Aus für "Witaj" in Neu Zauche?
Landtag Brandenburg Drucksache 6/7373 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage Nr. 2926 der Abgeordneten Gerrit Große (Fraktion DIE LINKE) Drucksache 6/7122 Aus für „Witaj“ in Neu Zauche? Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Bildung, Jugend und Sport die Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkungen der Fragestellerin: Die Kita Spreewaldspatzen“ gehörte bisher zu den Witaj-Kitas in Brandenburg, in denen Kinder vom Kleinstkind-Alter an spielerisch die sorbische/wendische Sprache erlernen sowie Sitten und Gebräuche der Minderheit kennenlernen können. Eine Besonderheit dieser Kita ist - ausweislich der aktuellen Internetseite der Kita -, dass es seit 01.06.2002 eine Witaj-Gruppe gibt, in der die Kinder „die Sprache nach der Immersionsmethode (lernen). Das heißt, die Kinder tauchen in ein Sprachbad und lernen im Tagesablauf in spielerischer Weise die Sprache. Dieses Angebot findet innerhalb des Kindergartenalltags statt und verlangt von den Eltern keine zusätzlichen Kosten. Ab dem 2. Lebensjahr haben Kinder die Möglichkeit diese zu besuchen.“ (http://spreewaldspatzenneuzauche.npage.de/besonderheiten-der-einrichtung.html). Durch Medienberichte wurde in den letzten Tagen eine Entscheidung des Amtes Liebero- se/Oberspreewald bekannt, die den Fortbestand von „Witaj“ nicht nur bedrohen, sondern das Aus für das Projekt bedeuten würde. Mit dem Wechsel von sechs Kindern in die Schule wird die bisherige Witaj-Gruppe hal- biert. Statt in diese Situation alles zu tun, um neue Kinder für die Witaj-Kita zu werben, wie es Auftrag des Trägers der Einrichtung nach dem Sorben/Wenden-Gesetz (§ 10 Absatz 1 Satz 2) ist, soll der Witaj-Erzieherin verboten worden sein, für den Besuch des sorbi- schen/wendischen Bildungsgebots in der Kita Neu Zauche zu werben. Den Berichten zu- folge soll die bisherige Witaj-Gruppe „aufgefüllt“ werden - künftig soll es in dieser Gruppe für nur eine Stunde pro Woche ein sorbisches/wendisches Bildungsangebot geben. Frage 1: Treffen diese Medienberichte zu? Frage 2: Wie begründet der Träger der Einrichtung - das Amt Lieberose/Oberspreewald - offiziell die Entscheidung? zu den Fragen 1 und 2: Der genannte Vorgang berührt keine Fragen, die für das Betriebserlaubnisverfahren bzw. die Aufsicht gemäß § 45 SGB VIII von Bedeutung sind. Das Amt Lieberose/Spreewald ist daher nicht verpflichtet, sich gegenüber der Landesregierung zu erklären und hat dies auch nicht getan. Aus diesem Grund kann die Landesregierung sich auch nicht zur Richtigkeit der genannten Medienberichte äußern. Eingegangen: 11.09.2017 / Ausgegeben: 18.09.2017
Landtag Brandenburg Drucksache 6/7373 Frage 3: Wie bewertet die Landesregierung diese Praxis vor dem Hintergrund, der Landesverfassung (Artikel 25), des Sorben/Wenden-Gesetzes (§ 10) und des Kita- Gesetzes (§ 2)? zu Frage 3: Für eine Bewertung bilden die gesetzlichen Regelungen den Maßstab. Dazu ist festzustellen, dass weder Artikel 25 der Landesverfassung noch § 3 Abs. 5 KitaG eine Verpflichtung der Träger der Kindertagesstätten zum Vorhalten derartiger Angebote vorschreiben. Die Verpflichtung aus § 3 Abs. 5 KitaG richtet sich an das Land, vorhandene Angebote entsprechend zu fördern. Insofern liegt die Entscheidung über die konzeptionelle Ausrichtung in Verantwortung der Träger und es steht der Landesregierung nicht zu, dies zu bewerten. Allenfalls wäre auf der Basis der obigen Schilderungen ein Rechtsverstoß dann zu erkennen, wenn § 10 Abs. 1 Satz 2 SWG nicht berücksichtigt würde. Darin heißt es: „Die Träger von Kindertagesstätten und Schulen im angestammten Siedlungsgebiet sind verpflichtet, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler rechtzeitig über die Möglichkeiten zu informieren, die niedersorbische Sprache zu erlernen und zu pflegen.“ Eine Verpflichtung, diese Information auf eine bestimmte Art und Weise zu transportieren oder ein bestimmtes Angebot vorzuhalten, ist aus den genannten Regelungen allerdings nicht abzuleiten. Verstöße gegen diese Informationsverpflichtung sind nicht bekannt. Frage 4: Was hat die Landesregierung getan bzw. gedenkt sie zu tun, um ein Aus für diese einzige Vorschuleinrichtung mit einem sorbischen/wendischen Bildungsangebot im Landkreis Dahme-Spreewald zu verhindern? zu Frage 4: Die Landesregierung fördert, dem bestehenden gesetzlichen Rahmen folgend, die Vermittlung und Pflege der sorbisch/wendischen Sprache und Kultur in Kindertagesstätten sowie die Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und Erziehern. Sie ist weder selbst Träger von Angeboten der Kindertagesbetreuung, noch kann sie den Landkreis oder Kita-Träger dazu verpflichten, bestimmte Angebote - wie eine Witaj-Gruppe - zu unterbreiten. Frage 5: Das Brandenburger Kita-Gesetz regelt in § 2 Absatz 5, dass „Kindertagesstätten in öffentlicher und privater Trägerschaft, die besonders der Pflege, Förderung und Vermittlung sorbischer/wendischer Sprache und Kultur dienen und dauerhaft einsprachig- niedersorbische Bildungsangebote oder solche mit Niedersorbisch als einer von mehreren Sprachen anbieten, […] durch das Land gefördert und unterstützt“ werden. a) Gibt es für Kitas mit einem sorbischen/wendischen Bildungsangebot - über die reguläre Förderung für alle Kitas in Brandenburg hinaus - eine spezielle Förderung des Landes? b) Wie und welcher Grundlage erfolgt diese Förderung und Unterstützung zum gegenwärtigen Zeitpunkt? c) Beabsichtigt die Landesregierung - ähnlich der für Kitas im sächsischen Teil des Siedlungsgebiets geltenden Vorschrift - eine Rechtsverordnung zu erarbeiten? Wenn ja, bis wann soll diese Vorschrift vorliegen? zu Frage 5: Die Fragen 5a) und 5b) werden zusammen beantwortet. a) und b) Die Stiftung für das sorbische Volk, die Mittel des Bundes, des Freistaates Sach- sen und des Landes Brandenburg erhält, fördert Witaj-Gruppen mit einem jährlichen Zu- schuss von 5.000 Euro pro Gruppe im Vorschulbereich und 2.500 Euro pro Hortgruppe. Davon werden 88 Prozent zur Finanzierung des über den Personalschlüssel hinausge- -2-
Landtag Brandenburg Drucksache 6/7373 henden Personalbedarfs und 12 Prozent für Fachberatung, Fortbildung und Material ver- wendet. Im Vorschulbereich werden auf diesem Weg zehn Gruppen gefördert. Die beiden Einrichtungen des Sorbischen Schulvereins e.V. bekommen diese Stiftungsförderung nicht (das betrifft insgesamt sieben Gruppen), da sie bereits anderweitige Personalkostenzu- schüsse durch die Stiftung erhalten. In den Horten werden aktuell elf Gruppen gefördert. Die Förderung erfolgt aufgrund von Zuwendungsbescheiden der Stiftung für das Sorbische Volk zugunsten der Kitaträger. Durch Zuwendungen des MBJS an die Domowina e.V. fördert das Land über diese Mittel hinaus seit 2001 mit 7.000 Euro im Jahr und seit 2015 mit 10.000 Euro jährlich die Erstel- lung von Fachmaterialien und den Einsatz von Muttersprachlerinnen und Muttersprachlern in Kindertagesstätten im Rahmen des Projekts "Effektive Vermittlung der niedersorbischen Sprache in Kitas" sowie anteilig die Personalkosten einer Praxisberatung zur Unterstüt- zung, zum Wissens- und Kompetenztransfer und zur Fortbildung der pädagogischen Fachkräfte und Ehrenamtlichen in der Kindertagebetreuung in Kitas mit sorbi- schen/wendischen Gruppen in Höhe von 700 Euro im Jahr. c) Die Landesregierung kommt ihren gesetzlichen Verpflichtungen unter anderem durch die o.g. Förderungen nach. Der Erlass einer Rechtsverordnung ist derzeit nicht beabsich- tigt. Frage 6: In welchem Umfang und auf welcher Grundlage hat die Landesregierung die Kita „Spreewaldspatzen“ in den Jahren 2013 - 2016 - über die reguläre Förderung für alle Kitas in Brandenburg hinaus - speziell gefördert? zu Frage 6: Die Kita „Spreewaldspatzen“ in Neu-Zauche wurde in den Jahren 2013 bis 2016 jährlich mit einem Zuschuss in Höhe von 5.000 EUR durch die Stiftung für das sorbi- sche Volk gefördert. Der Zuschuss ergeht für eine zweisprachige (sorbisch/wendisch- deutsche) Gruppe in der Kindertagesstätte. Die Höhe der Zuschüsse ist in einer Förderrichtlinie der Stiftung für das sorbische Volk bestimmt. -3-