sozialforschung Kosteneinheit Kraftfahrzeug A-bewerteter äquivalenter Dauerschallpegel, Mittelungspegel A-bewerteter Maximalpegel Day - Night Noise Level (über Tag und Nacht gemittelter Lärmpegel) Äquivalenter Dauerschallpegel Noise Exposure Level :äquivalenter Dauerschallpegel eines repräsentativen 8 Stunden Arbeitstages Lastkraftwagen II
Loss Ln Iris Urea mdl. Min N Ni N2 N3 N50 N55 NEF NIPTS NNI NONREM PNS PSYCHINFO PSYNDEX Maximalpegel Überschreitungspegel (Lärmpegel, der in N Prozent der Meßzeit überschritten wird) Spitzenpegel modifizierter L,., Beiträge < 40 dB(A) werden nicht berücksichtigt male/männlich Mündlich Minute Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht Nullvariante 1 Nullvariante 2 Nullvariante 3 Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht mit Spitzenpegel über 50 dB(A) Anzahl der Fahrzeuge pro Nacht mit Spitzenpegel über 55 dB(A) Noise Exposure Forecast (Lärmbelastungsvoraussage) Noise Induced Permanent Threshold Shift (Lärmbedingter Hörverlust) Noise and Numder Index Non Rapid Eye Movement (Nicht-Traumschlaf) Peripheres Nervensystem Name einer Datenbank Name einer Datenbank Rapid Eye Movement (Traumschlaf) Relative Risiken Sekunde Schriftlich Sound Exposure Level (Lärmimmissionspegel) Name einer Datenbank telefonisch Traffic Noise Index (Verkehrslärmindex) Temporary Threshold Shift (Zeitweilige Hörschwellenverschiebung) Name einer Datenbank United Nation Organisation Verein Deutscher IngenieurInnen Vanillin-Mandelsäure World Health Organistion (Weltgesundheitsorganisation) Zentrales Nervensystem II
1 Beispiel für die lärmmedizinische Bewertung anhand der Ausgangssituation Im Folgenden wird anhand der Ausgangsituation die lärmmedizinische Bewertung ausführlich durchgeführt. Für die Ausbaustufen und Nullvarianten wäre die Bewertung bis auf andere Betroffenenzahlen und andere betroffene statistische Einheiten (siehe Kap. 2) identisch. 1.1. Zeitbereich 1 (6:00 bis 12:30 Uhr) In diesem Zeitbereich ist die Nutzung von Außenflächen bzw, ein längerer Aufenthalt im Freien zu berücksichtigen. Die Zumutbarkeitsgrenzen für gesunde Erwachsene werden auf den Außenpegel abgestellt. Für Kinder und kranke Menschen sind zusätzliche Anforderungen an den Innenpegel zu stellen. Für die Innenräume muß die Luftqualität durch ausreichende Lüftung sichergestellt werden. Für Schulen und Kindertagesstätten der betroffenen Gebiete sind Innenraumpegel kleiner 35 dB(A) zu forden, um eine ungestörte Kommunikation bzw. ein ungestörtes Lernen zu gewährleisten. Unter Berücksichtigung dieser “akustischen Verkehrslärmpause” ist auch für die Kinder die gleiche Zumutbarkeitsgrenze wie für Erwachsene anzusetzen. Anders ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte gesundheitliche Beeinträchtigung auch unterhalb der Zumutbarkeitsgrenzen für Erwachsene nicht ausgeschlossen werden. Der vorliegende wissenschaftliche Kenntnisstand läßt keine quantitative Bewertung zu. Hier besteht aus präventivmedizinischer Sicht ein erhöhter Handlungsbedarf. Auch für kranke Menschen in Krankenhäusern sollte ein Innenpegel von 35 dB(A) nicht überschritten werden, da Kranke eine schlechte Fähigkeit zur Streßbewältigung haben. Für alte Menschen ergibt sich unter Beachtung der verminderten Regulationsfähigkeit eine geringere Zumutbarkeitsgrenze als für Erwachsene. Da bei dieser Lärmbelastung auch eine erhebliche Belästigung zu verzeichnen ist, wird bei den alten Menschen von einer verkürzten Nutzung der Außenflächen ausgegangen und die gleiche Dringlichkeitsstufe wie für die jüngeren Erwachsenen angesetzt. In dem Bereich, in dem die Zumutbarkeitsgrenze für alte Menschen überschritten ist, sollten keine Altenheime liegen. 1.1.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 1) Die wesentlichen tagesrhythmischen Parameter des vegetativ-hormonellen Regulationssystems erreichen in diesem Zeitbereich ihre tageszeitlichen Maxima. Das bedeutet die Beanspruchung ist gegenüber den anderen Zeitbereichen bei gleicher Verkehrslärmbelastung vermindert. Die Zumutbarkeitsgrenze der vegetativ-hormonellen Beanspruchung liegt für Erwachsene bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 68 dB(A) und einem Maximalpegel von 99 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten). l von 67
Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung 1.1.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den Zeitbereich 1 im Formular Fluglärm AO zusammengefaßt. . Aquivalenter Dauerschallpegel (Laca): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 68 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 4989 Personen. Davon sind 578 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 204 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 968 ältere Menschen (älter als 65 Jahre). Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3808, 3817, 3818, 3819), Groß Borstel (4403), Fuhlsbüttel (5301), Langenhorn (5411, 5418, 5419, 5420, 5421) sowie Teile von Norderstedt. Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf. Von den 4989 Flughafenanwohnern sind 235 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 26 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 9 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. 34 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen unter diesen akustischen Bedingungen. Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf. Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf. Maximalpegel (Limax): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 99 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 90 Personen, wovon 15 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind. Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3819) und Langenhorn (5419, 5420). Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte akute Fehlregulation nicht mehr ausgeschlossen werden. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf. Betroffen sind 10 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 3 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für diese Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge wiederholter akuter Fehlregulationen nicht ausgeschlossen werden. 1.1.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind für den Zeitbereich 1 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet. Aquivalenter Dauerschallpegel (L\..): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 47) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 68 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 2242 Personen. Davon sind 248 Kinder (bis 15 Jahre), von 2 von 67
Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung denen 90 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 450 ältere Menschen (älter als 65 Jahre). Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804 3817, 3819), Groß Borstel (4403), Fuhlsbüttel (5302) und Langenhorn (5418, 5419). Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf. Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt sind, sind nicht ausgewiesen. 1.1.2 Belästigung (AO Zeitbereich 1) In diesem Zeitbereich hat die Aktivierung ihr tageszeitliches Maximum. Die Belästigung ist gegenüber den anderen Zeitbereichen bei gleicher Belastung vermindert. Die Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung liegt für Erwachsene bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 64 dB(A) und einem Maximalpegel von 83 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten). 1.1.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich ]) Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den Zeitbereich 1 im Formular Fluglärm AO zusammengefaßt. Äquivalenter Dauerschallpegel (Lı.,): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 64 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 16016 Personen. Davon sind 1891 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 664 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 3157 ältere Menschen (älter als 65 Jahre). Betroffen sind die statistischen Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3814, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel (4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5306), Langenhorn (5411, 5418, 5419, 5420, 5421) und Teile von Hasloh und Norderstedt. Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf. Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Von den 16016 Flughafenanwohnern sind 1458 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 70 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 168 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 60 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. 249 ältere Personen wohnen unter diesen akustischen Bedingungen. Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3808, 3817) und Langenhorn (5418, 5419). 3 von 67
Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer Belästigung sondern auch durch direkte vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl. Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen. In unmittelbarer Umgebung des Flughafens sind 235 Anwohner einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt. Betroffen ist statistisch Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf. Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer Belästigung, sondern auch durch direkte vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl. Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen. Maximalpegel (Lımax): Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 23) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 83 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 17732 Personen, wovon 3401 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind. Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101, 4102, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108, 4111), Groß Borstel (4401 ‚4404, 4405), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5306), Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6502) sowie Teile von Hasloh und Norderstedt. Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf. Betroffen sind 2180 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 742 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von fluglärmgestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht ausgeschlossen werden. 1550 Flughafenanwohner sind Fluglärm mit Maximalpegeln von 90 bis 95 dB(A) ausgesetzt. Unter ihnen befinden sich 295 ältere Menschen (älter als 65 Jahre). Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3817, 3819) und Langenhorn (5420, 5421, 5419). Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf. Betroffen sind 177 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 61 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von gestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht mehr ausgeschlossen werden. Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel von 95 bis 100 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 453 Personen, wovon 74 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind. Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf. 4 von 67
Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung Für einzelne der betroffenen Personen kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf. Betroffen sind 52 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 17 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von gestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht mehr ausgeschlossen werden. 1.1.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 1) Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind für den Zeitbereich 1 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet. Äquivalenter Dauerschallpegel (Laco): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 1 (Seite 47) Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 64 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 5595 Personen. Davon sind 650 Kinder (bis 15 Jahre) , von denen 240 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 1184 ältere Menschen (älter als 65 Jahre). Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß Borstel (4401, 4402, 4403), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5418, 5419). Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf. Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden. Von den 5595 Flughafenanwohnern sind 851 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 70 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind die statistischen Einheiten 3804 und 3817 des Bezirkes Niendorf. Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer Belästigung, sondern auch durch eine vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl. Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen. Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt sind, sind nicht verzeichnet. 1.2 Zeitbereich 2 (12:30 bis 13:30Uhr) Es ist eine überwiegende Nutzung von Innenräumen zu berücksichtigen. Die Zumutbarkeits- grenzen werden auf Innenpegel abgestellt und entsprechen denen des Zeitbereichs 5. Unter Berücksichtigung einer Spaltlüftung errechnet sich ein zumutbarer Außenpegel, der 15 dB(A) über dem Innenpegel liegt. Die lärmmedizinische Bewertung unter Annahme einer Spaltlüftung ist in den Bewertungsbögen (Hauptteil Kap. 7) verzeichnet. Sie wird nicht zur 24-Stunden-Bewertung herangezogen. 5 von 67