Pendlerparkplätze an der Autobahnanschlussstelle A 71 "Ilmenau-Ost"
THÜRINGERLandtag Thüringer LANDTAG - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5500 4. Wahlperiode 08.09.2009 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien Pendlerparkplätze an der Autobahnanschlussstelle A 71 "Ilmenau-Ost" Die Kleine Anfrage 2927 vom 22. Juli 2009 hat folgenden Wortlaut: Im Bereich der Autobahnanschlussstelle A 71 "Ilmenau-Ost" soll die Bundesstraße 88 neu trassiert werden. In diesem Bereich werden seit längerer Zeit Wald- und Feldwege durch Berufspendler als Parkplätze ge- duldet. Diese Nutzung wird durch die Grundstückseigentümer geduldet. Für die Schaffung von Pendlerparkplätzen an Autobahnanschlussstellen sind nach Auffassung der Lan- desregierung die Gemeinden zuständig, nicht jedoch der Bund oder das Land, obwohl der Parkplatzbedarf durchaus im Zusammenhang mit dem Autobahnbau steht. Im Zusammenhang mit einer Diskussion zur Schaffung von ordentlichen Pendlerparkplätzen in diesem Bereich hat das zuständige Ministerium erklärt, dass selbst die Anliegergemeinden keine Forderungen zur Schaffung von Pendlerparkplätzen gestellt hätten. Demgegenüber erklärte der Oberbürgermeister der Stadt Ilmenau, Gerd-Michael Seeber (CDU), dass im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Neutrassierung der B 88 durchaus die Forderungen nach Schaffung von Pendlerparkplätzen erhoben wurden. Diese Forderungen wurden jedoch seitens des Landes zurückgewiesen. Das Problem der Pendlerparkplätze stellt sich auch an weiteren Autobahnanschlussstellen in ganz Thüringen. Die Landesregierung hat eine ¿nanzielle F|rderung der Schaffung von Pendlerparkplätzen an Autobahn- anschlussstellen durchaus in Aussicht gestellt, wenn die Kommunen hier einen Bedarf nachweisen und die notwendigen Eigenmittel bereitstellen. Bisher lägen aber laut Aussagen des zuständigen Ministeriums keine Anträge der Kommunen vor. Der Landrat des Ilm-Kreises hat zwischenzeitlich eine "Notvariante" für Pendlerparkplätze an der Anschluss- stelle der A 71 "Ilmenau-Ost" vorgeschlagen, die offensichtlich bereits mit Landesbeh|rden abgestimmt ist. Demnach soll ein Holzlagerplatz so befestigt und mit einer Zufahrt versehen werden, dass er auch als Parkplatz nutzbar wäre. Die Gemeinde Wolfsberg (Ilm-Kreis) soll dabei den Winterdienst sicherstellen, was jedoch die Gemeinde aus Kostengründen bisher verweigert. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Forderungen nach der Schaffung von Pendlerparkplätzen gab es im Rahmen des Planfeststel- lungsverfahrens zur Neutrassierung der B 88? 2. Mit welcher Begründung wurden die Forderungen nach der Schaffung von Pendlerparkplätzen im Zusammenhang mit der Neutrassierung der B 88 im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens nicht berücksichtigt? . Welche rechtlichen M|glichkeiten haben Kommunen, deren Forderungen im Rahmen eines Planfeststel- lungsverfahrens nicht berücksichtigt wurden, diese durch Rechtsmittel- und Klageverfahren überprüfen zu lassen? Inwieweit haben Kommunen im Zusammenhang mit dem Planfeststellungsverfahren zur Neutrassierung der B 88 von diesen M|glichkeiten Gebrauch gemacht? Druck: Thüringer Landtag, 16. September 2009 1
Drucksache 4/ 5500 Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode 4. Unter welchen Voraussetzungen ist die Landesregierung bereit, sich an den Kosten für die Schaffung von Parkplätzen an den Autobahnanschlussstellen zu beteiligen? Welche F|rderrichtlinien des Landes k|nnten dabei zur Anwendung kommen bzw. müssten geändert oder neu erlassen werden? In welcher prozentualen H|he k|nnte sich das Land an den nachgefragten Investitionskosten beteiligen? . Welche anderen Bundesländer haben sich nach dem Kenntnisstand der Landesregierung m|glicher- weise an den Kosten der Schaffung von Parkplätzen an Autobahnanschlussstellen beteiligt? Sollten der Landesregierung hier keine Informationen vorliegen, was spricht dagegen, diese Informationen durch Rücksprache bei den anderen Landesregierungen zu beschaffen? 6. Wie ist es aus Sicht der Landesregierung erklärlich, dass Kommunen zwar im Rahmen des Planfest- stellungsverfahrens zur Neutrassierung der B 88 die Forderung nach Schaffung von Pendlerparkplätzen erhoben haben, bisher aber durch die Kommunen noch keine F|rderanträge beim Land gestellt wurden? 7. Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag des Landrates des Ilm-Kreises zur Schaffung von Pendlerparkplätzen an der Anschlussstelle A 71 "Ilmenau-Ost"? Welche Landesbeh|rden waren bei der Erarbeitung dieser L|sungsvariante in welcher Art und Weise beteiligt? Welche Kosten entstehen bei der Umsetzung dieser Variante und wer trägt diese Kosten? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 4. September 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur Neutrassierung der Bundesstraße B 88 haben das Land- ratsamt Ilm-Kreis, die Stadtverwaltung Ilmenau und ein Bürger aus Langewiesen vorgebracht, dass die Anlage eines Pendlerparkplatzes im Bereich der Bundesstraße B 87/Bundesautobahn A 71 Anschlussstelle "Ilmenau-Ost" aus Gründen von Ordnung und Sicherheit erforderlich sei. Zu 2.: Die Einwendung wurde von der Planfeststellungsbeh|rde mit der Begründung zurückgewiesen, dass das Problem ursächlich nicht auf das geplante Bauvorhaben zurückzuführen ist. Zu 3.: Gegen den Planfeststellungsbeschluss konnte innerhalb einer Frist von einem Monat nach Zustellung Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden. Die vom planfestgestellten Vorhaben betroffenen Kommunen haben keine Klage eingereicht. Zu 4.: Sofern die Kommunen Pendlerparkplätze errichten wollen, wäre hierfür eine F|rderung bis ma[imal 7 Pro- zent der Kosten im Rahmen der den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellten Kompensationsmittel nach dem EntÀechtungsgesetz m|glich. Dazu bedarf es jedoch einer bnderung der bestehenden F|rderrichtlinie. Darüber hinaus beabsichtigt der Freistaat Thüringen in seiner Funktion als Vorsitzland im Rahmen der Verkehrsministerkonferenz, die Problematik gegenüber dem Bund als Baulastträger der Bundesfernstra- ßen anzusprechen und gemeinsam mit ihm und den anderen Ländern nach M|glichkeiten zur L|sung des Problems fehlender Pendlerparkplätze/Mitfahrerparkplätze zu suchen. Zu 5.: Das Ergebnis einer im Juni 2009 veranlassten Länderumfrage ist der als Anlage beigefügten Tabelle zu entnehmen. Zu 6.: Die im Planfeststellungsverfahren vorgebrachte Forderung war an den Vorhabenträger der planfestgestell- ten Maßnahme gerichtet. Warum darüber hinaus von den Kommunen noch keine F|rdermittelanträge beim Land gestellt worden sind, kann von der Landesregierung nicht beantwortet werden. 2
Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Drucksache 4/ 5500 Zu 7.: Die Landesregierung begrüßt die Initiative des Landrates des Ilm-Kreises, den Pendlern an der Anschluss- stelle Ilmenau-Ost der A 71 zukünftig eine geeignete Fläche zum Abstellen ihrer Fahrzeuge anzubieten, wenn die baurechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Nach Aussage des Landrates waren im Rahmen der Diskussion des L|sungsvorschlags neben dem Land- ratsamt des Ilm-Kreises die Anliegerkommunen Stadt Ilmenau und Wolfberggemeinde, die Polizeiinspektion Arnstadt-Ilmenau, das Forstamt Frauenwald, das Straßenbauamt Mittelthüringen und die bauausführenden Unternehmen für die Herstellung des Kreisverkehrsplatzes an der B 87 beteiligt. Nach seiner weiteren Aussage werden keine zusätzlichen Kosten entstehen. Mit Zustimmung des Flächeneigentümers soll das Rückbaumaterial aus der bauzeitlich bedingten Umfahrungsstraße für die B 87 nicht abtransportiert, sondern auf der betreffenden Fläche eingearbeitet werden. Die Aufgaben der Unterhaltung der AbstellÀäche sollen in Abstimmung zwischen dem Landkreis und den zwei Anliegerkommunen abgesichert werden. Wucherpfennig Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein E[emplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Landtagsinformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 3
Mitfahrerparkplätze an Bundesfernstraßen —- Länderumfrage vom 09.06.2009 Land | Sachstand, Finanzierung Position der Erfahrungen Bau/Unterhaltung Kommunen und | Landkreise BW | 1986 Landesprogramm „Parken lt. Programm: Baulastträger der nachgeordneten Bereitschaft zur und Mitfahren“: Mitfahrerpark- Strafe, von der die Mitfahrerparkplätze angefahren | Mitfinanzierung im plätze wurden nahezu flächende- | werden > Land trägt die Kosten für an Landes- Regelfall vorhanden ckend an Anschlussstellen ange- | straßen angeschlossene Parkplätze; ist eine Kom- legt, teilweise besteht Erweite- mune zuständig, bestehen Fördermöglichkeiten rungsbedarf nach dem Entflechtungsgesetz BY derzeit bestehen an Bundesfern- | seit Sommer 2008 werden Mitfahrerparkplätze an | für Bau/Ausbau und Staatsstraßen 174 Pendler- parkplätze; an weiteren 78 Stand- orten wird der Bau als verkehrlich erforderlich betrachtet von P+M sind Zu- schüsse nach dem BayGVFG und dem FAG möglich; die Resonanz seitens der Gemeinden ist eher zurückhaltend; ab 2006 wurden 8 Parkplätze bezu- schusst Staatsstraßen als Straßenbestandteil auch mit Mit- teln aus dem Staatsstraßenhaushalt gebaut > Vor- aussetzungen hierfür sind u. a., dass die Unterhal- tung, die Verkehrssicherung und eventuell die Be- leuchtung unentgeltlich von der Gemeinde über- nommen werden; zudem sollen Pendlerparkplätze dort errichtet wer- den, wo Grundstücke im Besitz des Baulastträgers sind, Gemeinden Grundstücke unentgeltlich zur Verfügung stellen und/oder die Eigentümer zum freihändigen Verkauf bereit sind BE bisher kein Bedarf an Mitfahrer- parkplätzen (hervorragende ÖPNV-Verbindungen, Fahrge- meinschaften werden schon im Umland gebildet) keine Aussage möglich BB auf Anfrage keine Antwort HB auf Anfrage keine Antwort HH | auf Anfrage keine Antwort HE Forderung nach P+M durch Kom- | nicht durch den Straßenbaulastträger > Land finanz. Beteiligung munen; diesen wurde mitgeteilt, schließt Finanzierung damit aus wird abgelehnt; in 2 dass Bau und Unterhaltung ihnen Fällen besteht die obliegen würde (Förderung nach Bereitschaft eigene GVFG/FAG möglich) Flächen bereitzu- | stellen MV | auf Anfrage keine Antwort NI vereinzelt Mitfahrerparkplätze vor- handen; vereinzelt Forderungen uneinheitlich; Einverständnis bis Ablehnung Bau- und Unterhaltungskosten sollen durch die Kommunen getragen werden (in Anlehnung an das Schreiben des undes vom 02.04.2008) NW RP nach P+M seitens der Kommunen auf Anfrage keine Antwort bis Februar 2009: Bau von 132 Mitfahrerparkplätzen (4451 Stell- plätze) > Baulast: 47 % Land, 46 % Bund, 7% Landkreise/Kommunen keine Stellungnah- me Neubau, Erweiterung, Ausbau in der Regel durch den Straßenbaulastträger, von dessen Straße der Parkplatz erschlossen wird; bei Plätzen, die gemeinsam mit anderen Körper- schaften (Stadt, Gemeinde) angelegt oder genutzt werden nach Vereinbarung; bei Plätzen in der Baulast der Kommunen: Förder- möglichkeiten für investive Ausgaben SL auf Anfrage keine Antwort SN auf Anfrage keine Antwort ST keine Mitfahrerparkplätze vorhan- den; Forderungen zur Errichtung von P+M liegen bisher nicht vor keine Aussage
SH derzeit 30 Mitfahrerparkplätze, welche durch unterschiedlichste Baulastträger errichtet worden sind Aussagen hierzu nicht möglich, da die Ermittlung entsprechender Daten aufgrund der unterschiedlichsten Baulastträger mit einem nicht zu vertre- tenden Aufwand verbunden wäre