Landtag Brandenburg Drucksache 6/9998 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3975 der Abgeordneten Christina Schade (AfD-Fraktion) Drucksache 6/9760 Ehemaliges DDR-Vermögen Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Auf der Grundlage des § 20b ParteienG DDR und der Verwaltungsvereinbarungen zwischen der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Son- deraufgaben (BvS) und den ostdeutschen Ländern und Berlin vom 11.02.1994 und vom 18.01.2008 wird das Land Brandenburg aus der Abrechnung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen DDR (PMO-Vermögen) Mittel in Höhe von rund 31,0 Millionen Euro erhalten. Diese Mittel sind zweckgebunden für investive und in- vestitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand und nichtstaatlicher Träger für wirt- schaftliche, soziale und kulturelle Zwecke einzusetzen. Die Mittel müssen innerhalb von zwei Jahren einer entsprechenden Verwendung zugeführt werden, andernfalls sind sie unverzüglich an die BvS für das PMO-Vermögen zurückzuzahlen. (Quelle Mitteilung Staatskanzlei 17.04.2018) Frage 1: Der größte Anteil dieser Mittel, insgesamt 18,1 Mio. Euro sind für den Breitband- ausbau im Land vorgesehen. Wo und in welchen Projekten werden diese Mittel konkret eingesetzt? zu Frage 1: Die PMO-Mittel sind zweckgebunden für investive und investitionsfördernde Maßnahmen der öffentlichen Hand für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Zwecke ein- zusetzen. Die für den Breitbandausbau per Kabinettbeschlüssen zugeteilten Mittel aus dem PMO-Vermögen i.H.v. insgesamt 18.648.300 EUR sind für landesseitige Bewilligun- gen über das vom Bund mit Novellierung vom Juli 2018 ermöglichte Upgrade zum gigabit- fähigen Infrastrukturausbau über die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breit- bandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ vorgesehen. Frage 2: Welche Investitionen in den Breitbandausbau werden damit getätigt? zu Frage 2: Die PMO-Mittel sollen anteilig zur Deckung der Investitionskosten bzw. der Wirtschaftlichkeitslücke für den Ausbau zukunfts- und leistungsfähiger Breitbandnetze in den Regionen des Landes Brandenburg eingesetzt werden, in denen ein privatwirtschaft- lich gestützter Ausbau in den nächsten Jahren nicht durchgeführt wird. Darüber hinaus wird auf die Antwortzu Frage 1 verwiesen. Eingegangen: 19.11.2018 / Ausgegeben: 26.11.2018
Landtag Brandenburg Drucksache 6/9998 Frage 3: Welche Landkreise profitieren in welcher Höhe davon? zu Frage 3: Anträge auf Bewilligungen werden erst im Jahr 2019 erwartet. Daher können derzeit weder konkrete Landkreise, die davon profitieren werden, noch die Höhe der Be- willigungen genannt werden. -2-