"SORMAS" – ein Jahr danach.

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN                                      Drucksache    18/700 18. Wahlperiode 26.08.2022 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 263 des Abgeordneten Dr. Martin Vincentz AfD Drucksache 18/405 „SORMAS“ – ein Jahr danach. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales machte im Sommer des vergangenen Jahres Druck auf die kommunalen Gesundheitsämter, den elektronischen Datenaustausch zwischen den 53 Ämtern in NRW bis spätestens zum 30. September 2021 flächendeckend sicherzustellen. Favorisiert wurde hier seitens des Landes das Software Programm „SORMAS“, respektive ein Programm, das behelfsweise über eine Schnittstelle zum Programm SORMAS X verfügt. Diese Schnittstelle sollte verpflichtend implementiert werden. Auf Grund mangelnder Vorgaben und fehlender Unterstützung seitens des Landes hatten einige Gesundheitsämter jedoch bereits eigene Programme zum Datenaustausch eingeführt und in Betrieb genommen. Von ihnen wird die Vorgabe des Landes zumindest kritisch gesehen, laut der weiterhin SORMAS flächendeckend einzuführen ist. Aus einer entsprechenden Antwort des zuständigen Ministeriums auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion geht hervor, dass eine entsprechende Schnittstelle für die interkommunale Übertragung zwischen zwei SORMAS-Nutzern in der Version SORMAS X vorgesehen ist, diese stand im Herbst des vergangenen Jahres aber aufgrund der Verzögerung des bundesweiten Rollouts wegen technischer Probleme noch nicht zur Verfügung. Die gesetzte 1 Frist war unter diesen unabsehbaren Bedingungen nicht erfüllbar. Rund ein Jahr später sollte davon ausgegangen werden können, dass diese Hindernisse beseitigt worden sind. Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat die Kleine Anfrage 263 mit Schreiben vom 26. August 2022 im Einvernehmen mit dem Minister der Finanzen und der Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung namens der Landesregierung beantwortet. 1.     Wann wurde SORMAS in den jeweiligen Gesundheitsämtern in Betrieb genommen? (Bitte aufschlüsseln nach Datum und Gesundheitsamt.) In allen 53 unteren Gesundheitsbehörden (Gesundheitsämter) in Nordrhein-Westfalen wurde SORMAS eingerichtet. Mit Stand 15. August 2022 wurde SORMAS-X mit 1 LT-NRW Drucksache 17/15401 Datum des Originals: 26.08.2022/Ausgegeben: 01.09.2022
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                             Drucksache 18/700 Schnittstellen zu SurvNet und DEMIS in 14 Gesundheitsämtern in Betrieb genommen. Weitere drei Kommunen nutzen SORMAS mit Schnittstelle ausschließlich zu DEMIS (siehe Tabelle). Tabelle: Übersicht Produktivschaltung von SORMAS in den Gesundheitsämtern SORMAS-X           mit SORMAS             mit Schnittstellen      zu Schnittstelle       zu Gesundheitsamt SurvNet und DEMIS DEMIS produktiv seit          produktiv seit Stadt Bielefeld           15.07.2021 Stadt Bonn                09.06.2021 Stadt Bottrop             15.04.2021 Kreis Coesfeld            14.05.2021 Stadt Duisburg            07.07.2021 Stadt Gelsenkirchen                               15.02.2022 Kreis Gütersloh                                   18.03.2022 Stadt Hamm                08.06.2021 Kreis Herford             02.06.2021 Stadt Herne               18.06.2021 Kreis Kleve               19.07.2021 Kreis Mettmann            14.06.2021 Oberbergischer Kreis 22.03.2021 Kreis Recklinghausen                              01.12.2021 Rhein-Erft-Kreis          16.06.2021 Rhein-Kreis Neuss         14.04.2021 Rhein-Sieg-Kreis          27.03.2021 Quelle: Netzlink Informationstechnik GmbH im Auftrag des HZI (Stand 15.08.2022) 2.    Welche Kosten sind den jeweiligen Kommunen durch die Inbetriebnahme der seitens der Landesregierung geforderten digitalen Infrastruktur entstanden? Für SORMAS fallen keine Lizenzgebühren an. Die Kosten für die Beratung, die Entwicklung und den Betrieb des Programms werden derzeit im Rahmen des SORMAS@DEMIS Projektes vom Bundesministerium für Gesundheit getragen. Zu möglichen Kosten darüber hinaus hat das Land keine Kenntnis (siehe LT-Drucksache 17/15364-15389 und 17/15401- 15413). 3.    In welcher Höhe wurden den Kommunen seitens des Landes die zusätzlichen Aufwendungen erstattet? Seitens des Landes erfolgte keine Kostenerstattung. Mögliche Zusatzaufwendungen in Zusammenhang mit SORMAS können grundsätzlich über die seitens des Bundes zur Verfügung gestellten Mittel zur Digitalisierung des ÖGD finanziert werden (siehe auch LT- Drucksache 17/14791). 2
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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN - 18. Wahlperiode                              Drucksache 18/700 4.    Wie häufig wurden seit der Inbetriebnahme der Software Störungen respektive Probleme mit ihr gemeldet? (Bitte aufschlüsseln nach Häufigkeit und Art der Störung.) Das Land trägt weder die Betriebs- noch die Entwicklungsverantwortung für SORMAS. Daher liegen der Landesregierung auch keine systematischen Informationen über Häufigkeit und Art von Störungen bzw. Problemen mit SORMAS vor. 3
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