Delegitimierung oder berechtigter Protest?
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 18/816 18. Wahlperiode 05.09.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 295 vom 8. August 2022 des Abgeordneten Markus Wagner Af Drucksache 18/445 Delegitimierung oder berechtigter Protest? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Gegenüber dem Handelsblatt sprach Bundesinnenministerin Nancy Faeser von der Gefahr, „das diejenigen, die schon in der Coronazeit ihre Verachtung gegen die Demokratie heraus- gebrüllt haben und dabei oftmals Seite an Seite mit Rechtsextremisten unterwegs waren“, die stark gestiegenen Preise als Mobilisierungsthema missbrauchen. Sie betonte, dass die Regie- rung „vorbereitet“ wäre, „auch auf mögliche neue Protestgeschehen“. 1 Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 295 vom mit Schreiben vom 5. September 2022 namens der Landesregierung beantwortet. 1. Für wie „gefährlich“ erachtet die nordrhein-westfälische Landesregierung die Möglichkeit, dass Bürger gegen stark gestiegene Preise öffentlich demonstrieren könnten? Aufgrund der Bedeutung der Versammlungsfreiheit für den demokratischen Willensbildungs- prozess unterliegen Versammlungen dem besonderen verfassungsrechtlichen Schutz des Ar- tikel 8 GG. Demonstrationen im Kontext einer Gasmangellage sind damit grundsätzlich legitim. Den Sicherheitsbehörden des Landes Nordrhein-Westfalen liegen aktuell keine Erkenntnisse zu geplanten Demonstrationen im Sachzusammenhang vor, sodass eine konkrete Antwort auf die vorliegende hypothetische Fragestellung, insbesondere im Hinblick auf eine potentielle Gefährlichkeit, nicht möglich ist. 1 Vgl. https://www.tichyseinblick.de/daili-es-sentials/faeser-proteste-inflation-energie-rechtsextrem/. Datum des Originals: 05.09.2022/Ausgegeben: 09.09.2022
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode Drucksache 18/816 2. Sieht die nordrhein-westfälische Landesregierung bereits Tendenzen beziehungs- weise hat sie Hinweise darauf, dass Vorbereitungen zu Protestbewegungen/De- monstrationen durch Mitglieder des „Querdenkermilieus“ stattfinden? 3. Hat sich die nordrhein-westfälische Landesregierung ebenfalls (wie die Bundes- ministerin des Innern) auf mögliche neue „Protestgeschehen vorbereitet“? 4. Wenn ja, wie sehen diese Vorbereitungen im Konkreten aus? 5. Inwieweit hat der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz seine Beobachtun- gen hinsichtlich möglicher Demonstrationsbewegungen gegen einen „Energie- Lockdown“ aufgenommen? Die Fragen 2 bis 5 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Auf polizeiliche Einsatzlagen reagiert die Polizei unmittelbar und im erforderlichen Umfang. Friedliche Versammlungen werden durch die Polizei geschützt - gewalttätige Aktionen konse- quent unterbunden. Die Kreispolizeibehörden treffen die notwendigen polizeilichen Maßnah- men in eigener Zuständigkeit. Darüber hinaus bereitet sich die Polizei im Rahmen ihrer Aufgabenwahrnehmung grundsätz- lich auf potentielle Tendenzen und Entwicklungen im Bereich der Politisch motivierten Krimi- nalität vor. Vor dem Hintergrund des Protestgeschehens während der Corona-Pandemie hat das Landeskriminalamt NRW eine Informationssammelstelle eingerichtet. Durch diese Infor- mationssammelstelle ist auch gewährleistet, dass etwaige neue Entwicklungen und „Protest- geschehen“ frühzeitig und niedrigschwellig erkannt und sodann polizeilich bearbeitet werden können. Auch der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz behält die Lage phänomenbereichsüber- greifend im Blick und passt je nach Entwicklung seine Maßnahmen an. Aufgabe der Verfas- sungsschutzbehörde ist die Sammlung und Auswertung von Informationen über verfassungs- feindliche Bestrebungen. Im Rahmen dieser gesetzlichen Aufgabe ist bereits zu beobachten, dass Rechtsextremisten und „Delegitimierer“ die Themen Energiepreise und Energiesicherheit verstärkt als Kampagnenthema aufgreifen. Sollten Verfassungsfeinde jedoch versuchen, diese Proteste für ihre Zwecke zu missbrauchen, werden die Sicherheitsbehörden, wie bereits in der Vergangenheit, im Rahmen ihrer Zustän- digkeiten reagieren. 2