LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/584 18. Wahlperiode 22.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 193 des Abgeordneten Markus Wagner AfD Drucksache 18/284 Niederländische Polizei setzt „Deepfake-Video“ ein Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Mai dieses Jahres hat die niederländische Polizei in Rotterdam der Öffentlichkeit eine neuartige Ermittlungsmethode vorgestellt. In einem sogenannten „Deepfake-Video“ ließen die Ermittler den vor fast 20 Jahren getöteten 13-jährigen S. auf einem Fußballplatz entlang schreiten und zu den Zuschauern sprechen. Bei dem getöteten Jungen handelt es sich um einen Fall, der bis heute nicht aufgeklärt werden konnte. Der digital wiederbelebte S. spricht sogar und richtet sich mit den Sätzen „Weißt du mehr? Dann sprich!“ direkt an vermeintliche Zeugen oder den bzw. die Täter. Die niederländische Polizei sprach von einer großen Zahl an 1 Hinweisen, die sehr positiv seien. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 193 mit Schreiben vom 22. August 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Wie bewertet die Landesregierung diese neuartige Ermittlungsmethode? 2. Ist die nordrhein-westfälische Polizei technisch und personell bereits derart ausgestattet, um ein „Deepfake-Video“ zu erstellen? 3. Wenn nicht, wie viel Zeit respektive Personal würde benötigt, um eine Polizeibehörde derart auszustatten? 4. Wie hoch wären die Kosten für die technische Ausrüstung, das Personal sowie die Erstellung eines einzelnen „Deepfake-Videos“? Die Fragen 1 bis 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Deepfake-Videos sind täuschend echt wirkende, manipulierte Videoaufnahmen, die mit Hilfe von künstlicher Intelligenz erzeugt werden. 1 Vgl. https://rp-online.de/panorama/niederlande/niederlande-polizei-erweckt-getoeteten-teenager-in- video-digital-zum-leben_aid-70255037. Datum des Originals: 22.08.2022/Ausgegeben: 26.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/584 Künstliche Intelligenz ist grundsätzlich geeignet, Ermittlungsmethoden im Rahmen der Kriminalitätsbekämpfung zu verbessern. Die Polizei NRW setzt sie beispielsweise bei der Vorsortierung großer Bilddatenmengen im Themenfeld „Bekämpfung der Missbrauchsdarstellungen von Kindern" ein. Sogenannte Deepfake-Videos zum Zwecke der Öffentlichkeitsfahndung oder Hinweisgewinnung werden durch die Polizei NRW nicht eingesetzt. Die Fragen zur Zeitintensität sowie des personellen und technischen Aufwandes können nicht beantwortet werden, da sie abhängig vom Einzelfall sind. Grundsätzlich sind die qualitativen personellen und technischen Voraussetzungen zur Entwicklung von Deepfake-Videos bei der Polizei NRW vorhanden. 5. Wie viele offene Tötungsdelikte gibt es zurzeit in Nordrhein-Westfalen? Im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen werden ungeklärte Tötungsdelikte in Nordrhein- Westfalen seit 1970 als sogenannte „Cold Cases“ zentral erfasst. Zum 1.8.2022 sind dort insgesamt 1.143 Fälle registriert. Darunter zu fassen sind alle ungeklärten, vollendeten und versuchten Tötungsdelikte. Darüber hinaus sind dort derzeit 160 Vermisstenfälle bekannt, bei denen die Verdachtslage besteht, dass sie Opfer eines Tötungsdeliktes geworden sind. Bei diesen statistischen Angaben sind aktuell in Bearbeitung befindliche Fälle aus der jüngeren Vergangenheit nicht berücksichtigt, hierzu liegen noch keine statistischen Daten vor. 2