Medienpädagogische Beraterinnen und Berater (MPB) des Landes
18.06.2021 Drucksache 7/7830 öffentlich Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung – Abgeordnete Kristin Heiß (DIE LINKE) Medienpädagogische Beraterinnen und Berater (MPB) des Landes Kleine Anfrage ‐ KA 7/4579 Vorbemerkung/Begründung des Fragestellenden: Nach der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/1838 (Drs. 7/3206) wer‐ 1 den Lehrkräfte gemäß RdErl. des MK vom 31.7.2012 – 34‐82251 als medienpädagogische Beraterinnen und Berater (MPB) eingesetzt. Danach erhalten die dafür eingesetzten Lehr‐ kräfte eine auf ihre Regelstundenzahl angerechnete Abminderung für die Wahrnehmung ih‐ 2 rer Aufgaben als medienpädagogische Berater . Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Bildung Frage 1: Wie erfolgen die Bewerbung und die Berufung von medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern? Antwort: Neben Fortbildnerinnen und Fortbildner, Schulentwicklungsberaterinnen und Schulentwick‐ lungsberater sowie Fachbetreuerinnen und Fachbetreuer gehören medienpädagogische Be‐ raterinnen und Berater zum Unterstützungs‐ und Beratungssystem von Schulen. 1 https://www.landesrecht.sachsen‐anhalt.de/bsst/document/VVST‐VVST000006268 2 https://www.landtag.sachsen‐anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d3206gak.pdf (Ausgegeben am 18.06.2021)
2 Deren Ausschreibung erfolgt durch das Ministerium für Bildung zum Zwecke der weiteren Entwicklung der Qualität von Schule und Unterricht, insbesondere zur nachhaltigen Unter‐ stützung der schulischen Medienbildung und zum Lernen mit digitalen Medien und Werk‐ zeugen. Parallel werden alle allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen des Landes über die Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung im Schulverwaltungsblatt per E‐Mail informiert. Das Landesinstitut für Schulqualität und Lehrerbildung Sachsen‐Anhalt führt unter Einbin‐ dung des Landesschulamtes das Auswahlverfahren durch und unterbreitet dem Ministerium für Bildung die Vorschläge zur Berufung der medienpädagogischen Beraterinnen und Bera‐ ter. Die Berufung erfolgt wegen der besonderen pädagogischen Bedeutung von Medienbildung und Medienkompetenz durch das Ministerium für Bildung. Der Berufungszeitraum beträgt drei Schuljahre. Eine angemessene regionale Verteilung auf die Landkreise und kreisfreien Städte ist anzustreben. Frage 2: Auf welcher arbeits‐ oder dienstrechtlichen Grundlage werden die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater eingesetzt? Antwort: Als medienpädagogische Beraterinnen bzw. medienpädagogischer Berater werden unbefris‐ tet tätige Lehrkräfte an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule des Landes Sachsen‐Anhalt eingesetzt. Deren Berufung erfolgt im Rahmen des bestehenden Arbeits‐ bzw. Dienstverhältnisses zum Land Sachsen‐Anhalt. Für die Wahrnehmung ihrer Tätigkeiten erhalten die dafür eingesetzten Lehrkräfte eine auf ihre Regelstundenzahl angerechnete Abminderung. Frage 3: Über welche Qualifikationen sollen die eingesetzten Kräfte verfügen? Antwort: Bewerbungsvoraussetzungen der Bewerberinnen und Bewerber sind: a) unbefristet tätige Lehrkraft an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden Schule des Landes Sachsen‐Anhalt, b) Erste und Zweite Staatsprüfung für ein Lehramt oder Lehrbefähigung nach dem Recht der Deutschen Demokratischen Republik, die einem Lehramt zugeordnet werden kann.
3 Wünschenswerte Bewerbungsvoraussetzungen sind: a) Erfahrungen und Qualifikationen im Bereich Medienbildung (zum Beispiel Projekte, Teil‐ nahme an Fort‐ und Weiterbildungen, Gestaltung von Fortbildungen, besondere schu‐ lische Aufgaben, Wettbewerbe, Projekte, und Arbeitsgemeinschaften) b) sicherer Umgang mit modernen Medientechnologien c) Team‐ und Kommunikationsfähigkeit d) Bereitschaft zur Teilnahme an kontinuierlicher berufsbegleitender Qualifizierung sowie zur ständigen persönlichen themenbezogenen Fortbildung e) Führerschein Klasse B (Personenkraftwagen) und f) Bereitschaft zu regionalen und überregionalen Dienstreisen. Frage 4: Über welche Qualifikation verfügen die eingesetzten Kräfte? Antwort: Die eingesetzten Kräfte verfügen über die in Frage 3 genannten Qualifikationen bzw. Zu‐ gangsvoraussetzungen. Frage 5: Wie erfolgt die Bestimmung des Umfangs der Tätigkeit von medienpädagogischen Berate‐ rinnen und Beratern? Antwort: Zur Wahrnehmung der Aufgaben werden Anrechnungsstunden in Höhe von 50 v. H. des Be‐ schäftigungsumfanges gewährt. Die eigenen Unterrichtsverpflichtungen müssen in Abspra‐ che mit der jeweiligen Schulleitung auf drei Werktage (i. d. R. Montag, Dienstag und Freitag) verlagert werden. Die Festlegung dieses Umfangs erfolgte entsprechend dem fachlichen Erfordernis. Die prak‐ tische Erfahrung der bisherigen medienpädagogischen Beraterinnen und Berater hat erge‐ ben, dass ein geringerer Anteil von Anrechnungsstunden als 50 v. H. inhaltlich und organisa‐ torisch nicht praktikabel ist. Eine Erhöhung kann nicht gewährt werden, da die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an der einzelnen Schule gewährleistet werden muss. Frage 6: Gibt es eine Tätigkeitsdarstellung und Stellenbewertung für die medienpädagogischen Be‐ raterinnen und Berater? Wenn ja, bitte anfügen. Wenn nein, warum nicht?
4 Antwort: Eine Tätigkeitsdarstellung oder Stellenbewertung für die medienpädagogischen Beraterin‐ nen und Berater gibt es nicht. Diese ist auch nicht erforderlich, da es sich um eine Funktion im Rahmen des bestehenden Beschäftigungs‐ bzw. Dienstverhältnisses handelt. Frage 7: Welche Fortbildungen haben die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater in den Jahren 2019 und 2020 absolviert? Bitte mit Thema, Inhalt und Umfang angeben. Antwort: Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater werden in regelmäßigen Abständen ge‐ schult. Die Themen sind hierbei immer ihrem Arbeitsfeld angepasst. 2019 fand u. a. eine ganztägige Fortbildung durch Frau Prof. Dittmann (Otto‐von‐Guericke‐Universität Magde‐ burg) zum Thema Datenschutz statt. Im Jahr 2020 mussten die face‐to‐face Fortbildungen pandemiebedingt ausfallen. Hier bildeten sich die Medienpädagogischen Beraterinnen und Berater zu Themen aus dem Bereich „Bildung in der digitalen Welt“ durch Webinare und auch Fobizz‐Fortbildungen weiter, außerdem bilden sie sich auch untereinander weiter, da jede/r medienpädagogische Berater/in besondere Schwerpunkte hat. Frage 8: Über welche technischen Ressourcen verfügen die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater (z. B. Smartphone, Tablet, Notebook, Technik in Klassensätzen usw.)? Antwort: Die medienpädagogischen Beraterinnen und Berater sind mit der erforderlichen Technik (Beamer, Laptop/Notebook, Lautsprecher, Headset) für ihre Arbeit durch das Landesinstitut ausgestattet worden. Telefon und Internetzugang werden über eine Pauschale abgegolten. Frage 9: Ist geplant, zukünftig noch mehrere Stellen für medienpädagogische Beraterinnen und Be‐ rater zu schaffen? Wenn ja, wie viele Stellen sollen bis wann geschaffen werden? Antwort: Eine Berufung von medienpädagogischen Beraterinnen und Beratern über die derzeit beste‐ hende Zahl hinaus ist nicht vorgesehen.