Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben - nachgefragt
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7764 13.05.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Untermann (FDP) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben - nachgefragt Die Kleine Anfrage 3884 vom 31. März 2014 hat folgenden Wortlaut: Zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 3694 durch das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr zur "Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben" besteht weiterer Nachfragebedarf. So informierte das zuständige Ministerium darüber, dass auf der Bundesstraße (B) 4 keine akute Einsturz- gefährdung gesehen wird. Die Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 Kilometer pro Stunde (km/h) wurde auf Grund des Erdfalls und der daraus resultierenden Verkehrsumleitung, auch für den langsam fahrenden Ver- kehr und Radfahrer, über die B 4 angeordnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Seit wann steht den Radfahrern der sanierte Radweg zwischen Kühnhausen und Elxleben wieder zur Verfügung? 2. Wieso ist es Radfahrern trotz der Fertigstellung des Radweges nach wie vor erlaubt, die B 4 zwischen Kühnhausen und Elxleben zu befahren (bitte die Gründe benennen)? 3. Wie bewertet die Landesregierung die Sicherheit der Radfahrer, die sich auf der autobahnähnlichen Bundesstraße, auf der nahezu acht Prozent der Kraftfahrzeuge die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschreiten, bewegen? 4. Welches Ziel verfolgt die Landesregierung mit der Anfang März 2014 aufgestellten Beschilderung, die die Verkehrsteilnehmer darauf hinweist, dass sie nun ein Erdfallgebiet befahren? 5. Wie ist der aktuelle Stand bei der Beseitigung des Erdfalls (bitte benennen sie die einzelnen Baumaß- nahmen und deren Zeitpunkt der Umsetzung)? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Mai 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Am 17. Dezember 2013 informierte die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Erfurt das Straßenbauamt Mit- telthüringen über die Freigabe des Geraradweges. Druck: Thüringer Landtag, 5. Juni 2014
Drucksache 5/ 7764 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 2.: Aufgrund der Sperrung der Kreisstraße zwischen Kühnhausen und Elxleben erfolgt die Umleitung des Fahr- zeugverkehrs derzeit über die B 4. Ein Verbot des Radverkehrs auf dieser Umleitungsstrecke wäre nur zu- lässig, wenn wegen der örtlichen Verhältnisse eine das allgemeine Risiko übersteigende erhebliche Ge- fahrenlage bestünde. Ein solch erhöhtes Risiko ist nach Prüfung der zuständigen Verkehrsbehörde nicht gegeben, unter anderem deshalb nicht, weil die zulässige Höchstgeschwindigkeit in diesem Abschnitt auf 60 km/h begrenzt wurde. Zu 3.: Durch die Aufhebung der Einstufung als Kraftfahrstraße und die Begrenzung der zulässigen Höchstge- schwindigkeit in diesem Bereich ist die Verkehrssicherheit für langsam fahrende Verkehrsarten, zu denen auch Radfahrer gehören, gewährleistet. Zudem besteht für alle Fahrer von Kraftfahrzeugen die uneinge- schränkte Pflicht, auch bei Dunkelheit und schlechter Sicht die Geschwindigkeit an die Sichtverhältnisse entsprechend anzupassen. Zu 4.: Es handelt sich um eine zusätzliche Information, die dem Zweck dient, das Verständnis der Verkehrsteil- nehmer für die getroffenen verkehrsrechtlichen Maßnahmen zu erhöhen. Zu 5.: Im Bereich der B 4 gibt es aktuell keinen Erdfall. Die geologischen Untersuchungen zu dem aufgetretenen Erdfall im Bereich der Kreisstraße (K) 19 zeigten jedoch, dass die ursächliche Störung im Untergrund auf den Bereich der B 4 ausstrahlt. Deshalb wurden durch das Straßenbauamt Mittelthüringen Untersuchun- gen zu möglichen Gefährdungen der B 4 veranlasst. Nach dem Ergebnis des seit Ende 2013 vorliegenden geologischen Gutachtens besteht im Bereich der B 4 eine latente Erdfallgefahr, jedoch keine akute Gefährdung. Insofern wird bis zur Realisierung entsprechender baulicher Sicherungsmaßnahmen eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h für erforderlich erachtet. Durch das Straßenbauamt Mittelthüringen werden gegenwärtig verschiedene technische Lösungsmöglich- keiten zur Sicherung der Straße gegen eventuell auftretende Versagensereignisse im Untergrund unter- sucht. Ziel ist es, bis zum Herbst 2014 Klarheit über die auszuführende Lösung zu haben, so dass voraus- sichtlich ab Frühjahr 2015 mit der Bauausführung begonnen werden kann. Carius Minister 2