Finanzielle Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an muslimische Vereine
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/509 18. Wahlperiode 12.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 39 der Abgeordneten Enxhi Seli-Zacharias, Markus Wagner und Prof. Dr. Daniel Zerbin AfD Drucksache 18/ Finanzielle Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen an muslimische Vereine Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Neben anderen Förderprogrammen für muslimische Organisationen fördert das Integrationsministerium – in Anlehnung an das Teilhabe- und Integrationsgesetz – zivilgesellschaftliches Engagement muslimischer und alevitischer Vereine mit zwei Millionen Euro. Unter dem Titel „Zivilgesellschaftliches Engagement muslimischer und alevitischer Communities in NRW – sichtbar machen, empowern, vernetzen“ ruft das Integrationsministerium muslimische und alevitische Vereine auf, sich für eine 1 Projektförderung zu bewerben. Eingetragene Vereine muslimischer und alevitischer Prägung mit geeigneten Projektideen konnten bis zum 28. Februar Vorschläge einreichen. Daran sollten sich die konkreten Antragstellung sowie die Auswahl geeigneter Projekte nach fachlichen Kriterien anschließen. Zum Umfang der maximalen Förderung heißt es von Seiten des zuständigen Kompetenzzentrums für Integration – KfI bei der Bezirksregierung Arnsberg: „Die Förderung erfolgt in Form einer Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Vorhabens. Die Fördersumme sollte pro Projekt und pro Zuwendungsempfänger 20.000 Euro nicht unterschreiten.“ 2 Die Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration hat die Kleine Anfrage 39 mit Schreiben vom 12. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister des Innern namens der Landesregierung beantwortet. 1 Vgl. https://www.land.nrw/pressemitteilung/integrationsministerium-foerdert-zivilgesellschaftliches- engagement-muslimischer 2 Vgl. https://www.bra.nrw.de/integration-migration/kompetenzzentrum-fuer- integration/einzelprojektfoerderung/zivilgesellschaftliches-engagement-muslimischer-und-alevitischer- communities Datum des Originals: 12.08.2022/Ausgegeben: 18.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/509 1. Wie viele Bewerber haben am Interessenbekundungsverfahren und am endgültigen Auswahlprozess erfolgreich teilgenommen? (Bitte alle erfolgreichen Bewerber auflisten) 51 Organisationen haben ihr Interesse an einer Projektförderung im Rahmen des Förderansatzes „Zivilgesellschaftliches Engagement muslimischer und alevitischer Communities in NRW – sichtbar machen, empowern, vernetzen –“ (ZEmaC) bekundet und sind in den Auswahlprozess einbezogen worden. Dieser ist noch nicht abgeschlossen. 2. In welchem Umfang werden die erfolgreichen Bewerber unterstützt? (Bitte die jeweilige Höhe der Fördermittel angeben) Zu der Höhe der Förderungen kann vor dem Abschluss des Auswahlprozesses keine Aussage getroffen werden. 3. In welchem Umfang hat die Landesregierung im Rahmen des Vergabeverfahrens überprüft, ob es bei den Bewerbern Bezüge zu islamistischen Einzelpersonen bzw. Gruppierungen gibt? 4. In welchem Umfang hat die Landesregierung vor Bewilligung finanzieller Mittel an die Vereine überprüft, ob die Vereine bzw. Personen, die in diesen Vereinen aktiv sind bzw. ihnen nahestehen, durch das Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen bzw. Landesämter anderer Bundesländer bzw. das Bundesamt für Verfassungsschutz beobachtet werden oder in der Vergangenheit wurden? (Wenn ja, mit welchen Ergebnissen; wenn nein, bitte begründen.) 5. Wie viele Bewerber wurden auf Basis der gem. Frage 3 und 4 erlangten Erkenntnisse vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen? Die Fragen 3-5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen beantwortet. Die Auswahl der Projekte basiert auf einem Ranking-Verfahren, bei dem sowohl fachliche als auch sicherheitsrelevante Kriterien Berücksichtigung finden. Der Auswahlprozess ist noch nicht abgeschlossen. 2