Gesellschafterversammlungen der FBB-GmbH

/ 2
PDF herunterladen
Landtag Brandenburg                                                 Drucksache 6/6474 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2578 des Abgeordneten Andreas Kalbitz (AfD-Fraktion) Drucksache 6/6284 Gesellschafterversammlungen der FBB-GmbH Namens der Landesregierung beantwortet der Minister der Finanzen die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung des Fragestellers: Die Gesellschafterversammlung der FBB-GmbH wird durch den Bund und die Länder Berlin und Brandenburg gebildet. In ihr kann jeder Gesell- schafter durch Ausübung seines Stimmrechts Einfluss auf die Entscheidungen der Gesell- schaft nehmen. Frage 1: Wann fanden in den Jahren 2016 und 2017 Gesellschafterversammlungen statt und wann erfolgte die Einladung hierzu? Frage 2: Welche Tagesordnungspunkte wurden jeweils behandelt? zu den Fragen 1 und 2: Die Gesellschafterversammlung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) ist in den Jahren 2016 und 2017 wie folgt zusammengetreten: Datum         Tagesordnung                                                Eingang Sitzung                                                                   Einladung/ (Einladungsentwurf) 15.02.2016         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-     (26.01.2016) versammlung vom 18.12.2015                            29.01.2016   Festlegung der Zahl der Mitglieder des Aufsichtsrates nach dem MitbestG   Übertragung der Bestimmung der Zielgröße für den Frauenanteil im Aufsichtsrat auf den Aufsichtsrat   Neufassung der gesellschaftlichen Regelwerke der FBB unter Geltung des MitbestG 18.05.2016         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-     (26.04.2016) versammlung vom 15.02.2016                            04.05.2016   Feststellung des Jahresabschlusses und des Konzern- abschlusses der FBB zum 31.12.2015   Entlastung der Geschäftsführung der FBB für das Ge- schäftsjahr 2015   Zustimmung zur Entlastung der Mitglieder der Ge- schäftsführung der Berliner Flughafen-Gesellschaft mbH (BFG) für das Geschäftsjahr 2015 Eingegangen: 21.04.2017 / Ausgegeben: 26.04.2017
1

Landtag Brandenburg                                                           Drucksache 6/6474   Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Ge- schäftsjahr 2015   Finanzierung/Notifizierung/Bürgschaftsverfahren   Wahlen in den Aufsichtsrat der FBB   Finanzierungskonzept FBB 14.07.2016         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-       (01.07.2016) versammlung vom 18.05.2016                              04.07.2016   Notarielle Beurkundung der im Februar 2016 beschlossenen Neufassung des Gesellschaftsvertrages nach Maßgabe des MitbestG   Anpassung des Beschlusses vom 17.04.2015 zur zu- künftigen Finanzierung der FBB 23.01.2017         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-       (05.01.2017) versammlung vom 14.07.2016                              17.01.2017   Neubesetzung des Aufsichtsrates unter Geltung des MitbestG   Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2016   Wirtschaftsplan 2017   Aktuelle Situation und Perspektive des BER-Projekts 07.02.2017         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-       31.01.2017 versammlung vom 23.01.2017   Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten des Landes Berlin 17.03.2017         Genehmigung der Niederschrift der Gesellschafter-       14.03.2017 versammlung vom 07.02.2017   Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten des Landes Berlin Frage 3: In welchen Fällen wurde von der zweiwöchigen Ladungsfrist abgewichen und was waren die Gründe hierfür? zu Frage 3: Die satzungsmäßige Einladungsfrist ist – jedenfalls durch Vorabübermittlung eines Einladungsentwurfs – grundsätzlich gewahrt worden mit Ausnahme der Sitzungen am 07.02.2017 und 17.03.2017. Für die Unterschreitung der Einladungsfrist am 07.02.2017 und 17.03.2017 lagen beson- dere Gründe vor. Gegenstand beider Sitzungen war die Neubesetzung von Aufsichtsratsmandaten des Lan- des Berlin. Berlin hatte seine Besetzungsvorschläge erst kurzfristig eingebracht. Da die Gewählten an der unmittelbar anschließenden Sitzung des Aufsichtsrats als ordentliches Mitglied teilnehmen sollten, ist die Fristunterschreitung von den Gesellschaftern einver- nehmlich akzeptiert worden. Frage 4: Wann sollen die nächsten Gesellschafterversammlungen stattfinden? zu Frage 4: Die nächsten Zusammenkünfte der Gesellschafterversammlungen sind noch nicht terminiert. -2-
2