Bekämpfung Kindesmissbrauch II

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                            Drucksache     18/674 18. Wahlperiode 25.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 219 der Abgeordneten Zacharias Schalley und Markus Wagner AfD Drucksache 18/328 Bekämpfung Kindesmissbrauch II Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Der Missbrauchsfall Lügde hat bundesweit für großes Aufsehen und Bestürzen gesorgt. Auch der Landtag NRW hatte sich dem schweren Missbrauchsfall angenommen und dazu den Parlamentarischen Untersuchungsausschuss IV („PUA Kindesmissbrauch“) eingesetzt, welcher zum Ende der 17. Wahlperiode einen Zwischenbericht vorlegte. In der Zwischenzeit wurden ähnliche Missbrauchsfälle auch in Münster, Bergisch-Gladbach und Wermelskirchen ausermittelt und teilweise bereits abgeurteilt. Bei den angeklagten Taten handelt es sich nach Einschätzung eines der zuständigen Gerichte allerdings lediglich um die „Spitze des Eisberges“. Allein im Missbrauchsfall Münster waren mehr als 20 Stunden Videoaufnahmen von den Taten und hunderte Terabytes hochprofessionell verschlüsseltes Material sichergestellt worden, welches durch die Polizei unter schwierigsten Bedingungen 1 ausgewertet werden musste. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 219 mit Schreiben vom 25.August 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1.     Wurden der Polizei NRW im Hinblick auf die oben genannten Ereignisse entsprechende Kommissariate mit Beamten eingerichtet, welche in Fragen schweren sexuellen Missbrauchs an Kindern besonderen geschult sind? Als eine Reaktion auf den Missbrauchskomplex in Lügde wurde die Verordnung über die Bestimmung von Polizeipräsidien zu Kriminalhauptstellen (KHSt-VO) angepasst. Die Änderung trat am 1. September 2020 in Kraft. Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen in Fällen der §§ 174 bis 180 und 182 StGB werden seitdem durch die 16 zu Kriminalhauptstellen bestimmten Polizeipräsidien bearbeitet. Die Kriminalhauptstellen verfügen über entsprechende Fachkommissariate, die auf die Bearbeitung von Sexualdelikten spezialisiert sind. 1 https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-im-missbrauchskomplex-muenster-im-grunde-duerften- sie-nie-wieder-raus-a-6a613e37-c814-4823-bd5a-5591106c2d5d Datum des Originals: 25.08.2022/Ausgegeben: 31.08.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/674 2.    Wird sichergestellt, dass die zuständigen Beamten in den Kommissariaten regelmäßig weitergeschult werden? Die Grundlagen zur Bearbeitung von Sexualdelikten werden - aufbauend auf den Inhalten der Ausbildung - in der Zentralen Einführungsfortbildung für die Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten vermittelt, die für diese Zielgruppe verpflichtend ist. Fachliche Spezialisierungen für die Ermittlungen bei sexuellen Gewaltdelikten erfolgen durch die      nachfolgend       aufgeführten      und      jährlich    mehrfach     angebotenen Fortbildungsveranstaltungen: •   Sexuelle Gewaltdelikte I - Einführung: Vermittlung von Grundlagen. •   Sexuelle Gewaltdelikte II - Anpassung: Das Seminar baut fachlich auf dem zuvor genannten Modul auf und dient der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse. •   Anhörung von Kindern und Vernehmung von Jugendlichen als Opfer / Zeugenschaft bei Sexualdelikten/ Kindesmisshandlung - Anpassung: Zielgruppe sind Kriminalbeamtinnen und -beamte, die mit der Bearbeitung von Fällen des sexuellen Missbrauchs / Misshandlung von Kindern und Jugendlichen befasst sind. •   Bekämpfung von Kinderpornografie - Einführung: Vermittlung von Grundlagen. •   Bekämpfung von Kinderpornografie - Anpassung: Das Seminar baut fachlich auf dem zuvor genannten Modul auf und dient der Vertiefung und Erweiterung der erworbenen Kenntnisse. •   Bekämpfung von Kinderpornografie - Workshop: Vermittlung von Neuerungen in rechtlicher wie auch technischer Hinsicht sowie Aspekte nationaler und internationaler Zusammenarbeit. 3.    Werden die Beamten, welche in Ermittlungsverfahren bezüglich schwerer Sexualdelikte an Kindern involviert sind, auch für andere Tätigkeitsbereiche eingesetzt? (Bitte nach Tätigkeitsbereichen aufschlüsseln) Grundsätzlich werden Ermittlerinnen und Ermittler originär in den ihnen übertragenen Aufgaben- und Tätigkeitsbereichen verwendet. Der konkrete Einsatz der Beamtinnen und Beamten obliegt der Entscheidungshoheit und Verantwortung der örtlich zuständigen Kreispolizeibehörden. Die Übertragung weiterer Aufgaben- und Tätigkeitsfelder - temporär oder dauerhaft - ist daher möglich. 4.    Wird den Beamten, die in Ermittlungsverfahren bezüglich schwerer Sexualdelikte an Kindern involviert sind, von ihrem Dienstherrn bedarfsgerechte psychologische Betreuung angeboten? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Art der Betreuung aufschlüsseln) Im Zeitraum 2011 bis 2021 wurden für die Beschäftigten im entsprechenden Tätigkeitsbereich folgende Beratungs- und Unterstützungsangebote durchgeführt: 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                            Drucksache 18/674 201   201    201   201   201    201   201    201  201     202   202 Angebot 1     2      3     4     5      6     7      8    9       0     1 Psychologische +     +      +     +     +      +     +      +    +       +     + Beratung Einzelsupervision +     +      +     +     +      +     +      +    +       +     + – Psychologie Gruppensupervisi +     +      +     +     +      +     +      +    +       +     + on – Psychologie Seelsorgerisches Gespräch         –  +     +      +     +     +      +     +      +    +       +     + Polizeiseelsorge Gruppensupervisi on               -  +     +      +     +     +      +     +      +    +       +     + Polizeiseelsorge Verpflichtendes Einzelgespräch –                                                              +     + Psychologie Verpflichtende Teamsupervision +     + –    Psychologie, Polizeiseelsorge 5.    Wie hoch ist der Krankenstand der Beamten, welche in Ermittlungsverfahren bezüglich schwerer Sexualdelikte an Kindern involviert sind, im Vergleich zu Beamten aus anderen Tätigkeitsbereichen? (Bitte für die Jahre 2011 bis 2021 und nach Tätigkeitsbereich aufschlüsseln) Die angefragten Daten werden nicht zentral erfasst und liegen dem Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen daher nicht vor. Eine Einzelabfrage in den Polizeibehörden war in der zur Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3
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