Integration nach dem Zuwanderungsgesetz - Sprachförderung/Integrationskurse in Sachsen-Anhalt (IV)
Landtag von Sachsen-Anhalt Drucksache 5/126 Fünfte Wahlperiode 30.06.2006 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Guido Kosmehl (FDP) Integration nach dem Zuwanderungsgesetz – Sprachförderung/Integrations- kurse in Sachsen-Anhalt (IV) Kleine Anfrage - KA 5/6038 Vorbemerkung des Fragestellenden: Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind eine zentrale Voraussetzung für die Integration von Einwanderern in unsere Gesellschaft. Nur durch die Beherrschung der deutschen Sprache können grundlegende kulturelle Werte vermittelt werden und eine Auseinandersetzung mit der Kultur des neuen Heimatlandes stattfinden. Das Zuwanderungsgesetz, welches am 1. Januar 2005 in Kraft getreten ist, schreibt die Einführung von Integrationskursen vor, mit denen Neu- und Alteinwanderer unter anderem Kenntnisse der deutschen Sprache, der Kultur und der rechtlichen Rah- menbedingungen vermittelt werden sollen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium des Innern Vorbemerkung: Mit dem Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwande- rungsgesetz) und dessen In-Kraft-Treten am 1. Januar 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland die Integration von Zuwanderern erstmals auf eine gesetzlich gesicherte Grundlage gestellt. Zentrales Instrument der Integrationspolitik sind die flächen- deckend eingeführten Integrationskurse, die vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in alleiniger Zuständigkeit im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) gesteuert und koordiniert werden. Insofern betreffen die hier gestellten Fragen überwiegend Bundeszuständigkeiten. Die Landesregierung kann sich daher im Wesentlichen nur auf die von dort zur Ver- fügung gestellten Einschätzungen und statistischen Daten stützen. (Ausgegeben am 04.07.2006)
2 Im Übrigen wird darauf verwiesen, dass Ergebnisse der im Koalitionsvertrag zwi- schen CDU/CSU und SPD vereinbarten Evaluierung des Zuwanderungsgesetzes derzeit noch nicht vorliegen und die Antworten zu einzelnen Fragen daher nur einge- schränkt bzw. nicht möglich sind. 1. Wie hoch waren die Bundesmittel für Sprach- und Integrationskurse in den Jahren 2005 und 2006? Welcher Anteil entfiel auf Sachsen-Anhalt? Bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln. Für Integrationskurse wurden im Jahr 2005 208 Millionen Euro und im Jahr 2006 140 Millionen Euro im Bundeshaushalt in Ansatz gebracht. Der Anteil Sachsen-Anhalts beträgt für die bereits abgeschlossenen 124 Integrationskurse 3,7 Millionen Euro und für die derzeit laufenden 81 Integrationskurse ca. 1,2 Millionen Euro. Eine Aufschlüsselung nach Jahresscheiben ist nicht mög- lich. 2. Wie hoch waren die Landesmittel in den Jahren 2005 und 2006 für Sprach- und Integrationskurse? Bitte in Jahresscheiben aufschlüsseln. Die Finanzierung der Integrationskurse erfolgt ausschließlich durch den Bund. 3. Wie hoch ist der Prozentsatz der Teilnehmer, die von der Pflicht, einen Kostenbeitrag zu leisten, befreit sind? Statistische Erhebungen hierzu liegen nicht vor. Schätzungen gehen von ca. 97 % aus. 4. Wie beurteilt die Landesregierung die von der Bundesregierung geplante Kürzung von Geldern bei der Förderung der Integration von Einwanderern (Sprach- und Orientierungskurse) in Höhe von 68 Millionen Euro? Obwohl der Haushaltsansatz 2006 gegenüber 2005 geringer ausfällt, wird nach Aussage des Bundesinnenministers auch zukünftig kein Integrationskurs an fehlenden Haushaltsmitteln scheitern. Die Landesregierung geht davon aus, dass sich bei der geringen Zahl der Neuzuwanderer sowie dem Anteil der hier aufhältigen Altzuwanderer, die einen Anspruch auf Teilnahme an einem Integra- tionskurs haben bzw. zu verpflichten sind, keine Probleme ergeben werden.