LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1248 05. 10. 2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab (FREIE WÄHLER) Integrative Kindergartenplätze in Rheinland-Pfalz – Bedarf und Angebot der heilpädagogischen Frühförde- rung Es ist ausdrücklich der gesellschaftliche Wille der Partizipation, Toleranz, Akzeptanz und Teilhabe, dass Kinder mit einer körper- lichen, geistigen, psychischen oder seelischen Beeinträchtigung nicht in einer separaten Einrichtung betreut werden. Im Sinne der Eingliederung sollen gerade diese Kinder die Möglichkeit erhalten, entsprechend ihrer Fähigkeiten gefördert und in- tegriert zu werden. Ein integrativer Kindergarten folgt genau diesem Prinzip der Inklusion. Neben den pädagogischen Fachkräften stehen an einer integrativen Kindertagesstätte meist auch heilpädagogische Fachkräfte und beispielsweise Autismus-Therapeuten, Verhaltenstherapeuten, Kinder- und Jungendpsychotherapeuten sowie medizinisches Fachpersonal aus den Bereichen Logopädie, Ergotherapie oder Physiotherapie zur Verfügung. Intensiv betreut werden die Kinder durch ein sozialpädiatrisches Zentrum (SPZ). Damit wird gewährleistet, dass jedes Kind eine intensive, individuelle und ganzheitliche Förderung während der Betreuungszeit in der Kita erfährt. Die integrativen Kindertageseinrichtungen leisten somit unter diesem Aspekt der Teilhabe und Chancengleichheit im Bereich der ganzheitlichen heilpädagogischen Frühförderung einen wertvollen Beitrag zur frühkindlichen Entwicklung. Sie sind Grundvoraussetzung einerseits für eine bestmögliche Entwicklung bei komplexer Förderung der Kinder und gleichzeitiger Berufstätigkeit der Eltern. Um einen Platz in einer integrativen Kindertagesstätte für ein Kind mit Behinderung zu erhalten, müssen Eltern ihr Kind zunächst beispielsweise in einem SPZ untersuchen lassen, um festzustellen, inwiefern eine Behinderung vorliegt. Daraufhin können sie einen Antrag auf Eingliederungshilfe bei den Jugendämtern stellen. Nach aktuellen Schilderungen von Eltern und Einrichtungen sind die Wartelisten zum einen der SPZ zum anderen der integrati- ven Einrichtungen sehr lang. Nicht jedes Kind, dessen Bedarf ermittelt und dessen Besuch in einer integrativen Kita medizinisch und sozialpädagogisch empfohlen wurde, kann demnach einen Platz in einer integrativen Kindertagesstätte erhalten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele Anträge auf Eingliederung und Übernahme auf einen Betreuungsplatz in einer integrativen Kita wurden in Rhein- land-Pfalz von 2016 bis 2021 gestellt (ich bitte um Auflistung nach Kindergartenjahren)? 2. Wie viele dieser Antragsteller erhielten einen Kitaplatz in einer integrativen Kita (ich bitte um Auflistung nach Kindergarten- jahren)? 3. Bei wie vielen Eingliederungsanträgen auf einen integrativen Kitaplatz wurde mittels Betreuung durch eine I-Kraft in Verbin- dung mit einem Regelkitaplatz abgeholfen (ich bitte um Auflistung nach Kindergartenjahren)? 4. Wie werden diese I-Kräfte im Regelkitabetrieb (1:1-Betreuung) konkret im neuen Kita-Gesetz berücksichtigt, gibt es hierzu die Zusage auf unbefristete Stellen? Helge Schwab Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 6. Oktober 2021