Anregung der Überprüfung von Liedtexten der Gruppe "Frei.Wild" durch Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert

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Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/      7257 04.02.2014 Kleine Anfrage des Abgeordneten Adams (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit Anregung der Überprüfung von Liedtexten der Gruppe "Frei.Wild" durch Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit, Heike Taubert Die Kleine Anfrage 3612 vom 17. Dezember 2013 hat folgenden Wortlaut: Mit Schreiben vom 12. November 2013 wandte sich der unter dem Pseudonym Thomas Kuban bekannte Journalist bundesweit an das für den Jugendschutz zuständige Bundesministerium und die entsprechenden Landesministerien sowie an die einzelnen im Thüringer Landtag vertretenen Fraktionen, um auf die Lied- texte der Deutschrock-Band "Frei.Wild" hinzuweisen, die nach Ansicht des Journalisten aggressiven Nati- onalismus, völkisches Gedankengut und Hass auf Andersdenkende verbreitet, Gewalt verherrlicht, mit ge- schichtsrevisionistischen Anspielungen arbeitet und antisemitische Stereotype bedient. Gleichzeitig teilte er mit, dass die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) die Lieder und Tonträger von "Frei. Wild" bisher nicht auf eine Indizierung hin überprüft habe, da hierzu gemäß § 21 Jugendschutzgesetz ein Antrag oder eine Anregung einer hierfür zuständigen Stelle erforderlich sei. Beispielhaft fügte dieser sieben Liedtexte samt seiner Interpretation und Bewertung an. Medienberichten zufolge hat am 13. November 2013 die Thüringer Ministerin für Soziales, Familie und Ge- sundheit, Heike Taubert, darüber informiert, dass sie die "Anregung, dass bestimmte Textstellen von Lie- dern der Band 'Frei.Wild' jugendgefährdend sein könnten, sehr ernst nehme", daher eine "Prüfung der ent- sprechenden Textpassagen durch die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) angeregt" und über die "zuständige Abteilung, Jugend, Familie, Sport, Landesjugendamt auf den Weg bringen lassen" habe. Auf der Homepage des Thüringer Landesverbands der SPD wurde am 21. November 2013 die Mittei- lung veröffentlicht, dass Frau Ministerin Taubert eine Prüfung des Liedes "Rache muss sein" veranlasst habe. Laut einem Bericht von Zeit online (www.zeit.de) vom 3. Dezember 2013 hat die BPjM das Indizierungsver- fahren gegen einen Song der Gruppe "Frei.Wild" eingestellt, da die in dem Prüfauftrag des Thüringer Mi- nisteriums für Soziales, Familie und Gesundheit genannten Internetseiten nicht mehr abrufbar seien, wes- halb sich die BPjM nicht mit den Inhalten des Liedtextes befasst habe. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Inhalt hatte der Prüfauftrag des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit hinsichtlich der Liedtexte der Gruppe "Frei.Wild", insbesondere hinsichtlich welcher einzelnen Liedtexte wurde eine Prüfung durch die BPjM angeregt und welche Nachweise wurden dem Prüfauftrag beigefügt? Nach welchen Kriterien wurden die beigefügten Nachweise ausgewählt? 2. Wurden Prüfungen von Liedern der Gruppe "Frei.Wild" vor dem Stellen des Prüfauftrags im Thürin- ger Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hinsichtlich einer möglichen Jugendgefährdung durchgeführt? Wenn ja, welche Lieder wurden geprüft und welche Abteilung im Thüringer Ministerium Druck: Thüringer Landtag, 18. Februar 2014
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Drucksache 5/       7257                                      Thüringer Landtag - 5. Wahlperiode für Soziales, Familie und Gesundheit ist hierfür zuständig? Wenn nein, aus welchem Grund wurde keine derartige Prüfung durchgeführt? 3. Hat das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit auch die Prüfung der Tonträger bzw. der Audiodateien bzw. von Musikvideos beantragt? Wenn nein, warum nicht? 4. Informiert sich das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit regelmäßig über mögliche jugendgefährdende Schriften, wie Filme, Musik und Computerspiele? Wenn ja, auf welche Weise erfolgt diese Information und welche Abteilung im Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit ist hierfür zuständig? 5. Ist nach der Einstellung des Prüfverfahrens durch die BPjM ein weiterer Prüfauftrag von Liedern der Gruppe "Frei.Wild" durch das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit an das BPjM vorgesehen? Wenn nein, weshalb nicht? Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Lan­desre­gierung mit Schreiben vom 31. Januar 2014 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Initiierungsantrag bezog sich auf das Lied "Rache muss sein", eingestellt in dem bekannten Internet- Videoportal Youtube, URL: http://www.youtube.com/watch?feature=player_detailpage&v=i0MzaiY3Wfw. Zu 2.: Ja; das zu Frage 1 benannte Lied wurde von der für Jugendschutz zuständigen Abteilung 3, Jugend, Familie, Sport, Landesjugendamt des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit (TMSFG) geprüft. Zu 3. und 5.: Es wurde ein erneuter Initiierungsantrag gestellt. Dieser zweite Antrag bezieht sich auf das o. g. Lied auf der CD "Eines Tages". Zu 4.: Ja; das TMSFG steht insoweit im Austausch mit der Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz sowie den für Jugendschutz zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Jugendämter und erhält ge- legentlich entsprechende Hinweise von Trägern der freien Jugendhilfe. Taubert Ministerin 2
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