LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 905 19. 08. 2021 Große Anfrage der Fraktion der AfD Windkraftausbau in Rheinland-Pfalz Die Landesregierung möchte die Windkraft in Rheinland-Pfalz stark ausbauen. Ein Zubau von 500 Megawatt Windkraft ist pro Jahr anvisiert. Windkraft schadet allerdings dem Natur- und Landschaftsschutz. Auch gibt es zahlreiche Proteste gegen die Pläne der Landesregierung, vor allem im Pfälzer Wald. Und aufgrund der fluktuierenden Stromerzeugung durch Windkraft kann durch Windkraft keine sichere Stromversorgung gewährleistet werden. Darum fragen wir: 1. a) Wie viele Anlagen existieren aktuell in Rheinland-Pfalz? b) Wie hoch in Summe ist die Nennleistung aller Anlagen sowie die tatsächliche durchschnittliche Leistung aller Anlagen und die minimale Leistung aller Anlagen in den letzten 365 Tagen? 2. Wie hoch ist der Flächenverbrauch in Summe für die existierenden Windkraftwerke? 3. a) Wie viele neue Windkraftwerke sind zurzeit bereits genehmigt, aber noch nicht am Netz? b) Wie viele davon bedeuten ein Repowering? c) Wie hoch in Summe ist die Nennleistung aller genehmigten Anlagen? 4. a) Wie viele neue Windkraftwerke sind zurzeit in Planung? b) Wie viele davon bedeuten ein Repowering? c) Wie hoch in Summe ist die Nennleistung aller geplanten Anlagen? d) Bitte nennen Sie, soweit der Landesregierung bekannt, die Standorte der geplanten Anlagen gegliedert nach Landkreisen. 5. Wie viele der neuen genehmigten und wie viele der neuen geplanten Anlagen sollen im Wald stehen? 6. Für wie viele Windkraftstandorte wird ein Repowering erst dadurch ermöglicht, dass zukünftig ein Mindestabstand von 720 m gelten soll statt des theoretisch möglichen Mindestabstands von 1 000 m? 7. Für wie viele Windkraftstandorte wird ein Repowering erst durch die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reduzierung des Mindestabstandes von 900 m auf 720 m ermöglicht? 8. Wie groß sind die Flächen in Rheinland-Pfalz, die durch die vereinbarte Reduzierung des allgemeinen Mindestabstandes von 1 000 m auf 900 m für die Windkraft neu erschlossen werden? 9. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass in den Entwicklungszonen des Pfälzer Waldes unter bestimmen Bedingungen Windkraftwerke erlaubt werden dürfen. a) Wie groß sind diese Entwicklungszonen? b) Wie stellen sich diese Entwicklungszonen kartografisch dar? 10. Der Koalitionsvertrag sieht vor, dass zukünftig nur noch Laubwaldmischgebiete mit einem Alter über 100 Jahre und einer zusammenhängenden Bestandsgröße von über 10 ha von der Windkraftnutzung ausgenommen werden sollen. Wie groß sind Flächen, die dadurch für die Windkraft neu erschlossen werden? Für die Fraktion: Damian Lohr Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. August 2021