Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 41 _______________________________________________________________________________ Zu 8. Ideologie der PDS (Abg. Veronika Brandt, DVU, Drs. 3/1325) Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Am 11. März 1999 wurde durch den Abgeordneten der DVU-Fraktion, Herrn Weich, der Antrag “Bündnis gegen Gewalt von Links” eingebracht. Unter anderem beinhaltet die Rede den Satz: “Die PDS bekennt sich zur marxistisch- leninistischen Ideologie, auch wenn sie dies aus taktischen Gründen nicht immer ausspricht.” Frau Dr. Sitte, Vorsitzende der PDS-Fraktion, antwortet in einem Zwischenruf (vgl. Stenographischen Bericht der 16. Sitzung, S. 1024): “Nein, dazu bekennen wir uns schon ganz offen.” Ich frage die Landesregierung: 1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussage der Abgeordneten Frau Dr. Sitte, daß sich die PDS zur marxistisch-leninistischen Ideologie bekennt? 2. Ist der Landesregierung bekannt, daß die marxistisch-leninistische Ideologie mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar ist? 3. Ist der Landesregierung bekannt, daß die marxistisch-leninistische Ideologie mit den allgemein anerkannten Menschenrechten nicht vereinbar ist? 4. Ist der Landesregierung bekannt, daß zu den marxistisch-leninistischen Ideologen auch ein Ilja Ehrenburg gehörte, der als Stalins Chefpropagandist den Mas- senmord am deutschen Volk propagierte? 5. Ist der Landesregierung bekannt, daß auch Personen, wie Walter Ulbricht, die marxistisch-leninistische Ideologie als Staatsdoktrin der DDR verkündet haben? 6. Nachdem sich die Fraktionsvorsitzende der PDS zur marxistisch-leninistischen Ideologie bekannt hat, wird angefragt, ob die Landesregierung sich weiterhin der Unterstützung der PDS bedient? 7. Wie wird die marxistisch-leninistische Ideologie aus der Sicht der Landesregie- rung bewertet?
42 Landtag von Sachsen-Anhalt • Dritte Wahlperiode • Drs. 3/1503 • 23.04.1999 _______________________________________________________________________________ Antwort der Landesregierung erstellt von der Staatskanzlei Vorbemerkung: Der Gegenstand der Kleinen Anfrage richtet sich in allen sieben Teilfragen nicht auf den personellen oder sachlichen Verantwortungsbereich der Landesregierung. Im Übrigen sieht die Landesregierung keine Veranlassung, sich zu den aufgeworfenen Wertungsfragen zu äußern. Zu 1: Siehe Vorbemerkung. Zu 2: Siehe Vorbemerkung. Zu 3: Siehe Vorbemerkung. Zu 4: Siehe Vorbemerkung. Zu 5: Siehe Vorbemerkung. Zu 6: Siehe Vorbemerkung. Zu 7: Siehe Vorbemerkung.