Kommt die Grundschullehrerausbildung an der RWTH Aachen?

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                          Drucksache    18/694 18. Wahlperiode 26.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 226 der Abgeordneten Dr. Werner Pfeil, Angela Freimuth und Prof. Dr. Andreas Pinkwart FDP Drucksache 18/336 Kommt die Grundschullehrerausbildung an der RWTH Aachen? Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Die schwarz-grüne Landesregierung hat sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, für das System Schule 10.000 zusätzliche Lehrkräfte zu gewinnen. Für dieses Ziel sieht der Koalitionsvertrag die Erarbeitung eines Konzepts vor, das unter anderem die Schaffung weiterer erziehungswissenschaftlicher Studiengänge enthalten soll. Bereits im Dezember 2019 und Februar 2020 hat einer der Unterzeichner dieser Kleinen Anfrage zu zwei Runden Tischen im Landtag Nordrhein-Westfalen eingeladen, um die Einrichtung der Studiengänge Sonderpädagogik und Grundschullehramt an der RWTH Aachen zu forcieren. An diesen Runden Tischen haben die Staatssekretäre des Wissenschaftsministeriums und des Bildungsministeriums sowie Vertreter aus der Region Aachen und der RWTH Aachen teilgenommen. Während die RWTH Aachen in diesen Gesprächen bei entsprechender Landesfinanzierung zur Einrichtung dieser Studiengänge bereit war, sah das Wissenschaftsministerium damals keine Notwendigkeit zusätzliche Studiengänge zu schaffen, da an anderen Universitätsorten mehr ausgebildet werden und dadurch auch die Region Aachen mit Grundschullehrerinnen und -lehrern versorgt werden könne. Diese Annahme scheint sich allerdings nicht bestätigt zu haben. In der Aachener Zeitung vom 11.06.2022 heißt es unter der Überschrift: „Lehrermangel immer dramatischer.“: „Dass Stellen an den 88 Grundschulen in der Städteregion nicht besetzt werden können, ist kein neues Thema. Der zunehmende Lehrermangel bereitet Bildungsdezernent [...], Schulamtsleiterin [...] und der Vorsitzenden des Lehrerpersonalrats, [...], seit Jahren große Sorgen. Sie wenden sich mit einem dringenden Appell an die künftige NRW-Landesregierung […]. Sie fordern schnelle und konkrete Maßnahmen zur Beseitigung des Lehrermangels an den Grundschulen. Unbedingt müssten an der RWTH Aachen wieder Grundschullehrkräfte ausgebildet werden, damit mehr fertige Lehrer später in der Region arbeiten[...].“ Die Ministerin für Kultur und Wissenschaft hat die Kleine Anfrage 226 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Schule und Bildung namens der Landesregierung beantwortet. Datum des Originals: 26.08.2022/Ausgegeben: 01.09.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/694 Vorbemerkung der Landesregierung Seit dem Jahr 2018 wurden und werden rund 1.450 zusätzliche Studienplätze für die Lehrämter Grundschule und Sonderpädagogik geschaffen und dauerhaft gesichert. Im Grundschullehramt wurden zum Wintersemester 2020/2021 dauerhaft 300 neue Bachelor-Studienplätze und später anwachsend die zugehörigen Masterstudienplätze geschaffen und dauerhaft eingerichtet. Damit haben Land und Hochschulen mit der bereits erfolgten Erhöhung im Jahr 2018 im Grundschullehramt rund 700 neue Plätze dauerhaft eingerichtet. Für den Bereich Sonderpädagogik sind bereits über 500 weitere Bachelor-Studienplätze seit 2018 geschaffen bzw. gesichert worden. Zum Wintersemester 2022/23 und 2023/24 wird es an zwei neuen Standorten – Duisburg-Essen und Münster – die Möglichkeit für jeweils 120 Bachelorstudierende geben, das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu studieren. Bei den Verhandlungen oblag es aufgrund der in Nordrhein-Westfalen geltenden Hochschulautonomie den Hochschulen, ob sie an einem Ausbau oder einer Neueinrichtung wie bspw. Duisburg-Essen und Münster, teilnehmen wollten. Die Verteilung der Studienplätze über die verschiedenen Standorte wurde mit dem Ministerium für Schule und Bildung abgestimmt. Aachen wurde nicht vorrangig in den Blick genommen. Eine Rolle spielte hier auch die zeitliche Perspektive. So war und ist die Frage der Einrichtung eines entsprechenden Studiengangs an der RWTH Aachen verbunden mit komplexen Fragestellungen, insbesondere zum Aufbau eines vollständig neuen Lehramtsangebots, das sich von bisherigen Ausbildungs- und Forschungsprofilen der RWTH deutlich unterscheidet, einschließlich des damit verbundenen erheblichen Ressourcen- und Zeitaufwands sowie der ggf. einzubeziehenden Kooperation von Hochschulen. 1.    Wie viele Studienplätze stehen in den Studiengängen Sonderpädagogik und Grundschullehramt insgesamt an den Hochschulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung? Die Gesamtzahl der Studienplätze entwickelte sich in der letzten Legislaturperiode wie folgt: Bachelorstudienanfängerplätze im Lehramt für Grundschulen Jahr             2017/18     2018/19      2019/20      2020/21     2021/22     2022/23* Gesamt           1.881       2.300        2.318        2.530       2.560       2.581 * Die Angaben für 2022/23 sind noch vorläufig. (Anmerkung: An den Universitäten Bielefeld und Siegen beinhalten die Angaben auch Plätze für das Lehramt Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik.) Bachelorstudienanfängerplätze im Lehramt für Sonderpädagogik Jahr             2017/18     2018/19      2019/20      2020/21     2021/22     2022/23* Gesamt           1.500       1.634        1.688        1.969       1.967       2.095 * Die Angaben für 2022/23 sind noch vorläufig, ab 2023/24 kommen noch weitere 120 Plätze an der Universität Münster hinzu. (Anmerkung: An den Universitäten Bielefeld und Siegen beinhalten die Angaben auch Plätze für das Lehramt Grundschule mit integrierter Sonderpädagogik. An der Universität Siegen ist das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik seit dem Studienjahr 2018/19 zulassungsfrei.) 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                               Drucksache 18/694 2.    An welchen Hochschulstandorten blieben wie viele Studienplätze                     der Studiengänge Sonderpädagogik und Grundschullehramt unbesetzt? Das Lehramt für Grundschulen kann man derzeit an acht Standorten in Nordrhein-Westfalen, das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung ab diesem Jahr an sieben und ab dem kommenden Jahr an acht Standorten in Nordrhein-Westfalen studieren. Die Bachelor-Studienplätze für das Lehramt an Grundschulen sind aufgrund der Vielzahl an Bewerberinnen und Bewerbern an allen Universitäten zulassungsbeschränkt. Eine vergleichbare NC-Situation ist für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung zu konstatieren. Auch bei diesem Lehramt sind nahezu alle grundständigen Studiengänge zulassungsbeschränkt; einzige Ausnahme bildet das Lehramt an Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule mit integrierter Förderpädagogik an der Universität Siegen. Bei der Zulassung zum Bachelor-Studium stehen die lehrerausbildenden Universitäten vor der Herausforderung, dass sie einerseits mit der Vielzahl an Mehrfachbewerbungen umgehen müssen und andererseits aus der daraus resultierenden Tatsache der „Überbuchung“ der Anfängerplätze nicht zu viele Zulassungen aussprechen können. Das nachfolgende Beispiel aus der Praxis verdeutlicht die Problematik: An einer Universität gibt es 110 Studienanfängerplätze (= Zulassungszahl) für das Lehramt Grundschule. Auf diese Anfängerplätze gehen ca. 1.500 Bewerbungen ein. Im Verlauf des Auswahlverfahrens erhalten 450 Studieninteressierte (bei 110 Plätzen!) einen Zulassungsbescheid, mit dem sie sich an dieser Universität einschreiben können. Tatsächlich haben sich am Ende (ggf. mit Nachrückverfahren) letztlich (nur) ca. 120 Studienanfängerinnen und Studienanfänger eingeschrieben. Somit hat nur etwa ein Viertel derjenigen, die einen Studienplatz angeboten bekommen haben, diesen schließlich auch wahrgenommen. Da die Überbuchungsquote der Studiengänge an allen Lehramtsstandorten einen ähnlich hohen Wert annimmt, kann im Lehramtsbereich von einer sehr hohen Zahl an Mehrfachbewerbungen (für unterschiedliche Universitäten und Lehrämter) ausgegangen werden. In den nachfolgenden Tabellen werden die Bachelor-Studienanfängerplätze und die Einschreibungen in den Kapazitätsjahren 2018/19 bis 2020/21 für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt für sonderpädagogische Förderung dargestellt. Das Kapazitätsjahr 2018/19 umfasst dabei das Wintersemester 2018/19 und das nachfolgende Sommersemester 2019. Die Meldung der Zahl der Studierenden an die amtliche Statistik erfolgt auf der Basis der Daten zum Stichtag 01.12. (für das jeweilige Wintersemester) bzw. zum Stichtag 01.06. (für das jeweilige Sommersemester). Dies führt dazu, dass Studienanfängerinnen und Studienanfänger, die sich in den ersten Wochen nach Semesterbeginn bereits wieder exmatrikuliert haben, in den amtlichen Daten nicht (mehr) enthalten sind. Dies kann den Eindruck erwecken, dass in zulassungsbeschränkten Studiengängen Anfängerplätze unbesetzt geblieben seien. 3
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                Drucksache 18/694 Bachelor-Studienanfängerplätze und Einschreibungen für das Lehramt an Grundschulen in den Jahren 2018/19 bis 2020/21 Universität     2018/19                        2019/20                     2020/21 (WS + SoSe)                    (WS + SoSe)                 (WS + SoSe) Plätze Einschreibungen         Plätze Einschreibungen      Plätze Einschreibungen U Bielefeld     450       445                  450      439                470      455 U Dortmund 250            289                  251      265                300      301 U Duisburg- 255           248                  255      249                295      289 Essen U Köln          273       309                  270      272                270      318 U Münster       302       352                  302      365                370      375 U Paderborn 210           273                  210      208                210      222 U Siegen        200       253                  200      191                215      203 U Wuppertal 360           403                  380      407                400      378 Gesamt          2.300 2.572                    2.318    2.396              2.530    2.541 Bachelor-Studienanfängerplätze und Einschreibungen für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung in den Jahren 2018/19 bis 2020/21 Universität     2018/19                        2019/20                     2020/21 (WS + SoSe)                    (WS + SoSe)                 (WS + SoSe) Plätze    Einschreibungen      Plätze   Einschreibungen    Plätze   Einschreibungen U Bielefeld     361       347                  372      350                393      346 U Dortmund      240       256                  240      263                300      325 U Köln          645       613                  645      622                753      670 U Paderborn     140       179                  120      154                160      152 U Siegen        (113)     154                  (176)    146                (188)    130 U Wuppertal     135       139                  135      131                175      185 Gesamt          1.634     1.688                1.688    1.666              1.969    1.808 Im Zuge der regelmäßigen NC-Klagen findet eine verwaltungsgerichtliche Überprüfung hinsichtlich der Berechnung der Höhe der Anfängerplätze und deren Ausschöpfung durch Studienanfängerinnen und Studienanfänger statt; ggf. werden die beklagten Universitäten gerichtlich dazu verpflichtet, weitere Studienanfängerinnen und Studienanfänger zum Studium zuzulassen. Insofern ist davon auszugehen, dass es in den genannten Lehrämtern keine unbesetzten Anfängerplätze in größerer Zahl gibt. 4
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                                 Drucksache 18/694 3.    Wie hoch ist der Anteil der Absolvierenden an den bisherigen Hochschulstandorten         mit   den     Studiengängen      Sonderpädagogik        und Grundschullehramt, die nach dem Studienabschluss bevorzugt in der Region der Hochschule verbleiben („Klebeeffekt“) bzw. auch noch fünf Jahre nach dem Studienabschluss in der Region der Hochschule verblieben sind? Die Frage kann nicht beantwortet werden, da entsprechende Zahlen weder von der Landesregierung noch von den nachgeordneten Behörden oder den einzelnen Hochschulen erhoben werden. Ebenso wenig liegen Daten dazu vor, in welchem Umfang Lehrkräfte nach einem auswärtigen Studium langfristig für eine Tätigkeit an Schulen in ihre Herkunftsregion zurückkehren. 4.    Plant die Landesregierung zur Erfüllung der ankündigten zusätzlichen Lehrkräfte, der RWTH Aachen aus dem Landeshaushalt 2023 die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Studiengänge Sonderpädagogik und Grundschullehramt einzurichten? Die Landesregierung beabsichtigt eine grundsätzliche Erhöhung der Studienplatzkapazitäten, ohne dass hier konkrete Studienstandorte genannt werden können. Die näheren Planungen und Ausgestaltung zur Erhöhung sind noch nicht abgeschlossen. 5.    Wie gedenkt die Landesregierung das im Koalitionsvertrag angekündigte Versprechen zusätzlicher Lehrkräfte umzusetzen und dem dramatischen Lehrermangel an den Grundschulen u.a. der Region Aachen entgegenzuwirken? Die Lage auf dem Lehrkräftearbeitsmarkt in Nordrhein-Westfalen ist, wie in anderen Bundesländern auch, sehr angespannt. Dies betrifft im Besonderen die Schulform Grundschule. Das Ministerium für Schule und Bildung hat in der Vergangenheit bereits Maßnahmenpakete entwickelt, um dem bestehenden Lehrkräftemangel entgegenzuwirken. Für die Schulform Grundschule sind insbesondere folgende Maßnahmen zu nennen: • Einstellung von Sek-II-Lehrkräften (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) an Grundschulen mit und ohne Versetzungsgarantie nach vier Jahren, • Einstellung von Sek-II-Lehrkräften Lehrkräften (Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen) an Gymnasien im Vorgriff auf die Umstellung auf G9 mit (Teil-) Abordnungen an andere Schulformen (hier an die Grundschule) mit erhöhtem Lehrkräftebedarf, • Einstellung von Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteigern in den Unterrichtsfächern Kunst, Musik, Sport und Englisch, • Einstellung von Lehrkräften mit Gewährung von Zuschlägen, • Abordnung von Lehrkräften, • Aufstockung einer Teilzeitbeschäftigung, • vorzeitige Rückkehr aus einer Beurlaubung, • späterer Eintritt in den Ruhestand oder die Rente, 5
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                            Drucksache 18/694 • Gewinnung von bereits in den Ruhestand oder die Rente getretenen Lehrkräften für eine befristete Tätigkeit. Die Landesregierung arbeitet darüberhinausgehend konzentriert an weiteren landesweiten Maßnahmen zur Verbesserung der Unterrichtsversorgung an Grundschulen sowie an Schulen anderer Schulformen; sie hat dabei auch unterschiedliche regionale Gegebenheiten im Blick. 6
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