Handlungsempfehlungen zur Erstellung eines Duldungskonzeptes für ungenehmigte Baumaßnahmen, insbesondere in Wochenendhausgebieten im Außenbereich - Landkreis Sömmerda

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THÜRINGERLandtag Thüringer          LANDTAG    - 4. Wahlperiode                            Drucksache 4/        4025 4. Wahlperiode                                                      16.04.2008 Kleine Anfrage des Abgeordneten Kalich (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Bau und Verkehr Handlungsempfehlungen zur Erstellung eines Duldungskonzeptes für ungenehmigte Baumaßnahmen, insbesondere in Wochenendhausgebieten im Außenbereich - Land- kreis Sömmerda Die Kleine Anfrage 2320 vom 26. Februar 2008 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfrage 2183 (vgl. Drucksache 4/3687) informierte die Landesregierung, dass nach Rückmeldung aus den Kreisen 7 489 ungenehmigte Baumaßnahmen im Außenbereich in den Landkreisen ohne kreisfreie Städte und Große kreisangehörige Städte festgestellt wurden. In mindestens 60 Prozent der Fälle wurden weder nachträgliche Genehmigungen erteilt, ein Teil- bzw. vollständiger Rück- bau angeordnet, Nutzungsbeschränkungen erteilt oder Duldungen ausgesprochen. Die Wirksamkeit der Handlungsempfehlungen zur Erstellung eines Duldungskonzeptes für ungenehmigte Baumaßnahmen, insbe- sondere in Wochenendhausgebieten im Außenbereich, kann daher als gering eingeschätzt werden. Aus diesem Grund frage ich zur Situation im Landkreis Sömmerda die Landesregierung: 1. Nach welchen Kriterien (zum Beispiel Stichtagsregelungen, Bewertung des eigenen Verschuldens, Ver- fahren bei Verletzungen von Umweltschutzbestimmungen, Weiterentwicklung von Wohngebieten, Kos- tenbeteiligung an Erschließungs- und Planungsleistungen, Duldungsvoraussetzungen) werden unge- nehmigte Baumaßnahmen, insbesondere in Wochenendhausgebieten im Außenbereich, bewertet? 2. In wie vielen Fällen wurden ungenehmigte Baumaßnahmen im Außenbereich festgestellt? 3. In wie vielen Fällen wurden nachträgliche Genehmigungen erteilt? 4. In wie vielen Fällen wurde ein Teilrückbau angeordnet? 5. In wie vielen Fällen wurde ein vollständiger Rückbau angeordnet? 6. In wie vielen Fällen wurden Nutzungsbeschränkungen ausgesprochen? 7. In wie vielen Fällen wurde eine Duldung erklärt? Druck: Thüringer Landtag, 23. April 2008 1
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Drucksache 4/      4025                                     Thüringer Landtag - 4. Wahlperiode Das Thüringer Ministerium für Bau und Verkehr hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2008 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landkreis verfügt über kein Duldungskonzept. Werden ungenehmigte Baumaßnahmen festgestellt, werden die zur Wiederherstellung rechtmäßiger Zustände erforderlichen und geeigneten Maßnahmen er- griffen. Dabei können je nach den Besonderheiten des Einzelfalls auch die in der Fragestellung oder die in den Handlungsempfehlungen genannten Gesichtspunkte eine Rolle spielen. Zu 2. bis 5.: Die vom Landkreis eingesetzte Software lässt weder eine Ermittlung der Zahl ungenehmigter Baumaßnah- men noch eine Unterscheidung zwischen der Lage im Innen- oder Außenbereich oder in Bebauungsplange- bieten zu. Zu 6.: Ca. 20 bis 30 Zu 7.: Null In Vertretung Richwien Staatssekretär 2
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