Landtag Brandenburg Drucksache 6/8453 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 3372 der Abgeordneten Thomas Jung (AfD-Fraktion) und Franz Josef Wiese (AfD-Fraktion) Drucksache 6/8258 Nachfrage zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nummer 3250 „Beratung durch Verbraucherschutzzentrale in 15 Sprachen“ Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Justiz und für Europa und Ver- braucherschutz die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung der Fragesteller: Auf die Frage vier der Kleinen Anfrage 3250 „Beratung durch Verbraucherschutzzentralen in 15 Sprachen“ wurde lediglich allgemein dahingehend geantwortet, dass grundsätzlich Entgelte zu zahlen seien. Hierdurch ergibt sich, dass auch Ausnahmen bestehen. Zudem existiert auf der Webseite der VZB keine Position für Dol- metscherkosten. Zur Vorbemerkung: Wenn Verbraucherinnen und Verbraucher eine Beratungsleistung der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) in Anspruch nehmen, bezahlen sie Beratungs- entgelte unabhängig von ihrer Herkunft und ihrer Lebenssituation. Frage 1: Wurden von den beratenen Flüchtlingen auch tatsächlich Beratungspauschalen und sonstige Gebühren wie zum Beispiel Dolmetscherkosten gezahlt? Die geflüchteten Menschen, die in den Beratungsstellen der VZB beraten wurden, haben Beratungsentgelte entsprechend der Entgelttabelle bezahlt. Für den Einsatz des Telefondolmetscherdienstes in der Beratung entstehen Verbrauche- rinnen und Verbrauchern während der Laufzeit des Projektes bis Ende 2018 keine zusätz- lichen Kosten. Frage 2: Wenn ja: Richteten sich diese Entgelte ausschließlich nach der auf der Webseite der VZB veröffentlichten Übersicht, oder gibt es weitere Gebührentatbestände für Dolmet- scherkosten? Frage 3: Wenn nein: Warum wurde kein separates Entgelt für Dolmetscherleistungen er- hoben? zu Frage 3: Zum einen sollen alle Verbraucherinnen und Verbraucher in Brandenburg die Beratung der VZB gleichermaßen in Anspruch nehmen können. Dabei ist im Einzelfall eine Sprachmittlung nötig, um qualitätsgesichert beraten zu können und um Zugangsbarrieren zur Beratung abzubauen. Eingegangen: 21.03.2018 / Ausgegeben: 27.03.2018
Landtag Brandenburg Drucksache 6/8453 Zum anderen ist die VZB zum Einsatz ihres kollektivrechtlichen Instrumentariums (Ab- mahnung von Anbietern bzw. Klagen) und zur Wahrnehmung ihrer verbraucherpolitischen Frühwarnfunktion auf Hinweise aus ausnahmslos allen Bevölkerungsschichten angewie- sen. -2-