Wie verhindert das Land den Abriss einer der ältesten Synagogen Norddeutschlands?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/643 18. Wahlperiode 23.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 223 des Abgeordneten Dr. Dennis Maelzer SPD Drucksache 18/332 Wie verhindert das Land den Abriss einer der ältesten Synagogen Norddeutschlands? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage In Detmold steht ein denkmalgeschütztes Gebäude, das Forscher 2011 gutachterlich als eine um 1633 errichtete Synagoge identifizierten, die mehr als 100 Jahre der jüdischen Gemeinde diente. Damit gilt die Hofsynagoge als eine der ältesten nachgewiesenen Synagogen Norddeutschlands. Der Besitzer, ein 2002 wegen Volksverhetzung verurteilter Jurist, versucht 1 bislang erfolglos das Gebäude abreißen zu lassen und in einen Parkplatz umzuwandeln . Allerdings verfällt die Synagoge zusehends, wie auch Abbildungen in den Medien zeigen. So wurden kaputte Fenster lediglich notdürftig mit Brettern vernagelt. Angebote der Stadt Detmold, die Synagoge zu kaufen, wurden regelmäßig abgelehnt. Einen „Bestandsschutz im eigentlichen Sinne“ leistet der Eigentümer nicht. Den Erhalt der ehemaligen Hofsynagoge in 2 Detmold fordern unter anderem auch die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus 3 (RIAS) Nordrhein-Westfalen und die Beratungsstellen ADIRA und SABRA . Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat die Kleine Anfrage 223 mit Schreiben vom 23. August 2022 im Einvernehmen mit dem Ministerpräsidenten und der Ministerin für Kultur und Wissenschaft namens der Landesregierung beantwortet. 1. In welcher Form war das zuständige Ministerium des Landes Nordrhein-Westfalen als Oberste Denkmalschutzbehörde seit 2011 mit der ehemaligen Synagoge befasst? Das für Denkmalschutz und Denkmalpflege zuständige Ministerium des Landes Nordrhein- Westfalen ist seit Mitte 2022 als Oberste Denkmalbehörde durch inhaltsgleiche Schreiben vom 8. Juli 2022 einer privaten Vereinigung an Herrn Ministerpräsidenten und die Regierungspräsidentin Detmold mit der ehemaligen Synagoge in Detmold befasst. 1 https://www.juedische-allgemeine.de/unsere-woche/ein-denkmal-vor-dem-abriss/ 2 https://taz.de/Juedische-Spuren-in-Detmold/!5863847/ 3 Siehe https://www.lz.de/lippe/detmold/23311609_Alte-Synagoge-als-besonderes-Kulturerbe- erhalten.html Datum des Originals: 23.08.2022/Ausgegeben: 29.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/643 2. Sieht das Land die ehemalige Synagoge derzeit als ausreichend vor dem Zerfall geschützt an? 3. Welche Einwirkungsmöglichkeiten wird das Land nutzen, um die ehemalige Synagoge vor dem Zerfall zu bewahren? 4. Mit welcher Begründung wurden beantragte Fördermittel für das Gebäude abgelehnt? 5. Was wird die Landesregierung unternehmen, um die ehemalige Hofsynagoge als Kulturerbe für die Öffentlichkeit (z.B. als Museum für jüdische Geschichte) zu erhalten? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Seit der am 15. November 1988 erfolgten Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Detmold unterliegt das anfragegegenständliche Baudenkmal umfänglich den Schutzbestimmungen des DSchG NRW. Entsprechend ist den Anweisungen der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Detmold, die auf der Grundlage des DSchG NRW getroffen werden, Folge zu leisten. Sowohl das außer Kraft getretene Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Land Nordrhein-Westfalen als auch das neu in Kraft getretene Nordrhein-westfälische Denkmalschutzgesetz (Denkmalschutzgesetz – DSchG NRW) legt fest, dass für den Vollzug des Gesetzes die Unteren Denkmalbehörden zuständig sind. Zuständige Untere Denkmalbehörde ist die jeweilige Kommune, hier die Stadt Detmold. In Anbetracht der vorstehend beschriebenen Ausgangslage war die Oberste Denkmalbehörde im vorliegenden Fall bis Mitte 2022 nicht verfahrensbeteiligt. Alle drei bisherigen Anträge der privaten Eigentümerfamilie auf Landesdenkmalfördermittel für das Gebäude der ehemaligen Synagoge in den Jahren 2012, 2013 und 2016 konnten wegen der geringen Finanzmittel-Ausstattung für die Denkmalpflege durch die damalige Landesregierung Nordrhein-Westfalen nicht berücksichtigt werden. Seit der deutlichen Aufstockung der Denkmalfördermittel ab 2017 unter Beteiligung der heutigen Landesregierung wurde für das Gebäude kein Antrag mehr gestellt. Die ehemalige Synagoge ist unzweifelhaft sanierungsbedürftig: Es bedarf umfangreicherer Maßnahmen, um den weiteren Verfall zu stoppen und das Baudenkmal langfristig zu erhalten. Laut zuständiger Fachbehörde ist aufgrund durchgeführter Notsicherungsarbeiten der Bestand des Gebäudes aktuell nicht unmittelbar gefährdet. Nach Auskunft der Unteren Denkmalbehörde sei dem Eigentümer wiederholt der Ankauf seines Gebäudes durch die Stadt Detmold angeboten worden, bislang allerdings ohne Erfolg. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen unterstützt Bemühungen und Initiativen zur Sanierung der ehemaligen Detmolder Hofsynagoge und ihrer öffentlichen Zugänglichmachung als Gedenkstätte des jüdischen Lebens in Detmold. 2