Biodiversität bei Wildtieren

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                                                     Drucksache  18/642 18. Wahlperiode 23.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 161 der Abgeordneten Julia Kahle-Hausmann SPD Drucksache 18/235 Biodiversität bei Wildtieren Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Laut einer Arbeit der Universität Göttingen ist die genetische Vielfalt insbesondere bei Rotwild und Wildkatzen sehr gering, was langfristig zu geringeren Anpassungsmöglichkeiten an 1 veränderte Umweltbedingungen und damit schlimmstenfalls zum Aussterben führen kann . Als ursächlich dafür werden Siedlungsbauten und Straßen benannt, die zur Fragmentierung von Lebensräumen beider Spezies und zur Unterbrechung der Vernetzung von Rotwildpopulationen führen. Die Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 161 mit Schreiben vom 23. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr namens der Landesregierung beantwortet. 1.       Welche Erkenntnisse hat das zuständige Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Situation in NRW bezüglich der verschiedenen Rotwild- und Wildkatzenpopulationen? (Bitte aufgeschlüsselt nach dem lokalem bzw. regionalem Vorkommen und der geschätzten Anzahl der Tiere beantworten.) In Nordrhein-Westfalen wird die Entwicklung der Rotwildpopulation regelmäßig dokumentiert. Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW, Fachbereich 27, Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV)) bestellt für die Rotwildgebiete, bzw. Teile von diesen, die Rotwildsachverständigen (§ 53 LJG NRW (2)), die die Entwicklung in den einzelnen Rotwildgebieten jährlich erfassen und auswerten und die Ergebnisse der FJW zuleiten. Die FJW wertet diese Geschäftsberichte regelmäßig aus. Als weitere Datenquellen stehen die Dokumentation in den Hegegemeinschaften, die jährlichen Streckenmeldungen und eigene Erhebungen zur Verfügung. 1 Vgl. Westekemper, Katharina (2021): Impacts of landscape fragmentation on red deer (Cervus elaphus) and European wildcat (Felis silvestris silvestris): a nation-wide landscape genetic analysis (siehe https://ediss.uni- goettingen.de/bitstream/handle/11858/13992/Westekemper_Katharina_eDiss.pdf, abgerufen 11. Juli 2022) Datum des Originals: 23.08.2022/Ausgegeben: 29.08.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/642 Nach      §    41    der   Verordnung    zur   Durchführung      des    Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) gibt es in Nordrhein- Westfalen 10 Verbreitungsgebiete für das Rotwild, die nachfolgend wiedergegeben werden. Wildtiere lassen sich im Unterschied zu Haustieren nicht einfach zählen. Von daher sind die Angaben zur Populationshöhe Größenordnungen. Tabelle: Populationshöhe Rotwild Nordeifel                                   7.250 Königsforst/Wahner Heide                    280 Nutscheid                                   50 Ebbegebirge                                 115 Siegerland – Wittgenstein – Hochsauerland   3.800 Arnsberger Wald – Brilon – Büren            920 Minden                                      185 Dämmerwald – Herrlichkeit Lembeck           1.410 Reichswald Kleve                            130 gesamt:                                     15.135 Das Monitoring der Wildkatze wird durch die Abteilung 2 (Naturschutz, Landschaftspflege, Jagdkunde, Fischereiökologie) des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) fortlaufend durchgeführt. Das Monitoring beinhaltet dabei das Totfundmonitoring (inkl. genetischer Untersuchungen), die genetische Untersuchung von Haarproben, die Bewertung von Fotomaterial von Wildkatzensichtungen sowie die regelmäßige Teilnahme beim durch das Bundesamt für Natur (BfN) organisierten FFH-Monitoring. In den letzten 2 Jahren wurden im Rahmen des Wildkatzen-Totfundmonitorings 48 Wildkatzen pathologisch-anatomisch untersucht und morphologisch vermessen. Gewonnene Daten und entnommene Organproben werden in Zusammenarbeit mit anderen Forschungseinrichtungen und Arbeitsgruppen regelmäßig untersucht und wenn möglich publiziert. Alle Tiere werden im Rahmen des Totfundmonitorings genetisch untersucht. Die Funddaten und Ergebnisse der genetischen Typisierung werden u.a. mit dem BUND ausgetauscht. 2.     Welche anderen Wildtierspezies bzw. -gattungen sind in NRW in ihrer genetischen Vielfalt aufgrund mangelnden Austauschs bedroht? Das Thema Trennung von Lebensräumen und Isolierung betrifft grundsätzlich alle freilebenden Wildtiere. Während bei großen Arten die Unterbrechung von Wanderwegen im Vordergrund steht, ist es bei kleineren Arten das mögliche Zerreißen eines Populationskontinuums. 3.     Welche Strategien verfolgt das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz, möglicherweise zusammen mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz      und    Verkehr,    um    Wald-      bzw.     Wildtieren    konkrete Vernetzungsmöglichkeiten der Populationen zu bieten? Die Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW) hat über die Standorte notwendiger Querungshilfen über das Verkehrswegenetz dem Umweltministerium bereits 2002 berichtet. Die Bonner Erklärung zum Lebensraumverbund für Wildtiere aus Anlass des Bonner Jägertages am 9. September 2008 formuliert ein Anforderungsprofil. Von 17 in 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/642 Deutschland im Rahmen des Konjunkturprogramms II gebauten Querungshilfen über bestehende Verkehrsverbindungen wurden vier in Nordrhein-Westfalen realisiert: B 64 über den Eggekamm, BAB 31 Üfter Mark, BAB 3 Königsforst/Wahner Heide zuzüglich der Querung über die angrenzende Landesstraße aus dem ELER-Programm, BAB 1 Nettersheim. Ein aktueller Beratungsschwerpunkt gilt der A 45 an der Grenze zu Hessen. Die überregionalen Wildkorridore sind im Landesentwicklungsplan dokumentiert. Der Rothirsch nimmt als größtes Wildtier in Nordrhein-Westfalen eine Schlüsselrolle als Leitart für den Biotopverbund ein, der gleichzeitig zahlreichen anderen Arten zu Gute kommt. Mit Rothirsch und Wildkatze wurden zwei Leitarten ausgewählt, die praktisch den Lebensraumverbund       für   die    gesamte     Lebensgemeinschaft     ermöglichen.      Der Lebensraumverbund setzt das Offenhalten von Wanderkorridoren voraus, fallweise das Schaffen von Querungshilfen und die Berücksichtigung der Ansprüche der Arten beim Ausbau von Verkehrswegen und Siedlungen sowie auch der touristischen Infrastruktur im ländlichen Raum. Während beim Rothirsch Zäune als Leitsystem zu den Querungshilfen ausreichen, müssen diese für die Wildkatze auch sicher gegen ein Überklettern sein. Nach der Durchführungsverordnung ist die Bejagung in den Freigebieten darauf auszurichten, dass auftretendes Rotwild erlegt wird. Vom Abschuss ausgenommen sind mittelalte und ältere Rothirsche, um dadurch einerseits den genetischen Austausch zwischen den verschiedenen Teilpopulationen zu ermöglichen – die Hirsche sind diejenigen – die wandern – und andererseits die Ausbreitung des Rotwildes in ungeeignete Lebensräume zu vermeiden. 4.    Welche konkreten Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um die Biodiversität der Wildpopulationen zu fördern und sicherzustellen? Die wildbiologischen Grundlagen werden vom Fachbereich 27 Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung (FJW), Grundlagen zum Artenschutz vom Fachbereich 24 „Artenschutz“ und Planungsgrundlagen vom FB 22 „Planungsbeiträge zu Naturschutz und Landschaftspflege, Biotopverbund“ des LANUV sowohl proaktiv als auch im konkreten Fall zur Verfügung gestellt. Laufende Programme zur Untersuchung der genetischen Vielfalt bei Rothirsch und Wildkatze werden fortgeführt. Beide Arten sind Leitarten für einen Biotopverbund, der zahlreichen weiteren Arten zugutekommt. Dies begründet die Verantwortung für ein Monitoring zu diesen Arten. Die Sicherung der genetischen Vielfalt und eines funktionierenden Biotopverbundes erfordern in Nordrhein-Westfalen als einem der Bevölkerungsschwerpunkte in Westeuropa ressortübergreifende Anstrengungen. 3
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