Sachstand zur Position des Pflegevorstands der Universitätsmedizin Mainz

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/    1082 15. 09. 2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Wäschenbach (CDU) Sachstand zur Position des Pflegevorstands der Universitätsmedizin Mainz Die Funktion der Pflegebereiche ist von besonders großer Bedeutung für die Leistungsfähigkeit jedes Krankenhausbetriebs. Die Regelungen des Universitätsmedizingesetzes (UMG) sahen jedoch in früheren Jahren Einschränkungen in den Wirkungsmög- lichkeiten vor. Es wäre aber wichtig, wenn sich alle Vorstandsmitglieder in ihren jeweiligen Aufgaben unterstützen. Ziel sollte eine Aufwertung des Pflegevorstands und eine Gleichstellung mit den Vorständen der anderen Betriebseinheiten sein. Es wäre nicht nur aus unternehmerischer Perspektive sinnvoll, dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Pflegediensts voll und ganz dem Pflegevorstand untergeordnet würden, damit von dieser Seite auch eine mit hohem Pflegesachverstand getriggerte Pflegeversorgung ermöglicht werden kann. Die Zuordnung der Pflege zu den ärztlichen Klinikdirektoren ist tradiert und sollte endlich überwunden werden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand nach dem Universitätsmedizingesetz? 2. Wie gestaltet sich die operative Umsetzung? 3. Warum ist Rheinland-Pfalz das einzige Land, das eine derart strenge Regelung für die leitende Pflegeperson vorsieht? 4. Welche Zwecke verfolgt die Landesregierung damit? 5. Inwieweit wäre eine Aufwertung der Position des Pflegevorstands bedeutsam und angemessen? Michael Wäschenbach Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 15. September 2021
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