Selbstverwaltung und Mitbestimmung der ländlichen Räume
Landtag Brandenburg Drucksache 6/6049 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2401 des Abgeordneten Benjamin Raschke der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN Drucksache 6/5896 Selbstverwaltung und Mitbestimmung der ländlichen Räume Namens der Landesregierung beantwortet der Minister des Innern und für Kommu- nales die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen des Fragestellers: Die Stärkung kommunaler Selbstverwaltung ist erklärtes Ziel der Landespolitik. Sie hat für die Sicherung der Daseinsvorsorge im weiteren Metropolenraum eine besondere Bedeutung, ist Ausdruck lokaler Demokra- tie und Bezugspunkt politischer Partizipation. Die Enquete-Kommission 6/1 beschäf- tigt sich u. a. damit, wie es um die Selbstverwaltung in den ländlichen Räumen be- stellt ist, wenn immer größere politische Einheiten gebildet werden und wie eine Be- teiligungskultur in den ländlichen Räumen aussehen kann, die die Bürgerinnen und Bürger befähigt, die Geschicke ihrer Kommune selbst in die Hand zu nehmen. In der Anhörung zum Thema in der Enquete-Kommission 6/1 konnten dazu nicht alle Fra- gen beantwortet werden, zudem haben sich im Verlauf der Diskussion neue Fragen ergeben. Frage 1: Wo sieht die Landesregierung besonderen Handlungsbedarf zur Stärkung der Selbstverwaltung und Mitbestimmung der ländlichen Räume? zu Frage 1: Die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung (Stichwort: Handlungs- fähigkeit durch neue Spielräume und Leistungsfähigkeit) ist Kernelement der Be- gründung der Verwaltungsstrukturreform. Im Leitbild wird dazu ausgeführt: „Ziel der Verwaltungsstrukturreform ist, dass auch im Jahr 2030 und darüber hinaus langfristig überall im Land öffentliche Dienstleistungen in fachlich hoher Qualität, wirtschaftlich sowie bürger- und sachnah erbracht werden können. Für die kommunalen Verwal- tungsträger ist dafür maßgeblich, dass die kommunale Selbstverwaltung erhalten und gestärkt wird und vergleichbar leistungsfähige Verwaltungen im ganzen Land bestehen.“ Ein zusätzlicher Handlungsbedarf zur Stärkung der Mitbestimmung der ländlichen Räume wird seitens der Landesregierung nicht gesehen. Frage 2: Welche konkreten Maßnahmen der letzten Jahre haben nachweislich kom- munale Selbstverwaltung im weiteren Metropolenraum gestärkt (bitte auflisten)? Datum des Eingangs: 17.02.2017 / Ausgegeben: 22.02.2017
zu Frage 2: Die Landesregierung leistet in vielfältiger Form konkrete Unterstützung zur Sicherung der Selbstverwaltung im weiten Metropolenraum. Beispielsweise seien hier genannt: - Gemeinsames Forschungsprojekt von MASF und MIL im Jahr 2012 f. „Aktiv und Mobil – Entwicklung eines Leitfadens zur Mobilität älterer Menschen“ in den Land- kreisen Oder-Spree und Uckermark. - Seit 2009 bietet das Land mit Maerker.Brandenburg.de eine vielfach anerkannte Lösung, die mittlerweile von 90 Kommunen genutzt und aktiv weiterentwickelt wird. - Insgesamt sieben Gemeinden in Brandenburg bieten ihre Dienstleistungen ortsun- abhängig in mobilen Bürgerbüros an: dies sind die Städte Potsdam, Nauen, Wittstock, Senftenberg, Velten, das Amt Brück sowie die Gemeinde Heideblick. Das vermutlich prominenteste Beispiel ist der Mobile Bürgerservice Wittstock im „rollen- den Büro“. Dort fährt ein Kleinbus regelmäßig alle Ortsteile an. - Das Standarderprobungsgesetz wurde angepasst. Frage 3: Das Land hat in der Vergangenheit Projekte und Maßnahmen initiiert oder unterstützt, um Partizipation zu befördern. Wie schätzt die Landesregierung die Wir- kung solcher Projekte und Maßnahmen ein, insbesondere der Projekte Soziale Stadt und Zukunftsstadt sowie Bürgerdialogen zu Energie und Nachhaltigkeit? zu Frage 3: Die gezielte Förderung von partizipativen Projekten, insbesondere in Kombination mit dem Einsatz des Städtebauförderprogramms „Soziale Stadt“, hat sich bewährt. Beispielhaft sei auf die Förderung des Quartiersmanagements in der Stadt Nauen verwiesen: Seit April 2016 kümmert sich in Nauens Wohngebiet „Innen- stadt-Ost“ ein Quartiersmanagement in enger Zusammenarbeit mit Einwohnern und Stadtteilakteuren um die Weiterentwicklung des Viertels. Eine Aufgabe des Quar- tiersmanagements besteht in der Verwaltung des sog. Aktionsfonds. Hier können „unbürokratisch“ Gelder für nachbarschaftliche Aktionen beantragt werden, die den sozialen Zusammenhalt im Quartier stärken. Der Wettbewerb Zukunftsstadt war die zentrale Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Wissen- schaftsjahr 2015 zur Zukunftsstadt sowie Teil der Nationalen Plattform Zukunftsstadt (NPZ). Bundesweit hatten sich 168 Städte, Gemeinden und Landkreise beworben und wurden von einer Expertenjury bewertet. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert nun in 52 Städten, Gemeinden und Landkreisen quer durch Deutschland Bürgerdialoge zur zukünftigen Stadtentwicklung. Im Land Bran- denburg sind dies die Städte und Gemeinden Ahrensfelde, Finsterwalde, Perleberg gemeinsam mit Wittenberge sowie das Amt Gransee. In einer zweiten und dritten Phase des Wettbewerbs, in den Jahren 2016 sowie 2017 und 2018, sollen die Pläne dann weiterentwickelt und bis zur Umsetzung begleitet werden. Der Deutsche Städ- tetag, der Deutsche Städte- und Gemeindebund sowie der Deutsche Landkreistag sind Partner des Wettbewerbs. Zu den energiepolitischen Zielen der Energiewende und deren Umsetzung führt die Landesregierung regelmäßig Gespräche mit Bürgern. Das gilt für alle Bereiche der Energiepolitik, unter anderem für die Themen erneuer- bare und konventionelle Energien sowie für den Netzausbau. Die Landesregierung bewertet die Wirkung solcher Projekte positiv. Frage 4: Welche Erfahrungen gibt es mit neuen Formen digitaler Beteiligungskultur (bspw. mit „Liquid Feedback“ des Landkreises Nordfriesland) in Brandenburg? zu Frage 4: Für digitale Beteiligungsmöglichkeiten besteht seitens der Kommunen keine Meldepflicht gegenüber dem Land. Bekannt ist jedoch, dass die Landeshaupt-
stadt Potsdam solche Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerhaushalte und Leitbildfin- dung bereits erfolgreich eingesetzt hat. Frage 5: Im Beschluss zum Entwurf des Leitbildes für die Verwaltungsstrukturreform 2019 (Drucksache 6/4621-B) bekennt sich der Landtag dazu, „die Elemente der Bür- gerbeteiligung in der Kommunalverfassung auszubauen“. Der aktuelle Entwurf zum Kreisneugliederungsgesetz enthält bisher keine entsprechenden Änderungen der Kommunalverfassung hierzu. Welche Elemente plant die Landesregierung auszu- bauen? zu Frage 5: Der Abstimmungsprozess ist hierzu in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Frage 6: Das Leitbild für die Verwaltungsstrukturreform sieht ebenfalls vor, die Orts- teilverfassungen zu überarbeiten. Welche Maßnahmen plant die Landesregierung hierzu? zu Frage 6: Der Abstimmungsprozess ist hierzu in der Landesregierung noch nicht abgeschlossen. Frage 7: Die Diskussion in der Enquete-Kommission hat gezeigt, dass eine Domi- nanz größerer Gemeinden gegenüber kleinen Dörfern im geplanten Amtsgemeinde- modell verhindert werden sollte. Plant die Landesregierung zu prüfen, wie eine Ver- tretung aller Gemeinden in der Amtsgemeindevertretung trotz einer Direktwahl der Personen rechtlich umsetzbar ist? zu Frage 7: Die Landesregierung wird alle rechtlich zulässigen Varianten prüfen und in Betracht ziehen, welche im neuen Amtsgemeindemodell zu einer möglichst weit- gehenden Repräsentanz aller Gemeinden in der Amtsgemeindevertretung führen.