LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 1090 16. 09. 2021 Kleine Anfrage des Abgeordneten Martin Haller (SPD) Lärmbelästigung in der Gemeinde Bobenheim-Roxheim durch Überflüge Mit der steigenden Zahl an Flugbewegungen am Verkehrslandeplatz Worms mehren sich die Beschwerden aus der Bevölkerung der Gemeinde Bobenheim-Roxheim. Hauptgründe dafür sind Lärmbelästigung durch Überflüge der bebauten Ortslage und Ab- weichungen von der vorgegebenen Platzrunde. Im Gemeinderat Bobenheim-Roxheim ist ein Antrag zur Verlegung der Platzrunde anhängig, der von einer Vielzahl von Bürger:innen unterstützt wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wo sind gesetzliche Regelungen zur Platzrunde festgelegt? 2. Wann und in welchem Umfang sind Abweichungen von der vorgegebenen Platzrunde zulässig? 3. Wo können Bürger:innen nicht zulässige Abweichungen anzeigen? 4. Gibt es Fristen, innerhalb derer eine solche Anzeige bearbeitet werden muss? 5. Wird jeglicher Flugverkehr am Verkehrslandeplatz Worms inklusive der exakten Routenführung vom Radar der Deutschen Flugsicherung erfasst? 6. Müsste der Flugbetrieb am Verkehrslandeplatz Worms aufgrund der Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung samstags und sonntags ab 13:00 Uhr eingeschränkt werden? 7. Wurden in der Vergangenheit Platzrunden in Rheinland-Pfalz aus Lärmschutzgründen verändert? Martin Haller Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 20. September 2021