LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/476 18. Wahlperiode 10.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 76 der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose und Dr. Hartmut Beucker AfD Drucksache 18/132 Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium der Finanzen NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energieversorgung Deutschlands ist einer Studie zufolge im internationalen Vergleich besonders anfällig – sowohl für steigende Preise als auch für Lieferengpässe. Die Preiseffekte der Energiekrise bei Strom und Gas sind weitgehend auf europäische Standorte beschränkt. Dabei ist Deutschland, anders als die große Mehrheit anderer europäischer Staaten, bei ausbleibenden Energielieferungen besonders verwundbar, da es besonders von russischem 1 Gas abhängig ist. Bereits sind in mehreren Bundesministerien inzwischen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt worden. Im Bundeswirtschaftsministerium kühlt die Klimaanlage nicht unter 26 °C; so will man 40 Prozent der Kälteenergie einsparen. Das Bundesfamilienministerium kühlt nach Informationen der Bild am Sonntag inzwischen nur noch auf 23 °C statt auf 22 °C. Im Außen- und Bundesumweltministerium werde die Temperatur ab 30 Grad Außentemperatur bis auf 24 °C gesenkt. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) die empfohlene Raumtemperatur für eine „leichte Tätigkeit im Sitzen“. Demnach soll die Raumtemperatur idealerweise zwischen 20 und maximal 26 °C liegen. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt sich an dieser Arbeitsstättenrichtlinie zu orientieren. Der Minister der Finanzen hat die Kleine Anfrage 76 mit Schreiben vom 10. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung beantwortet. 1 https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschland-bei-energie-extrem-verwundbar-li.240966 Datum des Originals: 10.08.2022/Ausgegeben: 16.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/476 1. Was sind die Leistungsmerkmale der Klimaanlage im Hauptgebäude des Ministeriums der Finanzen NRW? 2. Inwiefern wird die Raumtemperatur im Hauptgebäude des Ministeriums mit der Klimaanlage reguliert? 4. Welche Energieeinsparung wurde bzw. wird durch eine Neuregulierung der Raum- Soll-Temperatur erreicht? Die Fragen 1, 2 und 4 werden zusammen beantwortet. Das Gebäude des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen (Jägerhofstraße 6) besitzt keine zentrale Klimaanlage zur Regulierung der Raumtemperatur der Büro- und Besprechungsräume. Es gibt wenige, einzelne Räume, die durch jeweils raumbezogene Klimaanlagen klimatisiert werden (z.B. Serverräume). 3. Inwiefern hält sich das Ministerium an die empfohlene Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie? 5. Was unternimmt die Landesregierung an Tagen mit besonders hohen Außentemperaturen (z.B. über 30 °C)? Die Fragen 3 und 5 werden zusammen beantwortet. In der Regel werden die empfohlenen Raumtemperaturen nach der Arbeitsstättenrichtlinie eingehalten. Aufgrund der fehlenden Klimatisierung im Gebäude kann es an heißen Tagen zu Temperaturen kommen, die über den empfohlenen 26° Celsius liegen. In diesen Fällen werden organisatorische Maßnahmen ergriffen. So wird den Beschäftigten im Ministerium der Finanzen, neben den grundsätzlich bestehenden weitgehenden Möglichkeiten der Telearbeit, Mineralwasser zur Verfügung gestellt. 2