Umsetzung der Verpackungsverordnung

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Landtag von Sachsen-Anhalt                                          Drucksache 4/185 Vierte Wahlperiode                                                         06.09.2002 Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Abgeordneter Peter Oleikiewitz (SPD) Umsetzung der Verpackungsverordnung Kleine Anfrage - KA 4/6078 Wortlaut der Kleinen Anfrage zur schriftlichen Beantwortung Nach derzeitiger Rechtslage wird zum 1. Januar 2003 der Pfand für Dosen und Ein- wegflaschen bundesweit eingeführt. Damit verbunden muss der Aufbau entspre- chender Rücknahmesysteme erfolgen. Ich frage die Landesregierung: 1. Unterstützt die Landesregierung auf politischer Ebene die Einführung des Pfan- des für Dosen und Einwegflaschen entsprechend der Verpackungsverordnung? 2. Wird die Landesregierung zur Steigerung der Akzeptanz in der Bevölkerung die Einführung des Pflichtpfandes durch entsprechende Aktivitäten begleiten und wenn ja, durch welche? 3. Beabsichtigt die Landesregierung den Einzelhandel beim Aufbau der Rücknah- mesysteme zu unterstützen und wenn ja, in welcher Form? 4. Hat die Landesregierung eine Übersicht über die mit der Einführung des Pflicht- pfandes erforderlichen Investitionen? Falls ja, bitte näher ausführen. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Zu 1: Ja. (Ausgegeben am 10.09.2002)
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2 Zu 2: Nein. Zu 3: Nein. Zu 4: Der Landesregierung liegt eine gemeinsame Schätzung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und des Bundesministeriums für Wirt- schaft und Technologie über die Kosten bei Einführung eines Pflichtpfandes auf Ein- weggetränkeverpackungen vom Januar 2001 vor (Auszug siehe Anlage). Danach ergeben sich Kosten in Höhe von 0,93 Cent pro Verpackung. Bezogen auf die Ein- wohnerzahl der Bundesrepublik von 80 Millionen ist mit einer Mehrbelastung pro Kopf von 1,67 Euro/Jahr zu rechnen. Anlage
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3 Anlage - Auszug - 3. Zusammenfassende Kostenbetrachtung für Aufbau und Betrieb des Pfand- rücknahmesystems: - Gesamtinvestitionsbedarf:                                           2,08 Mrd. DM (1,05 Mrd. €) 1 - jährliche Kosten :                    Abschreibungen               297,1 Mio. DM (149,6 Mio. €) Zinsbelastung                166,4 Mio. DM (83,8 Mio. €) Betriebskosten               166,4 Mio. DM (83,8 Mio. €) Logistikkosten                  275 Mio. DM (138,5 Mio. €) Brutto-Systemkosten          904,9 Mio. DM (455,7 Mio. €) - Abzüglich:                            Sekundärrohstoff-                 90 Mio. DM (45,3 Mio. €) Erlöse Netto-System-Kosten          814,9 Mio. DM (410,4 Mio. €) - Abzüglich:                            eingespartes Lizenz-            550 Mio. DM       (277 Mio. €) entgelt - Ergebnis:                             Zusatzkosten durch           264,9 Mio. DM (133,4 Mio. €) Pfandpflicht Werden die verbleibenden Mehrkosten durch das Pfand-Rücknahmesystem ge- genüber dem bestehenden Rücknahmesystem in Höhe von rd. 264,9 Millionen DM (133,4 Millionen €) auf ca. 14,4 Milliarden Verpackungen (Quelle: GVM) umgelegt, ergibt sich eine durchschnittliche zusätzliche Belastung in Höhe von 1,84 Pfen- nigen (0,93 Cent) pro Verpackung. Bezogen auf eine Einwohnerzahl von 80 Millio- nen ergibt sich eine Pro-Kopf-Mehrbelastung von 3,31 DM/Jahr (1,67 Euro). ____________________________ 1 Diese Kostenschätzung umfasst nicht die schwer abschätzbaren Kosten für die händische Rücknahme.
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