Möglichkeit zur Internetkommunikation für Asylsuchende
Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/ 7604 02.04.2014 Kleine Anfrage der Abgeordneten König (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Innenministeriums Möglichkeit zur Internetkommunikation für Asylsuchende Die Kleine Anfrage 3710 vom 28. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut: Kommunikation über das Internet ist heute ein wichtiger Bestandteil gesellschaftlicher Teilhabe. Informati- on und Austausch stellen Grundpfeiler der Demokratie dar. Davon darf niemand ausgeschlossen bleiben. Asylsuchende haben einen besonderen Bedarf zur Kommunikation. Das Internet ermöglicht ihnen Informa- tionen über die Verhältnisse in ihrer Heimat sowie den Kontakt zu anderen Asylsuchenden, etwa Familien- angehörigen, zu erhalten. Das Internet kann gerade Asylsuchenden eine Hilfe sein, sich in Deutschland zu orientieren, die deutsche Sprache zu erlernen oder sich auch über ihre Rechte und Pflichten zu informieren. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Einrichtungen zur Unterbringung von Asylsuchenden besteht nach Kenntnis der Landesregierung die Möglichkeit, dass Flüchtlinge einen bestehenden Internetzugang nutzen (bitte einzeln darstellen)? 2. Wo eine solche Möglichkeit besteht, wie ist sie jeweils, nach Kenntnis der Landesregierung, ausgestaltet (Anzahl der Plätze, Bandbreite, verwendbare Software, Kosten für Nutzer etc.)? 3. Wird die Einrichtung von Internetzugängen in Unterkünften von Asylsuchenden von Seiten der Landes- regierung gefördert? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? 4. Wo keine Nutzung in der Unterkunft selbst möglich ist, liegen nach Kenntnis der Landesregierung öffent- liche Internetzugänge in unmittelbarer Nähe? 5. Welche Mittel stehen, nach Einschätzung der Landesregierung, einer Asylsuchenden bzw. einem Asylsu- chenden monatlich ungefähr für die Internetnutzung zur Verfügung und inwiefern hält die Landesregierung diese Kosten für ausreichend (bitte begründen)? Das Thüringer Innenministerium hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. April 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: In den Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlinge der Städte Gera und Weimar besteht die Möglichkeit einer kostenfreien Internetnutzung in den Räumen der Sozialbetreuung. In Gera stehen hierzu ein und in Weimar zwei PC-Arbeitsplätze zur Verfügung. In der Gemeinschaftsunterkunft des Kyffhäuserkreises kann bei Be- darf der Dienst-PC des Heimleiters bei dessen Anwesenheit kostenlos als Internetzugang genutzt werden. Druck: Thüringer Landtag, 24. April 2014
Drucksache 5/ 7604 Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode In den Landkreisen Gotha, Hildburghausen, Weimarer Land sowie in der Stadt Jena besteht für die in den Gemeinschaftsunterkünften lebenden Flüchtlinge die Möglichkeit der Internetnutzung. Hierzu ist der Ab- schluss eines Vertrages mit einem privaten Anbieter mit monatlichen Kosten in Höhe von etwa 16 Euro be- ziehungsweise der Kauf einer Prepaid-Karte erforderlich. Zu 3.: Asylbewerber haben einen Anspruch auf Gewährleistung des physischen und soziokulturellen Existenzmi- nimums. Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Juli 2012 wurden die Grundleistungen nach § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes der Höhe nach weitgehend an die Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch angepasst. Die Leistungshöhe orientiert sich am Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG). Mittel für die Internetkommunikation sind in Abteilung 8 (Nachrichtenübermittlung) der jeweiligen Regelsätze enthalten. Hiernach sind beispielsweise für einen alleinstehenden erwachsenen Asylbewerber der Regelbedarfsstufe 1 monatlich 34,54 Euro für Telefon, Post und Internetnutzung vorgesehen. Die den Landkreisen und kreisfreien Städten im Zusammenhang mit der Aufnahme und Versorgung von Asylsuchenden entstehenden Kosten werden vom Land in Form von Pauschalen erstattet. Zu 4.: Auf die als Anlage beigefügte Tabelle wird verwiesen. Darüber hinausgehende Erkenntnisse liegen der Lan- desregierung nicht vor. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen. Geibert Minister Anlage *) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land- tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen- nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. 2
Anlage zur Kleinen Anfrage Nr. 3710 Möglichkeit zur Internetkommunikation für Asylsuchende Landkreis/kreisfreie Stadt Öffentliche Internetzugänge Altenburger Land Internetcafè in einer Entfernung von 600 m von der Gemeinschaftsunterkunft Eichsfeldkreis Internetcafè in Leinefelde (Entfernung: 9 km) und Worbis (Entfernung: 4 km) Gotha Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Greiz öffentliche WLAN-Internetzugänge in der Stadt Hildburghausen Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Ilm-Kreis Internetcafès in der Innenstadt und für Kinder in der Schule kostenlos Kyffhäuserkreis keine öffentlichen Internetzugänge in unmittelbarer Nähe nutzbar Nordhausen öffentliche WLAN-Internetzugänge in der Stadt Saale-Holzland- kostenlose Internetnutzung bei Mc Donald`s (eine Stunde), Kreis/Landesaufnahmestelle Internetnutzung im Jugendclub (Wasserturm) Eisenberg Saale-Orla-Kreis Internetcafè in einer Entfernung von 300 m von der Gemeinschaftsunterkunft Saalfeld-Rudolstadt kostenlose Internetnutzung in der Zeit von Montag bis Donnerstag, 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr, in der Begegnungsstätte Beulwitz in unmittelbarer Nähe zur Gemeinschaftsunterkunft Schmalkalden-Meiningen keine Gemeinschaftsunterkunft Sömmerda keine Gemeinschaftsunterkunft Sonneberg keine Gemeinschaftsunterkunft Unstrut-Hainich-Kreis keine öffentlichen Internetzugänge vorhanden Wartburgkreis Bibliothek in Gerstungen in einer Entfernung von 3 km zur Gemeinschaftsunterkunft Weimarer Land Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Eisenach Internetcafès in der Stadt Erfurt Internetcafès in der Stadt Gera Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Jena Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Suhl keine Gemeinschaftsunterkunft Weimar Internetnutzung in der Gemeinschaftsunterkunft möglich Quelle: Landesverwaltungsamt