Friständerung Erhöhung Mindestlohn – Auswirkung vor dem Hintergrund der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung in Landwirtschaft und Weinbau

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LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 18. Wahlperiode Drucksache 18/    2862 01. 04. 2022 Kleine Anfrage des Abgeordneten Helge Schwab (FREIE WÄHLER) Friständerung Erhöhung Mindestlohn – Auswirkung vor dem Hintergrund der aktuellen Kosten- und Preisentwicklung in Landwirtschaft und Weinbau In einem Rundschreiben vom 29. März 2022 weist der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. darauf hin, dass die Anhebung des gesetzlichen Mindestlohnes auf 12,00 Euro brutto ab dem 1. Oktober 2022 große Sorge bereitet. Der Verband sieht die Anhebung (Oktober 2022) zum jetzigen Zeitpunkt als falsch an: Bereits die für das Jahr 2022 festgelegten Mindestlohnerhöhungen (rund 9 Prozent) stellen die landwirtschaftlichen und weinbaulichen Unternehmen vor große Heraus- forderungen. Dies gilt im Besonderen für die Weinbau-, Obst-, und Gemüsebetriebe, in denen die Lohnkosten einen wesentlichen Anteil (≥ 50 Prozent) der gesamten Produktionskosten ausmachen. Diese Betriebe stehen bereits jetzt schon unter einem extremen Wettbewerbsdruck, da die Produktion im Ausland deutlich kostengünstiger ist. Zeitgleich steigen derzeit die Betriebskosten entlang der gesamten Wertschöpfungskette, welche nicht zuletzt auf den Krieg in der Ukraine zurückzuführen sind. Lieferketten sind gestört und aufgrund der bereits zwei Jahre andauernden Corona-Krise haben die Betriebe kaum noch finanzielle Reserven. Zudem sind die Vermarktungsmengen aufgrund der bestehenden Krisensituation im vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Die betrieblichen Planungen für das Jahr 2022 beruhen auf Kalkulationen und Empfehlungen der Mindestlohnkommission vom Juni 2020, so der Verband. Die höheren Produktionskosten, sowie die nun auch noch steigenden Personalkosten erdrücken die Branche. Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e. V. schlägt zur Kompensierung der Kosten eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns beginnend ab dem 1. Januar 2023 für die Grüne Branche vor. Dies sei auch schon im Jahr 2015 gelungen und würde dieser Branche zum wiederholten Male die Möglichkeit bieten, auf die höheren Kosten zu reagieren. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: 1. Welche Auswirkungen hat die Mindestlohnerhöhung ab dem 1. Oktober 2022 für die Betriebe in Landwirtschaft und Weinbau, aus Sicht der Landesregierung? 2. Welche Möglichkeiten hat die Landesregierung, um die Betriebe der Grünen Branche bei der Kompensation der erhöhten Pro- duktionskosten temporär zu unterstützen? 3. Inwieweit sieht die Landesregierung eine Möglichkeit, sich für den Bereich Landwirtschaft und Weinbau, die Grüne Branche, für eine erneute Fristverschiebung und stufenweise Anpassung des Mindestlohns auf 12,00 Euro, beginnend ab dem 1. Januar 2023 einzusetzen? Helge Schwab Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 13. April 2022
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