Beratungs- und Projektwesen im rheinland-pfälzischen Sozialministerium - mit Schwerpunktsetzung Europäischer Sozialfonds (ESF)
LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlp erio d e Drucksache 16/ 3595 27. 05. 2014 Große Anfrage der Fraktion der CDU Beratungs- und Projektwesen im rheinland-pfälzischen Sozialministerium – mit Schwerpunktsetzung Europäischer Sozialfonds (ESF) A. Tätigkeitsfelder von „Schneider Organisationsberatung“ für die Landesregierung Vorbemerkung: Im Auftrag des Sozialministeriums ist die Firma Schneider Organisationsberatung als „Landesweite Beratungsstelle für Arbeits- marktpolitik“ tätig. Sie begleitet Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekte, die aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz und/oder des Europäischen Sozialfonds gefördert werden. Die Firma führt auf ihrer Homepage als Leistungen u. a. die „Unterstützung des MSAGD bei der Auswahl der zu fördernden Arbeitsmarktprojekte“ sowie die „Beratung und Unterstützung des MSAGD in Form von Zuarbeiten bei der Durchführung des ESF und der Weiterentwicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes“ an. Die Landesregierung erklärt in der Antwort auf eine Kleine Anfrage, Drucksache 16/2703: „Die Beauftragung eines externen Dienst- leisters erfolgte im Wesentlichen vor dem Hintergrund, dass das Verfahren zur Gewinnung von ESF-Projekten aufgrund von An- forderungen der Europäischen Kommission in Rheinland-Pfalz zweistufig umgesetzt wird. ... Um diese Zweistufigkeit auch in der Umsetzungsstruktur abzubilden, erfolgte die Beauftragung eines externen Auftragnehmers. Zudem benötigt die Landesregierung Unterstützung bei der allgemeinen Beratung von Projektträgern und regionalen Akteuren am Arbeitsmarkt. ... In einigen Bundes- ländern wird das Verfahren zur Projektgewinnung ähnlich umgesetzt. ... In den übrigen Bundesländern ... werden die Anträge ohne inhaltliche Vorprüfung bei der jeweiligen zwischengeschalteten Stelle eingereicht.“ Schneider Organisationsberatung mit Sitz in Trier und Mainz ist zudem Gutachter- und Beratungsstelle für rheinland-pfälzische Integrationsfirmen. Bisher hat die Organisationsberatung dafür mindestens 1 555 530 Euro erhalten, allein 2013 403 345,70 Euro. Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft der Beiräte für Migration und Integration Rheinland-Pfalz (AGARP) berät Schneider Organisationsberatung des Weiteren seit einigen Jahren „rheinland-pfälzische Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Integrationspolitik.“ Diese Arbeit wird gefördert durch das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen (Zitat Homepage: „Vorsprung durch Vielfalt“). Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 1. Hat die Firma Schneider Organisationsberatung im Jahr 2013 für die Landesregierung noch weitere Leistungen erbracht als die, die in Drucksache 16/2780 in der Antwort auf die Kleine Anfrage 1837 angeführt sind und wenn ja, in welchem finanzi- ellen Umfang? 2. Welche Leistungen sind in welchem finanziellen Umfang nach derzeitiger Planung für 2014 veranschlagt? 3. Wie hoch ist die Gesamtsumme aller Landes- und ESF-Mittel, die von Beginn der Zusammenarbeit bis heute an die Unterneh- men Schneider Organisationsberatung, RAT GmbH oder Landesberatungsstelle RAT, RAT Schneider Organisationsberatung, Schneider & Kappenstein etc. für Leistungen geflossen sind? 4. Konnten in den beteiligten Ministerien durch die diversen Beauftragungen von Schneider Organisationsberatung bzw. der RAT-Beratung bisher Stellen eingespart werden und wenn ja, welche und wie viele? 5. Wie genau gestaltet sich die Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung für das Sozialministerium bei der „Weiterent- wicklung der arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes“ (Zitat Homepage: Schneider Organisationsberatung)? 6. Welche arbeitsmarktpolitischen Förderansätze des Landes wurden mit Zuarbeit von Schneider Organisationsberatung formuliert? Druck: Landtag Rheinland-Pfalz, 11. Juni 2014
Drucksache 16/ 3595 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode 7. Wie ist nach Kenntnis der Landesregierung die Beratung und Förderung von ESF-Projektträgern in den anderen Bundeslän- dern geregelt a) nach Zuständigkeit, b) nach Umsetzung und ggf. regionalen Strukturen, c) ggf. nach Anzahl der beauftragten Dienstleister? 8. In welchen Bundesländern ist nach Kenntnis der Landesregierung eine private Firma als einziger, zentraler, landesweiter ESF- Dienstleister beauftragt? 9. Nach welchen Maßstäben und auf welcher Grundlage erfolgt die „inhaltliche Vorprüfung“ von Projektanträgen durch Schnei- der Organisationsberatung? 10. Wie lauten die „zuvor festgelegten Kriterien“, welche die Landesregierung in der Drucksache 16/2763 als Antwort auf die Kleine Anfrage 1824 erwähnt und wer hat diese Kriterien formuliert? 11. Hält Schneider Organisationsberatung alle Projektanmeldungen in der „Projektanmeldeübersicht“ für die Verwaltungsbehörde (s. Drucksache 16/2763) fest? 12. Hat es bisher Fälle gegeben, dass Antragsteller bereits bei der inhaltlichen Vorprüfung abgewiesen wurden und nicht in der Projektanmeldeübersicht aufgeführt sind, wenn ja, welche? 13. Welche Arbeitsfelder, Maßnahmen und Veranstaltungen umfasst das Projekt der „Interkulturellen Öffnung der Einrichtungen zur Unterstützung von Familien in Rheinland-Pfalz“? 14. Hat Schneider Organisationsberatung im Kontext des Projektes Leistungen erbracht und wenn ja a) welche Leistungen und b) wie wurde die Begleitung des Projektes durch Schneider Organisationsberatung honoriert? 15. Ist Schneider Organisationsberatung für die von der Landesregierung gegründete „Initiative Gesundheitswirtschaft Rheinland- Pfalz“ tätig gewesen und wenn ja, hat sie dafür Honorar erhalten? 16. Aus welchen Bundesmitteln und/oder Landesmitteln und in welcher Höhe wird das Landesnetzwerk IQ Rheinland-Pfalz fi- nanziert? 17. Schneider Organisationsberatung nimmt im Rahmen des Netzwerkes Aufgaben der Erstberatung, Information und Qualifi- zierung, Vernetzung, Unterstützung und Entwicklung von Strategien wahr (s. Homepage). Welche Mittel und in welcher Höhe erhält die Firma nach Kenntnis der Landesregierung für diese Aufgabe? 18. Wie gestaltet sich das Aufgabenfeld „Integrationsamt Gutachterstelle für Integrationsfirmen“ im Einzelnen und für welche Leis- tungen werden welche Summen gezahlt (bitte nach Jahr und jeweils angewiesene Beträge aufschlüsseln)? 19. Wurde der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es? 20. Aus welchen Gründen können diese Aufgaben nicht ministeriumsintern abgedeckt werden? 21. Konnten durch die Beauftragung von Schneider Organisationsberatung Stellen eingespart werden und wenn ja, welche? 22. Ist die Ausschreibung für die „Landesweite Beratungsstelle für die ESF-Förderperiode 2014 – 2020“ inzwischen erfolgt? Wenn ja, wo und wann, über welchen Zeitraum wurde ausgeschrieben, wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftrags- wert? 23. Welche Aufgaben übernehmen die einzelnen Netzwerkpartner im Rahmen des Projektes ZAQ (Zukunftsfähige Arbeit, Qua- lifizierung und migrantische Ökonomie) in der neuen ESF-Förderperiode? 24. Ist Schneider Organisationsberatung über Kooperationsprojekte in irgendeiner Form in dieses Projekt eingebunden oder be- teiligt, wenn ja in welchem Umfang und in welcher Form? 25. Wie sieht die wissenschaftliche Begleitung von ZAQ durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung aus; welche Ziel- setzungen und welches Konzept liegen dem Auftrag zugrunde und wie werden diese Leistungen honoriert? 26. Worin bestanden die Unterstützungsleistungen von Schneider Organisationsberatung für die Kampagne „Neue Chancen: 6000plus für Jung und Alt?“ und wie wurden diese Leistungen honoriert? 27. Wie hängen der Förderansatz „Fit für den Job“ und die Arbeitsmarktinitiative „Neue Chancen: 6000plus für Jung und Alt“ zu- sammen? 2
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 3595 B. Umsetzung von ESF-Projekten durch die ESF-Landesberatungsstelle und Zusammenarbeit von Schneider Organisationsberatung mit anderen ESF-Begünstigten Vorbemerkung: Um die von der EU verlangte Zweistufigkeit abzubilden, wurde ein externer Dienstleister beauftragt. Dieser externe Dienstleister setzt auch selbst ESF Projekte um. In einer Kleinen Anfrage (Drucksache 16/2764) wollten die CDU-Abgeordneten Hedi Thelen und Gabriele Wieland wissen, warum die Firma Schneider Organisationsberatung einerseits als Landesberatungsstelle tätig ist, je- doch in mindestens zwei Fällen auch im ESF-Begünstigtenverzeichnis genannt wird. Die Landesregierung bestätigte zwei Fälle für die Jahre 2009 und 2010. Es handelt sich um die ESF-geförderten Projekte „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken 2“ sowie „Vorsprung durch Vielfalt“. Die seinerzeitige Sozialministerin Dreyer hat die Aktionspartner- schaft „Vorsprung durch Vielfalt“ selbst ins Leben gerufen. Die „besondere fachliche Eignung des Projektträgers für die Umsetzung dieser Projekte“ sei „ausschlaggebend für die Entscheidung gewesen und habe bei der Projektumsetzung selbst im Vordergrund“ ge- standen. „Die Umsetzung erfolgte neben dem Auftrag landesweite Beratungsstelle für Arbeitsmarktpolitik“ (Zitat Drucksache 16/2764). In diesen Fällen „erfolgte die Beratung des Projektträgers durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie sowie im weiteren Verfahren durch die zwischengeschaltete Stelle (angesiedelt im Landesamt für So- ziales, Jugend und Versorgung). ... Die Sichtung und Aufbereitung der Projektanmeldungen des Projektträgers wurde in diesen Fäl- len durch die ESF-Verwaltungsbehörde beim Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie vorgenommen.“ (Drucksache 16/2764) Die Aufstellung „Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit der Firma Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kap- penstein“ (Drucksache 16/2780) listet weitere Kooperationsprojekte auf: 2005 bis 2006: „Inpact 2 – Die Chancen der Vielfalt nutzen. Aktiv für Chancengleichheit und Integration“. An Schneider Organi- sationsberatung gingen 407 154 Euro vom MSAGD und 342 944 Euro an ESF-Geldern. 2007: Kooperationsprojekt „Inpact 3“. An Schneider Organisationsberatung gingen 158 239 Euro vom MSAGD und 134 377 Euro an ESF-Geldern. In den meisten der erwähnten Projekte arbeitet Schneider Organisationsberatung mit anderen Begünstigten des Europäischen So- zialfonds zusammen. An vorderer Stelle sind hier zu nennen: Das Institut für Sozialpädagogische Forschung (ism) und die Arbeit und Leben GmbH (Gesellschafter DGB West), beide mit Sitz in Mainz. Ein weiterer Partner bei Kooperationsprojekten ist die AGARP. Zusammenarbeit gibt es aber auch in anderen Feldern, z. B.: 1. Studie „Ergebnisse der Erhebung der Ausgangs- und Bedarfslage von Ausländerbehörden im Hinblick auf Maßnahmen zur Stär- kung ihrer Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung“ (2013). Es handelt sich um eine „Erhebung des Instituts für Sozialpädagogische Forschung Mainz und der Schneider Organisationsberatung.“ (Homepage MIFKJF) 2. „Im Rahmen eines vom MIFKJF geförderten Projektes werden das Institut für Sozialpädagogische Forschung und Schneider Or- ganisationsberatung nun zunächst ein Instrumentarium zur Planung, Umsetzung und Kontrolle von Veränderungsprozessen ent- wickeln. ...“ (Homepage MIFKJF) 3. Fachtag „Demografie und Einwanderung“, Oktober 2013. Eine Veranstaltung des MIFKJF in Kooperation mit dem Institut für Sozialpädagogische Forschung und der Landeshauptstadt Mainz. Hier wirkten zwei Mitarbeiter von Schneider Organisations- beratung, Hans-Peter Wilka und Claudia Vortmann in unterschiedlichen Foren mit. 4. Dokumentation der Tagung des rheinland-pfälzischen Netzwerks InProcedere – Bleiberecht durch Arbeit vom 25. Oktober 2010. Herausgeber: Institut für Sozialpädagogische Forschung. Moderation Forum C: Claudia Vortmann, Schneider Organisations- beratung, Strategien nachhaltiger Unternehmensansprache. Redaktion und Text der Dokumentation, unter Mitwirkung von Claudia Vortmann. Nach Angaben der Landesregierung trifft Schneider Organisationsberatung als Landesberatungsstelle wichtige Vorfestlegungen bei ESF-Projektanmeldungen, die von Bewerbern eingereicht werden: „Diese Projektskizzen werden hinsichtlich der Förderwürdigkeit des Vorhabens an sich und der konzeptionellen Eignung für die Umsetzung des Operationellen Programms von Schneider Organisationsberatung geprüft und bewertet, zudem werden grundle- gende Fragen der nationalen Kofinanzierung abgeklärt. In dieser Phase bearbeitet der externe Dienstleister im Wesentlichen orga- nisatorische und vorbereitende Aufgaben. Der externe Dienstleister erstellt dann anhand zuvor festgelegter Kriterien eine Projekt- anmeldeübersicht als Entscheidungsgrundlage für das Auswahlgremium. Dabei werden die Projektanmeldungen auch plausibilisiert, die Zuordnung zum operationellen Programm und der Arbeitsmarktpolitik des Landes geprüft, die Kofinanzierung hinterfragt und die Ergebnisse in systematischer Art und Weise zusammengefasst. Dies ist die Grundlage für die Beratung und Entscheidung durch das Auswahlgremium.“ (Drucksache 16/2763) 3
Drucksache 16/ 3595 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 28. Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung auch bei den Projekten Inpact 2 und Inpact 3 zeitgleich einerseits für die lan- desweite Beratung von Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekten zur Durchführung des ESF zuständig war, andererseits aus ESF-Mitteln mitfinanzierte Projekte umgesetzt hat und damit Begünstigter war? 29. Gibt es noch weitere Projekte, in denen Schneider Organisationsberatung als externer Dienstleister für das Sozialministerium in Sachen ESF tätig war und im selben Zeitraum aus ESF-Mitteln finanzierte Aufgaben umsetzte – wenn ja, welche? 30. „InPact“, „Indica“, „Indica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“, „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ – wie ge- nau hängen diese Projekte und Teilprojekte zusammen? 31. Was waren die Zielsetzungen dieser Projekte? 32. Was genau wurde für die Zielgruppen der Projekte erreicht und welche praktischen Konsequenzen wurden gezogen (bitte ein- zeln aufschlüsseln)? 33. Welche Aufgabenbereiche hat Schneider Organisationsberatung in diesen Projekten jeweils übernommen und für welche er- brachten Leistungen ist die Firma honoriert worden (bitte für jedes Projekt aufschlüsseln)? 34. Wie hoch sind die finanziellen Mittel insgesamt (Landeshaushalt und ESF), die für die oben genannten Projekte „InPact“, „In- dica“, „Indica Plus“, „Vielfalt bewegt“, „Vorsprung durch Vielfalt“, „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ eingesetzt worden sind (bitte genaue Auflistung unter Einbeziehung sämtlicher beteiligter Einrichtungen, Verbände, Projektbereiche und Leistungen)? 35. Für das Kooperationsprojekt Inpact „Kompetenz für die multikulturelle Arbeitswelt“ (2001 bis 2004) hat das MSAGD 554 751 Euro für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 36. Für das Kooperationsprojekt Inpact 2 „Die Chancen der Vielfalt nutzen. Aktiv für Chancengleichheit und Integration“ (2005 bis 2006) hat das MSAGD 750 098 Euro (davon 342 944 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung be- willigt. Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 37. Für das Kooperationsprojekt Inpact 3 (2007) hat das MSAGD 292 616 Euro (davon 134 377 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 38. Für das Kooperationsprojekt „Vielfalt nutzen – Teilhabe stärken“ haben MSAGD, MIFKJF und andere Haushaltsstellen 429 746 Euro (davon 209 136 Euro ESF Rheinland-Pfalz) für Schneider Organisationsberatung bewilligt. Wurde vor der „Ent- scheidung“ (s. Drucksache 16/2764) a) der Auftrag ausgeschrieben und die Eignung möglicher anderer Bewerber geprüft, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 39. Für das Kooperationsprojekt „Vorsprung durch Vielfalt“ haben MSAGD, MIFKJF und andere Haushaltsstellen 108 026 Euro (davon 69 013 Euro vom ESF Rheinland-Pfalz) bewilligt. Wurde vor der „Entscheidung“ (s. Drucksache 16/2764) a) der Auftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, b) wie hoch war der Auftragswert, c) wer hat das Projekt initiiert und konzipiert? 40. Wer war federführend in die Entscheidungsfindung für „Vorsprung durch Vielfalt“ eingebunden (bitte Personen nennen), wer hat in beiden Fällen über die Erteilung des Auftrags letztlich entschieden und wer hat den Auftrag formell erteilt? 41. In Drucksache 16/2780 ist für das Jahr 2013 keine Bewilligungssumme an Schneider Organisationsberatung für das Projekt „Vorsprung durch Vielfalt“ angeführt. Wirkt Schneider Organisationsberatung nicht mehr im Kooperationsprojekt mit und wenn ja, was sind die Gründe dafür? 42. Welche Mittel (Landeshaushalt und ESF) sind im Rahmen der genannten Kooperationsprojekte an andere Projektträger wie AGARP, die Arbeit und Leben GmbH und das Institut für Sozialpädagogische Forschung geflossen (bitte jeweils aufschlüsseln nach Projektpartnern und Zeitraum)? 43. Gemeinsam beraten die AGARP und Schneider Organisationsberatung im Auftrag der Landesregierung seit einigen Jahren rheinland-pfälzische Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrer Integrationspolitik. Wie wird diese Arbeit finanziert und wie hoch ist das Honorar jeweils für Schneider Organisationsberatung und für die AGARP? 4
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 3595 44. Wurde dieser Beratungsauftrag ausgeschrieben, wenn ja, wo, über welchen Zeitraum, wie hoch war der Auftragswert und wie viele Bewerber gab es? 45. Welche Aufgaben erbringen jeweils Schneider Organisationsberatung und die AGARP im Einzelnen? 46. Aus welchen Gründen können die Leistungen von Schneider Organisationsberatung nicht ministeriumsintern abgedeckt wer- den? 47. Trifft es zu, dass Schneider Organisationsberatung und die AGARP in Mainz eine gemeinsame Adresse haben und was sind nach Kenntnis der Landesregierung die Gründe dafür? 48. Leistet die Firma Schneider Organisationsberatung oder hat sie nach Kenntnis der Landesregierung Hilfestellungen und Dienst- leistungen für die AGARP geleistet, wenn ja, welche? 49. Wie wertet die Landesregierung den engen Kontakt der Landesberatungsstelle zu einigen ESF-Begünstigten? 50. Ist nach Einschätzung der Landesregierung ein besonders Näheverhältnis zwischen Schneider Organisationsberatung und an- deren ESF-Begünstigten, z. B. dem Institut für Sozialpädagogische Forschung oder der Arbeit und Leben GmbH gegeben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht? 51. Sieht die Landesregierung bei der Prüfung und Bewertung von ESF-Projektskizzen und Projektanmeldungen durch Schneider Organisationsberatung noch ein unparteiisches Verwaltungsverfahren gewährleistet und die erforderliche sachliche Distanz ge- geben und wie begründet die Landesregierung ihre Sicht? 52. Ist es übliche Verwaltungspraxis in Rheinland-Pfalz, dass ein externer Berater eines Ministeriums Projekte, über die er berät, selber umsetzt und dafür zusätzlich Gelder erhält? 53. Wenn ja, in welchen Ministerien und Behörden wird dies so gehandhabt? 54. Wenn nein, warum wird im Falle der Landesberatungsstelle ESF anders verfahren? 55. Wie bewertet die Landesregierung vor dem rechtlichen Hintergrund des Verwaltungsverfahrensgesetzes die Tatsache, dass eine Beratungsstelle Dienstleister und gleichzeitig Antragsteller, damit Begünstigter, ist und in beiden Fällen wirtschaftliche Vorteile hat? C. Beratungsmandate und Forschungsarbeiten Vorbemerkung: Der Abgeordnete Hans-Josef Bracht fragte 2012 nach eingeholten Gutachten und Expertenmeinungen der Landesregierung. In seiner Antwort erklärte der damalige Chef der Staatskanzlei, auch Dauerberatungsmandate im Kernbereich der Regierungs- und Ministerialtätigkeiten berücksichtigt zu haben (Drucksache 16/1943). Die ESF-Verwaltungsbehörde gehört laut Organigramm zum Referat 621-2 des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. In der Antwort der Landesregierung ist das Dauer- mandat von Schneider Organisationsberatung nicht aufgelistet. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz erhielt 2009 einen Auftrag über „Evaluation und Monitoring Europäischer Sozialfonds in Rheinland-Pfalz“. Das Projekt wurde bis 2013 mit 2 032 487 Euro Landesmitteln finanziert. Dies geht aus dem Be- richt der Landesregierung zur Forschungsförderung in Rheinland-Pfalz hervor. Im Rahmen dieses Auftrags verfasste das ism eine „Halbzeitbewertung des Operationellen Programms des Landes Rheinland-Pfalz für den Europäischen Sozialfonds im Ziel 2 Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung Förderperiode 2007 – 2013“. Laut Vorwort der Verfasser zählt zu den Kernaufgaben dieses Auftrags: „die laufende Generierung steuerungsrelevanter Informationen für das Land Rheinland-Pfalz, die zu einer stetigen Optimierung des Fördergeschehens in Orientierung an den strategischen Zielvorgaben des Operationellen Programms beitragen sollen. Dieser pro- grammbegleitende Ansatz hat bisher – neben der laufenden Aktualisierung sozioökonomischer Analysen – zu einer Reihe thema- tischer Expertisen und Bewertungen geführt.“ Ein weiteres Zitat zu dem Auftrag findet sich auf der Homepage des Institutes für Sozialpädagogische Forschung Mainz: „Ziel … ist erstens, für die Programmverantwortlichen steuerungsrelevante Informationen zum Status der Programmumsetzung zu generieren, die zeitnah zur Verfügung stehen und über adäquate Beratungsprozesse zugänglich gemacht werden, um eine möglichst optimale Programmumsetzung und einen möglichst effektiven und effizienten Mitteleinsatz zu gewährleisten. Zweitens soll die Verwaltungsbehörde in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen unter- stützt werden, die Adressaten auf unterschiedlichen Ebenen (u. a. Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, Bund, Europäische Kom- mission) umfasst. Drittens werden die Ergebnisse in Bezug zu den aktuellen arbeitsmarktpolitischen Entwicklungen in Rheinland-Pfalz gesetzt, um dem Auftraggeber nützliche Unterstützung für die weitere strategische und praktische Ausgestaltung der Arbeitsmarktpolitik des Landes zu liefern.“ 5
Drucksache 16/ 3595 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 56. Wie hoch war das Honorar, das an das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz für Monitoring und Evaluation der Umsetzung des ESF-Programms in Rheinland-Pfalz gezahlt wurde? 57. Wurde der Auftrag ausgeschrieben und wer erteilte den Auftrag? 58. Ist für 2014 eine Fortsetzung geplant? 59. Hat das ism bereits vor 2009 die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Rheinland-Pfalz begleitet und bewertet? 60. Wenn ja, wie wurde diese Tätigkeit honoriert? 61. Wie definiert die Landesregierung „Ressortforschung“ und wie lauten die entsprechenden Kriterien, nach denen entschieden wird? 62. Wieso benötigt die ESF-Verwaltungsbehörde Unterstützung in der „Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und der Be- antwortung von Anfragen, die Adressaten auf unterschiedlichen Ebenen (u. a. Ministerien, Begleitausschuss, Landtag, Bund, Europäischen Kommission) haben? 63. Wann und in welchen Fällen hat das Institut für Sozialpädagogische Forschung die „Verwaltungsbehörde in der Erfüllung um- fangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ seitens Ministerien, Begleitausschuss, Landtag etc. unterstützt? 64. Das Institut für Sozialpädagogische Forschung findet sich im ESF-Begünstigtenverzeichnis für Rheinland-Pfalz mehrfach er- wähnt – wieso wird ein Begünstigter des Programms mit der Evaluation und Bewertung desselben beauftragt? 65. Wie viele Aufträge und in welcher Höhe hat das Mainzer Institut für Sozialpädagogische Forschung bis heute von der Landes- regierung seit seiner Gründung 1992 erhalten (bitte auch Haushaltsstelle angeben)? 66. Wie viele Aufträge, Studien, Forschungsprojekte, Evaluationen, allgemeine Gutachten und Gutachten mit wissenschaftlichem Forschungs- und Entwicklungsbezug, Dienstleistungen, Expertisen, Einzel- oder Dauerberatungsmandate haben das Sozial- ministerium (in der jeweiligen Ressortkonstellation und -zuschnitt) oder nachgeordnete Behörden und Ämter seit Mai 2001 bis heute insgesamt vergeben und eingeholt? Bitte getrennt auflisten nach a) Jahr, Inhalt, Auftragsnehmer, Auftragsvolumen, Kosten, hier auch gemeinsame Aufträge mit anderen Ministerien ein- schließlich Teilfinanzierungen berücksichtigen. b) Welche dieser Beauftragungen wurden ausgeschrieben und welche freihändig vergeben? 67. Warum ist in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943, das Dauerberatungsmandat der Landesweiten Bera- tungsstelle für Arbeitsmarktpolitik, Schneider Beratung, nicht erwähnt? 68. Warum fehlt in der Antwort der Landesregierung, Drucksache 16/1943, die „Evaluation und Monitoring Europäischer Sozial- fonds in Rheinland-Pfalz“ (seit mindestens November 2009) durch das Institut für Sozialpädagogische Forschung in Mainz? 69. Wieso fällt die „Unterstützung in der Erfüllung umfangreicher Berichtspflichten und Beantwortung von Anfragen“ (Zitat: Homepage ism) in die Kategorie „Forschungsförderung bzw. Ressortforschung in Rheinland-Pfalz“? D. Beratung des Sozialministeriums durch die RAT GmbH Vorbemerkung: Alleiniger Inhaber der Schneider Organisationsberatung ist Heiner Schneider. Schneider ist auch alleiniger Geschäftsführer der Trie- rer Dienstleistungs- und Beratungsgesellschaft RAT GmbH. Die Gesellschaft hat für das Land Rheinland-Pfalz unter Zuständigkeit des MSAGD, das Modellprojekt „QualiScheck“ durchgeführt (s. www.die-rat-gmbh.de). Auf der Homepage findet sich ein Link zu Schneider Organisationsberatung, ferner der Hinweis: „Durch die enge Verbindung mit der Schneider Organisationsberatung kann deren spezifisches Know-how ebenfalls genutzt wer- den … Unser Know-how umfasst: Vertiefte Kenntnisse der Bestimmungen der EU zu den Strukturfonds, hier vor allem dem ESF. Vertiefte Kenntnisse des Haushaltsrechtes, insbesondere im Bereich der Zuwendungsverfahren. Vertiefte Kenntnisse in der qua- litätsgesicherten Entwicklung und Durchführung von Projekten und der dafür notwendigen Prozesse. Das Leistungsspektrum um- fasst: Entwicklung und Durchführung von Projekten zur Umsetzung von arbeitsmarkt- und beschäftigungspolitischen Zielen … Erarbeitung aller für derartige Programme notwendigen Dokumente (Förderbedingungen, Richtlinien, Formulare, Vordrucke, Handbücher).“ Schneider Organisationsberatung selber gibt auf der Homepage von „Indica – die Chancen der Vielfalt nutzen“ an: „Seit 1992 unterhalten wir die landesweite Beratungsstelle RAT, die ein Angebot für alle Arbeitsmarktakteure vorhält … Die Beratung erfolgt im Auftrag des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit und umfasst folgende Aufgaben: ... Technische Hilfe zur Durchführung des Europäischen Sozialfonds ESF ...“. Neben „Rat GmbH“ und „Beratungsstelle RAT“ findet sich auch die Nen- nung „RAT Schneider Organisationsberatung“. So führt der Landesverband der Volkshochschulen Rheinland-Pfalz auf seiner Homepage als Kooperationspartner „RAT Schneider Organisationsberatung“ an. 6
Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Drucksache 16/ 3595 Die Auflistung „Zusammenarbeit des Landes Rheinland-Pfalz mit der Firma Schneider Organisationsberatung bzw. Schneider & Kappenstein“ (Drucksache 16/2780) weist aus, dass von 2012 bis 2014 eine „Zusatzvereinbarung Servicestelle Förderansatz Quali- Scheck“ über die Bewilligung von 211 861 Euro an Schneider Organisationsberatung geschlossen wurde, davon 105 930 Euro ESF Rheinland-Pfalz. Die Beauftragung der RAT GmbH für QualiScheck endete am 30. September 2012 (s. Homepage RAT GmbH). Für den QualiScheck ist nunmehr das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. „Bestandteil des Umsetzungs- konzepts ist die Errichtung und der Betrieb einer Servicestelle für den Förderansatz Qualitätscheck, die Interessierte – vorwiegend telefonisch über eine für den Anrufer kostenfreie Hotline – über die Fördermöglichkeiten sowie das Antrags- und Erstattungsver- fahren informiert. Die Aufgabe der Servicestelle wird von der Firma Heiner Schneider Organisationsberatung wahrgenommen.“ (Drucksache 16/2726) Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 70. Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT GmbH“ für die Landesregierung tätig? 71. Wer ist nach Kenntnis der Landesregierung Gesellschafter der GmbH und wer ist Geschäftsführer? 72. Wann und über welchen Zeitraum und mit welcher Zielsetzung ist/war die „RAT landesweite Beratungsstelle“ für die Lan- desregierung tätig? 73. Über welchen Zeitraum hinweg hat die RAT GmbH das Projekt QualiScheck durchgeführt? 74. Wieso erfolgte die Umsetzung des Projekts nicht durch Fachabteilungen innerhalb des Sozialministeriums oder das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung? 75. Wurde der Auftrag an die RAT GmbH ausgeschrieben, wenn ja, wann, über welchen Zeitraum, wie viele Bewerber gab es und wie hoch war der Auftragswert? 76. Von 2009 bis 2012 erhielt Heiner Schneiders RAT GmbH einen Betrag von 1 744 607 Euro zur „Weiterleitung an die Bildungs- träger“. Wie hoch ist die Summe, die an die GmbH für diese Dienstleistung gezahlt wurde? 77. Hat die RAT GmbH noch weitere Beauftragungen von der Landesregierung erhalten, wenn ja, welche und in welchem Um- fang? 78. Hat die RAT GmbH nach Kenntnis der Landesregierung noch weitere Kunden neben der Landesregierung, wenn ja, welche? 79. Worin unterscheiden sich nach Kenntnis der Landesregierung die Tätigkeitsfelder der RAT GmbH und von Schneider Orga- nisationsberatung bzw. haben sie sich unterschieden? 80. Ist es richtig, das die RAT GmbH und Schneider Organisationsberatung dieselbe Adresse in Trier haben? 81. Die Beauftragung der RAT GmbH für QualiScheck endete am 30. September 2012 (s. Homepage: RAT GmbH). Wurde dann in der Folge Schneider Organisationsberatung über die „Zusatzvereinbarung QualiScheck“ in dieser Sache beauftragt und arbei- tete Heiner Schneider zeitgleich mit zwei Firmen an der Umsetzung des Projekts QualiScheck? 82. Weshalb erfolgte die „Umsetzung QualiScheck“ nicht über Schneider Organisationsberatung, sondern durch die RAT GmbH (Geschäftsführer Heiner Schneider) und was waren die ausschlaggebenden Gründe dafür? 83. Aus welchen Gründen konnten diese Aufgaben nicht ministeriumsintern oder über eine Landesbehörde abgedeckt werden? 84. Seit Ende 2012 führt das MSAGD das Projekt QualiScheck federführend selbst durch. Nunmehr stellt das Landessozialamt die QualiSchecks aus. Was sind die Gründe dafür und warum ist die Zusammenarbeit mit der RAT GmbH beendet worden? 85. Welche Aufgabe übernimmt jetzt Schneider Organisationsberatung im Rahmen des QualiSchecks? 86. Was genau leistet Schneider Organisationsberatung im Einzelnen und wie werden diese Leistungen honoriert? E. Öffentlichkeitsarbeit der ESF-Verwaltungsbehörde Laut ESF-Rechenschaftsbericht 2013 (S. 107/8) hat die ESF-Verwaltungsbehörde „im Jahr 2012 insgesamt 13 Pressemitteilungen zum Europäischen Sozialfonds veröffentlicht“ und „weiterhin einen Medienbeobachtungsservice beauftragt, nach dem Suchkriterium Europäischer Sozialfonds in allen in Rheinland-Pfalz erscheinenden Printmedien nach Artikeln und Berichten zum ESF zu re- cherchieren. „Auf diese Weise kann sich die Verwaltungsbehörde einen Überblick über den Erfolg ihrer Presse- und Öffentlich- keitsarbeit und die der Zuwendungsempfänger verschaffen, mit dem Ergebnis, dass in der rheinland-pfälzischen Presselandschaft sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet wird.“ Schneider Organisationsberatung übernimmt Schriftverkehr für die ESF-Verwaltungsbehörde, z. B. die Übermittlung der „dies- jährigen Weihnachtsgrüße des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie“ und kommuniziert auch personel- le Änderungen in der ESF-Verwaltungsbehörde (s. Info-Mail Nr. 10, 5. November 2013 – Personelle Änderung in der ESF-Ver- waltungsbehörde). 7
Drucksache 16/ 3595 Landtag Rheinland-Pfalz – 16. Wahlperiode Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung: 87. Welcher Medienbeobachtungsservice wurde beauftragt? 88. Wie viel kostet dies im Jahr? 89. Wieso führt die Beauftragung eines Medienbeobachtungsservice dazu, dass die „rheinland-pfälzische Presse sukzessive mehr über den ESF bzw. ESF-Projekte berichtet“ (Zitat ESF-Rechenschaftsbericht 2013)? 90. Welche Pressestrategie liegt der genannten Kausalität zugrunde? 91. In welchen Fällen lässt die ESF-Verwaltungsbehörde ihre Schreiben, Einladungen, Mails und Öffentlichkeitsarbeit über Schnei- der Organisationsberatung abwickeln und delegiert solche Verwaltungsvorgänge? 92. Wieso werden personelle Änderungen in der ESF-Verwaltungsbehörde, Abteilung Arbeit, Referat Europäische Arbeitsmarkt- politik, Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz, über Schneider Organisationsberatung per Mail mitgeteilt? 93. Warum werden solche Aufgaben nicht vom Aufgabenbereich „Publizität“ in der ESF-Verwaltungsbehörde übernommen? 94. Fallen Aufgaben der Kommunikation interner Personalangelegenheiten nicht originär in den Aufgabenbereich des Ministe- riums? 95. Warum übermittelte Schneider Organisationsberatung 2013 per Mail „die diesjährigen Weihnachtsgrüße des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie“, bzw. für die ESF-Verwaltungsbehörde und die Arbeitsmarktreferate des MSAGD? 96. In welchen anderen Ministerien und aus welchen Gründen wird Mail- bzw. Schriftverkehr über externe Dienstleister abge- wickelt? Für die Fraktion: Hans-Josef Bracht 8