LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/466 18. Wahlperiode 09.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 71 der Abgeordneten Andreas Keith, Christian Loose, Sven Tritschler und Carlo Clemens AfD Drucksache 18/127 Energieeinsparungen durch die Regulierung von Klimaanlagen im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die Energieversorgung Deutschlands ist einer Studie zufolge im internationalen Vergleich besonders anfällig – sowohl für steigende Preise als auch für Lieferengpässe. Die Preiseffekte der Energiekrise bei Strom und Gas sind weitgehend auf europäische Standorte beschränkt. Dabei ist Deutschland, anders als die große Mehrheit anderer europäischer Staaten, bei ausbleibenden Energielieferungen besonders verwundbar, da es besonders von russischem 1 Gas abhängig ist. Bereits sind in mehreren Bundesministerien inzwischen Maßnahmen zum Energiesparen eingeführt worden. Im Bundeswirtschaftsministerium kühlt die Klimaanlage nicht unter 26 °C; so will man 40 Prozent der Kälteenergie einsparen. Das Bundesfamilienministerium kühlt nach Informationen der Bild am Sonntag inzwischen nur noch auf 23 °C statt auf 22 °C. Im Außen- und Bundesumweltministerium werde die Temperatur ab 30 Grad Außentemperatur bis auf 24 °C gesenkt. Darüber hinaus regelt die Arbeitsstättenrichtlinie (ArbStättV) die empfohlene Raumtemperatur für eine „leichte Tätigkeit im Sitzen“. Demnach soll die Raumtemperatur idealerweise zwischen 20 und maximal 26 °C liegen. Das Bundeskanzleramt beabsichtigt sich an dieser Arbeitsstättenrichtlinie zu orientieren. Die Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hat die Kleine Anfrage 71 mit Schreiben vom 9. August 2022 im Einvernehmen mit der Ministerin für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie sowie dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales namens der Landesregierung Nordrhein-Westfalen beantwortet. Vorbemerkung der Landesregierung Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung hat den Prozess einer energetischen Sanierung seines denkmalgeschützten Dienstgebäudes bereits eingeleitet und 1 https://www.berliner-zeitung.de/news/deutschland-bei-energie-extrem-verwundbar-li.240966 Datum des Originals: 09.08.2022/Ausgegeben: 15.08.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/466 setzt die erforderlichen Maßnahmen Zug um Zug in Zusammenarbeit mit dem Eigentümer, dem Bau- und Liegenschaftsbetrieb des Landes Nordrhein-Westfalen um. 1. Was sind die Leistungsmerkmale der Klimaanlage im Hauptgebäude des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW? 2. Inwiefern wird die Raumtemperatur im Hauptgebäude des Ministeriums mit der Klimaanlage reguliert? 4. Welche Energieeinsparungen wurde bzw. wird durch eine Neuregulierung der Raum-Soll-Temperatur erreicht? Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Im Dienstgebäude des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen verfügt nur ein Raum (Konferenzraum) über eine Klimaanlage, deren Leistungsmerkmale Heizen, Kühlen und Entfeuchtung sind. Bei dringendem Bedarf wird die Anlage von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Inneren Dienstes in Betrieb genommen und auch wieder abgeschaltet. Der Raum kann auf maximal 22 Grad Celsius heruntergekühlt werden. Da die Kühlung nur anlassbezogen erfolgt, ist eine vergleichende Erhebung nicht möglich. 3. Inwiefern hält sich das Ministerium an die empfohlene Raumtemperatur nach der Arbeitsstättenrichtlinie? 5. Was unternimmt die Landesregierung an Tagen mit besonders hohen Außentemperaturen (z.B. über 30°C)? Die Fragen 3 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Arbeitsstättenrichtlinie wird im Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt. Bei hohen Außentemperaturen werden, wie in der Technischen Regel für Arbeitsstätten (Nummer 4.4 der ASR A3.5) angeführt, wirksame technische und organisatorische Maßnahmen ergriffen. 2