Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben - nachgefragt

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/     7764 13.05.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Untermann (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3884 vom 31. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3694 durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur "Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwi­schen Kühnhausen und Elxleben" besteht weiterer Nachfragebedarf. So informierte das zuständige Ministerium darüber, dass auf der Bundesstraße (B) 4 keine akute Einsturz- gefährdung gesehen wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometer pro Stunde (km/h) wurde auf Grund des Erdfalls und der daraus resultierenden Verkehrsumleitung, auch für den langsam fahrenden Ver- kehr und Radfahrer, über die B 4 angeordnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann steht den Radfahrern der sanierte Radweg zwischen Kühnhausen und Elxleben wieder zur Verfügung? 2. Wieso ist es Radfahrern trotz der Fertigstellung des Radweges nach wie vor erlaubt, die B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben zu be­fahren (bitte die Gründe benennen)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheit der Radfahrer, die sich auf der autobahnähnlichen Bundesstraße, auf der nahezu acht Prozent der Kraft­fahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, bewegen? 4. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Anfang März 2014 auf­gestellten Beschilderung, die die Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie nun ein Erdfallgebiet befahren? 5. Wie ist der aktuelle Stand bei der Beseitigung des Erdfalls (bitte benennen sie die einzelnen Baumaß- nahmen und deren Zeitpunkt der Umsetzung)? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 17. Dezember 2013 informierte die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erfurt das Straßenbauamt Mit- telthüringen über die Freigabe des Geraradweges. Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2014
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Drucksache 5/        7764                                     Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 2.: Aufgrund der Sperrung der Kreisstraße zwischen Kühnhausen und Elxleben erfolgt die Umleitung des Fahr- zeugverkehrs derzeit über die B 4. Ein Verbot des Radverkehrs auf dieser Umleitungsstrecke wäre nur zu- lässig, wenn wegen der örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko übersteigende erhebliche Ge- fahrenlage bestünde. Ein solch erhöhtes Risiko ist nach Prüfung der zuständigen Verkehrsbehörde nicht gegeben, unter anderem deshalb nicht, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 60 km/h begrenzt wurde. Zu 3.: Durch die Aufhebung der Einstufung als Kraftfahrstraße und die Begrenzung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit in diesem Bereich ist die Verkehrssicherheit für langsam fahrende Verkehrsarten, zu denen auch Radfahrer gehören, gewährleistet. Zudem besteht für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen die uneinge- schränkte Pflicht, auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse entsprechend anzupassen. Zu 4.: Es handelt sich um eine zusätzliche Information, die dem Zweck dient, das Verständnis der Verkehrsteil- nehmer für die getroffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu erhöhen. Zu 5.: Im Bereich der B 4 gibt es aktuell keinen Erdfall. Die geologischen Untersuchungen zu dem aufgetretenen Erdfall im Bereich der Kreisstraße (K) 19 zeigten jedoch, dass die ursächliche Störung im Untergrund auf den Bereich der B 4 ausstrahlt. Deshalb wurden durch das Straßenbauamt Mittelthüringen Untersuchun- gen zu möglichen Gefährdungen der B 4 veranlasst. Nach dem Ergebnis des seit Ende 2013 vorliegenden geologischen Gutachtens besteht im Bereich der B 4 eine latente Erdfallgefahr, jedoch keine akute Gefährdung. Insofern wird bis zur Realisierung entsprechender baulicher Sicherungsmaßnahmen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für erforderlich erachtet. Durch das Straßenbauamt Mittelthüringen werden gegenwärtig verschiedene technische Lösungsmöglich- keiten zur Sicherung der Straße gegen eventuell auftretende Versagensereignisse im Untergrund unter- sucht. Ziel ist es, bis zum Herbst 2014 Klarheit über die auszuführende Lösung zu haben, so dass voraus- sichtlich ab Frühjahr 2015 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Carius Minister 2
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