Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium der Justiz NRW
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/488 18. Wahlperiode 10.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 70 vom 30. Juni 2022 der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose und Klaus Esser AfD Drucksache 18/126 Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium der Justiz NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energieversorgung Deutschlands ist einer Studie zufolge im internationalen Vergleich besonders anfällig – sowohl für steigende Preise als auch für Lieferengpässe. Die Preiseffekte der Energiekrise bei Strom und Gas sind weitgehend auf europäische Standorte beschränkt. Dabei ist Deutschland, anders als die große Mehrheit anderer europäischer Staaten, bei ausbleibenden Energielieferungen besonders verwundbar, da es besonders von russischem Gas abhängig ist. 1 Bereits sind in mehreren Bundesministerien inzwischen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt worden. Im Bundeswirtschaftsministerium kühlt die Klimaanlage nicht unter 26 °C; so will man 40 Prozent der Kälteenergie einsparen. Das Bundesfamilienministerium kühlt nach Informationen der Bild am Sonntag inzwischen nur noch auf 23 °C statt auf 22 °C. Im Außen- und Bundesumweltministerium werde die Temperatur ab 30 Grad Außentemperatur bis auf 24 °C gesenkt. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) die empfohlene Raumtemperatur für eine „leichte Tätigkeit im Sitzen“. Demnach soll die Raumtemperatur idealerweise zwischen 20 und maximal 26 °C liegen. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt sich an dieser Arbeitsstättenrichtlinie zu orientieren. Der Minister der hat die Kleine Anfrage 70 mit Schreiben vom 10. August 2022 im Einvernehmen mit mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschland-bei-energie-extrem-verwundbar-li.240966 Datum des Originals: 10.08.2022/Ausgegeben: 16.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/488 1. Was sind die Leistungsmerkmale der Klimaanlage im Hauptgebäude des Ministeriums der Justiz NRW? Das Ministerium der Justiz besteht aus mehreren Gebäudeteilen aus verschiedenen Baujahren: • sogenannter Neubau (1978), • Altbau (1859), • Josephinenhaus (1877), • ehemaliges Arbeitsgericht (1859), • Tiefgarage (1978). Da die Gebäudeteile jeweils unterschiedlich ausgestattet sind, werden die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - als Eigentümer der Liegenschaft - mitgeteilten Leistungsmerkmale in der anliegenden Tabellenübersicht dargestellt. Folgende Anmerkungen sind hierzu erforderlich: • In den Büroräumen des Neubaus erfolgt die Kühlung und Heizung der Büro- und Verwaltungsräume durch Konvektionsgeräte. Die Kälteerzeugung für das System erfolgt durch eine auf dem Dach stehende, luftgekühlte Kältemaschine. • Außerdem werden die Prüfungsräume des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein- Westfalen (LJPA) im Neubau und die IT-Serverräume im Altbau gekühlt. In beiden Fällen sind funktionsbezogen vorgegebene Raumtemperaturen einzuhalten. 2. Inwiefern wird die Raumtemperatur im Hauptgebäude des Ministeriums mit der Klimaanlage reguliert? Da die Gebäudeteile jeweils mit verschiedenen Klimaanlagen ausgestattet sind, werden die Angaben zur Regulierungsmöglichkeiten der Raumtemperaturen ebenfalls in der anliegenden Tabellenübersicht dargestellt. 3. Inwiefern hält sich das Ministerium an die empfohlene Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie? Grundsätzlich werden die Raumtemperaturen nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten. Bei einer Über- oder Unterschreitung der vorgegebenen Temperaturen werden entsprechende Maßnahmen nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingeleitet. 4. Welche Energieeinsparung wurde bzw. wird durch eine Neuregulierung der Raum- Soll-Temperatur erreicht? Wie hoch eine Energieeinsparung tatsächlich konkret ausfällt, lässt sich nur durch Installation von Energiemesszählern bestimmen. Energiemesszähler sind jedoch im Ministerium der Justiz nicht vorhanden. Energieeinsparungen durch veränderte Einstellungsparameter an den vorhandenen Klimaanlagen lassen sich daher nicht beziffern. Generell ist eine Abschätzung von Energieverbräuchen von Kälteanlagen insbesondere abhängig vom Gerätetyp, der Betriebszeit, der benötigten Kühlleistung, den 2
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/488 Außentemperaturen, der Raumzieltemperatur und dem begleitenden Nutzerverhalten (z.B. Fensteröffnung). 5. Was unternimmt die Landesregierung an Tagen mit besonders hohen Außentemperaturen (z.B. über 30°C)? Es werden entsprechende Maßnahmen nach Ziffer 4.4 Absatz 2 der Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 ergriffen. 3
Landtag NRW, Kleine Anfrage 70 vom 30.06.2022 Ministerium der Justiz zu Frage 1 - Leistungsmerkmale zu Frage 2 - Regulierung Düsseldorf Baujahr des luftgekühlte zentrale dezentrale Gebäudeteil Anzahl Kältemaschinen Fabrikat Direktverdampfer Leistung (kW) gekühlter Bereich Gebäudeteils Kaltwassererzeuger Regelung Regelung 1 - Neubau 1978 1 GEA nein ja 21 Besprechungsraum ja 1 Nova nein ja 46 Prüfungsraum EG ja 1 Klimasplitanlage Mitsubishi ja nein 4 Telefonzentrale ja 1 Lennox nein ja 114,5 Büros (mittels Konvektionsgeräten) ja* 3 - Altbau 1859 1 Nova nein ja 12 Besprechungsraum ja Büro DG und Bereiche Bibliothek DG 1 (Standort auf dem Dach Neubau) Mitsubishi nein ja 28 ja und 1 Büro-/ Besprechungsraum 1 (Standort DG Altbau) Mitsubishi ja nein 10 Serverraum ja 1 (Standort DG Altbau) Mitsubishi ja nein 10 Serverraum ja 1 (Standort DG Altbau) Mitsubishi ja nein 7,1 Technik Raum ja 2 Klimasplitanlagen Mitsubishi 2 Stück ja nein 2X7 USV Keller ja 4 - Josephinenhaus 1877 Klimaanlage nicht beim BLB NRW bekannt Räume DG 5 - ehem. Arbeitsgericht 1859 keine, nur Lüftungsanlage 6 - Tiefgarage 1978 keine, nur Zu-Abluftanlage * nur grobe Nutzereinstellung möglich