Landtag Brandenburg Drucksache 6/2253 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 848 der Abgeordneten Dr. Rainer van Raemdonck, Thomas Jung und Franz Josef Wiese AfD-Fraktion Drucksache 6/1992 Rüstungs- und Sicherheitswirtschaft im Land Brandenburg Wortlaut der Kleinen Anfrage Nr. 848 vom 07.07.2015: In der vergangenen Woche hat Bundeswirtschaftsminister Gabriel den Rüstungskon- trollbericht der Bundesregierung vorgelegt. Die Bundesregierung hat die Waffenex- porte drastisch reduziert. Ich frage die Landesregierung: 1.) Hat die Landesregierung konkrete Informationen darüber, wie viele Unternehmen im Land Brandenburg Güter produzieren oder Dienstleistungen anbieten, die unter das Rüstungskontrollregime der Bundesrepublik Deutschland fallen? 2.) Wie viele sind es? 3.) Welche Unternehmensgröße haben diese Unternehmen? 4.) Wo sitzen sie? 5.) Hat die Landesregierung ein Konzept, solche Unternehmen zu unterstützen, wenn sie angesichts der restriktiveren Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung in Problemlagen geraten? 6.) Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung und welche Programme besitzt sie, um rüstungsgüterproduzierende Unternehmen im Land anzusiedeln? 7.) Welche speziellen Maßnahmen unternimmt sie, um Unternehmen anzusiedeln, die Produkte und Dienstleistungen im weiteren Bereich Sicherheit produzieren oder anbieten? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Wirtschaft und Energie die Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat die Landesregierung konkrete Informationen darüber, wie viele Unter- nehmen im Land Brandenburg Güter produzieren oder Dienstleistungen anbieten, die unter das Rüstungskontrollregime der Bundesrepublik Deutschland fallen? Frage 2: Wie viele sind es? Frage 3: Welche Unternehmensgröße haben diese Unternehmen?
Frage 4: Wo sitzen sie? zu den Fragen 1, 2, 3 und 4: Der Landesregierung liegen – abgesehen von einzelnen Unternehmen – keine statistisch gesicherten Erkenntnisse darüber vor, welche Pro- dukte oder Dienstleistungen, die den Rüstungsexportbeschränkungen der Bundesre- publik Deutschland unterfallen, von den Unternehmen im Land Brandenburg herge- stellt werden. Für die Durchsetzung von gesetzlichen Kontrollmechanismen im Hin- blick auf den Export von Rüstungsgütern oder Dienstleistungen liegt die alleinige Zu- ständigkeit beim Bund. Im Falle der Genehmigung von Anträgen bzw. der Erteilung von Auflagen oder der Untersagung beantragter Exporte werden die Länder vom Bund von Amts wegen nicht benachrichtigt. Im Rahmen der GRW-Förderung (Ge- meinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“) erhebt die Landesregierung keine Informationen zur Relevanz der Fördergegenstände in Bezug auf das Rüstungskontrollsystem des Bundes. Allerdings ist die Herstellung von Waf- fen und Munition in der GRW nach der Förderrichtlinie von der Förderung ausge- schlossen. Frage 5: Hat die Landesregierung ein Konzept, solche Unternehmen zu unterstützen, wenn sie angesichts der restriktiveren Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung in Problemlagen geraten? zu Frage 5: Ein spezielles Konzept für diese oder andere Branchen existiert nicht. Allerdings unterstützt die Landesregierung allgemein Unternehmen, die in eine Prob- lemlage geraten sind. Dazu wird in der Regel die aktuelle Situation des Unterneh- mens analysiert und unter Hinzuziehung verschiedener Einrichtungen wie der Haus- bank des betroffenen Unternehmens, den Wirtschaftskammern des Landes Bran- denburg, der Bürgschaftsbank Brandenburg, der Investitionsbank des Landes Bran- denburg etc. die einzelnen Unterstützungsmaßnahmen festgelegt. Frage 6: Welche Maßnahmen unternimmt die Landesregierung und welche Pro- gramme besitzt sie, um rüstungsgüterproduzierende Unternehmen im Land anzusie- deln? Frage 7: Welche speziellen Maßnahmen unternimmt sie, um Unternehmen anzusie- deln, die Produkte und Dienstleistungen im weiteren Bereich Sicherheit produzieren oder anbieten? zu den Fragen 6 und 7: Das Land Brandenburg verfügt über ein breites Handlungs- spektrum zur Ansiedlung von Unternehmen in Brandenburg, das aus monetären An- reizmitteln für Investitions- und/oder Innovationsvorhaben sowie Fachkräfteakquisiti- on, branchenbezogenen Informationen über den Wirtschaftsstandort Brandenburg und die Möglichkeit der Ansiedlungsbegleitung durch die landeseigene Wirtschafts- fördergesellschaft ZukunftsAgentur Brandenburg GmbH (ZAB) besteht. Diese In- strumente stehen grundsätzlich allen ansiedlungswilligen Unternehmen ungeachtet ihrer Branchenzugehörigkeit zur Verfügung. Im Rahmen der GRW hat das Engage- ment eines Unternehmens im militärischen Bereich keine Auswirkung auf die Förder- entscheidung und die Höhe einer Förderung. Der zwischen Bund und Ländern fest- gelegte Koordinierungsrahmen sieht zwar für bestimmte Branchen einen Förderaus- schluss vor. Eine weitergehende Einschränkung hinsichtlich der Herstellung be- stimmter Güter und Produkte ist nach dem Koordinierungsrahmen aber nicht vorge- sehen. Maßnahmen, bei denen Restriktionen im Rahmen von Ausfuhrbeschränkun-
gen von Rüstungsgütern greifen, werden in dem investiven Förderprogramm der GRW nicht gefördert. Im Rahmen der GRW ist die Ansiedlung von Unternehmen als Erstinvestition grundsätzlich förderfähig, soweit nicht Förderausschlüsse des Koordi- nierungsrahmens oder der Richtlinie einschlägig sind.