Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide der Bundeswehr
Landtag Brandenburg Drucksache 6/476 6. Wahlperiode Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 122 der Abgeordneten Andrea Johlige Fraktion DIE LINKE Drucksache 6/287 Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide der Bundeswehr Wortlaut der Kleinen Anfrage 122 vom 16.12.2014: Im Süden der Döberitzer Heide nutzt die Bundeswehr ein ca. 600 Hektar großen Bereich als Standor- tübungsplatz. Aus der Bundestagsdrucksache 18/2256 geht hervor, dass die Bundeswehr in den nächsten Jahren an diesem Standort mehr als 14 Millionen Euro investieren will. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist es richtig, dass am Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide die Errichtung einer Sammel- standortschießanlage geplant ist? 2. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zum Planungsstand der Errichtung dieser Sammelstandortschießanlage insbesondere zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten und des Fertigstellungstermins? 3. Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu Größe und Lage der geplanten Schieß- anlage, zum Umfang der Nutzung und zu Waffengattungen, die zum Einsatz kommen sollen? 4. Welche Landesbehörden sind in die Planung einbezogen? 5. Wurden die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam über die Planungen informiert? Wann? 6. Welche Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Sammelstandortschießanlage auf die verkehrliche Infrastruktur insbesondere das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraßen B2, B5 und B273 sowie auf die Landesstraßen L20 und L92 erwartet die Landesregierung? 7. Welche Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere die nahegelegenen Bereiche von Siel- manns Naturlandschaft erwartet die Landesregierung? Haben die Planung und der Betrieb der Sammelstandortschießanlage Auswirkungen auf den Schutzstatus der Heidelandschaft? 8. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf den Charakter der Döberitzer Heide als Naherholungsgebiet und insbesondere auf die nahe dem Standortübungsplatz gelegenen Wander- wege? 9. Welche Lärmimmissionen erwartet die Landesregierung, insbesondere für die nahegelegenen Orts- lagen Groß Glienicke und Seeburg zu den unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten? Datum des Eingangs: 21.01.2015 / Ausgegeben: 26.01.2015
Namens der Landesregierung beantwortet der Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Land- wirtschaft die Kleine Anfrage wie folgt: Der Neubau der Sammelstandortschießanlage in Dallgow-Döberitz ist ein Bauvorhaben der Bundes- wehr auf der Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung. Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang erfolgen auf Bundesebene. Für die Baumaß- nahmen der Bundeswehr im Land Brandenburg bedient sich der Bund nach § 8 Abs. 5 Finanzverwal- tungsgesetz der jeweiligen für das Bauen zuständigen Einrichtung des Landes. Der Bund hat in diesem Falle – wie auch bei sämtlichen anderen Bundesbaumaßnahmen im Land Brandenburg – den Bran- denburgischen Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen (BLB) mit der Erledigung seiner Bauauf- gabe beauftragt. Der BLB hat die Anordnungen des fachlich zuständigen Bundesverteidigungsministeri- ums zu befolgen. Der BLB hat keinen Ermessens- oder Entscheidungsspielraum dabei, sondern nach den Vorgaben des Bundes die geforderte Leistung zu erbringen. Frage 1: Ist es richtig, dass am Standortübungsplatz Berlin/Döberitzer Heide die Errichtung einer Sammelstand- ortschießanlage geplant ist? zu Frage 1: Ja. Frage 2: Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zum Planungsstand der Errichtung dieser Sammelstandortschießanlage insbesondere zum Zeitpunkt des Beginns der Bauarbeiten und des Fer- tigstellungstermins? zu Frage 2: Für die Verwirklichung des geplanten Vorhabens wird eine Genehmigung nach dem Bundesimmissi- onsschutzgesetz benötigt, für deren Erteilung das Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbrau- cherschutz (LUGV) zuständig ist. Für die Erteilung der Genehmigung hat der BLB mehrere umweltrecht- liche Gutachten vorzulegen. Hierzu zählt als notwendige Voraussetzung ein schallschutzrechtliches Gutachten, das der BLB am 12.12.2014 in Auftrag geben hat. Zudem hat der BLB die Erstellung eines benötigten landschaftspflegerischen Begleitplans, ein Gutachten zu den mit dem Vorhaben verbunde- nen Eingriffen in Natur und Landschaft, das u.a. ein artenschutzrechtliches und ein faunistisches Gut- achten umfasst sowie die Prüfung der Vereinbarkeit des Vorhabens mit den Erhaltungszielen von Natu- ra 2000-Gebieten bei einem Gutachter in Auftrag gegeben. In Abhängigkeit vom Ergebnis dieser Unter- suchungen wird die Bundeswehr eine abschließende Entscheidung treffen. Frage 3: Über welche Informationen verfügt die Landesregierung zu Größe und Lage der geplanten Schieß- anlage, zum Umfang der Nutzung und zu Waffengattungen, die zum Einsatz kommen sollen?
zu Frage 3: Bei dem Neubau der Sammelstandortschießanlage in Dallgow-Döberitz handelt es sich um ein Bauvor- haben der Bundeswehr auf der Grundlage der Stationierungsentscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung. Sämtliche Entscheidungen in diesem Zusammenhang erfolgen auf Bundesebene. Ab- schließende Entscheidungen liegen, wie in der Antwort zu Frage 2 näher dargestellt, noch nicht vor. Frage 4: Welche Landesbehörden sind in die Planung einbezogen? zu Frage 4: Von Seiten des Landes Brandenburg sind das LUGV und der BLB einbezogen. Das LUGV und die Bundeswehr führten entsprechende Vorgespräche, an denen der BLB teilnahm. Frage 5: Wurden die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam über die Planungen informiert? Wann? zu Frage 5: Der Landesregierung ist nicht bekannt, ob die Gemeinde Dallgow-Döberitz und die Stadt Potsdam sei- tens der Bundeswehr über die Planung informiert wurden. Im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren erfolgt eine Beteiligung dieser Kommunen. Frage 6: Welche Auswirkungen durch die Errichtung und den Betrieb der Sammelstandortschießanlage auf die verkehrliche Infrastruktur insbesondere das Verkehrsaufkommen auf der Bundesstraßen B2, B5 und B273 sowie auf die Landesstraßen L20 und L92 erwartet die Landesregierung? zu Frage 6: Infolge der geplanten neuen Nutzung wird im Vergleich zu dem aktuellen Verkehrsaufkommen nur eine geringfügige Änderung erwartet. Sämtliche Bauunterlagen der Bundeswehr mit den darin enthaltenen Angaben sind als geheimhaltungsbedürftige Verschlusssachen im Sinne der Verschlusssachenanwei- sung für die Behörden des Landes Brandenburg (vom 16.April 1991) anzusehen. Frage7: Welche Auswirkungen auf Natur und Umwelt, insbesondere die nahegelegenen Bereiche von Siel- manns Naturlandschaft erwartet die Landesregierung? Haben die Planung und der Betrieb der Sam- melstandortschießanlage Auswirkungen auf den Schutzstatus der Heidelandschaft? Frage 8: Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung auf den Charakter der Döberitzer Heide als Naher- holungsgebiet und insbesondere auf die nahe dem Standortübungsplatz gelegenen Wander-wege? zu den Fragen 7 und 8: Der Schutzstatus der Heidelandschaft und der Charakter der Döberitzer Heide sollen unverändert blei- ben. Die geplante Anlage soll sämtliche Sicherheitsabstände zu Wanderwegen außerhalb des Gelän- des des Übungsplatzes einhalten. Frage 9: Welche Lärmimmissionen erwartet die Landesregierung, insbesondere für die nahegelegenen Orts- lagen Groß Glienicke und Seeburg zu den unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten?
zu Frage 9: Das in Auftrag gegebene schallschutztechnische Gutachten, das auch die Auswirkungen auf die Ortsla- gen Groß Glienicke und Seeburg untersuchen wird, liegt noch nicht vor. Wegen der näheren Einzelhei- ten nehme ich auf die Antwort zu Frage 2 Bezug.