LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/ 2188 26. 01. 2022 Kleine Anfrage der Abgeordneten Karina Wächter (CDU) Cyberbunker Traben-Trarbach In dem Zeitungsartikel „Urteile im Cyberbunker-Prozess: Angeklagte sollen ins Gefängnis“, veröffentlich im Volksfreund Trier vom 13. Dezember 2021, wurde berichtet, dass die acht Angeklagten im Zusammenhang mit dem Betreiben des Cyberbunkers in Traben-Trarbach zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt wurden. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Wie viele weitere Personen haben nach Kenntnis der Landesregierung über Jahre hinweg im Cyberbunker gearbeitet? 2. Wird auch gegen die weiteren Personen, die über Jahre hinweg im Cyberbunker gearbeitet haben, ermittelt? Wenn nein, warum nicht? 3. Waren auch alle Personen, die über Jahre hinweg im Cyberbunker gearbeitet haben, ordnungsgemäß sozialversicherungspflich- tig angemeldet? Wenn nein, welche Maßnahmen wurden ergriffen? 4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über den mutmaßlichen Drogenboss mit dem Spitznamen „Der Pinguin“ vor? 5. Ist es zutreffend, dass der mutmaßliche Drogenboss mit dem Spitznamen „Der Pinguin“ über einen Zweitwohnsitz in Wittlich verfügte bzw. verfügt? 6. Wird gegen den mutmaßlichen Drogenboss mit dem Spitznamen „Der Pinguin“ ermittelt? Wenn nein, warum nicht? 7. Wurde bei dem mutmaßlichen Drogenboss, der über eine irische Staatsbürgerschaft verfügen soll, der Verlust des Rechts auf Einreise und Aufenthalt von EU-Staatsangehörigen gemäß § 5 Abs. 4 oder § 6 Abs. 1 FreizügG/EU festgestellt (bitte die zu- ständige Ausländerbehörde nennen)? Wenn nein, warum nicht? Karina Wächter Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 28. Januar 2022