Auswirkungen der Abschaffung der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Winterdienstes in den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem KFA (Winterdienstrichtlinie)

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                                 Drucksache 4/     4867 4. Wahlperiode                                                           03.02.2009 Kleine Anfrage des Abgeordneten Höhn (SPD) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Medien Auswirkungen der Abschaffung der Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förde- rung des Winterdienstes in den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen aus dem KFA (Winterdienstrichtlinie) Die Kleine Anfrage 2627 vom 18. Dezember 2008 hat folgenden Wortlaut: Der Winterdienst in Ortsdurchfahrten obliegt - auch für die Bundes- und Landesstraßen - nach dem Thüringer Straßengesetz den Kommunen. Bis Ende 2004 wurden die Thüringer Kommunen seitens des Landes bei der Erfüllung dieser Aufgabe finanziell unterstützt. Die in der Überschrift genannte Richtlinie regelte die finanzielle Unterstützung für Räum- und Streuleistungen in Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen genauso wie die finanzielle Unterstützung für das Laden und den Abtransport von Schnee aus den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen sowie den anderen öffentlichen Straßen der geschlossenen Ortslage und öffentlichen Parkplätzen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurden die Zuweisungen des Landes an die Kommunen für Ausgaben des Winterdienstes ge- strichen? 2. Welche Kommunen (geordnet nach Landkreisen) erhielten in den einzelnen Jahren seit dem Inkrafttre- ten der Winterdienstrichtlinie im Juli 2002 bis zur Außerkraftsetzung der Richtlinie Zuwendungen in wel- cher Höhe für das Laden und den Abtransport von Schnee aus den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen sowie den anderen öffentlichen Straßen der geschlossenen Ortslage und öffentlichen Parkplätzen? 3. Welche jährlichen Gesamtkosten entstanden dem Freistaat Thüringen in der Zeit der Gültigkeit der Win- terdienstrichtlinie für das Laden und den Abtransport von Schnee aus den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen sowie den anderen öffentlichen Straßen der geschlossenen Ortslage und öffentli- chen Parkplätzen? Das Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Medien hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 29. Januar 2009 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gemäß § 49 Abs. 4 Thüringer Straßengesetz haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage den Straßenwinterdienst durchzuführen. Der Winterdienst ist Pflichtaufgabe im Rahmen der durch die kom- munale Selbstverwaltung begründeten Reinigungspflicht der Gemeinden. Druck: Thüringer Landtag, 13. Februar 2009                                                                1
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Drucksache 4/      4867                                   Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Die Gemeinden erhalten zur Erfüllung ihrer Aufgaben Gesamtleistungen des Landes. Eine freiwillige finan- zielle Unterstützung der Kommunen zur Erfüllung dieser speziellen Aufgabe war nicht mehr erforderlich. Zu 2.: Folgende Gemeinden erhielten Fördermittel für das Laden und den Abtransport von Schnee aus den Orts- lagen im Zuge von Bundes- und Landesstraßen: Gemeinde (Landkreis)                                                     Jahr           Betrag Stützerbach (Ilm-Kreis)                                                  2003          844,80 Euro Neustadt am Rennweg (Ilm-Kreis)                                          2004        3.309,25 Euro Lauscha (Landkreis Sonneberg)                                            2003          806,68 Euro Steinach (Landkreis Sonneberg)                                           2003          506,69 Euro Steinheid (Landkreis Sonneberg)                                          2003        1.037,04 Euro 2004        1.286,21 Euro Neuhaus am Rennweg (Landkreis Sonneberg)                                 2003          537,24 Euro 2004        2.037,84 Euro Masserberg (Landkreis Sonneberg)                                         2004        1.218,00 Euro Zu 3.: In den Jahren 2003 und 2004 wurden das Laden und der Abtransport von Schnee in den Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen mit insgesamt 13 586,75 Euro gefördert. Im Jahr 2003 waren dies 5 735,45 Euro und im Jahr 2004 7 851,30 Euro. Wucherpfennig Minister 2
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