LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 674 15. 07. 2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Schönborn (AfD) Wildschweinköder In Australien ist ein neuartiger Wildschweinköder entwickelt worden, bei dem das Konservierungsmittel Natriumnitrit als töd- liches Gift für Wildschweine eingesetzt wird. Der Köder ist in Australien seit Januar 2021 zugelassen und darf dort ohne Geneh- migung verwendet werden (www.topagrar.com, 22. Mai 2021). Natriumnitrit ist für Wildschweine aufgrund eines fehlenden Enzyms, das Menschen und andere Tiere schützt, lebensgefährlich. Der Köder unterdrückt die Sauerstoffzufuhr zum Gehirn. Die Tiere sind nach der Aufnahme schnell bewusstlos. Der Wirkstoff zerfällt danach schnell und hinterlässt keine giftigen Rückstände in der Umwelt. Da der Köder in speziellen Magnetboxen in freier Wildbahn angeboten wird, können nach Versuchen der Firma Animal Control Technologies Australia (ACTA) 80 bis 100 Prozent einer Wildschweinrotte schnell und schmerzlos getötet werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Ist der Einsatz des Produkts von ACTA in Rheinland-Pfalz geplant? Wenn ja, wann und unter welchen Voraussetzungen? 2. Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung im Bundesgebiet schon Anwendungen des Produkts von ACTA? 3. Wenn ja: Unter welchen Voraussetzungen darf nach Kenntnis der Landesregierung ein derartiger Wildschweinköder in Deutschland angewendet werden? 4. Falls nicht: Wäre die Landesregierung bereit, die Erprobung im Rahmen eines Modellprojekts oder Forschungsvorhabens, vor- zugsweise in Gebieten mit Schweinepest-Gefährdung, zuzulassen? 5. Welche sonstigen Regeln gelten nach Kenntnis der Landesregierung in Deutschland für den Umgang mit bzw. den Einsatz von Natriumnitrit? 6. Ist der Landesregierung bekannt, ob es weitere Futterköder-Alternativen gibt und ob diese in Frage kämen? Ralf Schönborn Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. Juli 2021