Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium der Justiz NRW

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                             Drucksache     18/488 18. Wahlperiode 10.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 70 vom 30. Juni 2022 der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose und Klaus Esser AfD Drucksache 18/126 Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium der Justiz NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energieversorgung Deutschlands ist einer Studie zufolge im internationalen Vergleich besonders anfällig – sowohl für steigende Preise als auch für Lieferengpässe. Die Preiseffekte der Energiekrise bei Strom und Gas sind weitgehend auf europäische Standorte beschränkt. Dabei ist Deutschland, anders als die große Mehrheit anderer europäischer Staaten, bei ausbleibenden Energielieferungen besonders verwundbar, da es besonders von russischem Gas abhängig ist.   1 Bereits sind in mehreren Bundesministerien inzwischen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt worden. Im Bundeswirtschaftsministerium kühlt die Klimaanlage nicht unter 26 °C; so will man 40 Prozent der Kälteenergie einsparen. Das Bundesfamilienministerium kühlt nach Informationen der Bild am Sonntag inzwischen nur noch auf 23 °C statt auf 22 °C. Im Außen- und Bundesumweltministerium werde die Temperatur ab 30 Grad Außentemperatur bis auf 24 °C gesenkt. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) die empfohlene Raumtemperatur für eine „leichte Tätigkeit im Sitzen“. Demnach soll die Raumtemperatur idealerweise zwischen 20 und maximal 26 °C liegen. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt sich an dieser Arbeitsstättenrichtlinie zu orientieren. Der Minister der hat die Kleine Anfrage 70 mit Schreiben vom 10. August 2022 im Einvernehmen mit mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie, dem Minister der Finanzen sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales beantwortet. 1 https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschland-bei-energie-extrem-verwundbar-li.240966 Datum des Originals: 10.08.2022/Ausgegeben: 16.08.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                Drucksache 18/488 1.    Was sind die Leistungsmerkmale der Klimaanlage im Hauptgebäude des Ministeriums der Justiz NRW? Das Ministerium der Justiz besteht aus mehreren Gebäudeteilen aus verschiedenen Baujahren: •       sogenannter Neubau (1978), •       Altbau (1859), •       Josephinenhaus (1877), •       ehemaliges Arbeitsgericht (1859), •       Tiefgarage (1978). Da die Gebäudeteile jeweils unterschiedlich ausgestattet sind, werden die durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW - als Eigentümer der Liegenschaft - mitgeteilten Leistungsmerkmale in der anliegenden Tabellenübersicht dargestellt. Folgende Anmerkungen sind hierzu erforderlich: •     In den Büroräumen des Neubaus erfolgt die Kühlung und Heizung der Büro- und Verwaltungsräume durch Konvektionsgeräte. Die Kälteerzeugung für das System erfolgt durch eine auf dem Dach stehende, luftgekühlte Kältemaschine. •     Außerdem werden die Prüfungsräume des Landesjustizprüfungsamtes Nordrhein- Westfalen (LJPA) im Neubau und die IT-Serverräume im Altbau gekühlt. In beiden Fällen sind funktionsbezogen vorgegebene Raumtemperaturen einzuhalten. 2.    Inwiefern wird die Raumtemperatur im Hauptgebäude des Ministeriums mit der Klimaanlage reguliert? Da die Gebäudeteile jeweils mit verschiedenen Klimaanlagen ausgestattet sind, werden die Angaben zur Regulierungsmöglichkeiten der Raumtemperaturen ebenfalls in der anliegenden Tabellenübersicht dargestellt. 3.    Inwiefern hält sich das Ministerium an die empfohlene Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie? Grundsätzlich werden die Raumtemperaturen nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten. Bei einer Über- oder Unterschreitung der vorgegebenen Temperaturen werden entsprechende Maßnahmen nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingeleitet. 4.    Welche Energieeinsparung wurde bzw. wird durch eine Neuregulierung der Raum- Soll-Temperatur erreicht? Wie hoch eine Energieeinsparung tatsächlich konkret ausfällt, lässt sich nur durch Installation von Energiemesszählern bestimmen. Energiemesszähler sind jedoch im Ministerium der Justiz nicht vorhanden. Energieeinsparungen durch veränderte Einstellungsparameter an den vorhandenen Klimaanlagen lassen sich daher nicht beziffern. Generell ist eine Abschätzung von Energieverbräuchen von Kälteanlagen insbesondere abhängig vom Gerätetyp, der Betriebszeit, der benötigten Kühlleistung, den 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                       Drucksache 18/488 Außentemperaturen, der Raumzieltemperatur und dem begleitenden Nutzerverhalten (z.B. Fensteröffnung). 5.   Was unternimmt die Landesregierung an Tagen mit besonders hohen Außentemperaturen (z.B. über 30°C)? Es werden entsprechende Maßnahmen nach Ziffer 4.4 Absatz 2 der Arbeitsstättenrichtlinie A3.5 ergriffen. 3
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Landtag NRW, Kleine Anfrage 70 vom 30.06.2022 Ministerium der Justiz                                                                            zu Frage 1 - Leistungsmerkmale                                                                     zu Frage 2 - Regulierung Düsseldorf Baujahr des                                                                                        luftgekühlte                                                            zentrale         dezentrale Gebäudeteil                         Anzahl Kältemaschinen                  Fabrikat          Direktverdampfer                       Leistung (kW)         gekühlter Bereich Gebäudeteils                                                                                   Kaltwassererzeuger                                                         Regelung           Regelung 1 - Neubau          1978                       1                            GEA                    nein                   ja             21              Besprechungsraum                      ja 1                            Nova                   nein                   ja             46               Prüfungsraum EG                      ja 1 Klimasplitanlage                Mitsubishi                 ja                   nein             4                Telefonzentrale                                         ja 1                           Lennox                  nein                   ja           114,5      Büros (mittels Konvektionsgeräten)                              ja* 3 - Altbau         1859                       1                            Nova                   nein                   ja             12              Besprechungsraum                                          ja Büro DG und Bereiche Bibliothek DG 1 (Standort auf dem Dach Neubau)           Mitsubishi                nein                   ja             28                                                    ja und 1 Büro-/ Besprechungsraum 1 (Standort DG Altbau)               Mitsubishi                 ja                   nein            10                  Serverraum                                            ja 1 (Standort DG Altbau)               Mitsubishi                 ja                   nein            10                  Serverraum                                            ja 1 (Standort DG Altbau)               Mitsubishi                 ja                   nein            7,1                Technik Raum                                           ja 2 Klimasplitanlagen            Mitsubishi 2 Stück             ja                   nein           2X7                   USV Keller                                           ja 4 - Josephinenhaus       1877                  Klimaanlage          nicht beim BLB NRW bekannt                                                                     Räume DG 5 - ehem. Arbeitsgericht    1859          keine, nur Lüftungsanlage 6 - Tiefgarage        1978          keine, nur Zu-Abluftanlage * nur grobe Nutzereinstellung möglich
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