Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche in Thüringen
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6944 25.11.2013 Kleine Anfrage der Abgeordneten Siegesmund (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche in Thüringen Die Kleine Anfrage 3450 vom 30. September 2013 hat folgenden Wortlaut: Laut DAK-Studie (2011) hat sich der Gesundheitszustand von Kindern in Deutschland in den vergange- nen zehn Jahren massiv verschlechtert. Vor allem die Zunahme von chronischen und psychosomatischen Erkrankungen lässt den Bedarf an spezifischen und qualifizierten Rehabilitations- und Vorsorgeleistungen für Kinder und Jugendliche steigen. Vorsorge und Rehabilitation bei Kindern und Jugendlichen haben im gesundheitlichen Versorgungssystem einen besonderen Stellenwert. Entsprechend der vielfältigen Bedin- gungsfaktoren von Krankheit kommt dabei neben den medizinischen und psychosozialen Leistungen vor allem den flankierenden gesundheitsfördernden Maßnahmen, zur Verminderung der Risikofaktoren und zur Verhaltensänderung, eine besondere Bedeutung zu. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie beurteilt die Landesregierung die gesundheitspolitische und gesundheitsfördernde Bedeutung von Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche? 2. Wie viele anerkannte Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche gibt es in Thü- ringen und wie ist deren Auslastung (bitte nach Trägerart einzeln aufführen)? 3. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass der Bedarf und Versorgungsgrad an Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche in Thüringen gedeckt wird und mit welchen statistischen Daten und Ländervergleichen kann sie ihre Auffassung untermauern? 4. Wie viele Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche wurden seit 2005 be- antragt (bitte nach Jahren einzeln aufführen)? a) Wie viele davon wurden im ersten Antragsverfahren genehmigt? b) Wie viele Anträge wurden erst nach Widersprüchen genehmigt? c) Welches waren die angegebenen Gründe für die jeweiligen Ablehnungen? d) Wie viele Kinder und Jugendliche haben tatsächlich einen Platz in einer Reha-Maßnahme erhalten? 5. Wie alt sind die Kinder bzw. Jugendlichen durchschnittlich, die eine Rehabilitations- und Vorsorgemaß- nahme erhalten? 6. Wie lange dauert der durchschnittliche Aufenthalt und wie oft werden Rehabilitationsaufenthalte wie- derholt? 7. Welches sind die häufigsten medizinischen und psychosozialen Indikationen für die Kinder- und Jugend- rehabilitation? Druck: Thüringer Landtag, 16. Dezember 2013
Drucksache 5/ 6944 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode 8. Wer übernimmt die Kosten für die Rehabilitations- und Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche und wie hoch sind die Ausgaben der jeweiligen Kostenträger (bitte nach Jahren einzeln aufführen)? 9. Ist der Landesregierung bekannt, dass die Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche in den letzten Jahren rückläufig ist? Wenn ja, worauf führt die Landesregierung dies zurück? 10.Inwieweit sind niedergelassene Kinderärztinnen und Kinderärzte, Allgemeinmedizinerinnen und Allge- meinmediziner, Allergologinnen und Allergologen in die Kinder- und Jugendrehabilitation einbezogen? 11. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Zusammenarbeit zwischen den betreuenden niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und den Rehabilitationskliniken vor? 12.Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ärztliche sowie pädagogische Einrichtungen (Kindergar- ten, Schulen) über die Möglichkeit von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche besser informiert und geschult werden müssen? Wenn ja, plant die Landesregierung Maßnahmen? 13.Welche landesweiten Arbeitsgruppen beschäftigen sich in Thüringen mit der Kinder- und Jugendrehabi- liation, und welche Erkenntnisse zu deren Arbeit liegen der Landesregierung vor? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. November 2013 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Durch die Neuregelung der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland seit 1. Oktober 2005 ist die Landesversicherungsanstalt Thüringen aufgegangen in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Mittel- deutschland mit Sitz in Halle. Die zuständige Aufsicht dazu liegt demnach in Sachsen- Anhalt. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) hat somit keine Aufsichtsrechte und -pflichten über Rehabilitationseinrichtungen der DRV Mitteldeutschland und damit keinen Einfluss auf Belegungen. Letzteres gilt auch für die Einrichtungen der DRV Bund. Die Daten der beiden der Rechtsaufsicht des TMSFG unterstehenden Betriebskrankenkassen BKK ThEV (Thüringer Energieversorgung) und BKK MEM (Maschinenfabrik und Eisengießerei Meuselwitz), deren Sitz in Thüringen ist, werden im Nachstehenden auf der Basis der dortigen Stellungnahmen aufgeführt. Für alle anderen Krankenkassen liegen keine Daten vor, da eine Abfrage bei den ca. 130 Krankenkassen in Deutsch- land aufgrund der Kürze der Zeit nicht möglich ist. Weitere Angaben erfolgen aufgrund von Datenanalysen der DRV Mitteldeutschland. Daten der DRV Bund sind nicht kurzfristig verfügbar. Die Deutsche Rentenversicherung erbringt gemäß § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Sechstes Buch Sozialgesetz- buch (Gesetzliche Rentenversicherung - SGB VI) stationäre Heilbehandlungen für Kinder von Versicher- ten, wenn hierdurch voraussichtlich eine erhebliche Gefährdung der Gesundheit beseitigt oder eine beein- trächtigte Gesundheit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Vorsorgemaßnahmen für Kinder und Jugendliche sind nicht im Leistungskatalog der Deutschen Renten- versicherung enthalten. Das gilt analog auch für Leistungen der Krankenkassen. Die Mutter/Vater-Kind-Kuren infolge familiärer Be- lastungen, die der Rehabilitation und Vorsorge dienen, werden über die Krankenkassen organisiert. Zu 1.: Bei Kindern und Jugendlichen bereits vorhandene gesundheitliche Schädigungen bedürfen einer schnel- len, gegebenenfalls stationären Heilbehandlung. Gleiches gilt für voraussichtliche gesundheitliche Schä- digungen. Der Rehabilitation und Vorsorge kommt demnach bei Heranwachsenden eine außerordentliche Bedeutung zu. Zu 2.: Die Rehabilitationseinrichtungen für Kinder und Jugendliche nach § 111 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (Gesetzliche Krankenversicherung - SGB V), ebenso die Einrichtungen für Erwachsene mit ausgewiesenen Plätzen für Kinder und Jugendliche sowie die Einrichtungen nach § 111a SGB V (Mutter/Vater-Kind-Kurein- 2
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6944 richtungen), die durch Versorgungsverträge der Krankenkassen gebunden sind, sind in der Anlage aufge- führt. Zur Auslastung der Häuser liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu 3.: Die Bettenkapazität der Thüringer Rehabilitations- und Vorsorgekliniken für Kinder und Jugendliche in Thü- ringen ist ausreichend. Auf Grund fachlicher Qualifizierung erfolgt die Aufnahme der Erkrankten deutsch- landweit, so dass auch in Thüringer Einrichtungen der Prozentsatz der Rehabilitanden aus anderen Bun- desländern relativ hoch ist. Statistische Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 4.: Die Antragsentwicklung von Rehabilitationsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche wird von der DRV Mit- teldeutschland für die Regionen Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zusammen erfasst. Es kann da- von ausgegangen werden, dass die Gesamtbetrachtung aller drei Regionen jedoch den Trend der Antrags- entwicklung auch in Thüringen widerspiegelt. a) Über die Anzahl der Anträge, die im ersten Antragsverfahren von der DRV Mitteldeutschland bewilligt wurden, liegen keine statistischen Angaben vor. b) Die Anzahl der Bewilligungen im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens werden von der DRV Mittel- deutschland statistisch nicht gesondert erhoben. c) Die Gründe für die Ablehnung liegen in der Nichterfüllung der persönlichen bzw. versicherungsrecht- lichen Voraussetzungen für Kinderrehabilitationen bzw. in einem Leistungsausschluss nach § 31 SGB VI in Verbindung mit den "Gemeinsamen Richtlinien der Träger der Rentenversicherung nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB VI für Kinderheilbehandlungen" vom 5. September 1991 in der Fassung vom 17. Dezember 2012. d) Die nachfolgende Übersicht stellt die Bewilligungen und abgeschlossenen Leistungen im Freistaat Thü- ringen für die Jahre 2005 bis 2012 dar. DRV MD 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Bewilligungen in 572 536 612 751 949 719 515 1.013 Kliniken Thüringens abgeschlossene 532 500 519 587 806 681 585 834 Leistungen in Kliniken Thüringens Für die Thüringer Betriebskrankenkassen stellt sich die Entwicklung wie folgt dar: In der Übersicht sind die im genannten Zeitraum beantragten Maßnahmen sowie die entsprechenden Ge- nehmigungen bzw. Ablehnungen dargestellt. Die Genehmigungen wurden dabei im ersten Antragsverfahren erteilt. Widersprüche wurden nicht erfasst. Die Gründe für die Ablehnungen von Rehabilitationsmaßnahmen liegen in der Nichterfüllung der in § 23 bzw. § 40 SGB V aufgeführten medizinischen bzw. versicherungsrechtlichen Voraussetzungen. BKK ThEV BKK Anzahl der Anträge Genehmigung Ablehnung MEM 2005 2 2 - 0 2006 1 0 1 0 2007 0 0 - 0 2008 2 2 - 0 2009 0 0 - 0 2010 1 1 - 0 2011 0 0 - 0 2012 0 0 - 0 3
Drucksache 5/ 6944 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Zu 5.: Das Alter der Kinder und Jugendlichen, die eine Rehabilitationsmaßnahme erhalten, wird von der DRV Mit- teldeutschland nicht gesondert erfasst, so dass ein Durchschnittsalter nicht benannt werden kann. Für die o.g. Thüringer Betriebskrankenkassen wurde ein Durchschnittsalter der Kinder, die eine Rehabilita- tions- oder Vorsorgemaßnahme erhalten haben, von drei Jahren ermittelt. Zu 6.: Der durchschnittliche Aufenthalt für Rehabilitationsmaßnahmen beträgt vier Wochen sowohl in der Verant- wortung der Deutschen Rentenversicherung als auch der Thüringer Betriebskrankenkassen. Zu Wiederholungsaufenthalten liegen der Landesregierung keine Daten vor. Zu 7.: Die häufigsten Indikationen beim Rentenversicherungsträger DRV Mitteldeutschland und den Thüringer Be- triebskrankenkassen sind psychische Störungen und Verhaltensstörungen (akute Belastungsreaktionen) gefolgt von Erkrankungen der Atemsysteme. Zu 8.: Die Kosten werden durch den jeweiligen Versicherungsträger der Eltern übernommen. Das sind zum einen die Rentenversicherungsträger, zum anderen die Krankenkassen. Die Höhe der Ausgaben der DRV Mitteldeutschland ist in der nachfolgenden Tabelle für Thüringen, Sach- sen und Sachsen-Anhalt gesamt dargestellt: Jahr Ausgaben in Euro 2005 17.288.644,01 2006 15.930.758,06 2007 16.710.634,75 2008 16.661.007,11 2009 16.800.080,47 2010 15.349.923,54 2011 13.864.069,06 2012 17.557.692,97 Die Höhe der Ausgaben der Thüringer Betriebskrankenkassen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: Jahr BKK ThEV in Euro BKK MEM 2005 5.078,64 - 2006 0 - 2007 0 - 2008 4.873,96 - 2009 0 - 2010 1.395,24 - 2011 0 - 2012 0 - Zu 9.: Der Landesregierung ist bekannt, dass Rehabilitationseinrichtungen über mangelnde Auslastung klagen. Die dargestellten Zahlen zeigen im Zeitraum von 2005 bis 2011 eine Abnahme von Leistungen und für 2012 einen Anstieg. Daraus lässt sich noch keine Tendenz ableiten. Die Statistik zur rückläufigen Entwicklung der Beantragung von Rehabilitationsmaßnahmen berücksichtigt nicht die Geburtenrate der entsprechenden Jahrgänge. Es liegen keine Informationen zu Antragstaus, man- gelnder Indikation oder fehlender Bereitschaft der Erziehungsberechtigten vor. Die Rehabilitation von Kindern und Jugendlichen stellt für die Deutsche Rentenversicherung einen wichti- gen Versorgungsauftrag dar. Die Grundsätze zur Durchführung ambulanter und stationärer Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen sind in der Gemeinsamen Rahmenempfehlung für ambulante und stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsleis- 4
Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 6944 tungen vom 12. Mai 1999 festgelegt. Darin sind u. a. auch Festlegungen zur Zusammenarbeit der Vorsor- ge- und Rehabilitationseinrichtungen mit Vertragsärzten, insbesondere zur gegenseitigen Unterrichtung, Abstimmung und Übermittlung von Unterlagen getroffen. Das Anliegen der Deutschen Rentenversicherung ist es, die entsprechenden Verfahren weiterzuentwickeln und die Qualität in der Kinder- und Jugendrehabilitation zu sichern. Vor dem Hintergrund der bundesweit stark sinkenden Antragszahlen wurde von der Deutschen Rentenversicherung die Öffentlichkeitsarbeit ver- stärkt, um eine Umkehr im Antragsverhalten zu erreichen. Zu 10.: Die DRV Mitteldeutschland hat an alle niedergelassenen Kinderärzte sowie Kinderchirurgen in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Rundschreiben verschickt, die dazu beitragen sollen, die bestehenden nie- derschwelligen Zugangsverfahren zu nutzen und den erforderlichen Rehabilitationsbedarf bei Kindern und Jugendlichen festzustellen und die Antragstellung zu initiieren. Zu 11.: Für die Beantragung der Maßnahme sind umfangreiche ärztliche Stellungnahmen erforderlich. Die über- weisenden Ärzte erhalten nach der Maßnahme den Bericht der Einrichtung. Zu 12.: Auf die erfolgten Informationen durch den Rentenversicherer wird verwiesen, vgl. Antwort zu Frage 10. Beantragungen erfolgen immer über den behandelnden Arzt, so dass die Einbeziehung von pädagogischen Einrichtungen nur für die Sensibilisierung der Eltern für die gesundheitlichen Probleme relevant ist. Dazu gibt es keinen Maßnahmeplan der Landesregierung. Zu 13.: Rentenversicherungsträger, Krankenkassen und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung haben ein gemeinsames Gremium zur Zulassung, Kontrolle und Überprüfung der fachlichen Qualität der Rehabi- litationseinrichtungen für Erwachsene sowie Kinder und Jugendliche. Die Arbeit dieser Kommission erfolgt in enger Abstimmung und in hoher Verantwortung für die Qualität der Betreuung. Taubert Ministerin Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 5
Anlage
Versorgungsverträge der Krankenkassen
mit Einrichtungen nach $ 111 SGB V
im Freistaat Thüringen — Erwachsene (Auszug Kapazität Kinder und
Jugendliche)
[Name Klinik | Anschrift der Te Nr. Unternehmens- Bettenkapazität
Rehaeinrichtungen gruppe
120
Anschrift der
Rehaeinrichtungen
Schlossbergring 1
96524 Neuhaus-
Schierschnilz
Mutter-Kind-
Kureinrichtung
Schloss Neuhaus
Neuhaus-Scheirschnitz
Mutter-Kind-Kurhaus
Regenbogenland/
Lückenmühle
30 Erwachsene
45 Kinder
Kurklinik Sophie Sophienstr, 25 er a 600 952 | Hufeland-klinikum
Bad Sulza 99518 Bad Sulza 97-0 Weimar 73 Erwachsene
23 Kinder
Klinikzentrum Rudolf-Gröschner-Str. 11 1 036461/ [511601 884
Bad Sulza 99518 Bad Sulza 90 190 Erwachsene
30 Kinder
im Freistaat Thüringen - Kinder und Jugendliche
Anschrift der [Nr Tuniemehmens- Bettenkapazität
Rehaeinrichtungen gruppe
Kinderklinik für Malhilde-Wusrm-Str. 7 03695/ 510 or 000 } Rehabililation- und
Rehabilitation 36433 Bad Salzungen 6923-0
"Charlottenhali” Bad Kinder und
Salzungen Jugendliche Bad
Kreuznach
Bad Frankenhausen 06567 Bad
Frankenhausen
Reha-Zentrum Am Haildberg 1 0363327 1511602033 | KMG
Sülzhayn 99765 Sülzhayn 80 70
Cochlear-Implant-Reha- | Friedrich-Ebert-Str. 52 0361/ 511 604 411 } Herbert Feucht
Zentrum 99092 Erfurt 3460230 Stiftung
Erfurt Heide
mit Einrichtungen nach 8 111a SGB V
gruppe
036764/ 611602669 DRK
800050 Landesverband
Erfur
036640/ 511603158 Volkssolidarität
400 38 Erwachsene
56 Kinder
036704/ 511605207 AWO
8820
mit Einrichtungen nach 8 111 SGB V
Vorsorgakiinik für
Kindersanalorium An der Wipper 13-18 511 605.069 | Hurle
663-0
im Freistaat Thüringen- Mutter/Vater-Kind-Kureinrichtungen
Thüringen
Neuhaus-Sonneberg
03695/ 511601577
07368 Lückenmühle/
Thüringen
AWO Mutter-Kind-
Kurhaus
Steinheid
Gesundheitszentrum
Am Rennsteig
Muller-Kind-Elnrichtung
Maria am See
Schanzweg 15
98749 Steinheid
27 Erwachsene
37 Kinder
Caritas-Verband
Erfur e.V,
Am Stadion 14
36433 Bad Salzungen
20 Erwachsene
38 Kinder