Wachsende Waldbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen: Wo stehen wir bei der Erarbeitung der ganzheitlichen, interdisziplinären Konzeption zur Waldbrandprophylaxe und Waldbrandbekämpfung?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                           Drucksache    18/727 18. Wahlperiode 29.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 277 des Abgeordneten Dr. Werner Pfeil FDP Drucksache 18/419 Wachsende Waldbrandgefahr in Nordrhein-Westfalen: Wo stehen wir bei der Erarbeitung           der     ganzheitlichen,      interdisziplinären      Konzeption      zur Waldbrandprophylaxe und Waldbrandbekämpfung? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Im Zuge zunehmender Hitzewellen und Dürreperioden erhöht sich auch fortlaufend die Waldbrandgefahr in NRW. Die Auswirkungen des Klimawandels und die damit einhergehende extreme Trockenheit belastet die Vitalität der Waldbäume schwer und verschärft die Situation in den nordrhein-westfälischen Waldgebieten. Zu den zentralen Zukunftsaufgaben zählen daher der Wiederaufbau und die Anpassungen an die Folgen des Klimawandels zum Schutz der Wälder in NRW. Die Zerstörungen von Waldflächen durch Brände im Sommer nehmen zu. Dies zeigt sich aktuell in der Sächsischen Schweiz. Ein Feuer war im Nationalpark Böhmische Schweiz in Tschechien ausgebrochen und hatte auf den Nationalpark Sächsische Schweiz übergegriffen. In Bad Schandau in der Sächsischen Schweiz gilt nunmehr Katastrophenalarm. Aktuell stehen den Angaben zufolge etwa 250 Hektar Waldfläche in Flammen. Wichtige Bausteine der Waldbrandbekämpfung bestehen unter anderem in der Zugänglichkeit und Befahrbarkeit von Waldflächen für Einsatzkräfte sowie in Ausstattung von Feuerwehren, ihren Löschfahrzeugen und anderen Einsatzmitteln. Ebenso wichtig ist die sog. Waldbrandfrüherkennung und -überwachung, für die bspw. optische Sensorsysteme, wie sie in den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen und Sachsen-Anhalt verwendet werden, eingesetzt werden können. Aufgrund der wachsenden Waldbrandgefahr plante auch die letzte NRW-Landesregierung unter Zuständigkeit des Umweltministeriums zur Vorbeugung besonders gefährdeter Waldflächen eine Waldbrand- 1 Überwachung per Video . Am 23.03.2021 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD, der Fraktion der FDP und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit dem Titel „Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen – Waldbrandprävention und -bekämpfung weiter effektiv verbessern zu dem Antrag „Wachsende Waldbrandgefahr in NRW ernst nehmen – 1 https://rp-online.de/nrw/panorama/nrw-waldbrand-ueberwachung-per-video_aid-66940209 Datum des Originals: 29.08.2022/Ausgegeben: 02.09.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/727 Brandprävention optimieren und effektive Brandbekämpfung ermöglichen“ der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 17/9797) eingebracht und angenommen. Der Minister des Innern hat die Kleine Anfrage 277 mit Schreiben vom 29. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr sowie der Ministerin für Landwirtschaft und Verbraucherschutz namens der Landesregierung beantwortet. 1.    Gibt es von Seiten der Landesregierung einen Bericht oder Zwischenbericht zu dem Entschließungsantrag, der sich mit Blick auf die Punkte 1. a) bis h) befasst? Das Konzept „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung“ (Vorlage 18/48) ist am 9. August 2022 an den Landtag übermittelt worden und beschäftigt sich u. a. mit den Inhalten des Entschließungskonzeptes. 2.    Werden Drohnen bei den Katastrophenschutzbehörden                   der   Kreise    für Waldbrandüberwachung flächendeckend eingesetzt? Der Betrieb von Unmanned aerial vehicles (UAV) ist unabhängig von deren Gewicht nach § 20 Absatz 1 Nummer 7 LuftVO erlaubnispflichtig. Voraussetzung für die Erteilung einer Aufstiegserlaubnis von UAV ist unter anderem der Betrieb in Sichtweite des Bedienpersonals. Bei den zu überwachenden Waldgebieten ist in der Regel keine durchgängige Sichtverbindung des Bedienpersonals zum UAV gegeben. 3.    Wie ist der aktuelle Stand des Pilotprojektes zur Videoüberwachung besonders gefährdeter Waldflächen und wurden bereits genaue Standorte der Kameratürme festgelegt? Der EU-weite Ausschreibungsprozess zum Pilotprojekt für ein digitales, kameragestütztes Waldbrandfernüberwachungssystem wurde seitens des Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen begonnen. In der vorab erstellten Gefährdungsanalyse haben sich acht ideale Punkte zur vollständigen Abdeckung des Projektgebietes ergeben, die Standorte selbst sind noch nicht festgelegt. 4.    Gibt es von Seiten der Landesregierung aktuelle Verbesserungsvorschläge und Umsetzungsmaßnahmen im Bereich der Feuerwehren bei der Bekämpfung von Waldbränden? Verbesserungsmaßnahmen und Umsetzungsmaßnahmen sind in dem am 9. August 2022 der Öffentlichkeit präsentierten und dem Landtag zugeleiteten Konzept „Waldbrandvorbeugung und Waldbrandbekämpfung“ ausführlich dargelegt (Vorlage 18/48). 5.    Wie wird sich der aktuelle Stand der Ausarbeitung eines Konzeptes für die Aus- und Fortbildung von mehr Waldbrandexpertinnen und -experten entwickeln? Grundlagen für die Aus- und Fortbildung im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung sind aus dem in der Antwort zu Frage 1 erwähnten Konzept sowie aus der Unterarbeitsgruppe 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                Drucksache 18/727 Ausbildung der länderoffenen Arbeitsgruppe Nationaler Walbrandschutz des Ausschusses „Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung“ abzuleiten. Das oben erwähnte Konzept sieht sowohl feuerwehrspezifische, als auch gemeinsame Aus- und Fortbildungen von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen (Wald und Holz) mit Feuerwehrleuten vor. Da die Komplexität von Vegetationsbränden ressortübergreifend Fachexpertise erfordert, wurden bereits in 2020 vom Institut der Feuerwehr Nordrhein-Westfalen (IdF NRW) und Wald und Holz verschiedene Veranstaltungen pilotiert und schon vor Veröffentlichung des oben genannten Konzeptes durchgeführt. Dazu gehören unter anderem drei Module zur „Zusammenarbeit von Forst und Feuerwehr“, in denen Führungskräfte von Wald und Holz gezielt auf die Zusammenarbeit mit den Feuerwehren vorbereitet werden. Im Rahmen der forstlichen Laufbahnausbildung werden Angehörige von Wald und Holz durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IdF Nordrhein-Westfalen zum Thema Feuerwehr und Taktik geschult. Daneben werden Ansprechpartner Katastrophenschutz aus den Regionalforstämtern mit Unterstützung des IdF Nordrhein-Westfalen zu Fachberaterinnen und Fachberatern qualifiziert bzw. fortgebildet. Zudem erhalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Wald und Holz die Möglichkeit, am IdF Nordrhein-Westfalen an Übungen von Feuerwehrführungsstäben als Fachberaterinnen und Fachberater teilzunehmen. So erhalten beide Seiten Einblicke in Aufgaben, Tätigkeiten und Möglichkeiten der jeweils anderen Seite. Für die feuerwehrtechnische Aus- und Fortbildung sollen zeitnah Selbstlernkurse durch das IdF Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt werden, die elementare Inhalte zur Waldbrandvorbeugung und -bekämpfung vermitteln. Auch hierzu hat Wald und Holz einen fachlichen Beitrag geleistet. Ein weiterer wichtiger Bestandteil der Aus- und Fortbildung ist die praktische Umsetzung. In Arnsberg wurden am forstlichen Bildungszentrum verschiedene Vorführungen und Übungen mit Geräten und Materialien zur Waldbrandbekämpfung durchgeführt, um zunächst die Ausbilderinnen und Ausbilder des IdF Nordrhein-Westfalen fortzubilden. Es ist geplant, eine vergleichbare Veranstaltung für Angehörige von Wald und Holz und der Feuerwehren anzubieten. Unabhängig davon ist das Thema Vegetationsbrandbekämpfung schon seit Jahren in der Lehre am IdF Nordrhein-Westfalen implementiert. So werden in verschiedenen Ausbildungen von Führungskräften entsprechende Unterrichte durchgeführt. In den Seminaren zur Ausbildung von Luftbeobachtern, die die Befähigung zur fachlichen Begleitung von Waldbrandüberwachungsflügen erhalten, ist das Thema Waldbrand seit jeher verankert. Bundesweit wird das Thema Ausbildung in der Vegetationsbrandbekämpfung in einer Unterarbeitsgruppe der Arbeitsgruppe Nationaler Walbrandschutz bearbeitet. Das IdF Nordrhein-Westfalen vertritt dort die Belange des Landes Nordrhein-Westfalen und bringt die Erfahrungen in die Weiterentwicklung der Ausbildungsinhalt ein. Das Ziel ist, Ausbildungsinhalte bundesweit einheitlich zu regeln. 3
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