Schulspeisung an Schulen in Sachsen-Anhalt
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/814 Fünfte Wahlperiode 01.08.2007 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordnete Eva von Angern (DIE LINKE) Schulspeisung an Schulen in Sachsen-Anhalt Kleine Anfrage - KA 5/6332 Antwort der Landesregierung erstellt vom Kultusministerium Frage 1: An wie vielen Schulen in Sachsen-Anhalt wird im Schuljahr 2006/2007 ein Mit- tagessen für die Schülerinnen und Schüler angeboten? Bitte getrennt nach den Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1. a bis f und 2. a bis e Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) angeben. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (SchulG LSA) überträgt die Schulspei- sung an Schulen in Sachsen-Anhalt im § 72a an die Schulträger. Daten zur Schul- speisung werden von der Landesregierung nicht erhoben. Frage 2: Wie hoch ist im Schuljahr 2006/2007 der prozentuale Anteil der Schülerinnen und Schüler, die an der Schulspeisung regelmäßig teilnehmen, gemessen an der Gesamtschülerzahl? Bitte getrennt nach den Schulen der Schulformen ge- mäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1. a bis f und 2. a bis e SchulG LSA angeben. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 3: Wie hoch ist im Schuljahr 2006/2007 der durchschnittliche Preis, der für ein solches Mittagessen von den Schülerinnen und Schülern bzw. ihren Erzie- hungsberechtigten gezahlt werden muss (aufgrund der individuellen Situation gewährte Ermäßigungen sollen dabei unberücksichtigt bleiben)? Bitte getrennt nach den Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1. a bis f und 2. a bis e SchulG LSA angeben. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. (Ausgegeben am 02.08.2007)
2 Frage 4: Wie hoch ist im Schuljahr 2006/2007 der durchschnittliche Zuschuss der Schul- träger pro am Mittagessen teilnehmender Schülerin bzw. teilnehmendem Schü- ler und Mittagsmahlzeit, der aufgrund § 72a Satz 2 SchulG LSA gewährt wird? Bitte getrennt nach den Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1. a bis f und 2. a bis e SchulG LSA angeben. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 5: Wie viele Freitische gemäß § 72a Satz 3 SchulG LSA werden im Schuljahr 2006/2007 von den Schulträgern gewährt? Bitte getrennt nach den Schulen der Schulformen gemäß § 3 Abs. 2 Ziffern 1. a bis f und 2. a bis e SchulG LSA an- geben. Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Frage 6: Mit welchen Mitteln setzt das Land den gesundheitspolitischen Aspekt des Er- ziehungs- und Bildungsauftrages der Schule, insbesondere gemäß § 1 Abs. 2 Ziffer 7. SchulG LSA derzeit um, wie schätzt die Landesregierung die Wirksam- keit dieser Maßnahmen ein und welche Untersuchungen liegen ihren Einschät- zungen zugrunde? Die Bundesregierung hat sich in ihrem Anfang Mai verabschiedeten Eckpunktepapier „Gesunde Ernährung und Bewegung - Schlüssel für mehr Lebensqualität“ zum Ziel gesetzt, das Ernährungs- und Bewegungsverhalten nachhaltig zu verbessern. Zu den fünf vereinbarten Handlungsfeldern gehören u. a. „Bildung und Information über Ernährung, Bewegung und Gesundheit“ sowie „Qualitätsverbesserung bei der Ver- pflegung außer Haus“. Damit werden auch neue Herausforderungen an schulische Gesundheitsförderung gestellt. Weil keine andere Institution so lange und so verlässlich Zugang zu allen Kindern und Jugendlichen hat, trägt Schule eine besondere Verantwortung für die Umsetzung zeitgemäßer gesundheitsfördernder Konzepte, die auf Kontinuität bauen und langfris- tig angelegt sind. Dabei geht es um die gezielte Verbesserung der gesundheitsorien- tierten Chancengleichheit für Schülerinnen und Schüler durch Minderung individuel- len Risikoverhaltens und durch Stärkung individueller Ressourcen und Schutzfakto- ren. In Sachsen-Anhalt gehört die gesunde Ernährung zu den fünf Gesundheitszielen des Landes. Das Kultusministerium arbeitet in den entsprechenden Arbeitskreisen mit und verantwortet die Abstimmung von Maßnahmen im schulischen Bereich. Die Schulen in Sachsen-Anhalt leisten bei der Umsetzung der Gesundheitsziele einen wichtigen Beitrag. Zugleich wirken sie mit Maßnahmen zur Umsetzung der Gesund- heitsziele an der Erfüllung ihres Erziehungs- und Bildungsbeitrags. So sind zum Bei- spiel eine gesunde Ernährung, viel Bewegung, die Förderung der Körperwahrneh- mung sowie die Eröffnung gesundheitlicher Chancen grundlegende Voraussetzun- gen für die körperliche, psychische und soziale Entwicklung jeder Schülerin und je- des Schülers. Kinder und Jugendliche für die eigene Gesundheit zu sensibilisieren, sie auf Themen wie gesunde Ernährung, Bewegung und Missbrauch von Suchtmit-
3 teln aufmerksam zu machen, sind grundlegende Ziele schulischer Gesundheitsförde- rung. Alle Informationen zu aktuellen gesundheitspolitischen Themen werden den für Ge- sundheitsförderung zuständigen schulfachlichen Referentinnen und Referenten des Landesverwaltungsamtes zur Verfügung gestellt, um eine weite Streuung von Infor- mationsmaterial an den Schulen zu ermöglichen. Des Weiteren erfolgen Veröffentli- chungen und Hinweise auf dem Landesbildungsserver oder im Schulverwaltungsblatt des Landes Sachsen-Anhalt. Eine Internetpräsentation auf dem Landesbildungsser- ver zur schulischen Gesundheitsförderung soll zum Schuljahresbeginn 2007/08 fertig gestellt werden. Rund 100 Schulen haben inzwischen ein besonderes Profil als gesundheitsfördernde Schulen entwickelt. An diesen Schulen wird auch einer gesunden Ernährung beson- dere Bedeutung zugemessen. Das Netzwerk gesundheitsfördernder Schulen wird seit 1995 durch das Regionale Unterstützungszentrum der LVG (RUZ) betreut. Ins- gesamt kooperiert das RUZ mit rd. 400 Schulen des Landes in verschiedenen Berei- chen schulischer Gesundheitsförderung. Immer mehr gesundheitsfördernde Schulen im Land stellen sich den strengen Krite- rien der Landesvereinigung für Gesundheit Sachsen-Anhalt e. V. und nehmen am Audit „Gesunde Schule“ teil. Das Audit Gesunde Schule hat sowohl gesundheits- als auch bildungspolitische Relevanz. In sechs Kategorien, die durch insgesamt 60 Krite- rien untersetzt sind, wird die Qualität schulischer Gesundheitsförderung im Kontext schulischer Qualitätsentwicklung insgesamt hinterfragt. Gegenwärtig findet durch die HS Anhalt (FH) im Rahmen einer Diplomarbeit an 100 Schulen des Landes eine Erhebung zur Mittagsversorgung statt. Da es bisher keine umfassende Analyse zur Mittagsversorgung in Sachsen-Anhalt gibt, wird das Kultusministerium die Ergebnisse der Befragung, die im Herbst 2007 vorliegen wer- den, umfassend auswerten. Die Ergebnisse sollen zugleich genutzt werden, um ei- nen praxisorientierten Leitfaden für gesunde Schulverpflegung zu entwickeln. Frage 7: Existieren Systeme zur Qualitätssicherung der Schulspeisung und wie beurteilt die Landesregierung ihre Wirksamkeit? Dazu liegen der Landesregierung keine Informationen vor.