LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/460 18. Wahlperiode 09.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 98 der Abgeordneten Elisabeth Müller-Witt SPD Drucksache 18/155 Sachstand zweiter Demokratiebericht Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Mit Beschluss des Antrags 17/6245 hat der Landtag am 23. Mai 2019 die Landesregierung beauftragt, einen jährlichen Demokratiebericht zur Lage der politischen Bildung vorzulegen. Im Jahr 2020 wurde jedoch kein Demokratiebericht vorgelegt. Erst mit der Drucksache 17/5794 wurde am 28. September 2021 der erste Demokratiebericht dem Landtag übermittelt. Am 10. Februar 2022 fand im Landtag ein Workshop zu diesem Bericht statt. Ein zweiter Demokratiebericht wurde dem Landtag bisher nicht vorgelegt. Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 98 mit Schreiben vom 9. August 2022 namens des Landesregierung beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Der Demokratiebericht des Landes Nordrhein-Westfalen geht auf den Wunsch und die Einsicht zurück, die politische Bildung in Nordrhein-Westfalen zu fördern, zu stärken und zu erforschen. Initiiert von einem fraktionsübergreifenden Antrag im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde der Auftrag zur Erstellung eines Demokratieberichts von einer großen demokratischen Mehrheit des Parlaments getragen. Wie richtig und wichtig diese parlamentarische Initiative war und ist, zeigte der erste Demokratiebericht, der im Oktober 2021 veröffentlicht wurde. Er gibt Aufschluss über den Status Quo der politischen Bildung in Nordrhein-Westfalen, zeigt Einstellungen der Bevölkerung zu Demokratie, gesellschaftlichen Herausforderungen, politischen Interessen und dem Nutzen der Angebote politischer Bildung und leitet daraus schließlich Handlungsmöglichkeiten zur Weiterentwicklung politischer Bildungsangebote ab. Die Landesregierung plant die Fortschreibung des Demokratieberichtes. Datum des Originals: 09.08.2022/Ausgegeben: 15.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/460 1. Wie ist der Zeitplan für die Erarbeitung und Vorlage des zweiten Demokratieberichts an den Landtag? 3. Wie beabsichtigt die Landesregierung sicherzustellen, dass der Beschluss, jährlich einen Demokratiebericht vorzulegen, zukünftig umgesetzt wird? Die Fragen 1 und 3 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Der erste Demokratiebericht des Landes Nordrhein-Westfalen liegt inzwischen seit einem knappen Jahr vor. Er wurde vor allem von den Einrichtungen der politischen Bildung mit großem Interesse und dem Wunsch der vertieften Auseinandersetzung aufgenommen. Dem kam die Landeszentrale mit einem Workshop im Landtag im Februar 2022 sowie einer Partnertagung für alle Einrichtungen der politischen Bildung im Mai 2022 nach. Und auch aktuell wird das Angebot der Landeszentrale, allen Partnerinnen und Partnern zur Präsentation des Berichtes und für einen Austausch über die Ergebnisse zur Verfügung zu stehen, genutzt. Hervorgehoben werden dabei immer wieder die konkreten und richtungsweisenden Erkenntnisse, die er für die politische Bildung und ihre Weiterentwicklung leistet. Seine Aussagekraft gewinnt er dabei vor allem aus dem wissenschaftlich geleiteten methodischen Vorgehen der Erarbeitung und Auswertung. Die Landesregierung hat in ihren regelmäßigen Berichten im Hauptausschuss den Stand der Erarbeitung des ersten Demokratieberichtes erläutert. Es erscheint daher sinnvoll, die mit dem ersten Bericht erreichte inhaltliche Qualität beizubehalten und weiterzuentwickeln. Indem die Ergebnisse vertieft analysiert und daraus weitere Fragen für Folgeberichte sowie auch konkrete Handlungsempfehlungen abgeleitet werden, entsteht ein Mehrwert für die politische Bildung. Gerade dafür hat der erste Demokratiebericht sowohl im Parlament als insbesondere auch bei den Trägern und Einrichtungen der politischen Bildung eindeutigen Zuspruch und große Anerkennung erhalten. Die Landesregierung plant daher den Demokratiebericht regelmäßig vorzulegen und darüber zeitnah im Hauptausschuss zu berichten. Die richtungsweisenden und aussagekräftigen Ergebnisse des ersten Demokratieberichtes, die insbesondere auch durch den Workshop im Landtag bestätigt wurden, haben gezeigt, wie wichtig eine wissenschaftlich begleitete und methodisch fundierte Erarbeitung eines Demokratieberichtes ist. Für jeden Bericht sollen daher auch zukünftig eine wissenschaftliche Begleitung und ein Meinungsforschungsinstitut beauftragt werden. 2. Wo sollen die inhaltlichen Schwerpunkte des zweiten Demokratieberichts liegen? Die Festlegung des inhaltlichen Schwerpunktes ist Teil des Forschungsdesigns, dass für den zweiten Demokratiebericht in Kürze gemeinsam mit einer wissenschaftlichen Begleitung, die nach den Sommerferien ausgeschrieben wird, entwickelt werden soll. 4. Wie soll die personelle Ausstattung zur Erstellung des jährlichen Demokratieberichts zukünftig aussehen bzw. sind hier Veränderungen geplant? In der Landeszentrale für politische Bildung ist mittlerweile eine Planstelle für die Erstellung des Demokratieberichtes besetzt. 2