Ideologie der PDS

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Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999       31 _______________________________________________________________________________ Zu 3: Diese Kriterien sind im Rahmen der VOB/VOL zu prüfen. Die anschließende Wertung ist von den Vergabestellen insbesondere gemäß § 25 VOB bzw. § 25 VOL für jedes Angebot vorzunehmen. Zu 4: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Vergabestellen des Landes sind entspre- chend qualifiziert und mit dem Vergaberecht bestens vertraut. Zudem erfolgen re- gelmäßige Schulungen über das Fortbildungsprogramm des Ministerium des Innern, aber auch Seminare durch die Auftragsberatungsstelle und die Kammern.
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32           Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 _______________________________________________________________________________ Zu 4. NPD-Kundgebung am 27. Februar 1999 (Abg. Torsten Miksch, fraktionslos, Drs. 3/1214) Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde die NPD-Demonstration verboten, die Gegendemonstration aber nicht? 2. Warum wurden Teilnehmer der NPD-Kundgebung einzeln vor Betreten des Kund- gebungsortes durchsucht, die der Gegendemonstrationen aber nicht? 3. Wie oft kam es zu Angriffen rechter Demonstranten auf die Teilnehmer der Ge- gendemonstranten? 4. Warum wurde um den NPD-Kundgebungsplatz ein dichtes Netz aus Stacheldraht usw. gelegt, um die Plätze der Gegenkundgebungen aber nicht? 5. Wie viele Teilnehmer der NPD-Kundgebung wurden in Gewahrsam genommen? Bitte detaillierte Auflistung der Straftaten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Zu 1: Gründe für ein Verbot der Gegendemonstrationen lagen nach Überzeugung der Poli- zeidirektion Magdeburg nicht vor. Die Gründe, die die Polizeidirektion Magdeburg zu Maßnahmen im Hinblick auf die NPD-Demonstration bewogen haben, ergeben sich aus den dem Veranstalter zuge- gangenen Verfügungen. Zu 2: Die der Fragestellung zu Grunde liegende Tatsachenbehauptung trifft nicht zu. So- wohl Teilnehmer der NPD-Kundgebung als auch der Gegendemonstrationen wurden durchsucht, soweit nach Beurteilung der Polizeidirektion Magdeburg die gesetzlichen Voraussetzungen dazu gegeben waren. Zu 3: Nach dem bisherigen Ermittlungsstand ist es zu zwei Körperverletzungsdelikten durch Teilnehmer der NPD-Kundgebung gegen Teilnehmer der Gegendemonstratio- nen gekommen.
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Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999        33 _______________________________________________________________________________ Zu 4: Der Kundgebungsplatz der NPD war nicht von einem „dichten Netz aus Stacheldraht umgeben“. An zwei Stellen waren Sperren mit Durchlassstellen mit „Hamburger Git- tern“ und dazwischengelegtem Stacheldraht aufgebaut. Aus polizeitaktischen Grün- den hielt die Polizeidirektion Magdeburg zur Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung das Aufstellen der Gitter auf dem Domplatz für erforderlich. Zu 5: Drei Teilnehmer hat die Polizeidirektion Magdeburg in Gewahrsam genommen, da nach Einzelprüfungen aufgrund der Lageeinschätzung vor Ort die Voraussetzungen des § 37 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt vorlagen: In einem Fall zur Durchsetzung eines Platzverweises und in zwei Fällen zur Verhin- derung von Straftaten, insbesondere gegen das Versammlungsgesetz. Gegen weitere acht Teilnehmer hat die Polizeidirektion Magdeburg nach der Lage- einschätzung vor Ort und Einzelfallprüfungen freiheitsentziehende Maßnahmen auf Grundlage der Strafprozeßordnung getroffen, und zwar in Hinblick auf den Verdacht der Begehung folgender Straftaten: − Verstoß gegen das Versammlungsgesetz in drei Fällen − Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen in vier Fällen − Körperverletzung in einem Fall.
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34           Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 _______________________________________________________________________________ Zu 5. Linksautonome Demonstration am 27. Februar 1999 (Abg. Torsten Miksch, fraktionslos, Drs. 3/1215) Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der für den 27. Februar 1999 angemeldeten Gegendemonstrationen zur NPD-Kundgebung wurden im Vorfeld abgesagt und aus welchen Gründen? 2. Wie hoch war die geschätzte Teilnehmerzahl an den einzelnen Kundgebungen der Gegendemonstranten? 3. In welchem Umfang wurden NPD-Teilnehmer von Gegendemonstranten angegrif- fen? Bitte detaillierte Auflistung. 4. Wurden die Teilnehmer der Gegendemonstrationen im Vorfeld von der Polizei auf das Mitführen von Waffen oder Schlaggegenständen und linksradikalen Propa- gandamaterials überprüft? 5. Wurden Beschlagnahmungen vorgenommen? Bitte detaillierte Auflistung. 6. Bezug nehmend auf Punkt 4. und 5.: Wenn nicht, warum? 7. Wie viele Personen aus dem linken Spektrum wurden in Gewahrsam genommen? Bitte detaillierte Auflistung der Straftaten. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Zu 1: Drei. Gründe wurden nicht mitgeteilt. Zu 2: Nach Schätzung der Polizeidirektion Magdeburg nahmen an der Antifa-Demon- stration ca. 500 und an der Veranstaltung des DGB ca. 400 Personen teil. Zu 3: Nach bisherigem Ermittlungsstand ist es in einem Fall zu einer gefährlichen Körper- verletzung und in einem weiteren Fall zu einer Sachbeschädigung durch Steinwürfe gegen einen Bus gekommen.
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Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999       35 _______________________________________________________________________________ Zu 4: Ja. Zu 5: Es wurden 6 Holzstöcke, 1 Baseballschläger, 8 Lederbänder mit Nieten bzw. Stahl- stiften, 2 Hundeketten, 1 Eisenstange, 5 Messer, 1 Schraubendreher, 3 Feuerwerks- körper und 8 Sturm/Ski-/Strumpfmasken beschlagnahmt. Zu 6: Entfällt. Zu 7: 37 Personen hat die Polizeidirektion Magdeburg aufgrund des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt in Gewahrsam ge- nommen, da dies ihrer Prognose nach zur Verhinderung folgender Straftaten erfor- derlich war: − Verstoß gegen das Versammlungsgesetz in 31 Fällen − Körperverletzung in drei Fällen und − Aufforderung zur Begehung von Straftaten in einem Fall. In zwei Fällen erfolgten die Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Personen we- gen des außergewöhnlichen Trunkenheitsgrades. Gegen weitere 47 Personen hat die Polizeidirektion Magdeburg nach einer Lageein- schätzung vor Ort und Einzelfallprüfungen freiheitsentziehende Maßnahmen auf Grundlage der Strafprozeßordnung getroffen, und zwar in Hinblick auf den Verdacht der Begehung folgender Straftaten: −   7 x Landfriedensbruch −   6 x Gefährliche Körperverletzung/Körperverletzung −   3 x Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte −   2 x Gefangenenbefreiung −   1 x Öffentliche Aufforderung zu Straftaten −   1 x Zerstörung wichtiger Arbeitsmittel −   6 x Beleidigung −   2 x Sachbeschädigung −   7 x Verstoß gegen das Versammlungsgesetz
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36            Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 _______________________________________________________________________________ Zu 6. Überfall in Lutherstadt Wittenberg (Abg. Matthias Gärtner, PDS, Drs. 3/1218) Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Nach mir vorliegenden Informationen wurde in der Nacht vom 26. zum 27. Februar 1999 in Lutherstadt Wittenberg gegen 3 Uhr morgens vor dem Gebäude des Haupt- postamtes eine männliche Person von ca. 15 rechtsgerichteten Jugendlichen zu- sammengeschlagen. Ich frage die Landesregierung: 1. Bestätigt die Landesregierung diese Informationen? 2. Wenn ja, in welcher Form wurde gegen die Täter vorgegangen? 3. Besitzt die Landesregierung Kenntnisse über die Hintergründe dieser Tat? Wenn ja, welche? 4. Sind die Täter bereits an anderen Straftaten beteiligt gewesen? Wenn ja, an welchen? 5. Gehören die Täter einer bestimmten politischen Gruppierung zugeordnet? Wenn ja, welcher? 6. Welche Verletzungen hat das Opfer erlitten? Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Zu 1 bis 6: Der angesprochene Sachverhalt ist Gegenstand eines laufenden strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens. Die Landesregierung äußert sich nicht zu laufenden Ermittlungen.
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Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999         37 _______________________________________________________________________________ Zu 7. Verkehrsbelastung B 189 in der Ortslage Dolle (Abg. Ulrich Kasten, PDS, Drs. 3/1230) Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Der Straßenverkehr auf der B 189 hat sich seit 1990 auch in der Ortsdurchfahrt Dolle erhöht. Die Gesamtbelastung ist für die Einwohner des Ortes deutlich gestiegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie und in welcher Strukturierung hat sich die Verkehrsmenge in der Ortslage Dolle (incl. der beiden benachbarten Zählstellen) seit 1990 entwickelt? 2. Wie hat sich seit 1990 das Unfallgeschehen auf der B 189 in der Ortslage Dolle entwickelt? 3. Wie hat sich die Schadstoffbelastung im betroffenen Bereich (Immissionen ins- gesamt und Verteilung der beteiligten Schadstoffe) entwickelt? 4. Ist der Schwerverkehr in der Ortslage Dolle durch die Reduzierung der Ge- schwindigkeit im Zuge der B 189 lärmärmer zu gestalten? Welche Untersu- chungen fanden dazu statt? Welche Entscheidungen wurden dazu getroffen? 5. Welche konkrete Entlastung würde die von Minister Herrn Dr. Heyer als Alterna- tive favorisierte A 14 durch die Altmark nach Auffassung der Landesregierung für den Ort Dolle bringen? Wie ist dann bei Fertigstellung der A 14-Verlängerung die Aufteilung der Ver- kehrsmengen auf die Autobahn und die entsprechenden Bundesstraßen? Wie strukturieren sich dann voraussichtlich die Schadstoff- und Lärmbelastun- gen? 6. Wann ist frühestens und wann spätestens mit der Fertigstellung der A 14-Ver- längerung durch die Altmark zu rechnen? 7. Welche Ausgleichsmaßnahmen sollen im Falle einer Verlängerung der A 14 dann für die Zerschneidung ökologisch sensibler Naturlandschaften im Norden Sachsen-Anhalts erfolgen? 8. Wie bewertet die Landesregierung dagegen den Ausbau der alternativen Schie- nenwege in der Altmark? 9. Welche Verlagerungseffekte durch 8. sind bei welchem Ausbaustandard zu er- warten? 10. Wie bewertet die Landesregierung die Ablehnung wegen mangelndem Bedarf des Weiterbaues der A 14 durch Mecklenburg-Vorpommern?
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38           Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 _______________________________________________________________________________ Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr Zu 1: In der Ortslage Dolle selbst befindet sich keine Zählstelle. Als repräsentativ für die Ortslage kann die benachbarte Zählstelle südlich der Ortslage auf der B 189, Zähl- stelle 5067 (Dauerzählstelle), angenommen werden. Die erste Verkehrszählung nach der Wende im Bereich Dolle fand 1993 statt. Für die Jahre 1997 und 1998 liegen nur Ergebnisse der Dauerzählstelle vor. Danach ergibt sich folgende Tabelle: 1993            1995           1997            1998 B 189 Zählstelle nördl. Dolle                                           -               - DTV gesamt                        6.117           6.693 DTV Schwerverkehr                    770             884 B 189 Zählstelle 5067 DTV gesamt                        10.129          10.500             11.496         12.102 DTV Schwerverkehr                   1.269           1.388              1.636          1.632 Somit erhöhte sich der durchschnittliche tägliche Verkehr (DTV) in Dolle von 1993 bis 1998 um 19,5 %, der durchschnittliche tägliche Schwerverkehr um 28,6 %. Zu 2: Die Unfallentwicklung auf der B 189 in der Ortslage Dolle seit 1990 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Jahr                       polizeil. erfaßte Unfälle 1990                                   04 1991                                   12 1992                                   10 1993                                   13 1994                                   07 1995                                   17 1996                                   06 1997                                   14 1998                                   16 1999 (bis 17. März)                    00 Nicht angepasste Geschwindigkeit und Auffahrunfälle waren die überwiegenden Unfallursachen.
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Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999        39 _______________________________________________________________________________ Zu 3: Differenzierte Aussagen liegen nicht vor. Näherungsweise kann die Schadstoffentwicklung für den Straßenverkehr unter aus- gewählten Rahmenbedingungen, wie sie in der Ortslage Dolle in etwa zutreffen, gemäß dem Merkblatt über Luftverunreinigungen an Straßen, Ausgabe 1992, in der geänderten Fassung von 1996, angegeben werden. Nach diesem Rechenmodell ergeben sich für 1998 folgende Durchschnittsbelastungen: 1998 Kohlenmonoxid (CO)                 0,015 [mg/m³] Stickstoffmonoxid (NO)             0,018 [mg/m³] Kohlenwasserstoffe (HC)            0,0076 [mg/m³] Rußpartikel                        0,00018 [mg/m³] Den angegebenen Zahlen liegt die Verkehrsmenge und -zusammensetzung gemäß Zählstelle 5067 zu Grunde. Zu 4: Eine Geschwindigkeitsreduzierung für den Schwerverkehr in der Ortslage Dolle von 50 km/h auf 30 km/h bewirkt, gemäß den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen - Ausgabe 1990 (RLS-90), eine Lärmpegelreduzierung von etwa 2,6 dB(A). Die verkehrsbehördliche Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h müsste geeignet sein, die Lärmbelastung um mindestens 3 dB(A) zu senken (Wahrnehmbarkeitsgrenze). Somit scheidet eine Geschwindigkeitsbegrenzung be- reits aus diesem Grunde aus. Zudem würde eine solche Geschwindigkeitsbegrenzung den Verkehrsfluss auf der zuerst dem überregionalen Verkehr dienenden B 189 in einem nicht zu rechtferti- genden Maße stören. Zu 5: Da der Ziel- und Quellverkehr in Dolle sehr gering ist, wird durch den Neubau der BAB A 14 eine überdurchschnittlich große Entlastung vom Durchgangsverkehr er- reicht. Damit ist eine Entlastung der Einwohner von Lärm und Schadstoffen zu er- warten. Entsprechende Untersuchungen werden im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprü- fungen detailliert durchgeführt.
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