Wald- und Vegetationsbrände – Wie sind die Kreise auf einen Katastrophenfall vorbereitet?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                         Drucksache     18/709 18. Wahlperiode 29.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 276 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil FDP Drucksache 18/418 Wald- und Vegetationsbrände – Wie sind die Kreise auf einen Katastrophenfall vorbereitet? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Extreme Hitzewellen nehmen im fortschreitenden Klimawandel weiter zu. Insbesondere Nordrhein-Westfalen als Flächenland ist aufgrund seiner vielfältigen Naturstruktur und seiner waldreichen Regionen für Wald- und Vegetationsbrände besonders gefährdet. Die Zerstörungen von Waldflächen durch Brände im Sommer nehmen zu. Dies zeigt sich aktuell in der Sächsischen Schweiz. Ein Feuer war am Wochenende im Nationalpark Böhmische Schweiz in Tschechien ausgebrochen und hatte am Montag auf den Nationalpark Sächsische Schweiz übergegriffen. In Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz gilt seit Dienstag Katastrophenalarm. Aktuell stehen den Angaben zufolge etwa 250 Hektar Waldfläche in Flammen. Die Situation im Nationalpark Sächsische Schweiz zeigt eindringlich, dass man für Waldbrände im Nationalpark Eifel besonders ausgestattet sein muss, weil auch hier die Natur sich selber überlassen bleibt und keine befahrbaren Wege vorhanden sind. Eine normative Grundlage in Nordrhein-Westfalen für die Feuerwehr und den Katastrophenschutz findet sich in dem Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG), welches die Gemeinden als Träger des Brandschutzes und Hilfeleistung gemäß § 2 Abs. 1 BHKG vorsieht. Ebenfalls sind es die Gemeinden, die nach § 3 Abs. 3 BHKG die Brandschutzbedarfspläne aufstellen. Die Bekämpfung von Waldbränden kann jedoch nicht ausschließlich auf kommunaler Ebene erfolgen, sondern auch durch die Unterstützung der Landesebene. Die Flutkatastrophe vom 14./15. Juli 2021 verdeutlichte einmal mehr, dass naturbedingte Katastrophenfälle an keiner Landes- oder Kreisgrenze Halt machen. Klare Zuständigkeiten im Falle einer Katastrophe solchen Ausmaßes sind immanent wichtig. Ebenfalls notwendig sind ausreichende Löschfahrzeuge, die in Falle von Wald- und Vegetationsbränden zur Verfügung stehen sollten. Im Rahmen einer Kleinen Anfrage im Bundestag Drs. Nr. 19/19446 vom 08. April 2020 heißt es: „9. Von wann bis wann hat sich das Vergabeverfahren für das Löschgruppenfahrzeug Katastrophenschutz hingezogen? Datum des Originals: 29.08.2022/Ausgegeben: 02.09.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                Drucksache 18/709 Der Beschaffungsauftrag des gelieferten Löschgruppenfahrzeuges ist auf 18. Juli 2016 datiert. Nach wiederholter Vorstellung und Überarbeitung des Musterfahrzeuges konnte am 23. Mai 2019 die Freigabe für die Serienanfertigung erteilt und mit dem Bau von Fahrzeugen begonnen werden. Bereits im November 2019 waren 108 Fahrzeuge fertiggestellt. Die Produktion läuft kontinuierlich auf hohem Niveau weiter. Mit Stand 17. März 2020 wurde die Produktionsmenge von 163 Stück erreicht. Die Herstellung der gesamten Anzahl der Fahrzeuge (306 Stück) soll bis Mitte des Jahres 2021 dauern.“ Trotz mehrfacher mündlicher Nachfragen konnte das Innenministerium in der letzten Legislaturperiode keine Auskunft zum gegenständlichen Sachverhalt erteilen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 276 mit Schreiben vom 29. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet. 1.     Welche Schutzziele verfolgt die Landesregierung bei dem Szenario „Wald- und Vegetationsbrände“? Alle Ziele der Landesregierung sind im Konzept "Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung in Nordrhein-Westfalen" enthalten, das dem Landtag am 9. August 2022 zugeleitet wurde (Vorlage 18/48). 2.     Welche Kreise in NRW haben für das Szenario „Waldbrand-                           und Vegetationsbrände“                     Katastrophenschutzpläne                    und Katastrophenschutzbedarfspläne? Die Kreise und kreisfreien Städte haben nach § 4 Absatz 3 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) Pläne für Großeinsatzlagen und Katastrophen (Katastrophenschutzpläne) aufzustellen und spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Grundlage für die Katastrophenschutzplanung ist der Muster-Katastrophenschutzplan, der im Arbeitskreis Zivil- und Katastrophenschutz von der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Nordrhein-Westfalen und dem Verband der Feuerwehren in Nordrhein- Westfalen, erarbeitet wurde. Das Ministerium des Innern hat gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden bei der Erstellung der Katastrophenschutzpläne empfohlen, sich an dem Muster-Katastrophenschutzplan zu orientieren. In diesem Musterplan ist in Kapitel C 1.4. die Thematik „Waldbrand/Trockenheit“ vorgesehen. Die Thematik ist ebenfalls in dem in Frage 1 genannten Konzept enthalten. Die Empfehlungen des Konzeptes wurden unter Beteiligung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und anschließend auf Dienstbesprechungen mit den Kommunen zur Anwendung empfohlen. 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                             Drucksache 18/709 3.    Wie sind die Feuerwehren und Katastrophenschutzhelfer national und grenzüberschreitend in dicht bewaldeten und schwer befahrbaren Waldbereichen, wie bspw. im Nationalpark Eifel, in den 12 Naturparks in NRW oder Hohes Venn konkret mit geländegängigen Fahrzeugen zum Löschen am Boden und mit Drohnen zur Überwachung und Früherkennung ausgerüstet? (Bitte Angaben pro Kreisgebiet, das räumlich betroffen und nach BHKG zuständig wäre, darstellen.) Die angefragten Daten liegen ausschließlich bei den kommunalen Aufgabenträgern und den unteren Aufsichtsbehörden vor. Eine umfassende Abfrage bei den zuständigen Behörden war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4.    Wie viele Löschfahrzeuge mit und ohne ausreichender Geländetauglichkeit sind in NRW für den Katastrophenschutz noch nicht ausgeliefert, die vom Bund zugesagt wurden? 5.    Wie wird sich der aktuelle Stand             des  Beschaffungsprogrammes          mit Löschgruppenfahrzeugen entwickeln? Die Fragen 4 und 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Es wurden 64 von 216 Fahrzeugen des Typs LF KatS (Löschgruppenfahrzeuge für den Katastrophenschutz) noch nicht ausgeliefert. Hierbei handelt es sich um geländefähige Fahrzeuge. Die Entwicklung des Beschaffungsprogrammes des Bundes kann von Seiten des Landes Nordrhein-Westfalen nicht abgesehen werden. 3
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