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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Für die Zeit von einer Stunde ist eine Lüftung aus schlafhygienischer Sicht nicht zwingend
notwendig. In diesem Fall hängt der Innenpegel nicht nur vom Außenpegel, sondern auch von
der Fensterschalldämmung des geschlossenen Fensters ab. Ein Handlungsbedarf bei
geschlossenem Fenster kann aufgrund der prognostizierten Außenpegel nicht angegeben
werden.

Wird der zumutbare Innenpegel überschritten, ist die Erholung (Minischlaf) gefährdet.

Die Orientierung der Zumutbarkeit an den Innenpegeln ist nur gültig, solange die
Zumutbarkeitsgrenzen, die im Zeitbereiches 3 für die Außenpegel gefordert werden,
eingehalten werden. Werden diese überschritten, so gilt der für den Zeitbereich 3 ausgewiesene
Handlungsbedarf.

1.2.1 Physische und Psychische Erholung

In diesem Zeitraum (12:30 bis 13:30 Uhr) herrscht (abgesehen von der Nacht) die größte
natürliche Schlafbereitschaft und die größte Erholungsfähigkeit. Insbesondere sehr
empfindlichen Personen wird durch diese Erholungspause die Möglichkeit zu einer
eigenverantwortlichen Beanspruchungsminimierung gegeben.

Die Zumutbarkeitsgrenze für eine ungestörte physische und psychische Erholung ist für
Erwachsene, Kinder und alte Menschen unterschiedlich. Sie liegt für Erwachsene bei einem
äquivalenten Innenraumpegel von 36 dB(A) und einem maximalen Innenraumpegel
(Maximalpegel) von 55 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten). Für Kinder bei einem
äquivalenten Innenraumpegel von 40 dB(A) und einem maximalen Innenraumpegel
(Maximalpegel) von 60 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten).

Für ältere Menschen muß ihre verminderte Regulationsfähigkeit berücksichtigt werden. Bei
ihnen ist die Zumutbarkeitsgrenze bereits bei einem äquivalenten Innenraumpegel von
33 dB(A) und einem maximalen Innenraumpegel (Maximalpegel) von 52 dB(A) (2 mal
erreicht oder überschritten) erreicht.

1.2.2 Fluglärm und Boden-/Fluglärm

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 2 im Formular Fluglärm AO (Seite 24) zusammengefaßt, für den Boden-/Fluglärm
im Formular Boden-/Fluglärm AO (Seite 47).

Sofern die zumutbaren Innenraumpegel überschritten werden, ist eine
Beanspruchungsreduzierung durch einen Minischlaf erschwert. Es ist präventivmedizinisch
wünschenswert die Innenraumpegel einzuhalten.

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

1.3 Zeitbereich 3 (13:30 bis 19:00 Uhr)

Dieser Zeitbereich entspricht hinsichtlich der lärmmedizinischen Bewertung dem
Zeitbereich 1.

1.3.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 3)

Dieser Zeitbereich weist im Tagesverlauf der Aktivierung ein stabiles, aber um ca. 10%
niedrigeres Niveau auf als der Zeitbereich 1. Entsprechend ist die Sensibilität gegenüber
Umwelteinflüssen verändert. Die Zumutbarkeitsgrenze der vegetativ-hormonellen
Beanspruchung liegt für Erwachsene bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 63 dB(A)
und einem Maximalpegel von 99 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten).

Es wurde nachgewiesen, daß eine zur Erholung genutzte Mittagspause das Niveau des
Zeitbereiches 3 auf das des Zeitbereiches 1 anheben kann.

1.3.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 3)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 3 im Formular Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (Laea): Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 25)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 63 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 21670 Personen. Davon sind 2617 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 909 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 4269 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701, 3702),
Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3814, 3816, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4007,
4018), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel (4401,
4402, 4403, 4404), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5303, 5306, 5308),
Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5620, 5421), Poppenbüttel (6502) sowie Teile von
Hasloh, Norderstedt und Quickborn.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Von den 21670 Flughafenanwohnern sind 1204 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
70 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 133 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 47 Kinder ein
Alter unter 5 Jahren aufweisen. 207 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen unter diesen
akustischen Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3817, 3819) und
Langenhorn (5418, 5419).

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein
mittlerer Handlungsbedarf.

Äquivalenten Dauerschallpegeln von 75 bis 80 dB(A) sind in diesem Zeitbereich keine
Personen ausgesetzt.

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Maximalpegel (Limax): Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 25)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 99 dB(A) (3 mal erreicht
oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 42 Personen, wovon 7 ältere Menschen
(älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheiten der Bezirke Niendorf (3804) und
Langenhorn (5419).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte akute Fehlregulation nicht
mehr ausgeschlossen werden. Es besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 5 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 2 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen.
Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge wiederholter akuter
Fehlregulationen nicht ausgeschlossen werden.

1.3.1.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 3)

Die lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind für den Zeitbereich
3 im Formular Boden-/Fluglärm verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel : Boden-/Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 48

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 63 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 7112 Personen. Davon sind 841 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 313 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 1493 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß
Borstel (4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und Langenhorn
(5411, 5418, 5419).

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

Von den 7112 Flughafenanwohnern sind 1052 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 70 bis
75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 112 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 41 Kinder ein Alter
unter 5 Jahren aufweisen. 174 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen unter diesen
akustischen Bedingungen.

Betroffen sind die statistischen Einheiten 3804, 3808 und 3817 des Bezirkes Niendorf.

Für einzelne der Bewohner kann eine gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen
werden. Für die Personen besteht präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

Äquivalenten Dauerschallpegeln von 75 bis 80 dB(A) sind in diesem Zeitbereich keine
Personen ausgesetzt.

1.3.2 Belästigung (AO Zeitbereich 3)

Dieser Zeitbereich weist im Tagesverlauf der Aktivierung ein stabiles, aber um ca. 10%
niedrigeres Niveau auf als der Zeitbereich 1. Entsprechend ist die Belästigung durch Fluglärm
gegenüber dem Zeitbereich 1 erhöht. Die Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung liegt für

 

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Erwachsene bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 61 dB(A) und einem
Maximalpegel von 83 dB(A) (3 mal erreicht oder überschritten).

1.3.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 3)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 3 im Formular Fluglärm AO zusammengefaßt.

Äquivalenter Dauerschallpegel (La.u): Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 25)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 61 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf annäherd 34484 Personen. Davon sind 4193 Kinder (bis
15 Jahre), von denen 1456 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 6701 ältere
Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701, 3702,
3703), Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3814, 3816, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt
(4007, 4018), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel
(4401, 4402, 4403, 4404, 4405), Alsterdorf (4501, 4502), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5303,
5306, 5308), Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6502, 6503),
sowie Teile von Hasloh, Norderstedt und Quickborn.

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der
Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger
Handlungsbedarf.

Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen
untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei
den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden.

Von den 34484 Flughafenanwohnern sind 8857 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
65 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 1040 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 363 Kinder
ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. 1838 ältere Personen wohnen unter diesen akustischen
Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3804,
3808, 3817, 3818, 3819), Stellingen (4101), Groß Borstel (4403), Fuhlsbüttel (5301, 5302,
5306) und Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421).

Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur über
Belästigungsreaktionen, sondern auch durch die vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht
mehr auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung
(vgl. Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen.

Äquivalenten Dauerschallpegeln von 75 bis 80 dB(A) sind in diesem Zeitbereich keine
Personen ausgesetzt.

Maximalpegel (L4max): Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 25)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 83 dB(A) (3 mal erreicht
oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 14665 Personen, wovon 2967 ältere
Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Eidelstedt (4018), Lokstedt (3701), Niendorf
(3801, 3804, 3808, 3817, 3818, 3819, 3820), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106,
4107, 4108), Groß Borstel (4401, 4403), Alsterdorf (4501, 4502, 4503, 4505), Fuhlsbüttel

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(5301, 5302, 5306) und Langenhorn (5417, 5418, 5419, 5420, 5421) sowie Teile von Hasloh
und Norderstedt.

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Es besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf.

Betroffen sind 1761 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 595 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
lärmgestörten häuslichem Lernen (gestörte Sozialisation) nicht ausgeschlossen werden.

1163 Flughafenanwohner sind Fluglärm mit Maximalpegeln von 90 bis 95 dB(A) ausgesetzt.
Unter ihnen befinden sich 277 ältere Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind die statistischen Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3817) und
Langenhorn (5419,5420,5421).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 171 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 59 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
gestörten häuslichem Lernen (gestörter Sozialisation) nicht ausgeschlossen werden.

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel von 95 bis 100 dB(A) ausgesetzt
sind, beläuft sich auf 210 Personen, wovon 33 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheitender Bezirke Niendorf (3804) und
Langenhorn (5419).

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine Gesundheitsbeeinträchtigung durch
wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

Betroffen sind 25 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 8 Kinder ein Alter unter 5 Jahren
aufweisen. Für die Kinder, insbesondere die Kleinkinder, können Spätfolgen infolge von
gestörten häuslichem Lernen (gestörter Sozialisation) nicht ausgeschlossen werden.

1.3.2.2 Boden-/Fluglärm (A0 Zeitbereich 3)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 3 im Formular Boden-/Fluglärm verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (L.u): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 3 (Seite 48)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 61 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 9614 Personen. Davon sind 1172 (Kinder bis 15 Jahre), von
denen 441 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 2028 ältere Menschen (älter als 65
Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804), Groß Borstel (4401, 4402,
4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5418, 5419).

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen oberhalb der
Zumutbarkeitsgrenze eine belästigungsbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr

 

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AnhangC . Kapitel 1: Beispiel Bewertung

ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger
Handlungsbedarf.

Offen ist die Situation für Säuglinge und Kleinkinder, die nicht in Tageseinrichtungen
untergebracht sind. Für sie kann eine lärmbedingte Fehlentwicklung (erlernte Hilflosigkeit) bei
den genannten Zumutbarkeitsgrenzen nicht ausgeschlossen werden.

Von den 9614 Flughafenanwohnern sind 4570 einem äquivalenten Dauerschallpegel von 65 bis
75 dB(A) ausgesetzt.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß
Borstel (4401, 4403), Fuhlsbüttel (5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5419).

Bei diesen Außenpegeln sind gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht nur infolge einer
Belästigung, sondern auch durch eine vegetativ-hormonelle Beanspruchung nicht mehr
auszuschließen. Die Risikobewertung wird an der vegetativ-hormonellen Beanspruchung (vgl.
Abschnitt vegetativ-hormonelle Beanspruchung) vorgenommen.

Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt
sind, sind in diesem Zeitbereich nicht verzeichnet.

1.4 Zeitbereich 4 (19:00 bis 22:00 Uhr)

Im Zeitbereich 4 ist eine Mischnutzung von Innenräumen und Außenflächen zu
berücksichtigen. Die Zumutbarkeitsgrenzen werden sowohl auf Außenpegel als auch auf
Innenpegel abgestellt.

Für einen Zeitraum von 19:00 bis 20:30 Uhr kann, bei vorangegangener ausreichender Lüftung,
ein geschlossenes Fenster vorausgesetzt werden. Der Innenpegel hängt in diesem Fall nicht nur
vom Außenpegel, sondern auch von der Fensterschalldämmung des geschlossenen Fensters ab.
In den verbleibenden 90 Minuten ist aus schlafhygienischen Gründen eine Lüftung anzusetzen
(Vorbereitung des Schlafumfeldes).

Zur lärmmedizinischen Bewertung des Zeitbereichs 4 wird von uns ein Innenpegel durch
Abzug von 15 dB(A) (Spaltlüftung) vom Außenpegel errechnet und mit dem zumutbaren
Innenpegel verglichen. Überschreitet der errechnete Innenpegel den zumutbaren Wert, so wird
von uns ein Handlungsbedarf festgestellt, der bei Betrachtung des geteilten Zeitbereiches
(2 mal 1 1/2 Stunden) nicht zutreffen muß. Die meisten Kinder gehen in diesem Zeitbereich zu
Bett. Für die Kinder muß ein ungestörter Schlaf gewährleistet sein.

Für einen längeren Aufenthalt im Außenbereich ist oberhalb der Zumutbarkeitsgrenze eine
Gesundheitsgefährdung nicht mehr auszuschließen. Gleichzeitig ist bei diesen Pegeln eine
erhöhte Belästigung festzuhalten, die eine verminderte Nutzung von Außenflächen zur Folge
hat. Diese fluglärmbedingte Einengung der Lebensgestaltung ist präventivmedizinisch nicht
unbedenklich. Aus diesem Grund wird auch einer Überschreitung der Zumutbarkeitsgrenze für
Außenpegel ein präventivmedizinischer Handlungsbedarf zugeordnet.

1.4.1 Vegetativ-hormonelle Beanspruchung (A0 Zeitbereich 4)

Bedingt durch den Übergang vom Wachsein zur Schlafbereitschaft entsteht :in diesem
Zeitbereich Regulationsinstabilität. Das Niveau der Aktivierung fällt ab, das der Sensibilität
steigt im selben Maße und erreicht sein Maximum. Es ist eine erhöhte Anfälligkeit gegenüber
Störungen der Zeitstruktur zu verzeichnen. Die Zumutbarkeitsgrenze der vegetativ-
hormonellen Beanspruchung liegt für Erwachsene bei einem äquivalenten Dauerschallpegel

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

von 55 dB(A) im Außenbereich und einem Maximalpegel von 99 dB(A) (2 mal erreicht oder
überschritten).

1.4.1.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 4 im Formular Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (Lı..): Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 26

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 55 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 32736 Personen. Davon sind 4065 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 1405 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 6311 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind die statistische Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701),
Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3816, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4007, 4018),
Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), Groß Borstel (4401, 4402,
4403),Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301, 5302, 5303, 5306, 5308), Langenhorn (5411,
5417, 5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6502, 6503), Hasloh und Norderstedt.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch die Innenraumpegel
40 dB(A) überschreiten. Dies ist unter Annahme einer Spaltlüftung zu erwarten.

Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

6311 ältere Personen wohnen in einem Bereich um den Flughafen, in dem der äquivalente
Dauerschallpegel oberhalb von 55 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht präventivmedizinisch ein
mittelniedriger Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von
(Wert-15) dB(A) um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.

Von den 32736 Flughafenanwohnern sind 25394 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
60 bis 65 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 3188 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 1097
Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen.

Betroffen sind die statistischen Einheiten der Bezirke Bahrenfeld (2302), Lokstedt (3701),
Niendorf (3801, 3803, 3804, 3808, 3816, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4007, 4018),
Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105, 4106, 4107, 4108), GrOß Borstel (4401, 4402,
4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5302, 5303, 5306, 5308), Langenhorn (5411, 5417,
5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6502, 6503) sowie Teile von Hasloh und Norderstedt.

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsgefährdung nicht
mehr ausgeschlossen werden, da der zumutbare Innenraumpegel von 40 dB(A) bei einer
Spaltlüftung um mehr als 5 dB(A) überschritten wird. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

 

Etwa 4952 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen in einem Bereich um den Flughafen, in
dem der äquivalente Dauerschallpegel zwischen 60 und 65 dB(A) beträgt. Bei ihnen besteht
mittlerer präventivmedizinischer Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel
von (Wert-15) dB(A) um mehr als 5 dB(A) überschritten wird.

Etwa 6390 Flughafenanwohner sind einem äquivalenten Dauerschallpegel von 65 bis 70 dB(A)
ausgesetzt. Betroffen sind 772 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 270 Kinder ein Alter unter
5 Jahren aufweisen.

III

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3804,
3808, 3817, 3818, 3819), Stellingen (4102), Groß Borstel (4401, 4403), Fuhlsbüttel (5301,
5302, 5306) und Langenhorn (5411, 5417, 5418, 5419, 5420, 5421).

Für Teile der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung
nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch die Innenraumpegel von 40 dB(A) um mehr als
10 dB(A) überschritten werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein
mittelhoher Handlungsbedarf.

Etwa 1210 ältere Personen (älter als 65 Jahre) wohnen in einem Bereich, in dem der
äquivalente Dauerschallpegel zwischen 65 und 70 dB(A) beträgt. Bei ihnen besteht mittelhoher
präventivmedizinischer Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von
(Wert-15) dB(A) um mehr als 10 dB(A) überschritten wird.

In unmittelbarer Nähe zum Flughafen sind 952 Anwohner einem äquivalenten
Dauerschallpegell von 70 bis 75 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 105 Kinder (bis 15 Jahre),
von denen 38 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 148 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3801, 3804, 3808) und Langenhorn
(5418).

Für einen großen Teil der Bewohner kann eine gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht
ausgeschlossen werden. Es besteht aus lärmmedizinischer Sicht ein hoher Handlungsbedarf,
sofern auch die Innenraumpegel von 40 dB(A) um mehr als 15 dB(A) überschritten werden.

Für Kinder und alte Menschen besteht ebenfalls ein hoher Handlungbedarf.

Anwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A) ausgesetzt sind, sind '
nicht verzeichnet.

Maximalpegel (LAmax): Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 26)

Die Zumutbarkeitsgrenze für akute Fehlregulationen ist in diesem Zeitbereich für Erwachsene
bei einem Maximalpegel von 99 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten) anzusetzen.

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem Maximalpegel über 99 dB(A) (2 mal erreicht
oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 19 Personen, wovon 3 ältere Menschen
(älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind weniger als 10% der statistischen Einheit 5419 des Bezirkes Langenhorn.

Für Teile der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedingte
Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte akute Fehlregulation nicht mehr
ausgeschlossen werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger
Handlungsbedarf.

Betroffen sind 3 Kinder (bis 15 Jahre), von denen I Kind ein Alter unter 5 Jahren aufweist.
Für die Kinder besteht präventivmedizinisch ein hoher Handlungsbedarf, da ein maximal
zumutbarer Innenpegel von 60 dB(A) um mehr als 15 dB(A) überschritten wird.

 

1.4.2.2 Boden-/Fluglärm (AO Zeitbereich 4)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Boden-/Fluglärm sind
für den Zeitbereich 4 im Formular Boden-/Fluglärm AO verzeichnet.

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

Äquivalenter Dauerschallpegel (L..): Boden-/Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 48)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel über 55 dB(A)
ausgesetzt sind, beläuft sich auf 10111 Personen. Davon sind 1260 Kinder (bis 15 Jahre), von
denen 476 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 2129 ältere Menschen (älter als
65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß
Borstel (4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5306) und Langenhorn Gall,
5418, 5419).

Für einen Teil der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine
fluglärmbedingte Gesundheitsgefährdung nicht mehr ausgeschlossen werden, sofern auch die
Innenraumpegel 40 dB(A) überschreiten. Dies ist unter Annahme einer Spaltlüftung zu
erwarten.

Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelniedriger Handlungsbedarf.

2129 ältere Personen (älter als 65 Jahre) sind einem äquivalenten Dauerschallpegel ausgesetzt,
der oberhalb von 55 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht mittelniedrig ein präventivmedizinischer
Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von (Wert-15) dB(A)
überschritten wird.

Von den 10111 Flughafenanwohnern sind 6599 einem äquivalenten Dauerschallpegel von
60 bis 65 dB(A) ausgesetzt. Betroffen sind 856 Kinder (bis 15 Jahre), von denen 332 Kinder

‘ ein Alter unter 5 Jahren aufweisen. 1513 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) leben unter
diesen akustischen Bedingungen.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817), Groß Borstel
(4401, 4402, 4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5302, N und Langenhorn (5411,
5419).

Für einzelne der betroffenen Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsgefährdung nicht
mehr ausgeschlossen werden, da der zumutbare Innenraumpegel von 40 dB(A) bei einer
Spaltlüftung um mehr als 5 dB(A) überschritten wird. Für diese Personen besteht
präventivmedizinisch ein mittlerer Handlungsbedarf.

1513 ältere Personen (älter als 65 Jahre) sind einem äquivalenten Dauerschallpegel zwischen
60 und 65 dB(A) ausgesetzt. Bei ihnen besteht mittlerer präventivmedizinischer
Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von (Wert-15) dB(A) um mehr
als 5 dB(A) überschritten werden.

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 65 bis
70 dB(A) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 2815 Personen. Davon sind 327 Kinder (bis
15 Jahre), von denen 118 Kinder ein Alter unter 5 Jahren aufweisen, sowie 513 ältere
Menschen (älter als 65 Jahre).

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Niendorf (3804, 3808, 3817, 3819), Groß
Borstel (4401), Fuhlsbüttel (5306) und Langenhorn (5411, 5418, 5419).

Für Teile dieser Personen kann eine fluglärmbedingte Gesundheitsbeeinträchtigung nicht mehr
ausgeschlossen werden, sofern die Innenraumpegel von 40 dB(A) um mehr als 10 dB(A)
überschritten werden. Für diese Personen besteht präventivmedizinisch ein mittelhoher
Handlungsbedarf.

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Anhang C Kapitel 1: Beispiel Bewertung

513 ältere Personen wohnen in einem Bereich, in dem der äquivalente Dauerschallpegel
zwischen 65 und 70 dB(A) liegt. Bei ihnen besteht präventivmedizinisch ein mittelhoher
Handlungsbedarf, sofern in ihren Wohnungen ein Innenpegel von (Wert-15) dB(A) um mehr
als 10 dB(A) überschritten wird.

In unmittelbarer Nähe zum Flughafen sind 698 Anwohner einem äquivalenten
Dauerschallpegell von 70 bis 75 dB(A) ausgesetzt.

Betroffen ist die statistische Einheit 3804 des Bezirkes Niendorf.

Für einen großen Teil der Bewohner kann eine gesundheitliche Beeinträchtigungen nicht
ausgeschlossen werden. Es besteht aus lärmmedizinischer Sicht ein hoher Handlungsbedarf,
sofern auch die Innenraumpegel von 40 dB(A) um mehr als 15 dB(A) überschritten werden.

Für Kinder und alte Menschen besteht ebenfalls ein hoher Handlungbedarf.

Anwohner, die einem äquivalenten Dauerschallpegel von 75 bis 80 dB(A).ausgesetzt sind, sind
nicht verzeichnet.

1.4.2 Belästigung (A0 Zeitbereich 4)

Das Niveau der Aktivierung fällt in diesem Zeitbereich stark ab, das der Sensibilität steigt im
selben Maße und erreicht sein Maximum. Es ist eine erhöhte Belästigung durch Fluglärm zu
verzeichnen. Die Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung liegt im Außenbereich für Erwachsene
bei einem äquivalenten Dauerschallpegel von 54 dB(A) und einem Maximalpegel von
83 dB(A) (2 mal erreicht oder überschritten).

1.4.2.1 Fluglärm (A0 Zeitbereich 4)

Die Auswertung der lärmphysikalischen Daten der Ausgangssituation Fluglärm sind für den
Zeitbereich 4 im Formular Fluglärm AO verzeichnet.

Äquivalenter Dauerschallpegel (L, eg): Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 26)

Die Zumutbarkeitsgrenze der Belästigung beträgt für Erwachsene in diesem Zeitbereich
54 dB(A). Damit liegt sie nur 1 dB unterhalb der Zumutbarkeitsgrenze für vegetativ
hormonelle Beanspruchung. Die präventivmedizinische Bewertung entspricht daher der
Bewertung der vegetativ hormonellen Beanspruchung (vgl. Abschnitt über vegetativ-
hormonelle Beanspruchung).

Maximalpegel (L4 max): Fluglärm Zeitbereich 4 (Seite 24)

Die Anzahl der Flughafenanwohner, die im Außenbereich einem Maximalpegel über 83 dB(A)
(2 mal erreicht oder überschritten) ausgesetzt sind, beläuft sich auf 11111 Personen, wovon
2231 ältere Menschen (älter als 65 Jahre) sind.

Betroffen sind statistische Einheiten der Bezirke Lokstedt (3701), Niendorf (3801, 3804,
3808, 3817, 3818, 3819, 3820), Eidelstedt (4018), Stellingen (4101, 4102, 4103, 4104, 4105,
4106, 4108), Groß Borstel (4401, 4403), Alsterdorf (4501), Fuhlsbüttel (5301), Langenhorn
(5417, 5418, 5419, 5420, 5421), Poppenbüttel (6502) sowie Teile von Norderstedt.

Für einzelne der betroffenen Personen kann unter besonderen Umständen eine fluglärmbedigte
Gesundheitsbeeinträchtigung durch wiederholte Belästigung nicht mehr ausgeschlossen
werden, sofern auch die Innenraumpegel (Maximalpegel) 68 dB(A überschreiten. Für diese
Personen besteht präventivmedizinisch ein niedriger Handlungsbedarf.

 

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