LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. W a h l p e r i o d e Drucksache 16/ 335 14. 09. 2011 Große Anfrage der Fraktion der CDU Prüfung vergaberechtlicher sowie weiterer rechtlicher Fragestellungen im Rahmen der Verträge zur Umsetzung des Zukunftskonzeptes Nür- burgring Laut Medienberichten (vgl. z. B. „Spiegel“, Ausgabe Nr. 35 vom 29. August 2011) soll die größtenteils landeseigene Nürburgring GmbH vor dem Abschluss des Pachtvertrages im Rahmen des neuen Betriebskonzeptes eine Stellungnahme bei der Bonner Kanzlei Redeker in Auftrag gegeben haben. In einer Einschätzung vom 25. Januar 2010 soll die Kanzlei zu dem vorläufigen Schluss ge- kommen sein, dass nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in einem solchen Fall „jedes interessierte Unternehmen die Chance haben muss, sich um den Auftrag zu bewerben“. Das Wirtschaftsministerium habe im März 2010 eine weitere Kanzlei mit einem weiteren Gutachten betraut. Dieses Gutachten – der Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur hat in diesem Zu- sammenhang von einer „Kurzstellungnahme“ gesprochen, der frühere Wirtschaftsminister von einer „Expertise“ – soll allerdings erst Ende Mai, also zwei Monate nach Abschluss des Pachtvertrages, schriftlich vorgelegen haben; es sei zu dem Ergebnis gekommen, der Verzicht auf eine Ausschreibung sei „vertretbar“. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Von welchen Institutionen, Einrichtungen, Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden sowie Einrichtungen (z. B. Nürburgring GmbH, Investitions- und Strukturbank [ISB], Vergabekammer im Wirtschaftsminis- terium etc.) wurden vergaberechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburgring“ in der 15. Wahlperiode bearbeitet und/oder geprüft (bitte jeweils nach Refe- raten bzw. Organisationseinheiten detailliert auflisten)? 2. Von welchen privaten Dritten wurden im Auftrag der Landesregierung, der Nürburgring GmbH und/oder der ISB vergabe- rechtliche Fragestellungen im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunfts- konzepts Nürburgring“ bearbeitet und/oder geprüft? 3. Welche Stelle der Landesregierung hat diese jeweiligen Prüfaufträge an Dritte vergeben (bitte nach einzelnen Ministerien bzw. nachgeordneten Einrichtungen, Firmen etc. aufschlüsseln)? 4. Was war jeweils der Prüfauftrag der unter 1. und 2. erfassten Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerken etc. (bitte einzeln aufschlüsseln)? 5. Welche Vertragskonstrukte, Vereinbarungen, Abkommen etc. bzw. Entwürfe von solchen wurden konkret zur Prüfung vor- gelegt und von wann datierten diese (bitte einzeln aufschlüsseln)? 6. Welche Änderungen gab es zwischen dem Entwurfstext, der Gegenstand der Prüfaufträge war, und der endgültigen Vertrags- version? 7. Was war das Ergebnis dieser einzelnen Prüfungen (bitte nach Gutachten, Stellungnahmen, Expertisen, Vermerken etc. auf- schlüsseln)? 8. Welche Gesetze, Rechtsvorschriften etc. wurden zur Ermittlung der einzelnen Ergebnisse herangezogen (bitte einzeln auf- schlüsseln)? 9. Gab es Hinweise, nach denen einzelne Vergaben rechtlich problematisch waren? 10. Wenn ja: Auf welche Vergabeentscheidungen bezogen sich diese Hinweise? 11. Wie ist die Landesregierung mit diesen Hinweisen jeweils umgegangen? 12. Hat sie einzelne Vergaben auch gegen den eingeholten Rechtsrat getätigt? 13. Wenn ja: Auf welchen rechtlichen Erwägungen basierten diese Entscheidungen? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 21. September 2011
Drucksache 16/ 335 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode 14. Wurde im Zusammenhang mit der Konzeptionierung, dem Abschluss und der Umsetzung des „Zukunftskonzepts Nürburg- ring“ die Vergabekammer des damaligen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau eingebunden? 15. Wenn ja: In welcher Form war diese eingebunden? 16. Für den Fall, dass die Vergabekammer eingebunden war: Zu welchem Prüfergebnis gelangte diese? 17. Wenn sie nicht eingebunden war: warum nicht? 18. Wer hat bei der Kanzlei Redeker das zitierte Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 in Auf- trag gegeben (bitte Nennung der konkreten damaligen Funktion)? 19. War die Landesregierung in diese Entscheidung eingebunden und/oder hierüber informiert? 20. Welchen Ministerien liegt dieses Gutachten/die Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vor und ggf. seit wann? 21. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das von der Bonner Kanzlei Redeker erstellte Gutachten/die Kurzstellungnahme/Ex- pertise o. Ä. vom 25. Januar 2010? 22. Welche Argumente hat die Kanzlei Redeker in dem Gutachten/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. für die Erforderlich- keit einer Ausschreibung bzw. eines förmlichen Vergabeverfahrens vor Abschluss des Pachtvertrages genannt? 23. Hat die Kanzlei Redeker in ihrem Gutachten/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 der Nürburgring GmbH empfohlen, auf eine Ausschreibung oder ein förmliches Vergabeverfahren vor Abschluss des Pachtvertrages zu ver- zichten? 24. Wenn nein: Hat sie empfohlen, eine Ausschreibung bzw. ein förmliches Vergabeverfahren durchzuführen? 25. Hatten der Ministerpräsident und/oder der frühere Wirtschaftsminister vor Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 Kenntnis vom Inhalt des von der Bonner Kanzlei Redeker erstellten Gutachtens/der Kurzstellungnahme/Expertise o. Ä. vom 25. Januar 2010 oder zumindest von den wesentlichen Ergebnissen? 26. Wenn ja: Waren der Ministerpräsident und/oder der Wirtschaftsminister mit dem Abschluss des Pachtvertrages vom 25. März 2010 einverstanden, obwohl zu diesem Zeitpunkt das bei der Kanzlei Luther in Auftrag gegebene Gutachten noch nicht vor- lag? Wenn ja: Was waren die Gründe hierfür? 27. Zu welchen konkreten Ergebnissen kam das vom Wirtschaftsministerium im März 2010 in Auftrag gegebene Gutachten der Kanzlei Luther, welches Ende Mai 2010 vorlag? 28. Wann lag das Gutachten vor? 29. Gab es bis zur Vorlage dieses Gutachtens eine schriftliche oder mündliche Erörterung der Sach- und Rechtslage mit Institutionen, Einrichtungen, Fachreferaten etc. der Landesregierung und/oder ihrer nachgeordneten Behörden oder Gesellschaften mit un- mittelbarer oder mittelbarer Landesbeteiligung? 30. Mit welcher Begründung wurde in diesem Gutachten der Verzicht auf eine Ausschreibung in dem Gutachten für „vertretbar“ gehalten? 31. Auf welche möglichen Risiken im Falle des Verzichts auf eine Ausschreibung hat die Kanzlei Luther in diesem Gutachten hin- gewiesen? 32. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insb. § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ durch die Vergabekammer prüfen lassen? 33. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 34. Wenn nein: warum nicht? 35. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 32 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirt- schaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5) die Wettbewerbsaufsicht sowie die Vergabekammer angesiedelt sind, – insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Medienberichte (s. o.) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ durch die Vergabekammer prüfen zu lassen? 36. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 37. Wenn nein: warum nicht? 38. Hat das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, in der 16. Wahlperiode die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ – insbesondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liquiditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – im Minis- terium prüfen lassen? 2
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 335 39. Wenn ja: mit welchem Ergebnis? 40. Wenn nein: warum nicht? 41. Für den Fall, dass bisher keine Prüfung entsprechend der Frage 38 stattgefunden hat: Beabsichtigt das Ministerium für Wirt- schaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, in dem laut Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung (siehe Drucksache 16/11, dort insbesondere § 9 Ziff. 5, aber auch Ziff. 12) die Zuständigkeit im Rahmen des Beihilferechts angesiedelt ist, – ins- besondere vor dem Hintergrund der Ausführungen des Landesrechnungshofs in dessen Jahresbericht 2011, Teil II zum Liqui- ditätspool (öffentlich vorgestellt am 13. April 2011, siehe dort S. 7 bis 15) – die Verträge, Vereinbarungen und Abkommen im Zusammenhang mit dem „Zukunftskonzept Nürburgring“ prüfen zu lassen? 42. Wenn ja: Bis wann wird das Prüfungsergebnis vorliegen? 43. Wenn nein: warum nicht? Für die Fraktion: Hans-Josef Bracht 3